| | In eigener Sache: Lebenszeichen 3/2022 erschienen Augsburg (ALfA) Das neue „Lebenszeichen“ ist da. Mit Lebenszeichen, dem Mitglieder- und Spendenmagazin der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., informiert die ALfA ihre Mitglieder und Spender viermal im Jahr über die Arbeit des Bundesvorstandes, der ALfA-Regionalverbände sowie der kostenlosen Beratungshotline vitaL (0800 36 999 63). Die Ausgabe Nr. 136 (Herbst 2022) hat einen Umfang von 12 Seiten und wird in einer Auflage von 12.000 Exemplaren gedruckt. |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: Lebenszeichen 3/2022 erschienen | Lebensrechtler erklären September zum Pro-Life-Monat | Fällt der § 218 StGB? Ampel plant offenbar baldige Einsetzung einer Kommission | Bischof Meier: „Wenn es um Leben und Tod geht, gibt es keinen Kompromiss“ | Schlappe für „Pro Familia“: Lebensrechtler siegen im Rechtsstreit mit Stadtverwaltung | Termine |
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Lebensrechtler erklären September zum Pro-Life-Monat Berlin (ALfA) Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) mit seinen aktuell 16 Mitgliedsvereinen und über 25.000 Mitgliedern plant, den September als jährlichen Pro Life-Monat zu etablieren, der mit Veranstaltungen, Aktionen, Kampagnen für das Lebensrecht und, als Höhepunkt, dem Marsch für das Leben in Berlin gestaltet wird. Den Auftakt mache die Jugend für das Leben am kommenden Samstag, 3.9., mit ihrer Pro Life City Tour in Koblenz. Das teilte der Verband am Mittwoch in einer Pressemitteilung mit. Alle politischen, gesellschaftlichen und kirchlichen Gremien und Gruppierungen seien eingeladen, „Flagge zu zeigen – für die Menschenwürde, für das Lebensrecht jedes Menschen von der Zeugung bis zum Tod, ohne Einschränkung, ohne Begrenzung, ohne willkürliche Definition“. |
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Fällt der § 218 StGB? Ampel plant offenbar baldige Einsetzung einer Kommission Berlin (ALfA) Die Ampelkoalition will offenbar noch in diesem Monat die Kommission vorstellen, die eine Regulierung von Abtreibungen außerhalb des Strafrechts prüfen soll. Das berichtete gestern das „Domradio“ unter Berufung auf „Ministeriumskreise“. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP dazu festgehalten: „Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird“. |
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Bischof Meier: „Wenn es um Leben und Tod geht, gibt es keinen Kompromiss“ Augsburg (ALfA) „Der Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod steht für mich auf der Prioritätenliste der katholischen Kirche ganz oben“, sagte der Augsburger Bischof Bertram Meier den im Augsburger Verlag Sankt Ulrich erscheinenden Wochenzeitungen „Neue Bildpost“ und „Katholische SonntagsZeitung“. Meier äußerte sich im Vorfeld der Vollversammlung des sogenannten Synodalen Wegs (8. bis 12. September in Frankfurt). „Wenn es um Leben und Tod geht, gibt es meines Erachtens keinen Kompromiss. Es wäre schade, wenn das Thema zur Verhandlungsmasse des Synodalen Weges würde“, so Meier weiter.
Wie im ALfA-Newsletter berichtet, hatte die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, erklärt, für eine ergebnisoffene Entscheidung schwangerer Frauen sei „sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird“. |
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Schlappe für „Pro Familia“: Lebensrechtler siegen im Rechtsstreit mit Stadtverwaltung Pforzheim/Mannheim (ALfA) Die stillen Gebetsversammlungen in der Nähe einer Abtreibungsberatungsstelle in Pforzheim hätten nicht verboten werden dürfen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) bereits am 25. August in einem Urteil (Az.: 1 S 3575/21). Den beteiligten Parteien wurde das Urteil des VGH jedoch erst am 31. August bekannt gegeben.
Zum Hintergrund: Im Februar 2019 hatte die Stadt Pforzheim einer dort ansässigen Gruppe der Bewegung „40 Tage für das Leben“ verboten, sich gegenüber der örtlichen „Pro-Familia“-Abtreibungsberatungsstelle zum stillen Gebet zu versammeln. Dagegen hatte die Leiterin der Gruppe, Pavica Vojnović, mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation ADF International geklagt. Mit Erfolg.
„Jedes menschliche Leben ist wertvoll und verdient Schutz. Ich freue mich, dass wir unser Gebet zur Unterstützung von Frauen und ihren ungeborenen Kindern wieder aufnehmen können, und zwar dort, wo es aus unserer Sicht am meisten Sinn macht. Ich bin sehr erleichtert, dass das Gericht unser Recht auf Versammlungs-, Religions- und Meinungsfreiheit bestätigt hat“, wird Vojnović in einer Pressemitteilung von ADF International zitiert.
Demnach versammelte sich die Gebetsgruppe zweimal im Jahr für 40 Tage vor einem Gebäude der Organisation „Pro Familia“, die – wenn auch an anderen Standorten in Deutschland – auch selbst Abtreibungen durchführt. Als Pro Familia die „40 Tage für das Leben“-Gruppe aufforderte, auf die andere Straßenseite zu wechseln, sie die Gruppe um Vojnović dieser Bitte nachgekommen. Daraufhin trennte eine vierspurige Straße die Beter von dem Gebäude. Auch die Polizei habe keine Verstöße gegen geltendes Recht feststellen können. Nichtsdestotrotz habe „Pro Familia“ von der Stadt die Verbannung der Versammlungen außer Hör- und Sichtweite verlangt. Dem folgte die Stadt und wies den Betern für Frauen in Not und ihre ungeborenen Kinder einen abgelegenen Platz jenseits einer stark befahrenen Kreuzung zweier Hauptverkehrsstraßen zu. Im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe diese Auflagen für zulässig erklärt.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschied jetzt jedoch im Berufungsverfahren, dass es rechtswidrig war, die friedliche Versammlung aus der Nähe von „Pro Familia“ zu verbannen, da von dieser keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgegangen sei. Wie der VGH betont, sei „die besondere Bedeutung der (…) geschützten Versammlungsfreiheit zu beachten, die als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugutekommt, für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend ist und insbesondere das Selbstbestimmungsrecht über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung umfasst“.
„Wir begrüßen das Urteil, dass die Versammlungs- und andere fundamentale Freiheiten stärkt. Die Entscheidung des Gerichthofs ist ein Erfolg nicht nur für Pavica Vojnović und ihre Gebetsgruppe, sondern für alle, die sich für den Schutz der grundlegenden Menschenrechte einsetzen“, kommentierte Lidia Rieder, Juristin bei ADF International, die Vojnovićs Fall unterstützte die Entscheidung.
„Äußerungen zum Schutz des ungeborenen Lebens zu unterbinden, gehört leider in Deutschland und anderen Ländern zur aktuellen politischen Agenda. Wenn der Staat aber stilles Gebet an bestimmten Orten verbietet, und ohne rechtfertigenden Grund in die innerste Freiheitssphäre der Bürger eingreift, ist dies nicht hinnehmbar. Wir begrüßen, dass der VGH Mannheim sich eindeutig positioniert und die von der Stadt Pforzheim verhängte Auflage für rechtswidrig erklärt hat“, erklärte Felix Böllmann, Senior Counsel von ADF International.
Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann jedoch binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden. |
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Termine
08.09.2022 | RV-Stammtisch, Regelmäßiges Treffen der Regionalverbände per Zoom
Zeit für Austausch, Diskussion und Pro Life Input
Anmeldung: bielefeld@alfa-ev.de (Andreas Pegel, Leitung RV-Stammtisch, Vorsitzender RV Bielefeld)
| 16. bis 18.09.2022 | Pro Life Congress Berlin (JfdL)
Anmeldung: https://jugend.alfa-ev.de/#toggle-id-1 Wir machen dich stark – für das Leben!
| 17.09.2022 | Marsch für das Leben
Ort: Berlin
| 20.09.2022 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb
Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.
15.00 Uhr – 15.20 Uhr
| 21.09.2022 | Jede Menge Leben um den Tod – Der perimortale Raum als interdisziplinäre Herausforderung
Referent: Prof. Dr. Rupert Scheule
Beginn: 19.30 Uhr Ort: Auditorium Maximum der theologischen Hochschule Fulda
Veranstalter: Seelsorge für das Leben
| 22.09.2022 | RV-Stammtisch, Regelmäßiges Treffen der Regionalverbände per Zoom
Zeit für Austausch, Diskussion und Pro Life Input
Anmeldung: bielefeld@alfa-ev.de (Andreas Pegel, Leitung RV-Stammtisch, Vorsitzender RV Bielefeld)
| 06.10.2022 | RV-Stammtisch, Regelmäßiges Treffen der Regionalverbände per Zoom Zeit für Austausch, Diskussion und Pro Life Input
Anmeldung: bielefeld@alfa-ev.de (Andreas Pegel, Leitung RV-Stammtisch, Vorsitzender RV Bielefeld)
| 14. bis 15.10.2022 | 3. Salzburger Bioethik-Dialoge
„Wunschmedizin: Zwischen Indikation und Optimierung“ Reproduktionsmedizin, Leihmutterschaft, Enhancement, Lebensende
Ort: Universitäts-Aula Salzburg Veranstalter: Salzburger Ärzteforum für das Leben
Anmeldung und mehr Informationen: www.bioethik-dialoge.at
| 18.10.2022 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb
Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.
15.00 Uhr – 15.20 Uhr | 20.10.2022 | RV-Stammtisch, Regelmäßiges Treffen der Regionalverbände per Zoom
Zeit für Austausch, Diskussion und Pro Life Input
Anmeldung: bielefeld@alfa-ev.de (Andreas Pegel, Leitung RV-Stammtisch, Vorsitzender RV Bielefeld)
| 21. bis 23.10.2022 | „Leben. Würde“
Lebensrecht-Kongress in Schwäbisch Gmünd Programm & Anmeldung unter www.schoenblick.de/lebenswuerde | 03.11.2022 | RV-Stammtisch, Regelmäßiges Treffen der Regionalverbände per Zoom
Zeit für Austausch, Diskussion und Pro Life Input Anmeldung: bielefeld@alfa-ev.de (Andreas Pegel, Leitung RV-Stammtisch, Vorsitzender RV Bielefeld) | 05.11.2022 | Schulung Patinnen für 9 Monate in Stuttgart
10.00 – 18.00 Uhr
Mehr Informationen & Anmeldung unter brit@vita-l.de | 05. bis 06.11.2022 | Mitgliederversammlung Jugend für das Leben Weitere Informationen folgen
| 07.11.2022 | Fortbildung für vitaL Beraterinnen Thema: „Getrübte Schwangerschaft und Geburt“
19.30 – 21.30 Uhr
Referentin: Dr. med. Ute Buth
www.herzenskunst-beratung.de
| 15.11.2022 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb
Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.
15.00 Uhr – 15.20 Uhr | 10.12.2022 | Patinnenschulung in Jena
Weitere Informationen: info@patin-fuer-9-monate.de www.patin-fuer-9-monate.de | 20.12.2022 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb
Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.
15.00 Uhr – 15.20 Uhr
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg E-Mail: info@alfa-ev.de Telefon: 0821-512031 |
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