Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: LebensForum 2/2024 in Druck

 
Augsburg (ALfA) Ausgabe 2/2024 der von der ALfA herausgegebenen vierteljährlich erscheinenden populärwissenschaftlichen Zeitschrift „LebensForum“ ist im Druck. Nach dem im Februar erschienenen „LebensForum Spezial“ zur Reproduktionsmedizin und Geburtshilfe und der ersten regulären Ausgabe (Titelthema: 75 Jahre Grundgesetz) steht die kommende Ausgabe ganz im Zeichen der Bestrebungen der Ampelregierung, den § 218 Strafgesetzbuch zu kippen. Dabei unterzieht der Journalist Bioethik-Experte Stefan Rehder die „Empfehlungen“ der von der Ampelregierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ einem „Stresstest“ und arbeitet heraus, warum diese unannehmbar sind. Die ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski nimmt die Empfehlungen der Kommission zur Leihmutterschaft und Eizellspende unter die Lupe. Alexander Folz analysiert die Entschließung des Europäischen Parlaments, das ein Recht auf Abtreibung in der Grundrechte-Charta der Europäischen Union aufnehmen will. Weitere Themen sind unter anderem die ELSA-Studie und das bei einer Expertenanhörung des Bundestags aufgeflogene Märchen von der „Gehsteigbelästigung“ schwangerer Frauen vor Beratungsstellen und Abtreibungseinrichtungen.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: LebensForum 2/2024 in Druck
28.200 Opfer: Abtreibungen im 1. Quartal erneut gestiegen
§ 218 StGB: Länder drängen auf Neuregelung – Bayern stimmt gegen Entschließung
Evangelische Bethel-Stiftungen wollen assistierten Suizid in Einrichtungen dulden
Vatikan ruft erneut zum Verbot der Leihmutterschaft auf
Italien verhindert Erwähnung von Recht auf Abtreibung in G7-Erklärung
Termine

 




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28.200 Opfer: Abtreibungen im 1. Quartal erneut gestiegen

Wiesbaden (ALfA) Die Zahl der in Deutschland durchgeführten vorgeburtlichen Kindstötungen ist erneut gestiegen. Im 1. Quartal 2024 wurden den Wiesbadener Statistikern rund 28.200 Abtreibungen gemeldet. Das entspricht rund 940 Schulklassen und sind 2,3 Prozent mehr als im 1. Quartal 2023. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, seien die Ursachen für diese Entwicklung anhand der ihm vorliegenden Daten nicht bewertbar. Insbesondere lägen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe der Frauen für Abtreibungen nach der Beratungsregelung vor.

69 Prozent der Frauen, die im 1. Quartal 2024 eine vorgeburtliche Kindstötung in Auftrag gaben, waren den Angaben der Behörde zufolge zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 Prozent zwischen 35 und 39 Jahre. Neun Prozent der Frauen waren 40 Jahre und älter, drei Prozent waren jünger als 18 Jahre. Rund 42 Prozent der Frauen hatten vor der Abtreibung noch kein Kind zur Welt gebracht.

95 Prozent der dem Amt gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in fünf Prozent der Fälle die Begründung für die Abtreibung. Die meisten vorgeburtlichen Kindstötungen (46 Prozent) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 41 Prozent kam die Abtreibungspille „Mifegyne“ zum Einsatz. Die Abtreibungen erfolgten überwiegend ambulant, davon 84 Prozent in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 13 Prozent ambulant in Krankenhäusern.



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§ 218 StGB: Länder drängen auf Neuregelung – Bayern stimmt gegen Entschließung


Ludwigsburg (ALfA) In die Debatte um die Legalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen im ersten Trimester der Schwangerschaft kommt neue Bewegung. Am Wochenende verabschiedeten die Länder auf der 34. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen (GFMK) in Ludwigsburg mehrheitlich einen Entschließungsantrag. In ihm werden „Bundestag und Bundesregierung“ aufgefordert, „in einem ersten Schritt einen Regelungskatalog und Regelungsvorschläge für eine Fristenlösung für die ersten zwölf Wochen außerhalb des Strafrechts vorzulegen“. Nur der Freistaat Bayern stimmte dagegen.

Wie es in dem vom schwarz-grün-rot regierten Freistaat Sachsen initiierten Antrag weiter heißt, befürworte die GFMK zudem „in diesem Zusammenhang im Einklang mit den aktuellen Empfehlungen des UN-Frauenausschusses gegenüber Deutschland anlässlich des 9. CEDAW-Staatenberichts, anstelle der vorgeschriebenen Pflichtberatung das Recht auf eine freiwillige und kostenfreie Beratung im Schwangerschaftskonflikt einzurichten“. Wobei „im Einklang mit der Expertinnenkommission der bestehende umfassende und finanziell abgesicherte Rechtsanspruch auf Schwangeren-, Familienplanungs- und Sexualberatung beibehalten werden“ und „die Kostenregelung des Schwangerschaftsabbruchs entsprechend neu“ getroffen werden müsse.

Als „Expertinnenkommission“ wird hier die Arbeitsgruppe 1 der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ bezeichnet. Die hatte Mitte April nach einjähriger Beratung der Bundesregierung ihren Abschlussbericht übergeben. Ihre darin enthaltenen Empfehlungen waren bei katholischen Bischöfen und Moraltheologen, Lebensrechtlern und dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, auf massive Kritik gestoßen.

Wie die GFMK in der Begründung zu ihrem Antrag schreibt, sei in Deutschland „ein Schwangerschaftsabbruch immer noch ein Straftatbestand (§ 218ff. StGB)“. Dabei sei „der Zugang zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen Teil der reproduktiven Gesundheit als unveräußerlichem Menschenrecht von Frauen.“ Frankreich habe „als erstes Land der Welt am 4. März 2024 Abtreibung ausdrücklich zu einem verfassungsgemäßen Recht erklärt“. Das EU-Parlament habe „das Recht von Frauen auf Selbstbestimmung über ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit bekräftigt und gefordert, dass Recht auf Schwangerschaftsabbruch in Art. 3 der EU-Grundrechtecharta zu verankern und an die Mitgliedstaaten gerichtet, Abtreibungen im Einklang mit den WHO-Leitlinien von 2022 vollständig zu entkriminalisieren sowie Hindernisse für Abtreibungen zu beseitigen und zu bekämpfen“.

Weiter heißt es in der Begründung, die Expertinnenkommission habe „diesbezüglich klar und einstimmig festgestellt: ,Die §§ 218 ff. StGB – Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs – widersprechen in ihrer aktuellen Fassung dem erarbeiteten Ergebnis der verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung. Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar‘.“ Diese Einschätzung treffe „zugleich auf gewandelte gesellschaftliche Anschauungen“.

Aktuellen Umfragen zufolge stehe „die Mehrheit der Bevölkerung einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten zwölf Wochen aufgeschlossen gegenüber. Die Umsetzung der Empfehlungen der Expertinnenkommission zur Liberalisierung der strafgesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch“ sei daher auch keine „Vorwegnahme einer gesellschaftlichen Debatte“, sondern müsse „vielmehr als Angleichung an die vorherrschenden gesellschaftlichen Anschauungen und die Lebensrealität der Bevölkerung“ betrachtet werden. „In diesem Zusammenhang“ sei „auch die ostdeutsche Perspektive zu berücksichtigen, wonach insbesondere in der ehemaligen DDR sozialisierten Frauen die Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des StGB ein wichtiges Anliegen“ sei. „Die als ,westdeutsch‘ empfundene aktuelle Regelung“ sei damals „als Rückschritt wahrgenommen“ worden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich zufrieden mit dem Beschluss der GFMK. „Die Gleichstellungsministerinnen haben mit dem Entschließungsantrag zum Thema Schwangerschaftsabbruch zum Ausdruck gebracht, dass sie hinter dem Selbstbestimmungsrecht der Frau stehen und eine Entkriminalisierung in den ersten drei Monaten für überfällig halten“, erklärte Paus. Die Empfehlungen der Expertenkommission legten nahe, die Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten drei Monaten abzuschaffen. Paus: „Zum weiteren Vorgehen werden wir uns in der Bundesregierung verständigen.“



Evangelische Bethel-Stiftungen wollen assistierten Suizid in Einrichtungen dulden


Bielefeld (ALfA) Trotz ethischer Bedenken wollen die „Von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel“ assistierte Suizide in den von ihnen getragenen Einrichtungen dulden. Wie das Internetportal „katholisch.de“ berichtet, erklärte dies die im vergangenen Jahr zurückgetretene ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, am Montag vor Journalisten. Demnach wollten die Stiftungen Bethel, als Trägerin von Kliniken, Hospizen, Heimen und anderen Einrichtungen das vom Bundesverfassungsgericht in den Rang eines Grundrechts erhobene „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ nicht verunmöglichen. Auf Wunsch von Klienten werde daher Suzidhelfern Zugang zu den Bethel-Einrichtungen gewährt werden, erklärte Kurschus, die inzwischen die Ethik-Kommission von Bethel leitet.

Wie das Portal weiter schreibt, wurde der assistierte Suizid bei der Vorstellung eines von den Stiftungen beauftragten Rechtsgutachtens als „diakonische Herausforderung“ bezeichnet. Da die Unterstützung einer Selbsttötung mit dem christlichen Verständnis des Lebens als einer Gabe Gottes nicht vereinbar sei, hätten die „Von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel“ den Aufbau eines eigenen Hilfsangebotes zur Selbsttötung durch die eigenen Mitarbeitenden ausgeschlossen. Ein solches Angebot könne auf subtile Weise Druck auf alte, kranke und behinderte Menschen ausüben, einen Suizid zu begehen, um Partner, Angehörige, Freunde oder die Gesellschaft zu entlasten.

Zugleich gelte es, das individuelle Grundrecht auf selbstbestimmten Suizid zu achten und Hilfe dafür faktisch nicht unmöglich zu machen. Das bedeute aber nicht, die getroffenen Entscheidungen zu billigen. Und: „Dass wir seelsorglich bis zuletzt an der Seite von Menschen bleiben, heißt nicht, dass wir damit Assistenz zum Suizid leisten“, wird Kurschus zitiert.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hingegen kritisierte das von dem Münsteraner Medizinrechtler Thomas Gutmann erstellte Gutachten. Das verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht erlaube es freigemeinnützigen Einrichtungen – anders als von Gutmann dargestellt – durchaus, Sterbehilfeorganisationen den Zugang zu verbieten, erklärte deren Vorstand Eugen Brysch. Voraussetzung sei jedoch, dass die organisierte Suizidbeihilfe auf allen maßgeblichen Ebenen des Betreibers abgelehnt wird. „Das scheint bei der evangelischen Kirche wohl nicht mehr der Fall zu sein. Damit sind Tür und Tor geöffnet für den Tod aus den Gelben Seiten“, so Brysch.
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Vatikan ruft erneut zum Verbot der Leihmutterschaft auf


Genf (ALfA) Auf einer Konferenz in Genf hat die Untersekretärin des vatikanischen Dikasteriums für Laien, Familie und Leben abermals für ein internationales Verbot der Leihmutterschaft geworben. Das berichtet „Vatican News“. Demnach äußert die Bioethik-Expertin Gabriella Gambino sich am Dienstag im Palast der Nationen in Genf bei einer Veranstaltung über Leihmutterschaft, die von der Ständigen Mission des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen in Genf und der Stiftung „Caritas in Veritate" organisiert wurde.

Wie „Vatican News“ schreibt, betonte Gambino dabei die Dringlichkeit einer globalen Reaktion auf das Phänomen der Leihmutterschaft und kritisierte die damit verbundene Ausbeutung und Kommerzialisierung von Frauen und Kindern. „Wir sind uns alle bewusst, dass der sogenannte ,Reproduktionstourismus‘, verursacht durch unterschiedliche nationale Rechtsrahmen zur Leihmutterschaft, weiterhin die transnationale Ausbeutung von Frauen und Kindern ermöglicht“, so Gambino. Es gehe darum, die universelle Wahrung der Würde und der grundlegenden Menschenrechte der Betroffenen sicherzustellen.

In ihrer Rede zitierte Gambino auch die Erklärung des Dikasteriums für die Glaubenslehre des Heiligen Stuhls „Dignitas infinita“ und betonte, jedes Kind habe eine unantastbare Würde von der Empfängnis an sowie das Recht, „auf vollmenschliche Weise geboren zu werden“. Leihmutterschaft mache nicht nur die Geburt zu einem entpersonalisierten Verfahren, sondern sei auch eine Form der Kommerzialisierung und Ausbeutung von Frauen und Kindern.

An die internationale Gemeinschaft appellierte Gambino dabei, sich der Dringlichkeit eines absoluten Verbots aller Formen der Leihmutterschaft bewusst zu werden und dieses universell umzusetzen. Sie zitierte Papst Franziskus, der zu einem internationalen Einsatz zur universellen Abschaffung dieser Praxis aufgerufen hatte, sowie die italienische Premierministerin Giorgia Meloni, die Leihmutterschaft als ein „unmenschliches Verfahren" bezeichnete und vorschlug, sie als globalen Straftatbestand zu verfolgen. Gambino regte konkrete Schritte auf UN-Ebene an, um die Würde von Frauen und Kindern zu schützen und die Leihmutterschaft ein für alle Mal abzuschaffen.

Bei dem Treffen mit dem Titel „At what price? Towards the Abolition of Surrogacy“ sprachen unter anderem auch Eugenia Roccella, Italiens Ministerin für Familie, Geburtenrate und Chancengleichheit, die die italienische Gesetzgebung zur Leihmutterschaft erläuterte, sowie Olivia Maurel, die über ihre persönlichen Erfahrungen als Kind einer traditionellen Leihmutter sprach und die Notwendigkeit eines internationalen Verbots betonte. Mit dabei auch Eva Maria Bachinger, Mitbegründerin der Initiative „Stop Surrogacy“, die die Problematik aus der Perspektive der Frauenrechte beleuchtete, während Bettina Roska, Rechtsbeauftragte der in Wien ansässigen Menschenrechtsorganisation „ADF International“, die rechtlichen Dimensionen der Leihmutterschaft und die damit verbundenen Herausforderungen darstellte.
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Italien verhindert Erwähnung von Recht auf Abtreibung in G7-Erklärung


Bari (ALfA) Italiens rechte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat als Gastgeberin des G7-Gipfels verhindert, dass die Gruppe der führenden demokratischen Industrienationen sich zu einem „Recht auf Abtreibung“ bekennt. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa) unter Berufung auf Verhandlungskreise. Demnach werde in der geplanten Abschlusserklärung lediglich betont, dass Frauen das Recht auf angemessene Gesundheitsdienste habe. Beim G7-Gipfel in Japan 2023 hatten sich die Staats- und Regierungschefs deutlich zu dem Thema positioniert. Damals hieß es in dem Text: „Wir bekräftigen unser uneingeschränktes Engagement für die Verwirklichung umfassender sexueller und reproduktiver Gesundheit und damit verbundener Rechte für alle Menschen, einschließlich der Frage des Zugangs zu sicherer und legaler Abtreibung und der Versorgung nach der Abtreibung.“

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte sich enttäuscht über Melonis Vorhaben geäußert, dieses Bekenntnis nicht zu wiederholen. Letztendlich müsse aber akzeptiert werden, dass die Sichtweise der Gleichstellung von Frauen und Männern nicht im gesamten politischen Spektrum geteilt werde. Nationale Positionen seien aber zu respektieren, weil sie eine souveräne nationalstaatliche Entscheidung seien.

Meloni warf Macron vor, den G7-Gipfel zu nutzen, um von Italien aus Wahlkampf zu machen. Es gehe nicht darum, einen Rückzieher zu machen, sondern darum, unnötige Wiederholungen zu vermeiden, sagte sie und verwies auf den in der ausverhandelten Abschlusserklärung enthaltenen Verweis auf das Kommuniqué der G7 von Hiroshima. Sie halte es für zutiefst falsch, in schwierigen Zeiten wie diesen ein so wertvolles Forum wie den G7-Gipfel für Wahlkämpfe zu nutzen. Auf Einladung von Meloni nahm mit Franziskus erstmals ein Papst am Treffen der sieben großen Industrienationen teil.




 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 

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Termine

 


28. bis 30.06.2024 | Pro Life Summer Camp (Jugend für das Leben)
Erlebe ein tolles Wochenende im bayrischen Alpenvorland und setze Dich für das Lebensrecht ein!
Es erwartet Dich ein fantastisches Programm!

Beginn: 17.00Uhr
Ende: 12.00Uhr

Anmeldung und Info: https://www.alfa-ev.de/pro-life-summer-camp/


06.07.2024
| Ulrichsfest für Klein und Groß in Augsburg
Bunt, lebendig, wunder-voll
ALfA ist mit Infostand dabei

Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 13.00 Uhr

Ort: Rote-Torwall-Anlage Augsburg


08.07.2024 | Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, per Zoom

Info unter bielefeld@alfa-ev.de


16.07.2024
| Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!
Beginn: 15.00 Uhr


29.07.2024 | Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, per Zoom

Info unter bielefeld@alfa-ev.de

Mehr Termine finden Sie unter: www.alfa-ev.de/kalender
 

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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
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