Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: Lebensrechtler demonstrieren heute im Regierungsviertel für Meinungs- und Versammlungsfreiheit

 
Augsburg (ALfA) Der Bundesverband Lebensrecht (BVL), die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. sowie weitere Lebensrechtsorganisationen, die sich unter dem Dach des BVL versammelt haben, demonstrieren heute vor dem Paul Löbe Haus, direkt neben dem Reichstagsgebäude, für Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Anlass ist die heute geplante Zweite und Dritte Lesung des „Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ (BT-Drucksache 20/10861). Die Debatte zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf beginnt heute um 13.10 Uhr und wird 40 Minuten dauern. Anschließend wird abgestimmt. Die Demonstration vor dem Paul Löbe Haus beginnt um 12.00 Uhr und dauert bis 14.00 Uhr.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Lebensrechtler demonstrieren heute im Regierungsviertel für Meinungs- und Versammlungsfreiheit
Kaminski: Neufassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes gefährdet die Grundlagen der Demokratie
BVL: Keine Anzeigen, keine Vorkommnisse: „Gehsteigbelästigung“ ist ein frei erfundenes Phänomen
CDL: Für das Leben und gegen Einschränkung demokratischer Rechte
Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention fordert Suizidpräventionsgesetz ein
Termine

 




Bildquelle: Harald Landsrath auf Pixabay

Kaminski: Neufassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes gefährdet die Grundlagen der Demokratie

Augsburg (ALfA) Zum Vorhaben der Bundesregierung, an diesem Freitag die Beratung von Schwangeren vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen mit einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zu verbieten, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Cornelia Kaminski, am Mittwoch in Augsburg:

„Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Menschen, die in der Nähe von Beratungseinrichtungen oder Abtreibungskliniken für Frauen in Not beten wollen, sollen laut Gesetz mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro bestraft werden.

Diese Grundrechtseinschränkung ist nach Meinung führender Rechtswissenschaftler verfassungswidrig – dies bestätigt auch ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 23.05.2023. Immer wieder hob die Justiz hervor, dass das Menschenrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ein hohes Gut sei, und es keinen Schutz vor Konfrontation mit unliebsamen Meinungen geben könne. Das Gesetz ist unnötig, wie in der Anhörung hierzu die Geschäftsführerin von Donum Vitae ausführte: Kein einziger Fall von „Belästigung“ ist auch nur einer der 200 Beratungsstellen von Donum Vitae bekannt. Kein einziger Fall ist aktenkundig, in dem jemand tatsächlich „belästigt“ worden wäre und Strafanzeige gegen die Beter und Demonstranten gestellt hätte. Ganz anders stellt es sich bei Klimaaktivisten dar: Innerhalb von zwei Jahren ist es laut Berliner Staatsanwaltschaft allein in Berlin zu 3.700 Verfahren gegen sie gekommen. Von einem eigenen Gesetz zum Schutz gegen Belästigung durch Klimaaktivisten ist hingegen nicht die Rede.

Wenn öffentliches, christliches Gebet eine Belästigung darstellt, die verboten werden muss, darf das nicht unwidersprochen hingenommen werden. Es mag sein, dass diese Form des öffentlichen Eintretens für das Recht auf Leben nicht jedermanns Sache ist. Hier geht es aber um mehr: Hier geht es um den unverhohlenen Versuch, ungeliebte Meinungen aus der Öffentlichkeit zu verdrängen, Christen zu stigmatisieren und zu kriminalisieren. Das ist ein Angriff auf die Grundlagen unserer Demokratie.

Die ALfA wird daher am Freitag, 5. Juli, gemeinsam mit dem Bundesverband Lebensrecht für ein Recht auf Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit aller Menschen demonstrieren. Die Versammlung beginnt um 12 Uhr vor dem Paul Löbe Haus und endet um 14 Uhr.“



Bildquelle: Tep Ro auf Pixabay

BVL: Keine Anzeigen, keine Vorkommnisse: „Gehsteigbelästigung“ ist ein frei erfundenes Phänomen


Berlin (ALfA) Zur Absicht der Bundesregierung, das Schwangerschaftskonfliktgesetz an diesem Freitag durch Bundestagsbeschluss zu ändern, erklärte die Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V., Alexandra Linder, am Mittwoch in Berlin:

„,Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.‘ Das war die Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe (CDU), wie viele Betroffene sich über Behinderungen beim Aufsuchen einer Konfliktberatungsstelle oder Abtreibungseinrichtung beschwert hätten und in wie vielen Fällen Beratungsgespräche und Schwangerschaftsabbrüche durch Mahnwachen bzw. Gehsteigberatungen verhindert worden seien (Bundestags-Drucksache 20/9902, Seite 95).

Schon das Werbeverbot für Abtreibung (§ 219a StGB), das Abtreibungsexpertinnen und die sie unterstützenden Politiker zu einem angeblich kriminalisierenden ,Informationsverbot‘ umdefinierten, wurde auf unsachliche, ideologische Weise durch Bundestagsbeschluss aufgehoben. Nachdem das funktioniert hat, versucht man es nun erneut: mit einer angeblich permanenten, immer häufiger vorkommenden (Gehsteig-) Belästigung‘ – für die, siehe obige Antwort der Bundesregierung, jedoch keine Belege und keine konkreten zahlenmäßigen Erkenntnisse vorliegen. Für Straftatbestände gibt es ausreichend Gesetze, die unbedingt angewandt werden sollten. Doch wer definiert, was im Sinne dieser angestrebten Gesetzesänderung „verstörend“ ist, was eine Schwangere ,verwirrt‘ oder ,beunruhigt‘? Hinzu kommen zynische Verdrehungen von Tatsachen wie die Behauptung, ohne die Gesetzesänderung werde das Schutzkonzept für vorgeburtliche Kinder ,zunehmend beeinträchtigt‘, oder die These, Abtreibungsexperten würden für eine ,Durchführung des Schutzkonzepts‘ für Schwangere ,Sorge tragen‘.

Keine Anzeigen, keine Vorkommnisse: ,Gehsteigbelästigung‘ ist ein frei erfundenes Phänomen. Die Bundesregierung will auf dem Rücken dieser Erfindung ein Verbot der grundgesetzlich gesicherten freien Meinungsäußerung vor Konfliktberatungsstellen und Abtreibungskliniken durchpeitschen – am kommenden Freitag, dem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause. Ein Parlament, das Gesetze ohne sachliche Grundlage, ohne begründete Erkenntnisse, ohne tatsächliche Gefährdungslage verabschiedet, macht sich zum Handlanger von Partialinteressen und Ideologien.

Der Bundesverband Lebensrecht hat mit seinen Mitgliedsorganisationen für Freitag, den 5.7., von 12 bis 14 Uhr vor dem Bundestag eine Demonstration organisiert – für zugewandte Hilfe für Schwangere, für Meinungsfreiheit und für Versammlungsfreiheit.“



Bildquelle: Isabell auf Pixabay

CDL: Für das Leben und gegen Einschränkung demokratischer Rechte


Nordwalde (ALfA) Die Regierung plant das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ändern. Dazu nahm Odila Carbanje, stellvertretende Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), am Mittwoch wie folgt Stellung:

„In der letzten Sitzungswoche, mittags gegen 13.10 Uhr, als drittletzter Tagesordnungspunkt vor der Sommerpause, hat die Ampel vor, das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ändern (Drucksache 20/10861). Am selben Tag, abends um 18 Uhr, wird halb Deutschland der Nationalmannschaft in der Hoffnung zujubeln, dass sie Spanien besiegt und ins Halbfinale einzieht. Der Vorstoß, das Gesetz zu ändern, wurde ganz bewusst auf diesen Zeitpunkt gelegt. So soll sang und klanglos, ohne dass die Bevölkerung es mitbekommt, ein elementares Grundrecht eingeschränkt werde.

Denjenigen, die sich auf die Seite der schwächsten und hilflosesten Menschen unserer Gesellschaft stellen, nämlich auf die Seite derjenigen, die selbst noch keine Stimme haben, soll die Stimme genommen werden. Gebetsgruppen, die vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen überwiegend still für die ungeborenen Kinder und ihre Mütter beten und vereinzelt auch ein Beratungsangebot machen, sollen dies nicht mehr tun dürfen, weil sie anscheinend eine solche „Gefahr“ für die ratsuchenden Frauen und ihre Beraterinnen darstellen, dass die Regierung Handlungsbedarf durch eine Gesetzesänderung sieht. Eigenartig ist nur, dass es keinerlei Beweise für diesen Handlungsbedarf gibt. Ganz im Gegenteil: Die Abtreibungszahlen steigen und die Ampel antwortet mit einem weiteren Schritt zum ideologischen Umbau der Gesellschaft.
Bildquelle: Peggy auf Pixabay
Schon im Dezember vergangenen Jahres schrieb die Bundesvorsitzende der CDL, Susanne Wenzel, an das Bundesfamilienministerium: „Das Handeln von Lebensrechtlern vor Abtreibungspraxen und in der Nähe von Beratungsstellen war in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen. Die Prüfung ergab stets, dass verschiedene Grundrechte den Einsatz der Lebensrechtler für Schwangere und ungeborene Kinder stützen, namentlich:

1. die Ausübung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit aus Art. 4 des Grundgesetzes,
2. die Betätigung ihrer Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG,
3. die Ausübung ihrer Versammlungsfreiheit nach Art. 8 des Grundgesetzes,
4. die allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).

Hinzu kommt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG) der ungeborenen Kinder. Bemerkenswert ist in diesem Kontext nämlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die klar sagt, dass 1. die ungeborenen Kinder ein Lebensrecht haben und 2. der Staat einen klaren Schutzauftrag dafür: „Soll die Verantwortung der schwangeren Frau für das ungeborene Leben Grundlage einer gewissenhaften Entscheidung werden, so muss die Frau sich eben dieser Verantwortung bewusst sein, die sie nach dem Beratungskonzept in spezifischer Weise trägt. Dabei muss sie wissen, dass das Ungeborene insbesondere auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat, also auch im Frühstadium der Schwangerschaft nach der Rechtsordnung besonderen Schutz genießt. Mithin muss der Frau bewusst sein, dass nur in Ausnahmesituationen nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch in Betracht gezogen werden darf, nämlich nur, wenn der Frau eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, dass sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Dessen muss sich die beratende Person vergewissern und etwa vorhandene Fehlvorstellungen in für die Ratsuchende verständlicher Weise korrigieren.“ BVerfGE 88, 203, 261, 283 f, sowie bereits BVerfGE, 39., 1 ff.), einschließlich der Notwendigkeit von strafrechtlichem Schutz sowie einem ausdrücklich formulierten Auftrag an den privaten wie öffentlichen Rundfunk, „an der Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben“ teilzuhaben (BVerfGE 88, 203, 261.).“

Die Ausführungen von Frau Wenzel zum Gesetzentwurf betrugen 10 Seiten und sind vom Familienministerium auf der Internetseite veröffentlicht aber nicht beantwortet worden.

Menschen, die nichts anderes tun, als auf der Grundlage unseres Grundgesetzes für das Recht auf Leben aller Menschen einzutreten werden in dem Gesetzentwurf schon abfällig mit „sogenannte“ bezeichnet und die angebotene Beratung als „Belästigung“ tituliert. Am Freitag steht mit dem Gesetzentwurf eine Einschränkung elementarer Grundrechte auf Meinungs-und Versammlungsfreiheit auf der Tagesordnung, und ich kann nur alle Abgeordneten im Deutschen Bundestag bitten, für demokratische Rechte und gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen.“



Bildquelle: Khusen Rustamov auf Pixabay

Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention fordert Suizidpräventionsgesetz ein


Berlin (ALfA) Der Entwurf eines Suizidpräventionsgesetzes befindet sich in Arbeit und soll in diesem Sommer vorgelegt werden. Das berichtete Anfang der Woche das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblatts“ unter Berufung auf den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Edgar Franke (SPD). Zuvor hatte Franke entsprechende Forderungen mehrerer in der Suizidprävention tätigen Organisationen entgegengenommen.

Diese hatten sich im Berliner Regierungsviertel zu einer Mahnwache versammelt, um ihrem Ruf nach der Vorlage eines Suizidpräventionsgesetzes durch die Bundesregierung Nachdruck zu verleihen. Vor gut einem Jahr hatte der Deutsche Bundestag mit überwältigender Mehrheit einen Beschluss gefasst. In diesem wurde die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 30. Juni 2024 einen Gesetzentwurf zur Suizidprävention vorzulegen.

„Eine solche Einigkeit unter den Parlamentariern kann und darf nicht ignoriert werden“, zitiert das „Deutsche Ärzteblatt“ Ute Lewitzka, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention. Mit dem Aufruf wolle man das BMG daran erinnern, dieser Forderung schnellstmöglich nachzukommen. „Wir haben ansonsten große Sorge, dass das Gesetzgebungsverfahren gar nicht mehr in dieser Legislatur durchführbar ist.“

Zwar habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Anfang Mai seine Pläne für eine „Nationale Suizidpräventionsstrategie“ vorgestellt. Von einer gesetzlichen Regelung, die für eine gelingende Suizidprävention unabdingbar sei, sei man aber immer noch weit entfernt. „Die Strategie ist nett und da stehen auch gute und wichtige Punkte drin, aber sie ist eher eine Absichtserklärung“, so Lewitzka gegenüber dem „Deutschen Ärzteblatt“ weiter. Auch sei sie bisher nicht finanziert und die Verantwortung würde dann häufig dem Finanzministerium zugeschoben. „Und das kann nicht sein.“

„Wir haben 10.000 Suizidtote pro Jahr. Und da gibt es keine staatlichen Programme, keine Förderung und keine Entstigmatisierungskampagnen für das Thema“. Das müsse sich ändern. Jede Woche verschwinde gewissermaßen ein mit 200 Passagieren besetztes Flugzeug, ohne dass davon gesprochen werde, so Lewitzka.

In Deutschland sterben jedes Jahr mehr Menschen durch die eigene Hand als durch Verkehrsunfälle, Mord, Aids/HIV und illegale Drogen zusammen.




 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 

Megafon

Termine

 


06.07.2024
| Ulrichsfest für Klein und Groß in Augsburg
Bunt, lebendig, wunder-voll
ALfA ist mit Infostand dabei

Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 13.00 Uhr

Ort: Rote-Torwall-Anlage Augsburg


08.07.2024 | Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, per Zoom

Info unter bielefeld@alfa-ev.de


16.07.2024
| Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!
Beginn: 15.00 Uhr


29.07.2024 | Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, per Zoom

Info unter bielefeld@alfa-ev.de


12.09.2024
| Patin für 9 Monate stellt sich vor

Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 20.30 Uhr

Ort: Osasis Kirche Lilienthal, Goebelstrasse 55-57, 28865 Lilienthal

Anmeldung: brit@vita-L.de

16.09.2024 | Seelsorge für das Leben – Vortragsreihe 2024
Prof. Dr. Stephan Patt (Köln): Herausgeforderte Seelsorge: Ist der Hirntote wirklich tot?

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr Via ZOOM

Anmeldung: www.alfa-ev.de/kalender oder seelsorge@alfa-ev.de


21.09.2024 | Marsch für das Leben

Beginn: 13:00Uhr
Berlin und Köln

Weitere Informationen: https://bundesverband-lebensrecht.de/marsch-fuer-das-leben/

28.09.2024 | Patinnenschulung

Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 16.00Uhr

Ort: per Zoom / Onlineschulung

Anmeldung: brit@vita-L.de
Mehr Termine finden Sie unter: www.alfa-ev.de/kalender
 

Jetzt spenden!

Ihre Spende ermöglicht unsere Arbeit in allen Bereichen. Wir finanzieren davon z.B. die Ausbildung unserer ehrenamtlichen Beraterinnen und Patinnen, die Öffentlichkeitsarbeit, die Besuche in Schulen und auf  Großveranstaltungen, die Pro Life City Touren unserer Jugendlichen.

 
 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
Facebook Firmenname X/Twitter Nutzername Instagram Nutzername