Testbiotech geht gegen Patente auf Stammzellen und Genschere vor
München (ALfA). Das Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie, Testbiotech, hat zwei Verfahren gegen erteilte Patente gestartet, um ethische Grundsatzfragen des Patentrechtes insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Menschenwürde zu klären. Das teilte das Testbiotech am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit. Demnach hat das Institut eine Nichtigkeitsklage gegen ein deutsches Patent (DE102004062184) beim Bundespatentgericht eingereicht, das die Verwendung menschlicher Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen beansprucht.Auch gegen ein europäisches Patent auf die ‚Gen-Schere‘ CRISPR/Cas, das u.a. die bekannten Forscherinnen Jennifer Doudna und Emmanuelle Charpentier als Erfinderinnen nennt (EP3401400), erhob Testbiotech Einspruch. In diesem Patent seien weder Eingriffe in die menschliche Keimbahn noch die kommerzielle Verwendung von Embryonen so eindeutig ausgenommen, wie dies vom Gesetz verlangt werde. Zudem werde auch die Anwendung der neuen Gentechnik-Methode an Pflanzen und Tieren beansprucht.
Patente auf eine wirtschaftliche Verwertung menschlicher Embryonen und Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind in Europa verboten. Diese Verbote seien bei den genannten Patenten nicht ausreichend berücksichtigt worden. Nach Ansicht von Testbiotech verstoßen sie damit nicht nur gegen die Bestimmungen des Patentrechts, sondern schaffen auch wirtschaftliche Anreize, die ethisch nicht vertretbar seien. Gerade im Hinblick auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der neuen Gentechnikverfahren sei die Einhaltung ethischer Grenzen besonders wichtig. „Der Schutz der Menschenwürde ist gerade in Zeiten der neuen Gentechnik und der ‚Gen-Schere‘ CRISPR/Cas von zentraler Bedeutung. Wie nicht nur Versuche mit menschlichem Leben in China zeigen, droht hier ein Dammbruch. Unter diesen Bedingungen müssen die Patentämter strikt darauf achten, dass keine falschen Anreize und Signale gesetzt werden“, erklärte Christoph Then für Testbiotech.
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