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In eigener Sache:
LebensForum 1/2020 erschienen


Augsburg (ALfA). Das neue LebensForum ist da. Druckfrisch und – nach mehr als zehn Jahren – erstmal im neuen Layout. Titelthema der aktuellen Ausgabe ist die vom Bundestag Mitte Januar beschlossene Reform der Organspende. Kritisch setzt sich die von der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) herausgegebene Vierteljahreszeitschrift auch mit US-Präsident Donald Trump auseinander. Der hatte Ende Januar als erstes amtierenden Staatsoberhaupt an dem „March for Life“ in Washington teilgenommen. Aber macht ihn das schon zu einem echtem Lebensrechtler? Die Meinungen dazu gehen auseinander – in den USA wie andernorts.

Ausführlich beschäftigt sich das einzige populärwissenschaftliche Magazin in Deutschland gleich mit zwei Gerichtsurteilen. Nämlich mit jenem, mit dem der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Klage der Europäischen Bürgerinitiative „One of us“ abwies. Und mit jenem, mit dem das Landgericht Gießen die Allgemeinärztin Kristina Hänel erneut wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilte.

Weitere Themen sind: Die Predigt des Kölner Erzbischofs Rainer Maria Kardinal Woelki zum „Fest der Unschuldigen Kinder“, die von den „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) und der „Jugend für das Leben“ (JfdL) in Kooperation mit der Konrad-Adenauer-Stiftung veranstaltete Bioethik-Akademie sowie ein Update in Sachen Genom-Editing.












Inhaltsangabe

In eigener Sache: LebensForum 1/2020 erschienen
Über 1.152 Einrichtungen nehmen Abtreibungen vor
Termine 
Testbiotech geht gegen Patente auf Stammzellen und Genschere vor
Assistierter Suizid: 52 Tote in sechs Monaten

Über 1.152 Einrichtungen nehmen Abtreibungen vor

Berlin (ALfA). In Deutschland gab es im vergangenen Jahr mindestens 1.152 Einrichtungen, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine „Kleine Anfrage“ der Fraktion „Die Linke“ hervor. Die Anfrage trägt den Titel „Sicherstellung der Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“. Wie die Bundesregierung in ihrer nun veröffentlichten Antwort (Bundestagsdrucksache 19/16988) erläutert, handele es sich bei den 1.152 Einrichtungen um solche, die gemäß § 18 Absatz 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) im 3. Quartal 2019 verpflichtet waren, die Vornahme vorgeburtliche Kindstötungen an das Statistische Bundesamt zu melden. Da jedoch „zentrale ambulante OP-Praxen für mehrere Arztpraxen mitmelden“, lasse die Anzahl der meldepflichtigen Einrichtungen nur „bedingt Rückschlüsse“ auf die tatsächliche Zahl der Einrichtungen zu, die Abtreibungen durchführen.


Termine


29.2. – 1.3.2020 | ALfA-Wochenende | Klausurtagung der Regionalvorstände in Fulda


7.3.2020 | ALfA-Patinnen-Seminar (Leipzig)


14.3.2020 | Leben im Sterben
Informationstag im Erzbistum Paderborn, Anlässlich der Woche für das Leben 2020,

27.– 29.3.2020 | vitaL-Jahresseminar (Bad Laer)


24. – 26.4.2020 | vitaL-Beraterinnenfortbildung (Bad Laer)
Gewaltfreie Kommunikation im Kontext der Schwangerenberatung (Sandra Sinder)
Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de


25.4.2020 | Eröffnung der Woche für das Leben (Augsburg)
Fachtagung des BVL, www.bundesverband-lebensrecht.de


8.–9.5.2020 | Ordentliche Bundesdelegiertenversammlung der ALfA und Fachtagung (Fulda)


Messen/Kongresse mit ALfA-Ständen:
3.– 6.1.2020 Mehr-Konferenz (Augsburg) | 24.– 28.3.2020, didacta (Stuttgart)


Weitere Informationen: www.alfa-ev.de/kalender


Testbiotech geht gegen Patente auf Stammzellen und Genschere vor

München (ALfA). Das Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie, Testbiotech, hat zwei Verfahren gegen erteilte Patente gestartet, um ethische Grundsatzfragen des Patentrechtes insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Menschenwürde zu klären. Das teilte das Testbiotech am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit. Demnach hat das Institut eine Nichtigkeitsklage gegen ein deutsches Patent (DE102004062184) beim Bundespatentgericht eingereicht, das die Verwendung menschlicher Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen beansprucht.Auch gegen ein europäisches Patent auf die ‚Gen-Schere‘ CRISPR/Cas, das u.a. die bekannten Forscherinnen Jennifer Doudna und Emmanuelle Charpentier als Erfinderinnen nennt (EP3401400), erhob Testbiotech Einspruch. In diesem Patent seien weder Eingriffe in die menschliche Keimbahn noch die kommerzielle Verwendung von Embryonen so eindeutig ausgenommen, wie dies vom Gesetz verlangt werde. Zudem werde auch die Anwendung der neuen Gentechnik-Methode an Pflanzen und Tieren beansprucht.

Patente auf eine wirtschaftliche Verwertung menschlicher Embryonen und Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind in Europa verboten. Diese Verbote seien bei den genannten Patenten nicht ausreichend berücksichtigt worden. Nach Ansicht von Testbiotech verstoßen sie damit nicht nur gegen die Bestimmungen des Patentrechts, sondern schaffen auch wirtschaftliche Anreize, die ethisch nicht vertretbar seien. Gerade im Hinblick auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der neuen Gentechnikverfahren sei die Einhaltung ethischer Grenzen besonders wichtig. „Der Schutz der Menschenwürde ist gerade in Zeiten der neuen Gentechnik und der ‚Gen-Schere‘ CRISPR/Cas von zentraler Bedeutung. Wie nicht nur Versuche mit menschlichem Leben in China zeigen, droht hier ein Dammbruch. Unter diesen Bedingungen müssen die Patentämter strikt darauf achten, dass keine falschen Anreize und Signale gesetzt werden“, erklärte Christoph Then für Testbiotech.



Assistierter Suizid: 52 Tote in sechs Monaten

Melbourne (ALfA). Im australischen Bundesstaat Victoria wurden nach Einführung eines Gesetzes, das den assistierten Suizid legalisierte, binnen sechs Monaten 52 Menschen vom Leben zum Tode befördert. Das berichtet die britische „Gesellschaft für den Schutz ungeborener Kinder“ (SPUC) unter Berufung auf offizielle Zahlen der zuständigen Aufsichtsbehörde. 43 hätten mit den ihnen zur Verfügung gestellten Präparaten Suizid begangen, neun seien von Ärzten getötet worden.

Kommende Woche will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über Klagen entscheiden, die das vom Bundestag erlassene „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (Bundestagsdrucksache 18/5373) für verfassungswidrig halten. Der Zweite Senat hat die Verkündigung seines Urteils für Mittwoch, den 26. Februar angekündigt.



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