Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: LebensForum mit Schwerpunkt Leihmutterschaft erschienen


Augsburg (ALfA) 
Zwischen Weihnachten und Neujahr ist das letzte LebensForum des Jahres 2022 erschienen. Schwerpunkt des 36-Seiters ist das Thema Leihmutterschaft. Besonders lesenswert, das Interview, das die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, dafür mit Jennifer Lahl führte. Die Gründerin und Präsidentin des "Center for Bioethics and Culture Network" gilt als weltweit anerkannte Expertin auf den Feldern des Eizellhandels und der Leihmutterschaft. Mehr Information zu der Ausgabe gibt es auf der ALfA-Homepage unter https://www.alfa-ev.de/lebensforum/

Inhaltsangabe

In eigener Sache: LebensForum mit Schwerpunkt Leihmutterschaft erschienen
Kaminski: Bundesfamilienministerin droht aus Deutschland einen Unrechtsstaat zu machen
§ 218: CDL-Chefin Wenzel warnt vor völliger Entgrenzung
Bayerns Familienministerin droht mit Gang vor das Bundesverfassungsgericht
§ 218: Strafrechtlerin hält Regelung im Sozialrecht für möglich
Termine

 

Kaminski: Bundesfamilienministerin droht aus Deutschland einen Unrechtsstaat zu machen


Augsburg (ALfA) Zu den Forderungen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, am vergangenen Freitag (nach Redaktionsschluss des ALfA-Newsletters) in Augsburg:

"Die Forderung von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), das Verbot vorgeburtlicher Kindstötungen aus dem Strafgesetzbuch (§218ff) zu streichen, wird durch Wiederholung nicht richtiger. Ein Staat, der Ärzten die Tötung wehrloser und unschuldiger Kinder im Mutterleib auf Verlangen ihrer Erzeuger erlaubt, hört auf, ein Rechtsstaat zu sein. Das Recht eines wehrlosen und unschuldigen Menschen von anderen nicht getötet zu werden, gilt entweder immer und für alle oder es gilt gar nicht und für niemanden. Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland zur Wahrung der Menschenrechte und ganz besonders des Rechts auf Leben, dessen Sicherstellung die Voraussetzung für die Wahrnehmung aller übrigen Rechte ist.

Auch werden Menschenrechte nicht verliehen, sondern lediglich anerkannt. Es steht dem Staat daher nicht frei, Ausnahmen vom Tötungsverbot zu machen und das Gewaltmonopol zu privatisieren. Auch nicht gegenüber Eltern, die ein von ihnen gezeugtes Kind als "unerwünscht" deklarieren.

Zweifellos kann es im Interesse aller Betroffener sein, dass die Eltern weder mit der Sorge für das Kind betraut werden, noch für seinen Unterhalt aufkommen müssen. Hier ist der Sozialstaat gefragt. Aber ein Rechtsstaat kann unmöglich die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen Menschen dulden und schon gar nicht als "Recht" etikettieren.

Auch das Vorhaben der Bundesfamilienministerin, Demonstrationen vor Beratungsstellen zu verbieten, muss auf Verfechter der Rechtsstaatlichkeit befremdlich wirken. Während etwa die Proteste der "Letzten Generation", die mit ihren Aktionen teilweise eine erhebliche Gefahr für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung darstellen, staatlicherseits nicht nur geduldet sondern teils sogar öffentlich begrüßt werden, soll das Recht von Lebensrechtlern auf freie Meinungsäußerungen, von denen überhaupt keine derartigen Gefahren ausgehen, beschnitten werden. Dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und statt Recht Ideologie zum Maßstab erhoben wird, ist offenkundig."

§ 218: CDL-Chefin Wenzel warnt vor völliger Entgrenzung


Nordwalde (ALfA) Zu den Forderungen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) Susanne Wenzel: "Die Forderung der Bundesfamilienministerin zur Abschaffung des § 218 StGB überrascht nicht, zumal dies bereits im Koalitionsvertrag angekündigt und von SPD und Grünen während der Debatte um die Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen mehrfach gefordert wurde.

Seit Inkrafttreten der Beratungsregelung kritisiert die Lebensrechtsbewegung den mangelhaften Schutz der Ungeborenen durch das Beratungskonzept. Die Abtreibungszahlen, die während der vergangenen Jahrzehnte in den offiziellen Meldungen immer über 90.000 im Jahr lagen und aufgrund der mangelhaften Abtreibungsstatistik noch einmal um eine erhebliche Dunkelziffer ergänzt werden müssen, zeigen deutlich, wie berechtigt diese Kritik ist. Das Statistische Bundesamt hat erst im Dezember auch für das 3. Quartal 2022 eine deutliche Steigerung der Abtreibungen bestätigt.

Dennoch gewährleistet der §218 StGB immerhin noch einen Grundschutz. Würden nach dem Willen der Ministerin und der Abtreibungslobby im Bundestag die Bestimmungen des Strafgesetzbuches einfach gestrichen, gäbe es keinerlei Begrenzungen mehr und Abtreibungen wären damit ohne Weiteres bis zur Geburt möglich. Die Familienministerin wäre besser beraten, eine Informationskampagne für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt zu starten.

Einmal mehr wird deutlich, dass es der Ampel-Koalition nicht um den Schutz des Lebens der Ungeborenen geht. Sie ordnet das Lebensrecht des Kindes ausschließlich dem Zustimmungsvorbehalt der Mutter unter. Das Kind spielt keinerlei Rolle, es wird nicht einmal erwähnt. Stattdessen wird immer wieder ein angebliches "Recht" auf Abtreibung postuliert.

Diese Regierung zeigt einmal mehr, dass sie nicht im Mindesten die Absicht hat, den ihr durch das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht auferlegten Schutzauftrag für das Leben zu erfüllen. Der Staat aber, der das Unrecht der willentlichen und absichtlichen Tötung eines unschuldigen Menschen zum "Recht" erklärt, gibt jede Menschlichkeit auf und wird zum Unrechtsstaat."

Bayerns Familienministerin droht mit Gang vor das Bundesverfassungsgericht


München/Berlin (ALfA) Bayerns Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Ulrike Scharf, droht mit dem Gang nach Karlsruhe, sollte die Ampel das Verbot vorgeburtlicher Kindstötungen aus dem Strafgesetzbuch streichen. Den Zeitungen der "Mediengruppe Bayern" sagte die 55-jährige CSU-Politikerin: Die Bundesfamilienministerin ignoriere, dass Abtreibung "Leben beendet". "Wird der Paragraf 218 gestrichen, setze ich mit ganzer Kraft dafür ein, dass das Bundesverfassungsgericht das neue Gesetz überprüft."

Wie im ALfA-Newsletter (Ausgabe v. 6.1.) bereits berichtet, hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis/Die Grünen) die Streichung des Strafrechtsparagrafen gefordert. Ausgerechnet an dem Tag, an dem sich die Welt mit einem Requiem auf dem Petersplatz in Rom von dem verstorbenen, emeritierten deutschen Papst Benedikt XVI. verabschiedete, erklärte Paus gegenüber den Zeitungen der "Funke Mediengruppe", bei der Streichung des Paragrafen § 218 gehe es um fundamentale und existenzielle Fragen. "Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können? Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?" Das Strafgesetzbuch sei, so Paus, "nicht der richtige Ort, das zu regeln". Und: "Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen nicht länger stigmatisiert werden."

"Eine Familienministerin, die gegen Kinder ist, ist wie ein Umweltminister, der den Fluss vergiftet", erklärte daraufhin die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär (CSU). Und selbst der kleinste Partner der Ampelkoalitionäre meldete Bedenken in Gestalt der rechtspolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr, an. Der geltende Strafrechtsparagraf sei "Ergebnis einer langen gesellschaftlichen Diskussion" und stelle einen "gelungenen Kompromiss" dar, so Helling-Plahr. "Aus ethischen und verfassungsrechtlichen Gründen" stehe sie daher einem "Aufkündigen des Kompromisses äußerst skeptisch gegenüber".

§ 218: Strafrechtlerin hält Regelung im Sozialrecht für möglich


München (ALfA) Die Strafrechtlerin Céline Feldmann vertritt die Auffassung, die die rechtliche Regelung vorgeburtlicher Kindstötungen könne auch im Sozialrecht verankert werden. Das berichtet der "Bayerische Rundfunk" (BR). Demnach sagte Feldmann, Schwangerschaftsabbrüche könnten auch im Schwangerenkonfliktgesetz geregelt werden. Dafür brauche es nicht das Strafrecht. Eine ersatzlose Streichung aus dem Strafgesetzbuch wäre daher möglich. Wie das Bundesverfassungsgericht im Falle einer Klage entscheide, könne, so der BR, aber auch Feldmann nicht vorhersagen. Seit der letzten Entscheidung aus dem Jahr 1993 seien aber immerhin 30 Jahre vergangen. Außerdem ließe sich in letzter Zeit ein Trend feststellen: "Es lässt sich immer wieder beobachten, dass sich das Bundesverfassungsgericht an aktuelle Entwicklungen anpasst." Auch rücke es das Selbstbestimmungsrecht immer mehr in den Mittelpunkt. Erkennen könne man dies zum Beispiel in der Gerichtsentscheidung zum assistierten Suizid, wird Feldmann wiedergegeben.

Feldmann wird vom "Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht" als Doktorandin geführt und engagiert sich im "Deutschen Juristinnenbund" (DJB). Der hatte Anfang Dezember seine Vorstellungen für eine gesetzliche Neuregelung vorgeburtlicher Kindstötungen veröffentlicht (vgl. ALfA-Newsletter v. 9.12.2022).
Megafon

Termine

17.01.2023 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb

Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr
23.01.2023 | Vortragsveranstaltung des ALfA-Regionalverbandes Würzburg

"Konfliktpotential liberale versus konservative Sexualpädagogik" – Erfahrungsbericht und Empfehlungen einer Psychologin

Referentin: Diplom-Psychlogin Anja Gerstner

Beginn: 19:00 Uhr

Haus der Landeskirchlichen Gemeinschaft, Reisgrubengasse 1, 97070 Würzburg
24.01.2023 | "Schattenkind – Hilfe nach Abtreibung"

Film: "Lass uns reden"

Information und Anmeldung: monika.friederich@alfa-ev.de
28.01.2023 | Online-Schulung (Zoom) Patin für 9 Monate

10.00 bis ca. 16.00 Uhr

Mehr Informationen: https://www.patin-fuer-9-monate.de/
02. – 04.02.2023 | "Schattenkind – Hilfe nach Abtreibung"

Fortbildung zum Thema: Zuhören bei Gesprächen nach Abtreibung

Information und Anmeldung: monika.friederich@alfa-ev.de
21.02.2023 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb

Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
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