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In eigener Sache: LebensZeichen 2/2020 erschienen

Augsburg (ALfA). Das neue Lebenszeichen ist da. Die 12-seitige Zeitschrift, mit der die Aktion Lebensrecht für Alle, Freude des Lebensrechts und Förderer ihrer Arbeit vierteljährlich über alles informiert, was Lebensrechtler wissen müssen, wartet wie üblich mit der Geschichte einer Schwangeren auf, die sich in ihrer Not an die Beratungsstelle vitaL wendete.

Diesmal geht es um den Fall der 24-jährigen Marie, die vom Vater ihres Kindes vor die grausame Wahl gestellt wurde: „Das Baby oder ich!“ Alexandra Linder beschreibt, wie Marie die Kraft fand, „Ja“ zu dem gemeinsamen Kind zu sagen, welche Rolle die Beratung dabei spielte und wie der jungen Mutter durch eine ALfA-Patenschaft unter die Arme gegriffen wurde. Ausführliche Berichte über die erfolgreiche Kampagne #beratungmachtstark, den gelungenen Fotowettbewerb der „Jugend für das Leben“ sowie die Idee des ALfA-Regionalverbandes Bielefeld, der auf Bauzäunen preiswert Werbung für die Schwangerenberatung macht, runden die aktuelle Ausgabe ab.











Inhaltsangabe

In eigener Sache: LebensZeichen 2/2020 erschienen
Flachsbarth verteidigt Engagement als „Champion“ bei „She Decides“
ZdK-Präsident Sternberg „völlig einig“ mit Flachsbarth
Suizidassistenz: Professoren stellen Gesetzentwurf vor
Termine

Flachsbarth verteidigt Engagement als
„Champion“ bei „She Decides“

(Berlin (ALfA). Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Maria Flachsbarth (CDU), hat ihr Engagement als „Champion“ der Bewegung „She decides“ verteidigt. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ (Ausgabe v. 25.6.). Demnach schrieb die CDU-Politikerin, die auch Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB) und Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) ist, am 13. Juni auf ihrer Facebook-Seite: „In den letzten Tagen gab es empörte Berichterstattungen in Teilen der kath. Presse und der sozialen Medien bezüglich eines Antrags der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag zur Globalen Gesundheit (Drs. 19/19491), in dem auch die Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte benannt wird und man stört sich insbesondere an meinem Engagement als „Champion der She-decides-Bewegung“.

Am 4. Juni hatte die Zeitung unter der Überschrift: „Union erzürnt Lebensrechtler“ erstmals über die Empörung berichtet, die CDU/CSU und SPD in weiten Teilen der deutschen Lebensrechtsbewegung mit einem Antrag ausgelöst hatte, der Forderungen der internationalen Abtreibungslobby enthält (vgl. ALfA-Newsletter v. 29.5.). Darin begrüßen die drei Regierungsparteien unter anderem „das finanzielle und politische Engagement der Bundesregierung für die Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte weltweit als einer der fünftgrößten Geber (...) und die aktive Unterstützung der ,She Decides Bewegung‘“.

Wie Flachsbarth auf Facebook schrieb, könne „ein Blick auf die Fakten“ die Diskussion versachlichen: „Tatsächlich setze ich mich nachdrücklich für das Recht einer jeden Frau ein, selbst zu entscheiden, ob, wann, mit wem und wie vielen Kindern sie das Leben schenken möchte. Dieses Engagement gleichzusetzen mit einem Engagement für Abtreibungen als Mittel der Verhütung ist so falsch wie absurd.“ In dem Facebook-Eintrag, der Flachsbarth 195 Kommentare, darunter die führender Lebensrechtler, einbrachte, weist die Parlamentarische Staatssekretärin auch daraufhin, dass das von ihr mitgeleitete Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die IPPF mit 12 Millionen Euro für das Jahr 2020 fördere.

Die IPPF (International Planned Parenthood Federation) gilt als einer der größten Anbieter vorgeburtlicher Kindstötungen weltweit. Im Interview mit der „Tagespost“ (Ausgabe v. 12.6.) bezeichnete der Stellvertretende Vorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) und langjährige CDU-Bundesabgeordnete, Hubert Hüppe, IPPF als das „Flaggschiff der internationalen Abtreibungslobby“ und die Bewegung „She Decides“ als deren „Tarnorganisation“. Beide hätten dieselbe Adresse.

Wie die „Tagespost“ in ihrer aktuellen Ausgabe schreibt, habe sie von Flachsbarth wissen wollen, wie das BMZ sicherstelle, „dass die Gelder deutscher Steuerzahler nicht zur Durchführung oder Förderung von Abtreibungen genutzt werden“. Die CDU-Politikerin habe daraufhin eine Sprecherin des Ministeriums mitteilen lassen: Der vom BMZ „mitgeförderte Dachverband ,International Planned Parenthood Federation (IPPF)‘ setzt sich für den Gesundheitsschutz von Mädchen und Frauen ein. Ziel der Initiative ist es, die fatalen Auswirkungen von unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen zu mindern. Dafür werden unter den im Land geltenden Gesetzen und Auflagen der Zugang zu einem medizinisch sicheren Schwangerschaftsabbruch geboten und bei Komplikationen nach einem unsicheren Abbruch geholfen. Schwangerschaftsabbrüche sind kein Mittel der Familienplanung. Im Fokus der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und der Arbeit des IPPF steht die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Mädchen und Frauen und die Familienplanung, also der Zugang zu Aufklärung und modernen Verhütungsmitteln als Mittel zur Vermeidung von ungewollten Schwangerschaften und sexuell übertragbaren Krankheiten. Auch bei der Verringerung der hohen Müttersterblichkeit in Entwicklungsländern durch die medizinische Begleitung von Müttern und Kindern während der Schwangerschaft und Geburt leistet der IPPF einen großen Beitrag.“

Fragen der Zeitung, ob Flachsbarth es „nicht für problematisch“ halte, dass die KDFB-Präsidentin eine Organisation unterstütze, „die vorgeburtliche Kindstötungen als Frauenrecht deklamiert“, und falls nicht, ob sie Verständnis dafür habe, „dass viele Katholiken darin ein Ärgernis“ erblickten, seien unbeantwortet geblieben.


ZdK-Präsident Sternberg „völlig einig“ mit Flachsbarth

Bonn (ALfA). Der Präsident des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, hat die Unterstützung der Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbundes, Maria Flachsbarth, als Champion der Bewegung „She Decides“ verteidigt. Das berichtete am Mittwoch der deutschsprachige Dienst der Nachrichtenagentur CNA. Dem Bericht zufolge wähnt sich Sternberg „völlig einig“ mit der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Eigenen Angaben zufolge hatte CNA Sternberg mit einem Zitat aus dem Jahr 2018 konfrontiert, in welchem er das „mangelnde Bewusstsein für den Wert des ungeborenen Lebens“ beklagt hatte und gefragt, ob er in dem Einsatz seiner Parteikollegin Flachsbarth für die Bewegung „She decides“ keinen Gegensatz erblicke.

Wie die CNA schreibt, sehe Sternberg „keinen Gegensatz zwischen ihren [Flachbarths] und meinen zitierten Äußerungen. Immer hat sich das ZdK vehement für den Lebensschutz eingesetzt. Wir haben in Deutschland eine gesetzliche Regelung, nach der ein Schwangerschaftsabbruch ohne medizinische oder kriminologische Indikation rechtswidrig ist. Wir wissen aber auch, dass wir das Leben der ungeborenen Kinder nur gemeinsam mit einer ungewollt schwangeren oder in einer Notlage befindlichen Mutter schützen können und nicht gegen sie.“


Suizidassistenz: Professoren stellen Gesetzentwurf vor

München (ALfA). Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz haben vier Hochschullehrer Anfang der Woche im Presseclub München einen ersten Gesetzentwurf zur Regelung des assistierten Suizids vorgestellt. Bei den vier Professoren handelt es sich um den Palliativmediziner Gian Domenico Borasio (Universität Lausanne), die beiden Medizinethiker Ralf Jox (LMU München) und Urban Wiesing (Universität Tübingen) sowie den Mannheimer Medizinrechtler Jochen Taupitz.Ihr Entwurf ist die überarbeitete Fassung eines Gesetzvorschlags, den die vier Autoren bereits 2014 in Zuge der damaligen Debatte vorgestellt hatten. Diese endete mit der Verabschiedung des gesetzlichen „Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, das der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit seinem Urteil vom 26. Februar wieder kassierte. Mit ihrem recycelten Gesetzentwurf wollen die Professoren eigenen Angaben zufolge „den vom Verfassungsgericht vorgegebenen Freiraum für selbstbestimmtes Sterben absichern“ und zugleich „nicht-freiverantwortliche Suizide“ verhindern.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Ärzte volljährigen Suizidwilligen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland bei der Selbsttötung assistieren dürfen, wenn sie fünf Bedingungen erfüllen. Diese sollen in einem neuen § 217 StGB (Strafgesetzbuch) gefasst werden. Danach muss der Arzt zunächst „aufgrund eines persönlichen Gesprächs mit der Person zu der Überzeugung gelangt“ sein, „dass der Entschluss zur Selbsttötung auf reiflicher Überlegung beruht, dauerhaft besteht und nicht durch eine akute psychische Störung oder eine vorübergehende Lebenskrise bedingt“ und nicht „auf Zwang, Drohung, Täuschung oder sonstige unzulässige Einflussnahme durch Dritte zurückzuführen ist“. Ferner muss der Arzt den Suizidwilligen „umfassend und lebensorientiert“ über seinen „Zustand, dessen Aussichten, mögliche Formen der Suizidhilfe sowie über Handlungsalternativen zur Selbsttötung – insbesondere palliativmedizinische Möglichkeiten“ aufklären und dies „sowie den Sterbewunsch und den Wunsch nach Suizidhilfe“ dokumentieren. Desweiteren muss der Arzt „mindestens einen anderen, unabhängigen Arzt“ hinzuziehen. Dieser muss ebenfalls mit dem Suizidwilligen „persönlich“ sprechen und „in einer schriftlichen Stellungnahme“ bestätigen, dass sämtliche Vorgaben „in Bezug auf den Entschluss zur Selbsttötung“ erfüllt seien. Schließlich sieht der Gesetzentwurf vor, dass zwischen dem Aufklärungsgespräch und dem ärztlich assistierten Suizid, mit dem der Wunsch des Suizidenten in die Tat umgesetzt wird, „mindestens zehn Tage“ liegen müssen.In einem eigenen Paragraf 217a StGB sieht der Gesetzentwurf ein mit „Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe“ bewehrtes Werbeverbot für die „Beihilfe zur Selbsttötung“ vor. Darunter soll jedoch nicht fallen, „wenn Ärzte, Krankenhäuser oder andere Leistungserbringer der gesundheitlichen Versorgung darüber unterrichten oder unterreichtet werden, welche Ärzte bereit sind, Beihilfe zur Selbsttötung unter den Voraussetzungen des § 217 Abs. 1 zu leisten“.

Welche Anforderungen an die „fachliche Qualifikation der beteiligten Ärzte“, die „Aufklärungspflicht“ sowie an die „Dokumentation“ und die „Meldepflichten“ zu stellen sind, wollen die Autoren des Gesetzentwurfes nicht in diesem, sondern, ähnlich wie schon bei der Zulassung der heftig umstrittenen Präimplantationsdiagnostik mittels einer „Rechtsverordnung“ des Bundesgesundheitsministeriums regeln lassen. Rechtsverordnungen werden erlassen, um die einheitliche Anwendung von Gesetzen zu regeln, deren Bestimmungen Interpretationsspielräume lassen. Sie können von der zuständigen Behörde erlassen werden und müssen nicht vom Bundestag beschlossen werden.

Termine


25.07. – 16.08.2020 | Internationale Pro Life Tour – Mehr Informationen: www.prolifetour.org


18.09.2020 | „Lebensbejahende Bindungen – Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung“

Fachtagung Bundesverband Lebensrecht
14.00 Uhr – 18.00 Uhr Katholische Akademie, Berlin – Mehr Informationen: www.bundesverband-lebensrecht.de

18./19.09.2020 | Pro Life-Kongress der Jugend für das Leben in Berlin – Mehr Informationen: www.jugend.alfa-ev.de


19.09.2020 | Marsch für das Leben in Berlin – Mehr Informationen: www.bundesverband-lebensrecht.de



Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
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