Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: Kampagne geht weiter – ALfA bittet um Unterstützung

 
Augsburg (ALfA) Leider besteht immer noch die Gefahr, dass in letzter Minute versucht wird, den Gesetzentwurf zur Liberalisierung der Abtreibung durch den Bundestag zu bringen. Es kommt jetzt auf jede einzelne Stimme an. Bitte schreiben Sie an Ihren Abgeordneten – entweder noch einmal per Postkarte, oder aber – noch besser  – mit einem persönlichen Schreiben. Nähere Informationen finden Sie auf der aktualisierten Homepage der ALfA (www.alfa-ev.de und www.alfa-ev.de/aktuelles).

Dann noch etwas:
Die Jugend für das Leben war auf dem ZimZum Festival in Augsburg mit einem großen Stand präsent – und war begeistert. Zahlreiche junge Menschen im Alter von 14-25 Jahren ließen sich über die Entwicklung des ungeborenen Kindes informieren, erfuhren erstaunt, dass Justin Bieber beinahe abgetrieben worden wäre, und lernten die Möglichkeiten kennen sich bei der Jugend für das Leben für das Menschenrecht auf Leben einzusetzen.  Ein Kurzvideo dazu ist auf Facebook zu sehen:
https://www.facebook.com/reel/2003274736841367

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Kampagne geht weiter – ALfA bittet um Unterstützung
§ 218 StGB: Streit um mögliche Neuregelung von Abtreibungen geht weiter
Johannes Hartl postet zu Abtreibung auf Instagram: „Not your body“
Wieder weniger Organspenden in Deutschland
CRISPR/Cas9: Südafrika ändert stillschweigend Ethik-Richtlinien
Termine

 




Bildquelle: Pixabay/simonschmid614

§ 218 StGB: Streit um mögliche Neuregelung von Abtreibungen geht weiter

Berlin/Hamburg (ALfA) Die Debatte um eine Neuregelung des § 218 StGB kommt nicht zur Ruhe. Unter der Überschrift „Gerade jetzt“ plädiert die stellvertretende Chefredakteurin der Wochenzeitung „Die Zeit“, Charlotte Parnack, im Leitartikel der aktuellen Ausgabe dafür, der Deutsche Bundestag solle den von Abgeordneten der SPD, Grünen und Linken vorgelegten Gesetzesentwurf noch vor Ende der Legislaturperiode weiter beraten und zur Abstimmung stellen.

Anders als Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz meine, sei „das Thema Schwangerschaftsabbrüche“ eben keines, „das wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen“. „Die große Mehrheit der Deutschen ist viel weiter“, schreibt Parnack mit Blick auf eine „Umfrage des Bundesfamilienministeriums“, derzufolge es „80 Prozent für falsch“ hielten, „Abtreibungen nach einer Beratung als rechtwidrig einzustufen“. Und weiter: „Den jetzt vorgelegten Gruppenantrag unterstützen namhafte Juristen, Ethikerinnen und sogar die EKD.“ Kirchliche Verbände riefen dazu auf, „ihn noch vor Ende der Legislatur zur Abstimmung zu bringen“. „Eine Neuregelung der Schwangerschaftsabbrüche wäre“, so Parnack abschließend, „nicht mehr die Konsequenz eines Kulturkampfs, der die Deutschen in zwei gleich große feindselige Gruppen spaltet. Sie wäre eher die Beglaubigung eines längst vollzogenen gesellschaftlichen Wandels“.

Unterdessen plädiert der Bonner Moraltheologe Jochen Sautermeister für den Erhalt der geltenden gesetzlichen Regelung. In einem Gastbeitrag für die Tageszeitung „Die Welt“ schreibt Sautermeister, „das deutsche Abtreibungsrecht“ balanciere „Selbstbestimmung und Lebensschutz seit Jahrzehnten erfolgreich aus“. Schwangere erhielten „rechtliche Unterstützung und Beratung, während das Lebensrecht des Ungeborenen gewahrt“ bliebe. „Die geltende Gesetzeslage“ spiegele „das Prinzip der doppelten Anwaltschaft wider: die Anwaltschaft für das Lebensrecht des Ungeborenen und die Anwaltschaft für das Recht auf Selbstbestimmung der Frau – gegen sozialen Druck, bei emotionaler Unsicherheit und trotz fehlender Ressourcen“. Sautermeister: „Einen verfassungsrechtlichen und ethischen Paradigmenwechsel anzustreben, der auf unzureichenden Grundlagen basiert und eine breite gesellschaftliche Debatte umgeht, widerspricht einer verantwortlichen Politik.“

Derweil hat der Deutsche Bundestag die vorläufige Tagesordnung für die Sitzungen vom 29. bis 31. Januar mit dem Vermerk veröffentlicht: „Zwischen den Fraktionen besteht kein Einvernehmen über die Tagesordnung der 209.-211. Sitzung.“ Bislang (Stand 10.1., 10.00 Uhr) findet sich dort kein Tagungsordnungspunkt für die Zweite und Dritte Lesung des von 328 Abgeordneten eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Bundestagsdrucksache 20/13775).

Laut der Geschäftsordnung des Bundestags hat jeder Abgeordnete das Recht, vor Beginn einer Plenarsitzung eine Änderung der Tagesordnung zu beantragen. Stimmt eine Mehrheit der anwesenden Abgeordneten dafür, muss die Tagesordnung entsprechend geändert werden. Da es sich bei dem „Entwurf eines Gesetzes zur Neureglung des Schwangerschaftsabbruchs“ um einen Gruppenantrag handelt, bei dem der Fraktionszwang aufgehoben ist, würde es in diesem Fall zu einer Namentlichen Abstimmung kommen.

Die Möglichkeit, dass der Bundestag in einer der verbleibenden Sitzungen doch noch final über eine Änderung des § 218 StGB berät und abstimmt, ist also keineswegs vom Tisch. Käme es dazu, dürfte es eng werden. Der Grund: Den 20. Deutschen Bundestag bilden 733 Abgeordnete. Für eine Mehrheit sind daher 367 Stimmen erforderlich.



Bildquelle: Johannes Hartl/johanneshartl.org

Johannes Hartl postet zu Abtreibung auf Instagram: „Not your body“


Augsburg (ALfA) Johannes Hartl, Gründer des Gebetshauses in Augsburg, hat sich mit einem Instagram-Post in die Debatte um eine mögliche Neuregelung des Paragrafen 218 StGB zu Wort gemeldet. Angesichts der Pläne von Abgeordneten der SPD, der Grünen und der Linken, den § 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, betonte Hartl die Bedeutung des Schutzes ungeborenen Lebens.

Zu dem von Abtreibungsaktivisten häufig verwendeten Slogan „My body my choice“ schreibt Hartl: „Stimmt. Nun geht es aber gar nicht um die Frage, ob DU abgetrieben werden sollst, sondern das Baby. Also not Your body.“

Hartl weist in dem Post auch auf die hohen Zahlen vorgeburtlicher Kindstötungen hin: „In Deutschland sterben jedes Jahr über 100.000 ungeborene Babys durch Abtreibung. Alle 6 Minuten eines.“ Mit Blick auf die mögliche Gesetzänderung schreibt er: „Es braucht keine weitere Legalisierung von etwas, das moralisch eindeutig falsch ist.“



Bildquelle: Pixabay/Jasmin777

Wieder weniger Organspenden in Deutschland


Frankfurt/Main (ALfA) Die Zahl der Organspenden in Deutschland ist im vergangenen Jahr leicht gesunken. Wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in Frankfurt unter Berufung auf vorläufige Zahlen jetzt mitteilte, seien im vergangenen Jahr 2.854 Organe explantiert worden. Im Vorjahr seien es 2.877 gewesen.

Insgesamt hätten 953 Menschen in Deutschland ihre Organe für die Transplantation gespendet. 2023 seien es 965 gewesen. Mit 11,4 Spenderinnen und Spendern pro Million Einwohner nehme Deutschland im internationalen Vergleich auch 2024 einen der hinteren Plätze ein, so die DSO.

Gleichwohl nahm die Zahl der Transplantationen zu. Laut der DSO wurden in den deutschen Transplantationszentren im vergangenen Jahr 3.013 Organe aus Deutschland und anderen Ländern transplantiert. Im Vorjahr seien es 2.986 gewesen. Damit habe Deutschland weiter mehr Organe aus dem Eurotransplant-Verbund erhalten, als es hineingab.

Bundesweit sei 2.902 schwer kranken Patientinnen und Patienten eine bessere Lebensqualität oder sogar ein Weiterleben geschenkt worden, erklärte die DSO. Gleichzeitig stünden noch 8.260 Menschen auf den Wartelisten.

Ihre Lage sei dramatisch, erklärte der medizinische Vorstand der DSO, Axel Rahmel. Die Organspende sei in vielen Fällen die einzige Überlebenschance. Dies sei aber nur möglich, wenn Menschen zur Spende bereit seien. „Es ist daher eine unerträgliche Situation, dass wir zwar die medizinischen Möglichkeiten haben, Leben zu retten, uns aber die Organe dafür fehlen“, so Rahmel.



Quelle: Adobe Stock/Dusan Petkovic

CRISPR/Cas9: Südafrika ändert stillschweigend Ethik-Richtlinien


Wien/Pretoria (ALfA) Auf Betreiben einer kleinen Gruppe von Anwälten und Forschern hat Südafrika im Mai 2024 klammheimlich seine Ethikrichtlinien für Forschung im Gesundheitsbereich aktualisiert. Genetische Veränderung von menschlichen Spermien, Eizellen oder Embryonen werden darin nun unter bestimmten Voraussetzungen als ethisch erlaubt eingestuft. Das berichtet der Informationsdienst „Bioethik aktuell“ des Wiener Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) in seinem monatlichen Newsletter.

Demnach wollen Befürworter des Genom-Editings, dass Südafrika eine Vorreiterrolle bei dem weltweit geächteten Verfahren übernehme. „Bioethik aktuell“ beruft sich auf die Françoise Baylis, die dies kürzlich aufgedeckt und damit eine internationale Debatte ausgelöst habe. Die Befürworter des Genom-Editings am menschlichen Erbgut – allen voran der Jurist Donrich Thaldar von der University of KwaZulu-Natal in Durban/Südafrika – argumentierten, dass Krankheiten wie Tuberkulose oder HIV in Südafrika weit verbreitet seien. Südafrika habe seine eigenen Prioritäten und ethische Wertvorstellungen. Thaldar publiziere laufend Entwürfe für Gesetze und Verordnungen pro Genom-Editing. In einer 2022 publizierten Studie will er nachgewiesen haben, dass eine „überwältigende Mehrheit“ der Südafrikaner dem Vorhaben positiv gegenüberstehe. Was in den Medien nicht gesagt würde: Seine Zoom-Umfrage umfasste nur 30 Personen.

Wie „Bioethik aktuell“ weiter schreibt, kritisiert Baylis die mangelnde Transparenz und fordert eine breite gesellschaftliche Diskussion über die weitreichenden Implikationen der Genombearbeitung. Dazu zähle sie die Gefahr einer Verschärfung sozialer Ungleichheiten, fehlender Akzeptanz von Menschen mit einem von der Norm abweichenden Genom sowie das Schüren von eugenischen Tendenzen. Die Ethikerin ist u.a. Mitglied des Internationalen Wissenschaftsrats und der UNESCO-Weltkommission für Wissenschaftsethik und Technologie (COMEST).

Mit seinem Alleingang drohe Südafrika einen internationalen Präzedenzfall zu schaffen, der sowohl im Land als auch in der internationalen Forschergemeinschaft große Besorgnis auslöse. In ihrer Analyse zeige Baylis auf, dass die geänderten ethischen Richtlinien einem Passus des National Health Act von 2004 widersprechen. Offenbar wolle man eine „Welle des Forschungstourismus“ herbeiführen, damit internationale Labore nach Südafrika übersiedeln, wo sie Genomeingriffe beim menschlichen Erbgut durchführen, die in mehr als 70 Staaten explizit verboten sind.




 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 

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Termine

 


11. bis 15.02.2025 | Stand der ALfA bei der Didacta 2025

Ort: Messe Stuttgart
Info: beratung@alfa-ev.de

Mehr Termine finden Sie unter: www.alfa-ev.de/kalender
 

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