| | In eigener Sache: LebensForum 4/2021 erschienen Augsburg (ALfA) Zahlreiche Abonnenten haben die Ausgabe 4/2021 der von der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) e.V. herausgegebenen vierteljährlich erscheinenden populärwissenschaftlichen Zeitschrift „LebensForum“ erst in dieser Woche erhalten. Woran das gelegen hat, ist noch unklar und wird derzeit ermittelt. Themen sind unter anderem die deutlich gestiegenen Aussichten auf ein neues Grundsatzurteil des US-amerikanischen Supreme Court zur Abtreibungsgesetzgebung sowie ein Interview, das die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, mit dem Vorsitzenden der „Priests for Life“, Father Frank Pavone, in den USA führen konnte.
Auch der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird kritisch unter die Lupe genommen. Ausfühlich beleuchtet zudem der Vorsitzende der „Ärzte für das Leben“, Professor Dr. med. Paul Cullen, die Verwendung fetaler Zelllinien bei der Produktion von COVID-19-Impfstoffen. Ein Aspekt, der vielen Lebensrechtlern unter den Nägeln brennt. Eine Rückschau auf den „Marsch für das Leben“ im September fehlt ebenso wenig wie ein Bericht über die Fachtagung des Bundesverband Lebensrecht (BVL) zur Reproduktionsmedizin. Und das sind nicht einmal alle Themen des 36 Seiten umfassenden Ausgabe. |
|
Inhaltsangabe
In eigener Sache: LebensForum 4/2021 erschienen | Abtreibungslobby fürchtet Urteil des US-Supreme Cour | 40-tägige Gebetswache: Lebensrechtler gewinnen Klage gegen Stadt Frankfurt | Neue Studie zeigt: Abtreibungspille birgt auch für Schwangere hohe Risiken | Termine |
|
|
Abtreibungslobby fürchtet Urteil des US-Supreme Court Washington (ALfA). Die weltweit größten Anbieter vorgeburtlicher Kindstötungen, „MSI Reproductive Choices“ (MSI) und „International Planned Parenthood Federation“ (IPPF), befürchten offenbar eine Rücknahme des umstrittenen Abtreibungsurteils „Roe vs. Wade“ durch den Obersten Gerichtshof der USA aus dem Jahr 1973. Das berichtet das „Center for Family and Human Rights“ (C-Fam) in seinem wöchentlich erscheinenden Newsletter „Friday Fax“. Wie C-Fam berichtet, versandte MSI Reproductive Choices – vielen besser bekannt unter dem früheren Namen Marie Stopes International – vergangenes Jahr eine Rundmail, in der gewarnt wurde, der US-Supreme Court stünde bereit für „die bedeutendste Rücknahme des Abtreibungsrechts seit einer Generation“. Ähnlich besorgt, soll sich IPPF geäußert haben. Der weltweit operierende Abtreibungsriese wird mit den Worten zitiert: In den USA hänge „der Zugang zu Abtreibungen in der Schwebe“.
Wie im ALfA-Newsletter bereits mehrfach berichtet, hatte der US-Supreme Court im vergangenen Jahr den Fall „Dobbs vs. Jackson Women’s Health Organization“ zur Entscheidung angenommen. In ihm müssen sich die Höchstrichter auch mit der Frage befassen, ob sämtliche Verbote vorgeburtlicher Kindstötungen vor dem Einsetzen der Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibs verfassungswidrig seien. Anlass ist der sogenannte „Gestational Age Act“ des US-amerikanischen Bundesstaates Mississippi. Das Gesetz verbietet Abtreibungen ab der 15. Schwangerschaftswoche und war bereits 2018 verabschiedet worden. Es wurde jedoch durch ein Urteil eines Bundesgerichts gestoppt. Geklagt hatte die einzige noch verbliebene Abtreibungsklinik in Mississippi. Diese wird von der „Jackson Women’s Health Organization“ getragen, nach welcher der Fall nun benannt ist. Das Urteil des Supreme Courts wird bis Ende Juni erwartet.
Obwohl die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs keine direkten Auswirkungen auf die Außenpolitik der Vereinigten Staaten hätte, befürchteten IPPF und MSI, dass das Urteil eine Bedeutsamkeit erlangen könnte, die weit über die Grenzen der USA hinausreiche. Höben die Höchstrichter „Roe v. Wade“ auf, könnten „die Auswirkungen auf der ganzen Welt nachhallen“ und die „Anti-Choice- und Anti-Gender-Bewegung ermutigen“, weiterhin Siege auf nationaler Ebene in der ganzen Welt zu erringen, gibt C-Fam MSI Reproductive Choices wieder. |
|
40-tägige Gebetswache: Lebensrechtler gewinnen Klage gegen Stadt Frankfurt Frankfurt (ALfA). Die von der Stadt Frankfurt „angeordneten örtlichen und zeitlichen Einschränkungen einer Versammlung in der Nähe der Beratungsstelle von pro familia“ waren „rechtswidrig“. Das hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main mit ihrem bereits Mitte Dezember zugestellten Urteil (AZ: 5 K 403/21.F) festgestellt.
Geklagt hatte der eingetragene Verein „Euro Pro Life“, der sich für den Lebensschutz ungeborener Kinder und für Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituationen einsetzt. Der hatte im Frühjahr 2020 eine sogenannte 40-tägige Gebetswache täglich von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr auf dem Fußgängerplateau in unmittelbarer Nähe zu der Beratungsstelle pro familia in der Palmengartenstraße angemeldet.
Wie das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung schreibt, habe die Stadt Frankfurt am Main dem Kläger per Verfügung aufgegeben, „sich nur außerhalb der Öffnungszeiten von pro familia an dem gewünschten Ort zu versammeln“. Während der Öffnungszeiten hingegen sollte die Versammlung nur in weiterer Entfernung „zum Schutz der die Beratungsstelle aufsuchenden Personen“ auf dem Gehweg Bockenheimer Landstraße/ Ecke Beethovenstraße erlaubt sein. Weiterhin habe die Verfügung „die Anordnung enthalten, dass Personen, die sich erkennbar auf dem Weg zur Beratungsstelle befänden, nicht bedrängt werden dürften. Auch Belästigungen aller Art, wie z.B. das Aufzwingen eines Gesprächs oder die Übergabe von Informationsmaterial und Flyern seien nicht erlaubt.“
Wie das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ausführt, seien „die zeitlichen und örtlichen Einschränkungen der Versammlung rechtswidrig gewesen“. Die Zusammenkunft der Teilnehmer der Gebetswache „falle unzweifelhaft unter das die Versammlungsfreiheit schützende Grundrecht aus Art. 8 Grundgesetz“. Dieses sichere den Grundrechtsträgern zu, „über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung selbst zu bestimmen. Durch die von der Stadt angeordneten Einschränkungen werde in dieses Recht eingegriffen. Eine Rechtfertigung hierfür konnte das Gericht nicht erkennen.“ So werde weder die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei Durchführung der Versammlung „unmittelbar gefährdet“, noch könne „davon ausgegangen werden“, dass es „zu einem sogenannten ,Spießrutenlauf‘ der die Schwangerschaftsberatung aufsuchenden Frauen komme“. Das Bestreben der Stadt, „den Frauen in der Öffentlichkeit quasi einen Schutzraum einzurichten und damit eine Konfrontation mit Andersdenkenden und anderen Meinungen zu verhindern, rechtfertige keinesfalls eine Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit des Klägers. Diesem stehe das Recht zu, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“
Das Gericht habe „unter Hinweis auf mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“ deutlich gemacht, „dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Frauen, die sich zur Schwangerschaftsberatungsstelle begeben, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit der Teilnehmer an der Aktion ebenfalls nicht einschränken könne. Einen Schutz vor Konfrontation mit anderen Meinungen gäbe es nicht. Selbst die von schwangeren Frauen als Stigmatisierung und Anprangerung empfundene Situation rechtfertige nicht die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einzulegen. |
|
Neue Studie zeigt: Abtreibungspille birgt auch für Schwangere hohe Risiken Washington (ALfA). Mit der Abtreibungspille Mifegyne durchgeführte vorgeburtliche Kindstötungen sind für Frauen mit viel größeren Risiken behaftet, als gemeinhin angenommen wird. Das berichtet die in Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinende katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ in ihrer aktuellen Ausgabe. In einem ganzseitigen Namensbeitrag thematisiert dort die Geschäftsführerin des Wiener Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE), Susanne Kummer, Ergebnisse einer breit angelegten Studie, die im Fachjournal Health Services Research and Managerial Epidemiology (First Published November 9, 2021 https://doi.org/10.1177/23333928211053965) publiziert wurde.
„Die Sicherheit chemischer Abtreibungen wird stark übertrieben. Tatsächlich stellt die zunehmende Dominanz chemischer Abtreibungen und ihr unverhältnismäßiger Beitrag zur Morbidität in der Notaufnahme eine ernsthafte Belastung aus Public Health Perspektive dar“, zitiert Kummer den Studienleiter und Public Health-Experten James Studnicki vom Charlotte Lozier Institute. Der immer leichtere Zugang zur Abtreibungspille korreliere mit höheren Gesundheitsrisiken für Frauen und belaste damit auch das Gesundheitssystem.
Wie Kummer schreibt, analysiere die Studie „423.000 staatlich finanzierte Abtreibungen aus 17 verschiedenen US-Bundesstaaten, die an Frauen mit Anspruch auf die staatliche Medicaid- Versicherung durchgeführt wurden. Demnach ist zwischen 2002 und 2015 die Rate der abtreibungsbedingten Notaufnahmen ins Krankenhaus nach chemischen Abtreibungen um über 500 Prozent gestiegen. Bei chemischen Abtreibungen war das Risiko einer anschließenden abtreibungsbedingten Notaufnahme um 53 Prozent höher als bei chirurgischen Abtreibungen. Die Kluft zwischen den beiden Abtreibungsmethoden vergrößerte sich im Laufe des Studienzeitraums. Im Jahr 2015 kamen auf 1.000 Abtreibungen 51,7 abtreibungsbedingte Notaufnahmen bei chemischen Abtreibungen, die Rate lag dabei mehr als doppelt so hoch wie bei chirurgischen Abtreibungen.“
Kummer zufolge fanden die Autoren der Lozier-Studie „im Zuge der Datenanalyse heraus, dass in den USA allein im Jahr 2015 über 60 Prozent aller abtreibungsbedingten Besuche in der Notaufnahme nach chemischen Abtreibungen als ,Fehlgeburten‘ falsch kodiert wurden“. Wenn medizinische Leistungserbringer abtreibungsbedingte Komplikationen routinemäßig falsch diagnostizierten oder falsch meldeten, verfälsche dies nicht nur das „Datenmaterial über die tatsächlichen Folgen nach einer Abtreibung“, sondern führe auch dazu, „dass Frauen nicht über die Risiken aufgeklärt noch nach Komplikationen adäquat medizinisch behandelt werden“. Hinzu komme, dass die FDA seit 2016 von Abtreibungsärzten zwar verlange, „Todesfälle in Zusammenhang mit chemischen Abtreibungen zu melden“. „Schwere Komplikationen“ müssten hingegen „nicht gemeldet werden“. Auch das verzerrte die Datenlage weiter.
Das Forscherteam des Charlotte Lozier-Institutes hatte die Ergebnisse ihrer Untersuchungen noch im November 2021 publiziert und an die FDA appelliert, diese besorgniserregenden Fakten bei der Bewertung der Risiken einer medikamentösen Abtreibung nicht auszublenden. „Diese öffentlich zugänglichen Medicaid-Leistungsdaten sind umfassender als alles, was von der FDA oder der Abtreibungsindustrie je zur Verfügung gestellt wurde“, zitiert Kummer Studnicki ein weiteres Mal. Trotz der eindeutigen Hinweise, dass medikamentös durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche zunehmend negative gesundheitliche Folgen für Frauen haben, habe die FDA jedoch die viel umfangreicheren Daten der Loizier-Studie bewusst ignoriert. Die Abtreibungspille stelle eine „erhebliche Bedrohung für die öffentliche Gesundheit“ dar – „und die Fakten zeigen, dass diese Bedrohung wächst“. |
|
Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten. Zum Podcast | |
|
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg E-Mail: info@alfa-ev.de Telefon: 0821-512031 |
|
| |
|