Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: LebensForum Spezial zu COVID-19-Impfung erschienen


Augsburg (ALfA). 
Führt Impfen aus der Pandemie? Was unterscheidet mRNA-, Vektor-, Lebend- und Tot-Impfstoffe? Und inwieweit spielen fetale Zelllinien bei der Herstellung und Testung von COVID-19-Impfstoffen eine Rolle? Das sind nur drei von zahlreichen Fragen, die das LebensForum Spezial 2022 rund um das Thema Impfen beantwortet, das jetzt erschienen ist. 36 Seiten voller Fakten und Argumente – jenseits naiver Wissenschaftsgläubigkeit einerseits sowie von verschwörungsaffinem Geschwurbel andererseits.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: LebensForum Spezial zu COVID-19-Impfung erschienen
Geht das nicht besser? ALfA kritisiert gravierende inhaltliche und methodische Mängel einer CORRECTIV-Recherche zu einigen Aspekten der Abtreibung
USA: Florida verschärft seine Abtreibungsgesetzgebung
Kolumbien: Massendemonstrationen für den Lebensschutz ungeborener Kinder
Gericht verurteilt Krankenpfleger wegen Patientenmorden zu lebenslänglicher Haft
Termine

 

Geht das nicht besser? ALfA kritisiert gravierende inhaltliche und methodische Mängel einer CORRECTIV-Recherche zu einigen Aspekten der Abtreibung


Augsburg (ALfA). Zu den gestern veröffentlichten Ergebnissen der CORRECTIV-Recherche erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg: „Zahlreiche Regional- und Lokalmedien berichteten gestern zeitgleich über Aspekte der Schwangerenkonfliktberatung und der Durchführung rechtswidriger, aber straffreier vorgeburtlicher Kindstötungen in Deutschland. Dabei wird Material verwandt, das die eigenen Angaben zufolge „gemeinnützige und unabhängige Redaktion“ CORRECTIV in einer „mehrmonatigen Recherche“ zusammengetragen haben will. CORRECTIV steht, erneut eigenen Angaben zufolge, „für investigativen Journalismus“ und hat sich das Ziel gesetzt, „systematische Missstände“ ans Licht zu bringen.

Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. begrüßt ausdrücklich, wenn Journalistinnen und Journalisten gewillt sind, sich des Themas Abtreibung anzunehmen. Das gilt selbst dann, wenn der Fokus der Recherche – wie hier der Fall – einseitig gewählt wird und allein die Schwangere in den Blick nimmt. Denn nach Einschätzung der ALfA fordert jede Abtreibung zwei Opfer. Das ungeborene Kind und seine Mutter.

Nach Ansicht der ALfA weist das Material, das CORRECTIV zusammengetragen hat, jedoch teilweise erhebliche fachliche und methodische Mängel auf. Auch lässt das dabei verwandte „Wording“ begründete Zweifel an der „Unabhängigkeit“ aufkommen.

So ist es etwa unseriös und überdies irreführend ein ungeborenes Kind (medizinisch: Embryo oder Fetus) als „Schwangerschaftsgewebe“ zu bezeichnen (Vgl. FAQ auf https://correctiv.org/schwerpunkte/schwangerschaftsabbruch/). Denn Gewebe kann kein Träger von Grundrechten sein. Anders der Embryo oder Fetus, der deshalb auch einen Anspruch darauf hat, dass der Staat Maßnahmen zum Schutz seines Lebens ergreift, auch wenn dieser dazu – laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Konzepte verfolgen darf, die gemeinhin unter der Formel „Hilfe statt Strafe“ subsumiert werden.

Durch die Bezeichnung „Schwangerschaftsgewebe“ (ein Begriff der Abtreibungslobby) wird das ungeborene Kind in einer Weise unterbestimmt, die nicht nur den Vorgang der vorgeburtlichen Kindstötung verschleiert und verharmlost, sondern überdies auch seine derzeitige gesetzliche Regelung völlig unverständlich erscheinen lassen muss. Unerwähnt bleibt ferner, dass die Beratung – obgleich ergebnisoffen – dem Leben dienen muss. Juristisch gesprochen geht es dabei um das sogenannte „Untermaßverbot“. Die Unterschlagung dieses wichtigen Punktes lässt nicht nur einige der Schilderungen betroffener Frauen, die hier ohnehin anonym bleiben, in einem gänzlich anderen Licht erscheinen, sie erweckt auch den Eindruck als ging es bei der Beratung prinzipiell um Schikane.

Aus Sicht der ALfA macht sich CORRECTIV hier also Narrative der Abtreibungslobby zu eigen, die geeignet sind, erhebliche Zweifel an der „Unabhängigkeit“ und/oder „Unvoreingenommenheit“ der Berichterstattung zu säen.

Dazu gehört auch, dass die „Ergebnisse der CrowdNewsroom-Umfrage über Schwangerschaftsabbrüche“ – eigenen Angaben zufolge – „ohne wissenschaftliche Begleitung“ entstanden und „nicht repräsentativ“ ist. Geht das nicht besser? Darf man von einem Konsortium, das sich auch dem Kampf gegen „Fake“-News verschrieben hat, hier nicht mehr erwarten?

Methodisch problematisch ist aus Sicht der ALfA ferner, dass der Anteil von an der Studie teilnehmenden Frauen, die von Pro Familia beraten wurde – aus Sicht der ALfA ist Pro Familia Teil der internationalen Abtreibungslobby – mit 60,2 Prozent unverhältnismäßig hoch ist, während der Anteil derer, die sich von kirchlichen oder christlichen Beratungsstellen beraten ließen, mit 16,75 Prozent unverhältnismäßig gering ist.

Aus dieser klaren Über- bzw. Unterrepräsentation ist ein Bias zu erwarten, der an sich schon schwer wiegt, angesichts der flächendeckenden Verbreitung der Ergebnisse aber inakzeptabel erscheinen muss. Sollte CORRECTIV weitere Recherchen zu wichtigen Lebensrechtsthemen planen, steht die ALfA mit ihrer Expertise dem Konsortium gerne beratend zur Seite.“

USA: Florida verschärft seine Abtreibungsgesetzgebung


Tallahassee (ALfA). Der US-Bundesstaat Florida hat ein Gesetz erlassen, das vorgeburtliche Kindstötung nach der 15. Schwangerschaftswoche weitgehend verbietet. Ausnahme sieht das Gesetz in Fällen vor, in denen das Leben der Mutter durch die Fortsetzung der Schwangerschaft gefährdet wird, sowie in solchen, in denen das ungeborene Kind eine letale Anomalie aufweist. Nachdem der von Republikaner dominierte Senat des im Süden der USA gelegenen Bundesstaates das Gesetz am Donnerstag verabschiedete, benötigt es, um in Kraft zu treten, noch die Unterschrift des republikanischen Gouverneurs Ron DeSantis. Floridas Senatspräsident Wilton Simpson zeigte sich Medienberichten zufolge zufrieden. „Das erste Mal seit vielen Jahren haben wir ein Gesetz, von dem ich glaube, dass es der Supreme Court tolerieren wird“, zitiert die Boulevardzeitung „USA Today“ Simpson.

Kolumbien: Massendemonstrationen für den Lebensschutz ungeborener Kinder


Bogota (ALfA). Nachdem das kolumbianische Verfassungsgericht am 21. Februar (vgl. ALfA-Newsletter vom 25.2.) entschieden hatte, vorgeburtliche Kindstötungen bis zur 24. Woche straffrei zu stellen, haben am Wochenende hunderttausende Kolumbianer in mindestens 17 Städten für das Recht ungeborener Kinder auf Leben demonstriert. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“.

Demnach hatten zu den Demonstrationen zahlreiche Vereine aufgerufen. In einer von der Zeitung „El Tiempo“ verbreiteten Videobotschaft hatte die in Kolumbien bekannte Schauspielerin Amanda Rosa Perez ihre Unterstützung erklärt: „Ich bin eine Frau und habe die schlimmen Folgen einer Abtreibung erlebt. Ich schließe mich der Verteidigung des Lebens an. Lassen Sie uns die Stimme der Stimmlosen sein, und wirklich für die Frauen eintreten. Kolumbien ist pro-life.“

Laut der Zeitung „La Gaceta de la Iberoesfera“ fanden die Demonstrationen unter dem Motto „Wir sind die Stimme der Wehrlosesten“ statt. Dies machten sie auch auf den Schildern, die sie dabei trugen, deutlich: „Das Töten unschuldiger Menschen ist weder Recht noch Freiheit“; „Die Medizin wurde geschaffen, um Leben zu retten, nicht um es zu beenden“; „Kolumbien, deine Kinder sollen geboren werden“.

In einer Stellungnahme beriefen sich die Organisatoren auf Artikel 11 der kolumbianischen Verfassung. Dort heißt es „Das Recht auf Leben ist unantastbar“. Sie bekräftigten, dass das kolumbianische Volk für die Aufhebung des „schändlichen Urteils“ kämpfen werde. „Wir werden dazu alle rechtlichen, politischen, kulturellen und sozialen Mittel nutzen, die uns im Rahmen des Rechtsstaates zur Verfügung stehen.“ Sie fordern den Rücktritt der fünf Verfassungsrichter, die über die Legalisierung der Abtreibung bis zum sechsten Monat entschieden hatten. Frauen, die eine „ungeplante oder schwierige Schwangerschaft durchlaufen“ sollen vom Staat durch öffentliche Maßnahmen unterstützt werden, damit sie „ihre Schwangerschaft zu einem guten Ende bringen“ können: „Kolumbien ist ein Land, das das Leben liebt und achtet.“

Gericht verurteilt Krankenpfleger wegen Patientenmorden zu lebenslänglicher Haft


Saarbrücken (ALfA). DWegen versuchter Morde an sechs Patienten und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Saarbrücken einen ehemaligen Krankenpfleger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das meldet das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblatts“. Darüber hinaus belegte das Gericht Saarbrücken den 30-jährigen Deutschen mit einem lebenslangen Berufsverbot. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Sicherungsverwahrung folgten die Richter nicht. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Ansicht des Gerichts hatte der Krankenpfleger in den Jahren 2015 und 2016 sechs Patienten in der SHG-Klinik in Völklingen und im Uni-Klinikum Homburg nicht verordnete Medikamente verabreicht. Nach Ansicht der Richter wollte er sich aus Geltungsdrang bei Wiederbelebungsmaßnahmen profilieren. Dass die Menschen dabei hätten sterben können, habe er billigend in Kauf genommen. Bei der Obduktion von Leichnamen waren Rückstände entsprechender Präparate gefunden worden. Nur zwei der sechs betroffenen Patienten hatten die Klinikaufenthalte überlebt. Der Angeklagte erklärte zum Prozessauftakt im Juni 2021, er habe die ihm zur Last gelegten Taten nicht begangen. Die aufwendigen Ermittlungen waren 2016 in Gang gekommen, nachdem sich der Mann in anderen Kliniken als Arzt ausgegeben hatte.
Megafon

Termine

12.03.2022 | Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen in Kassel

Thema: „Mehr Fortschritt wagen – aber wohin?“

Ort: Chemnitz

Beginn 10:30 Uhr
Ende: 16:30 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: www.tclrg.de/lebensrecht-forum.php
19.03.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Chemnitz

Mehr Informationen & Anmeldung unter:
info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
24.03.2022 | Wissensprint – In einer Stunde up to date im Lebensschutz
Zoom-Veranstaltung

Thema: #WelcomeBabySocks – Stricken für den Lebensschutz
Referentin: Anna-Lena Stricker

Beginn: 19:30 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: assistenz@alfa-ev.de
20. bis 22. Mai | Bundesdelegiertenversammlung der Aktion Lebensrecht für Alle (e.V.)

Mehr Informationen in Kürze
25.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter:
info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
17.09.2022 | Marsch für das Leben

Ort: Berlin
21. bis 23. Oktober 2022 | „Leben. Würde“

Lebensrecht-Kongress in Schwäbisch Gmünd
Programm & Anmeldung unter www.schoenblick.de/lebenswuerde

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
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