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In eigener Sache: LebensForum Spezial erschienen

Augsburg (ALfA). Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. hat eine zusätzliche Sonderausgabe des populärwissenschaftlichen Magazins LebensForum zum ärztlich assistierten Suizid und der Tötung auf Verlangen herausgebracht. Hintergrund sind entsprechende Urteile der Höchstgerichte in Deutschland und Österreich sowie die Vorstellung erster Gesetzentwürfe für eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe in Deutschland. Das 36-seitige Magazin ist diese Woche mit einer Auflage von 14.500 Exemplaren erschienen.

Mehr Informationen zu der Sonderausgabe finden sich unter https://www.alfa-ev.de/lebensforum/

Inhaltsangabe

In eigener Sache: LebensForum Spezial erschienen
ALfA-Bundesvorsitzende zum Weltfrauentag: „Selbstbestimmung setzt nicht erst ein, wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausfällt“
BVL-Vorsitzende: Internationale Frauenförderung ist auf dem Irrweg
Linke wollen Abtreibung aus Strafgesetzbuch streichen: Streit im Bundestag
US-Bischöfe raten von Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson ab
Termine

ALfA-Bundesvorsitzende zum Weltfrauentag: „Selbstbestimmung setzt nicht erst ein, wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausfällt“

Augsburg (ALfA). Anlässlich des Internationalen Weltfrauentags am kommenden Montag (8. Mai) erklärte die Bundesvorsitzende der überparteilichen und überkonfessionellen Lebensschutzorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg: „Der Internationale Weltfrauentag, der ursprünglich Forderungen nach Einführung des Frauenwahlrechts sowie der immer noch nicht vollständig erreichten Gleichberechtigung von Frauen in Familie und Beruf Nachdruck verlieh, wird missbraucht, wo er mit der Fiktion eines sogenannten (Frauen-)Rechts auf Abtreibung verbunden wird.

Ein Recht auf die Tötung wehrloser und unschuldiger Kinder gibt es weder vor noch nach der Geburt. Kinder sind, außer im Falle von Vergewaltigungen, stets das Ergebnis sexueller Handlungen, für deren Folgen diejenigen, die sie vornehmen, auch die volle Verantwortung tragen. Die Selbstbestimmung von Frauen und Männern über den jeweils eigenen Körper, für die auch die ALfA eintritt, setzt nicht erst dann ein, wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausgefallen ist.

In Zeiten, in denen die Rechtsordnungen vieler Staaten sowohl Männern als auch Frauen die Vornahme von Sterilisationen ohne medizinische Indikation ermöglichen und einer der häufigsten Abtreibungsgründe ein bereits erfüllter Kinderwunsch ist, erscheint die Forderung nach einem (Frauen-)Recht auf Abtreibung noch einmal ganz besonders brutal und menschenverachtend.

Ein Rechtsstaat kann unmöglich Frauen vom allgemeinen Tötungsverbot ausnehmen. Frauen das Recht einzuräumen, Ärzte im Falle einer unerwünschten Schwangerschaft mit der Tötung des Kindes zu beauftragen, bedeutet letztlich, sie für unfähig zu erklären, Verantwortung für ihre Handlungen zu übernehmen. Das käme einer Entmündigung von Frauen gleich.

Wer daher ein (Frauen-)Recht auf Abtreibung fordert, mag vieles sein: ein Frauenfreund ist er nicht. Auch die Verharmlosung der Tötung von Kindern im Mutterleib als „Entfernung von Schwangerschaftsgewebe“ ist eine Beleidigung für selbstständig denkende Frauen: jede Schwangere kann sich in Internetforen über das tatsächliche Aussehen und die Fähigkeiten des ungeborenen Kindes auch zu einem frühen Stadium der Schwangerschaft informieren. Von „Gewebe“ reden ausschließlich Abtreibungsbefürworter, und das auch nur dann, wenn das ungeborene Kind unerwünscht ist. Wer meint, Frauen auf diese Weise für dumm verkaufen zu können, handelt ebenso diskriminierend wie all diejenigen, die mit so merkwürdigen Wortschöpfungen wie „Person mit Uterus“ Frauen auf ihre reproduktiven Organe reduzieren.

Es besteht Einigkeit in der Einschätzung, dass Frauen sich die Entscheidung zur Abtreibung nicht leicht machen. Viele Frauen erkennen im Nachhinein, dass die Entscheidung falsch war oder sie im entscheidenden Moment nicht die Kraft besaßen, das Leben ihres Kindes zu schützen. Denn nicht selten müssen sie sich gegen ein Umfeld behaupten, das zur Abtreibung rät oder gar drängt. Manche Frauen verfolgt die Abtreibung des eigenen Kindes daher für den Rest ihres Lebens. Einige ziehen sich dabei körperliche und/oder seelische Schädigungen zu, die zu ernsthaften Beeinträchtigungen führen können. Es wäre sehr im Sinne dieser Frauen, wenn statt eines Rechts auf Abtreibung ein Recht auf umfassende Aufklärung und Unterstützung im Schwangerschaftskonflikt verankert würde.“


Linder: Internationale Frauenförderung ist auf dem Irrweg

Berlin (ALfA). Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklärte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V. (BVL), Alexandra Maria Linder, heute in Berlin: „Ein internationaler Frauentag verlangt es, über den eigenen Tellerrand zu blicken und sich mit wirklichen Problemen von Frauen weltweit zu beschäftigen, nicht mit ideologieverblendetem Schmoren im eigenen Wohlstandssaft. Frauen weltweit fehlt es vor allem an Zugang zu Bildung, an Zugang zu sauberem Trinkwasser, an Respekt und Gleichberechtigung in der Gesellschaft und in der Familie, an selbstbestimmter Berufs- und Heiratswahl und vielem mehr.

Die Ausbeutung von Frauen aus ärmeren Familien in Indien oder Thailand, die als Gebärmaschinen unter hohen Gesundheitsgefahren die genetischen Kinder wohlhabender weißer Paare aus Industrieländern austragen, ist frauenverachtend und rassistisch. Und es wird viel Geld damit verdient: In Indien zum Beispiel beträgt der Umsatz mit ,rent-a-womb‘ (Anm. der Red.: Leihmutterschaft) über zwei Milliarden Dollar jährlich.

Die gezielte Abtreibung von Mädchen ausschließlich aufgrund ihres Geschlechts ist in vielen Staaten üblich und hat einen bedenklichen, gesellschaftsbelastenden Überschuss an Männern zur Folge, so in China, in Süd-Korea, wo man vergeblich versuchte, diese Praxis durch ein Verbot von Ultraschallbildern einzudämmen, außerdem zum Beispiel in Nepal, Bangladesch, Albanien, Georgien, Kirgistan, Armenien, Aserbeidschan, Hongkong, Montenegro, Taiwan, Tunesien oder Vietnam. Allein die Tatsache, das „falsche“ Geschlecht zu haben, hat seit den 70er Jahren bis zu 200 Millionen Mädchen vor der Geburt das Leben gekostet. Diese ,sex-selective abortion‘ (Anm. der Red.: Abtreibung nach Geschlecht) ist ein brutaler, weltweit verbreiteter vorgeburtlicher Femizid. Um dessen Opfer, zu denen auch die zur Abtreibung gezwungenen Mütter dieser Mädchen gehören, kümmern sich Feministinnen und entsprechende Organisationen jedoch nicht, weil ihnen die blinde Ideologie einer vermeintlichen Selbstbestimmung auf Kosten anderer Menschenleben wichtiger ist.

Wenn Ärztinnen aus Kenia berichten, dass sie Abtreibungsmittel unbegrenzt zur Verfügung haben, jedoch keine sterilen Spritzen oder Verbandszeug, muss umgedacht werden. Wenn sogenannte Trägerfrauen (Kayayei) in Accra/Ghana zum Schutz vor sexueller Gewalt künstliche Verhütungs- und Abtreibungsmittel angeboten bekommen statt einer Maßnahme, die sie vor der sexuellen Gewalt schützt, ist das reiner Zynismus. Und angesichts von laut Weltgesundheitsorganisation jährlich über 73 Millionen Abtreibungen weltweit als Abhilfe ,sichere Abtreibungen‘ zu fordern statt Alternativen für den Schutz und die Gesundheit von Müttern und Kindern, spricht ebenfalls Bände.

Es wird Zeit, Stiftungen und Organisationen nur dann in all diesen Ländern tätig sein zu lassen, wenn sie sich für echte, nachhaltig frauenstärkende Maßnahmen einsetzen. Organisationen, die den Frauen als Hilfe frauenverachtende Ideologien und lebensfeindliche Prozeduren aufzwingen wollen, haben dort nichts zu suchen und dürfen nicht finanziert werden.


Linke wollen Abtreibung aus Strafgesetzbuch streichen: Streit im Bundestag

Berlin (ALfA). Zu vorgerückter Stunde hat der Deutsche Bundestag gestern erstmalig einen Antrag der Fraktion „Die Linke“ debattiert, der die Streichung der §§218ff und 219ff aus dem Strafgesetzbuch vorsieht. Der Antrag (Bundestagsdrucksache 19/26980) trägt den Titel „Für das Leben – Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen“.

In ihn wird die Bundesregierung aufgefordert, „einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte vorzulegen“, der auch das „Schwangerschaftskonfliktgesetz“ (SchKG) ersetzen soll. Nach Vorstellung der Linken sollen in diesem Gesetz ferner die Kostenübernahme „von Schwangerschaftsabbrüchen und deren Nachsorge als Teil der Gesundheitsversorgung“ sowie für verschreibungspflichtige Kontrazeptiva durch die Gesetzlichen Krankenkassen geregelt werden. Ebenfalls geregelt werden soll darin „die Kostenübernahme für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auch unter Verwendung von Spendersamen für alle Menschen mit ungewollter oder medizinisch begründeter Kinderlosigkeit“ Wie es in dem Antrag ausdrücklich heißt, betreffe dies „auch Frauen und Personen anderen Geschlechts, die in nichtehelicher, lesbischer, sonstiger oder ohne Partnerschaft leben“.

Die turbulente Debatte über den Antrag begangen um 19:50 Uhr und dauerte eine gute halbe Stunde. Sie wurde wesentlich von heftigen Attacken der Union und der AfD sowie von ganz oder teilweise zustimmenden Redebeiträgen der Bündnisgrünen und der SPD geprägt.


US-Bischöfe raten von Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson ab

Washington (ALfA). Die US-amerikanische Bischofskonferenz hat Katholiken aufgerufen, bei der Wahl eines COVID-19-Impfstoffes nach Möglichkeit auf das Präparat des Pharmariesen Johnson & Johnson zu verzichten. Das Vakzine von Johnson & Johnson sei nicht nur wie Impfstoffe anderer Unternehmen an Zelllinien getestet worden, die aus dem Gewebe abgetriebener Kinder gezüchtet wurden, sondern auch mit Hilfe ebensolcher Zelllinien entwickelt und produziert worden, erklärten der Erzbischof von Kansas City, Joseph F. Naumann, und der Bischof von Fort Wayne South Bend, Kevin C. Rhoades, am Dienstag in Washington.

Wie die US-Bischöfe weiterhin erklärten, seien die mRNA-Impfstoffe der Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna ohne die Verwendung solcher Zellen entwickelt worden und daher – wo möglich – anderen vorzuziehen. In ihrer Erklärung bekräftigten Naumann und Rhoades, dass Katholiken weiterhin darauf bestehen sollten, das Pharma-Unternehmen aufhören, Zelllinien, die aus dem Gewebe abgetriebener Kinder gewonnen wurden, für die Entwicklung von Impfstoffen zu verwenden.


Termine


17.04.2021 | BVL-Fachtagung zur Woche für das Leben und Fotoausstellung der Jugend für das Leben

Ort: Augsburg

Mehr Informationen: bundesverband-lebensrecht.de und jugend.alfa-ev.de

30.04 – 02.05.2021 | Beraterinnenfortbildung

Ort: Bad Laer, bei Osnabrück

Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg im Kontext der Schwangerenberatung
Referentin: Sandra Sinder

Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de


12.06.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de

09.10.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Stuttgart

Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de


22. – 24.10.2021 | Beraterinnenfortbildung

Ort: Bad Laer, bei Osnabrück

Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg im Kontext der Schwangerenberatung
Referentin: Sandra Sinder

Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de



Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Geschäftsstelle
Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031       
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