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In eigener Sache: Klausurtagung des ALfA-Bundesvorstands

Künzell (ALfA). Der Erweiterte Bundesvorstand der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) trifft sich an diesem Wochenende zu einer Klausurtagung in Künzell. Unter Corona-Bedingungen wollen die Lebensrechtler über die strategische Ausrichtung des Vereins in den kommenden zwei Jahren beraten. Mit rund 11.000 Mitglieder zählt die ALfA zu den größten Lebensrechtsorganisationen Europas.















Inhaltsangabe

In eigener Sache: Klausurtagung des ALfA-Bundesvorstands
Polen: Verfassungsgerichtshof kassiert Abtreibung aufgrund von Fehlbildung
Barrett vermutlich bald Höchstrichterin – US-Senat will am Montag entscheiden
Deutscher Ethikrat bei Suizidhilfe gespalten
Wegen „Unplanned“: Feministen verüben Farbanschlag auf Kölner Kirche
Termine

Polen: Verfassungsgerichtshof kassiert Abtreibung aufgrund von Fehlbildung

Warschau (ALfA). Polens Verfassungsgerichtshof hat den Weg für eine Reform der Abtreibungsgesetzgebung freigemacht. Das Oberste Gericht des Landes erklärte am Donnerstag eine Regelung für verfassungswidrig, die vorgeburtliche Kindstötungen erlaubt, wenn Ärzte bei dem ungeborenen Kind zuvor eine schwere Fehlbildung diagnostiziert haben.

In Polen sind Abtreibungen seit 1993 grundsätzlich verboten. Ausnahmen von dem Verbot erlaubt das Gesetz derzeit in drei Fällen: Wenn das Leben der Mutter durch die Fortsetzung der Schwangerschaft ernsthaft gefährdet ist, nach Vergewaltigungen oder Inzest sowie bei schwerwiegenden Fehlbildungen des Fötus. Laut der offiziellen Statistik ist Letzteres bei weitem der häufigste Grund für eine Abtreibung. 2019 wurden 1.074 der rund 1.110 gemeldeten Abtreibungen so begründet. Meist handelt es sich dabei um das Down-Syndrom (Trisomie 21).

2018 hatte die Regierungspartei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) eine Novelle der Abtreibungsgesetzgebung erarbeitet, die vorgeburtliche Kindstötungen aufgrund von eugenischen Motiven verbieten wollte. Nach Protesten von Abtreibungsbefürworter zog die PiS die Vorlage jedoch zurück.

Zum jetzigen Urteil kam es, weil 119 Abgeordnete der PiS und sowie der Oppositionsparteien „Konföderation der polnischen Krone“ (KKP) und „Kukiz'15“ den Verfassungsgerichtshof angerufen und die Prüfung der geltenden Gesetzeslage beantragt hatten. Nach Ansicht der Abgeordneten verstößt das geltende Gesetz gegen die Artikel 30 und 38 der polnischen Verfassung, in denen die Menschenwürdegarantie und der rechtliche Schutz des Lebens eines jeden Menschen geregelt wird.

Wie der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil feststellt, ist „Artikel 4a Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 7. Januar 1993 über Familienplanung, Schutz des menschlichen Fötus und die Bedingungen der Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (…) unvereinbar mit Artikel 38 in Verbindung mit Artikel 30 in Verbindung mit Artikel 31 Abs. 3 der Verfassung“. Es sei „inakzeptabel zu sagen, dass ein Individuum aufgrund einiger Merkmale weniger wert ist als andere“, erklärte die Vorsitzende Richterin Julia Przylebska bei der Verkündigung des Urteils.

Der Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz, Erzbischof Stanislaw Gadecki, lobte das Urteil. Laut der katholischen Nachrichtenagentur „kathpress“ sprach Gadecki am Donnerstagabend von einer „epochalen Gesetzesänderung“. Die Entscheidung bestätige, „dass der Begriff des ,lebensunwürdigen Lebens‘ in krassem Widerspruch zum Prinzip eines demokratischen Rechtsstaats steht“, so Gadecki. „Jeder Mensch mit einem gerechten Gewissen ist sich bewusst, wie unerhört barbarisch es ist, jemandem das Recht auf Leben zu verweigern, besonders wegen seiner Krankheit.“ Kinder und ihre Familien müssten Wohlwollen und echte Fürsorge von Staat, Gesellschaft und Kirche erfahren. Der Erzbischof von Krakau, Marek Jedraszewski, sagte bei einer Gedenkmesse für den heiligen Papst Johannes Paul II.: „Man kann sich kaum eine großartigere Nachricht vorstellen, die heute bei der Feier hier im Johannes-Paul-II.-Heiligtum in Krakau überbracht werden kann." Die Verfassungsrichter hätten „Mut und Redlichkeit“ bewiesen.

Die Regierung muss nun eine Novelle der Abtreibungsgesetzgebung erarbeiten und durch das Parlament bringen. In Kraft treten würde diese erst, wenn der polnische Staatspräsident Andrzej Duda sie auch unterschriebe. Agenturberichten zufolge hat Duda bereits signalisiert, ein derartiges Vorhaben zu unterstützen.

Foto: wikipedia

Barrett vermutlich bald Höchstrichterin – US-Senat will am Montag entscheiden

Washington (ALfA). Am kommenden Montag will der US-Senat abschließend über die Ernennung der von US-Präsident Donald Trump für den Supreme Court nominierten Bundesrichterin Amy Coney Barrett befinden. Das kündigte der Mehrheitsführer der Republikaner im US-Senat, Mitch McConnell, an. Am Donnerstag hatte der Justizausschuss des Senats die dreitägige Anhörung Barretts beendet. Da die Republikaner im Senat über 53 der 100 Stimmen verfügen, gilt die Bestätigung Barretts als sicher. Für Lebensrechtler besonders erfreulich: Die konservative Richterin gilt als erklärte Gegnerin vorgeburtlicher Kindstötungen.

Die 48-jährige Amy Coney Barrett stammt aus New Orleans und hat sechs jüngere Geschwister. Mit ihrem Mann, einem Rechtsanwalt, hat die Katholikin sieben Kinder, darunter zwei, die das Paar adoptierte. Ein eigenes Kind ist Träger des Down-Syndroms.

Barrett, die als juristisches Ausnahmetalent gilt, arbeitete bereits zu Beginn ihrer juristischen Laufbahn für den damaligen Höchstrichter Antonin Scalia. Wie Scalia, der 2016 verstarb, gilt Barrett als „Originalistin“. So werden in den USA die Verfechter einer wörtlichen Auslegung der Verfassung bezeichnet. Eine „Interpretation“ der Verfassung im (gesellschafts-)politischen Kontext der Zeit, wie sie von dem liberalen Richterblock am Supreme Court vertreten wird, lehnt Barrett ab. Barrett hält einen Bachelor of Arts (magna cum laude). Ihr anschließendes Jura-Studium an der katholischen Universität Notre Dame (US-Bundesstaat Indiana) schloss sie mit einer mit „summa cum laude“ bewerteten Promotion ab. Nach verschiedenen Stationen wurde sie 2002 als Professorin an Universität Notre Dame berufen. 2017 wurde sie für den siebten Gerichtskreis (Illinois, Idiana, Wisconsin) zur Richterin des Bundesberufungsgericht ernannt.


Deutscher Ethikrat bei Suizidhilfe gespalten

Berlin (ALfA). Der Deutsche Ethikrat hat sich in die Debatte über die rechtlichen und gesellschaftlichen Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar dieses Jahres eingeschaltet, welches das vom Bundestag Ende 2015 verabschiedete Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt. In einer Öffentlichen Sitzung, die mit der Frage „Recht auf Selbsttötung?“ überschrieben war, beleuchteten Mitglieder des Gremiums, das Bundesregierung und Parlament in ethischen Fragen berät, gestern in Berlin unterschiedliche Aspekte des Themas. Dabei wurde auch die Gespaltenheit des Gremiums deutlich.

„Wir neigen dazu, einen Suizidwunsch im Zusammenhang mit dem Ende des Lebens zu bringen, doch es gibt auch andere Situationen“, sagte etwa der Heidelberger Gerontologe Andreas Kruse und verwies darauf, dass jeder Suizid auch etwas mit Isolation zu tun habe. Vor allem die Demenz-Diagnose rufe bei vielen Betroffenen Suizid-Vorstellungen hervor. Anderen Menschen zur Last zu fallen und nicht mehr gebraucht zu werden, gehöre zu den Hauptmotiven von Suiziden. Die Gesellschaft müsse Sorge dafür tragen, dass Menschen in ihrer Angewiesenheit auf soziale Beziehungen begleitet würden. Dagegen warnte der Siegener Philosoph Carl Friedrich Gethmann davor, den Suizid zu pathologisieren. „Der Wunsch nach Suizid ist zu respektieren und nicht zu pathologisieren“, so Gethmann.

Die einzelnen Beiträge der Referenten können auf der Internetseite des Ethikrates (www.ethikrat.org/sitzungen/2020/recht-auf-selbsttoetung/) demnächst abgerufen werden. Für den 17. Dezember ist eine weitere Veranstaltung unter dem Titel „Phänomenologie der Sterbe- und Selbsttötungswünsche“ geplant.


Wegen „Unplanned“: Feministen verüben Farbanschlag auf Kölner Kirche

Köln (ALfA). Offenbar weil in der Pfarrei, der Film „Unplanned“ gezeigt werden soll, wurde auf eine Kölner Kirche ein Farbanschlag verübt. Auf dem Schaukasten der Pfarrei, in der die Veranstaltung angekündigt worden war, hinterließen Unbekannte in pinker Farbe die Botschaft „Feminists fight back – Pro Chocie“ Auch eine Statur der Mutter Gottes und Teile der die Pfarrei umgrenzenden Mauer wurden großflächig mit Farbe besprüht. Die Polizei ermittelt.

Das Filmdrama erzählt die wahre Lebensgeschichte der US-Amerikanerin Abby Johnson, die acht Jahre lang eine Planned Parenthood-Abtreibungsklinik in Texas leitete. Nachdem sie selbst bei einer Abtreibung assistiere, wandelt sich Johnson von einer „Pro-Choice“-Anwältin zu einer überzeugten Lebensrechtlerin. Inzwischen zählt Johnson zu den früheren Menschenrechtsaktivistinnen in den USA.

Foto: Privat

Termine


23.10.2020 | Jugend für das Leben zeigt den Film „Unplanned“

Ort: Köln
Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt
Weitere Informationen: carmen.czampiel@alfa-ev.de


11.12. – 12.12.2020 | Mitgliederversammlung der Jugend für das Leben

Ort: Frankfurt am Main
Mehr Informationen: anna-lena.stricker@alfa-ev.de


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