Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: Kaminski beim KAB-Forum „Stark sein. Schwache schützen“

 
Augsburg/Olpe (ALfA) In eigener Sache: Auf Einladung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Olpe/Siegen referierten die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Alexandra Linder und die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, Anfang der Woche beim Forum „Stark sein. Schwache schützen“ und beleuchteten dabei auch die Pläne der Bundesregierung zur Legalisierung von Abtreibungen. Die Veranstaltung fand in der vollbesetzten Stadthalle Olpe teil. Für Interessierte gibt es auf You-Tube eine Aufzeichnung des Livestreams. Zum Video geht es hier lang.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Kaminski beim KAB-Forum „Stark sein. Schwache schützen“
ALfA begrüßt Amtsenthebung Heckemanns
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen enthebt Vorstandschef des Amtes
FDP hält an Plänen zur Einführung von Eizellspende und Leihmutterschaft fest
Polen: Bischöfe kritisieren neue Leitlinien zur Abtreibung
Termine

 




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ALfA begrüßt Amtsenthebung Heckemanns

Augsburg (ALfA) Anlässlich der Amtshebung des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS), Dr. med. Klaus Heckemann, durch die KVS-Vertreterversammlung erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg: „Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. begrüßt die Amtsenthebung von Dr. med. Klaus Heckemann als Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) und zollt der Vertreterversammlung der KVS Respekt für ihr konsequentes Vorgehen.

Die ALfA hat die Debatte um das unsägliche „Eugenik-Editorial“ Heckemanns in den KVS-Mitteilungen aufmerksam verfolgt. Als Lebensrechtler sind wir sehr erfreut darüber, wie breit und vehement die Kritik großer Teile der Ärzteschaft an den von Heckemann propagierten eugenischen Maßnahmen ausgefallen ist. Offensichtlich sind das ärztliche Ethos und die Selbstreinigungskräfte der deutschen Ärzteschaft doch wirkmächtiger als die Berichterstattung in den Medien dies häufig vermuten lässt.

Wir danken allen, die sich in der Causa Heckemann so deutlich und unmissverständlich zu Wort gemeldet haben und die in den Einlassungen des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden einer Kassenärztlichen Vereinigung zu Recht eine ,rote Linie‘ überschritten gesehen haben.

Zugleich erlauben wir uns jedoch anzumerken, dass es mehr solcher ,roten Linien‘ gibt, die dieselbe Aufmerksamkeit und ebenso deutliche Wortmeldungen verdienen. Denn die Achtung der Menschenwürde und des Rechts auf Leben sowie des ärztlichen Ethos stehen im deutschen Gesundheitswesen bedauerlicherweise inzwischen beinah täglich auf dem Spiel; auch dort, wo es nicht explizit um „Eugenik von oben“ à la Heckemann geht. Ob es um Embryonen verbrauchende Forschung, Präimplantationsdiagnostik, Abtreibung, den ärztlich assistierten Suizid, mangelnde Suizidprävention oder Leihmutterschaft geht – überall dort werden die Würde des Menschen und das ärztliche Ethos ebenfalls in ihrem Kern berührt. Menschenwürde ist unteilbar und gilt daher selbstverständlich für alle Menschen, unabhängig von Alter, Aussehen oder Anderssein z.B. in Form von genetischen Besonderheiten.

Als Lebensrechtler würden wir uns daher sehr glücklich schätzen, wenn die Causa Heckemann dazu führte, dass sich medizinische Fachgesellschaften, Verbände sowie andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen auch in anderen medizinethischen Debatten ähnlich engagiert zu Wort meldeten. Sie würden so dazu beitragen, das Gespür für die Verletzungen der Menschenwürde und des ärztlichen Ethos wachzuhalten und zu stärken. An Anlässen für ein solches Engagement herrscht derzeit bedauerlicherweise kein Mangel.“



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Kassenärztliche Vereinigung Sachsen enthebt Vorstandschef des Amtes


Dresden (ALfA) In einer Sondersitzung hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung des Freistaats Sachen (KVS) ihren Vorstandsvorsitzenden, Klaus Heckemann, am Mittwochabend (4.9.) mit sofortiger Wirkung seines Amtes entbunden. Wie der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Stefan Windau, im Anschluss an die Sondersitzung mitteilte, hätten 28 der 37 Anwesenden in geheimer Abstimmung für einen entsprechenden Antrag gestimmt. Zuvor sei auch Heckemann gehört worden. Bis zur Wahl eines neuen Vorstandsvorsitzenden werde die stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Sylvia Krug, die KVS führen. Laut Windau sei ein „Neuanfang unumgänglich. Die KV Sachsen hat in den vergangenen Tagen bundesweit breit angelegte Kritik auf sich gezogen, die der Hauptausschuss ebenso wie viele KVS-Mitglieder teilen.“

Zuvor hatten Behinderten- und Fachverbände Heckemann zum Rücktritt aufgefordert respektive seine Abberufung gefordert. Grund ist ein Editorial Heckemanns in der Mitgliederzeitschrift der KVS. Darin schreibt der Facharzt für Allgemeinmedizin, die in der Vergangenheit erlangten Fortschritte der genetischen Diagnostik sorgten dafür, dass „für immer mehr schwere erbliche Krankheiten … die zugrundeliegenden Mutationen“ entdeckt würden. Damit steige die Zahl der erforderlichen humangenetischen Untersuchungen „dramatisch an“. Es sei zu befürchten, dass dieser Anstieg „neben den immensen Kosten der modernen Gentherapeutika“ die gesetzliche Krankenversicherung „finanziell“ überfordere. Deshalb müsse „unbedingt eingefordert werden, dass eine sehr strenge Indikationsstellung“ erfolge und „Ärzte, die humangenetische Untersuchungen“ vornähmen, „in Mitverantwortung genommen werden“. „Nicht immer“ gehe „der Untersuchung eine genetische Beratung voraus und nicht jeder Zuweiser“ sei „in der Lage, das Erfordernis der humangenetischen Untersuchung und die ausgelösten Kosten ausreichend einschätzen zu können.“ Um die Kosten der Mutationssuche weiter „drastisch zu optimieren“, entwirft Heckemann in seinem Editorial sodann eine „Zukunftsvision“.

Und die sieht so aus: „Allen Frauen mit Kinderwunsch wird eine komplette Mutationssuche nach allen autosomal-rezessiven vererbbaren schweren Erkrankungen angeboten.“ Werde dabei eine solche Mutation festgestellt, „erfolgt auch die Untersuchung des potentiellen Vaters“. „Im Falle eines Matches“ (Anm.d.R.: heißt hier: beide potenziellen Eltern sind Träger der Mutation) ließen sich „mittels In-vitro-Fertilisation und Präimplantationsdiagnostik das (25 Prozent betragende) Risiko der Geburt eines schwerkranken Kindes ausschließen“. „Selbst bei 100-prozentiger Inanspruchnahme dieses Angebots“ entstünden in Deutschland dabei jährlich Gesamtkosten „von nur etwa 750 Millionen Euro“. Laut dem Vorstandsvorsitzenden der KVS wäre „die Nutzung einer solchen Chance“ „natürlich zweifellos Eugenik. Allerdings in ihrem besten und humansten Sinn.“

Die ACHSE halte eine solch „breit angelegte Mutationssuche für falsch.“ Wie Wehr und Mundlos schreiben, würden Mutationen dabei nicht „in Ausnahmenfällen, sondern regelhaft gefunden werden, weil jeder Mensch solche, klinisch unauffällige Anlagen für schwere rezessive Erbkrankheiten in sich trägt“. Bei Betroffenen würde dies „eine große Verunsicherung“ auslösen, woraus „ein enormer Beratungsbedarf und Kosten“ resultierten. Zudem bliebe „die Frage, wie eine ,schwere‘ Erkrankung zu definieren“ wäre, „ungelöst“. Die „immensen Kosten der vorgeschlagenen In-Vitro-Fertilisation und Präimplantationsdiagnostik (PID)“ würden „genauso wenig diskutiert, wie deren fragliche Erfolgsrate und die damit einhergehenden leidvollen psychischen Belastungen für die Eltern.“ Und weiter: „Was uns jenseits dieser kolossalen Fehleinschätzung aber besonders betroffen macht, ist die Vision Ihres Vorsitzenden, dass die breite Anwendung der genetischen Diagnostik „Eugenik in ihrem besten und humansten Sinn“ sei. Dieser Begriff stammt aus der pseudowissenschaftlichen Rhetorik des letzten und vorletzten Jahrhunderts und hat in einer modernen Medizin nichts zu suchen“, heißt es im dem ACHSE-Schreiben.
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Die Sächsische Landesärztekammer distanzierte sich von den Aussagen Heckemanns: „Unabhängig vom grundgesetzlich geschützten Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 I GG) existiert auch das Recht eines jeden auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II GG). Dabei dürfen die vorgenommenen Kostenkalkulationen keine Rolle spielen, ja muten in diesem Zusammenhang geradezu zynisch an, zumal solche Berechnungen nicht zu den Aufgaben des KV-Vorsitzenden gehören“, heißt es in einer Pressemitteilung der Kammer. „Den Begriff der ,Eugenik‘, also die Lehre der vermeintlich guten Erbanlagen, in der heutigen Zeit ausdrücklich ins Spiel zu bringen“, überschreite „eine Grenze und dient nicht dem nachvollziehbaren Anliegen, zu bestimmten Themen eine breite gesellschaftliche Diskussionen anzustoßen. Die Ausführungen wecken automatisch Erinnerungen an die deutsche Vergangenheit und sind mit dem ärztlichen Ethos unvereinbar“, so die Ärztekammer weiter.

Zuvor hatten sich das Uniklinikum und die medizinische Fakultät der Technischen Universität Dresden in einem gemeinsamen Schreiben an Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) gewandt. Darin heißt es: „Die Verfasser dieser Stellungnahme sind Ärztinnen und Ärzte der Dresdner Hochschulmedizin. Viele von uns behandeln Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene mit chronischen, genetischen und seltenen Erkrankungen, betreuen Eltern während der Schwangerschaft und Geburt und beraten, behandeln und begleiten sie im Zusammenhang mit der Familienplanung. Wir verurteilen die öffentlichen Äußerungen des Vorsitzenden der KVS zu dem, was er selbst zynisch als ,Eugenik in ihrem besten und humansten Sinn‘ bezeichnet. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde dieser Begriff für Maßnahmen zur Rassenhygiene verwendet, um ,lebensunwertes Leben‘ zu reduzieren oder zu eliminieren. Aussagen, die diese Begrifflichkeiten aufgreifen, diskreditieren nicht nur den Autor selbst, sondern schaden der Kassenärztlichen Vereinigung, den dort organisierten Ärztinnen und Ärzten, der Ärzteschaft insgesamt und nicht zuletzt dem Freistaat Sachsen.“

Die Flut der Empörung brandete bis an den Spreebogen. Dort hielt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe Heckemann in einem Schreiben an die KVS eine „defizitorientierte Sicht auf genetische Erkrankung und Behinderung“ vor. Er gehe davon aus, dass die KVS „als Verursacherin nun auch der erforderlichen Debatte in ihren KVS-Mitteilungen den nötigen Raum geben“ werde.

Wie die KVS am Mittwoch weiter mitteilte, verabschiedeten die Mitglieder der Vertreterversammlung auf der Sondersitzung zudem „einstimmig“ eine Resolution, in der sie sich „uneingeschränkt“ zu den „Werten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ und des „Grundgesetzes“ bekannten. In der Resolution heißt es unter anderem: „Unser Wirken basiert auf Humanität und Gleichbehandlung, empathisch und mit dem Respekt vor den Bedürfnissen anderer. Unsere Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Ihre Interessen vertreten wir verantwortungsvoll, im gegenseitigen Vertrauen sowie im Sinne unserer gemeinschaftlichen Ziele und einer respektvollen Gesellschaft. Im Bewusstsein, dass wir in unserem Land eine besondere historische Verantwortung haben, treten wir Rassismus, Diskriminierung und einer Verharmlosung der Verbrechen des Nationalsozialismus entschieden entgegen.“



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FDP hält an Plänen zur Einführung von Eizellspende und Leihmutterschaft fest


Berlin (ALfA) Die Freien Liberalen wollen Eizellspende und Leihmutterschaft in Deutschland ermöglichen. „Ich finde, dass wir bei der Frage nach der Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft nicht immer nur über das Ob, sondern lieber einmal über das Wie diskutieren sollten“, sagte die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr dem Magazin „Der Spiegel“. Der Gesetzgeber dürfe nicht die Augen davor verschließen, „dass Leihmutterschaft bereits gesellschaftliche Realität ist.“ „Bislang drängen wir Betroffene – sofern sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen – in das Ausland“, behauptet Helling-Plahr.

Als ersten Schritt plane die FDP gemeinsam mit Bundestagsabgeordneten anderer Fraktionen, über einen Gruppenantrag abstimmen zu lassen, der eine Legalisierung der in Deutschland gleichfalls verbotenen Eizellspende vorsieht. „Das Verbot der Eizellspende ist aus heutiger Sicht unbegründet, denn es basiert auf längst widerlegten Argumenten“, ist Helling-Plahr überzeugt.

Zuletzt hatte die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ im Auftrag der Bundesregierung zu einer etwaigen Freigabe von Leihmutterschaften beraten. Das Gremium zeigte sich in seinem Bericht allerdings zurückhaltend. Auch eine altruistische Leihmutterschaft werfe viele ethische, rechtliche und praktische Fragen auf. Es liege daher im Ermessen des Gesetzgebers, das aktuelle Verbot aufrechtzuerhalten.

Die Eizellspende wird durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte im April empfohlen, die Eizellspende zuzulassen. Eine gesetzliche Grundlage müsse aber sicherstellen, dass der Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet würden.



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Polen: Bischöfe kritisieren neue Leitlinien zur Abtreibung


Warschau (ALfA) Die Polnische Bischofskonferenz geht beim Thema Abtreibung auf Konfrontationskurs mit der Regierung von Polens Premierminister Donald Tusk. Das berichtet das Online-Portal der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“. Demnach veröffentlichten die polnischen Bischöfe am Mittwoch (4.9.) eine Stellungnahme eines Expertenteams für Bioethik unter dem Vorsitz von Lublins Weihbischof Józef Wróbel SCJ zu den neuen Leitlinien, die Gesundheitsministerin Izabela Leszczyna und Justizminister Adam Bodnar am vergangenen Freitag vorgestellt hatten.

„Die Mitglieder des Expertenteams der Polnischen Bischofskonferenz für Bioethik“ verfolgten „aufmerksam die Maßnahmen von Mitgliedern der polnischen Regierung zur Liberalisierung der Praxis der Tötung ungeborener Kinder“. „Der Inhalt der Leitlinien sowie die Art und Weise, in der sie veröffentlicht werden“, gäben Anlass „zu größter Sorge“. Man habe „den Eindruck, dass sie direkt darauf abzielen, Abtreibung ohne ethische Reflexion und entgegen des von der Verfassung garantierten Rechtsschutzes“ zu ermöglichen, heißt es zu Beginn der Stellungnahme.

Demgegenüber erinnert das Expertenteam „an die fundamentale Wahrheit der Genetik, dass das Leben eines jeden Menschen mit der Empfängnis beginnt“. Von diesem Moment an entwickele es sich „ununterbrochen auf der Grundlage der in seinem Genom verankerten Prinzipien. Sein Leben ist nicht weniger wichtig als das eines jeden anderen Menschen.“

„Wie grundlegend diese Wahrheit für das gesellschaftliche Leben“ sei, werde einerseits „durch ihre Verankerung in der polnischen Verfassung“ zum Ausdruck gebracht. Andererseits werde diese Wahrheit aber „auch durch das Herz des Menschen in Form der Aufforderung des Gewissens bestätigt“, welche darin bestünde, „das Gute zu tun und das Böse zu meiden“. Von diesem Gebot könne sich der Mensch nicht befreien, „weil es die Grundlage der menschlichen Moral“ betreffe. Seine Missachtung sei „für die sozialen Beziehungen sehr gefährlich“, da sie auch „die Legitimität der anderen Gesetze zum Schutz der menschlichen Werte im sozialen Leben“ untergrabe.

Abtreibung gehöre weder zu den „zur Behandlung eingesetzten therapeutischen Maßnahmen“, noch könne „die Tötung eines Kindes als Mittel zur Wiederherstellung der Gesundheit der Frau“ betrachtet werden. „Verwundert“ sei das Expertenteam auch über „das faktische Verbot von Konsultation und Konsilien zur Analyse der Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch“. Die Richtlinien verletzten „das gesetzlich verankerte Recht des Arztes, aus eigener Initiative einen kompetenten Facharzt zu konsultieren oder ein medizinisches Konsilium gemäß Artikel 37 des Gesetzes vom 5. Dezember 1996 über die Berufe des Arztes und des Zahnarztes zu organisieren“. „Unter Berücksichtigung des Wohlergehens der Patienten, das heißt der Mutter und des ungeborenen Kindes“, ermögliche „die Hinzuziehung erfahrener Ärzte die Suche nach der bestmöglichen Lösung“.
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Als „besonders besorgniserregend“ betrachtet das Expertenteam den Versuch, „das in der Verfassung verankerte Recht auf Gewissensfreiheit gesetzlich einzuschränken, das sich in der Möglichkeit ausdrückt, medizinische Maßnahmen zu verweigern, die mit dem Wertesystem des Arztes“, sowie „universellen Werten in Konflikt“ stünden.

Es sei weder „hinnehmbar, eine Kultur der medizinischen Praxis zu schaffen“, in der der Einzelne gezwungen werde, „seine Identität zu verleugnen und sich an Handlungen zu beteiligen, die nach seinem Gewissen moralisch falsch sind“, noch „einen Schwangerschaftsabbruch unter Androhung finanzieller Sanktionen zu erzwingen, einschließlich des Verlusts des Vertrags mit dem nationalen Gesundheitsfonds“. Eine „solche Lösung“ lasse „auch das Grundrecht der Bürger auf Gesundheitsdienstleistungen außer Acht, das durch den Entzug der den Krankenhäusern zustehenden Mittel eingeschränkt“ werde. Wie das Expertenteam weiter schreibt, handele es sich dabei „also nicht um eine Bestrafung der Krankenhausleitungen, sondern der Krankenhausangestellten, die ein Recht auf einen angemessenen Lohn haben, und vor allem der Patienten, die das Recht haben, die verfügbaren Behandlungen in Anspruch zu nehmen.“

Die Forderung des Generalstaatsanwalts, Verfahren wegen Beihilfe zum Schwangerschaftsabbruch einzustellen oder dem Gericht Anträge auf bedingte Einstellung des Verfahrens wegen geringfügiger sozialer Beeinträchtigung vorzulegen“, gebe ebenfalls „Anlass zu ernsten Bedenken“. Hier stellten die Leitlinien des Generalstaatsanwalts seine eigene „Unabhängigkeit in Frage, die jedem Bürger die Garantie geben sollte, dass sein Fall objektiv und gerecht und ohne nichtmedizinische Einmischung behandelt wird“. 

„Im Lichte früherer Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs“ (vom 28. Mai 1997, Az. K. 26/96 und vom 22. Oktober 2020, Az. K 1/20) gebe „es kein Argument für eine Änderung der Auslegung des Zeitpunkts, an dem der rechtliche Schutz des Lebens beginnt. Er sollte ab dem Zeitpunkt der Empfängnis beginnen und die gesamte Schwangerschaft umfassen.“ „Angesichts des grundlegenden Charakters des Rechts auf Leben“ könnten „Handlungen, die sich gegen dieses Recht richten“, auch nicht „als geringfügiger Schaden angesehen werden“.

Zum Schluss ihrer sechs Punkte umfassenden Stellungnahme erinnert das Expertenteam „an die unveränderte Lehre der Kirche“, derzufolge „,die direkte Abtreibung, d.h. die gewollte Abtreibung als Zweck oder als Mittel, immer eine schwere sittliche Störung darstellt, da sie die absichtliche Tötung eines unschuldigen menschlichen Wesens ist‘ (Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium vitae Nr. 62).“ Nach dem Kirchenrecht werde „die Tötung eines ungeborenen Kindes und die Beteiligung an einer solchen Praxis als eines der schwersten Verbrechen behandelt und mit der Exkommunikation bestraft, die von der Teilhabe an den geistlichen Gütern ausschließt, die der Kirche von Christus anvertraut wurden“.




 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 

Megafon

Termine

 


09.09.2024 | Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, per Zoom

Info unter bielefeld@alfa-ev.de


12.09.2024
| Patin für 9 Monate stellt sich vor

Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 20.30 Uhr

Ort: Osasis Kirche Lilienthal, Goebelstrasse 55-57, 28865 Lilienthal

Anmeldung: brit@vita-L.de

16.09.2024 | Seelsorge für das Leben – Vortragsreihe 2024
Prof. Dr. Stephan Patt (Köln): Herausgeforderte Seelsorge: Ist der Hirntote wirklich tot?

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr Via ZOOM

Anmeldung: www.alfa-ev.de/kalender oder seelsorge@alfa-ev.de


18. September 2024
| WISSENSSPRINT
Wahrheit und Würde – Grenzfragen der Bioethik

Referentin: Cornelia Kaminski
Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 21.00 Uhr

Anmeldung: www.alfa-ev.de/kalender/wahrheit-und-wuerde/


21.09.2024
| Marsch für das Leben

Beginn: 13:00 Uhr
Berlin und Köln

Weitere Informationen: www.bundesverband-lebensrecht.de/marsch-fuer-das-leben/

27. – 29.09.2024
| MUT 2024 Kongress
Mit Workshop von Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der ALfA e.V.
Menschenwürde: Was geht mich das an?

Beginn: 28.09.2024, 16:30 Uhr
Ort: Haus Schönblick, Willy-Schenk-Straße 9, 73527 Schwäbisch Gmünd

Mehr Infos unter: www.mut-kongress.de

28.09.2024
| Patinnenschulung

Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 16.00Uhr

Ort: per Zoom / Onlineschulung

Anmeldung: brit@vita-L.de

30.09.2024
| Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, per Zoom

Info unter  bielefeld@alfa-ev.de

11.10.2024
| ALfA stellt sich vor
Monika Friederich RV Vorsitzende stellt der Gemeinde die ALfA vor

Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 21.00 Uhr
Ort: Gemeindehaus der Kirchengemeinde Satrup, Flensburger Str. 5, 24986 Mittelangeln


Info unter: im.norden@alfa-ev.de


11. – 13.10.2024
| Seminar Gewaltfreie Kommunikation

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 13.00 Uhr
Ort: Iburger Str. 23, 49196 Bad Laer

Info & Anmeldung: brit@vita-L.de

Dieses Seminar ist in erster Linie für die neuen vitaL-Beraterinnen. Nur wenn noch Plätze frei sind, können diese an andere Interessierte vergeben werden.  Die Plätze sind grundsätzlich begrenzt. Alle nicht vitaL-Beraterinnen, die sich melden, kommen erstmal auf eine Interessentenliste und würden ggf. Nachrücken.

15.10.2024
| Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr


18.10.2024
| Patin für 9 Monate stellt sich vor

Beginn: 19.30 Uhr
Ort: Josefshaus Gerlachsheim, Würzburger Str. 22 a, 97922 Lauda-Königshofen

Info & Anmeldung: brit@vita-L.de


21.10.2024
| Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände

Beginn: 20:00 Uhr
Ende: 21:00 Uhr, per Zoom

Info unter bielefeld@alfa-ev.de

02.11.2024
| ALfA stellt sich vor
Monika Friederich stellt der Gemeinde die ALfA vor

Beginn: 17.45 Uhr im Anschluss an die Vorabendmesse im Gemeindesaal
Ende: 20.00 Uhr

Info unter: unter im.norden@alfa-ev.de

Gemeinde St. Sophien, Weidestr. 53, 22083 Hamburg

Mehr Termine finden Sie unter: www.alfa-ev.de/kalender
 

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Telefon: 0821-512031 
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