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In eigener Sache: Lebenszeichen im Druck

Augsburg (ALfA). Das Lebenszeichen 3/2021 befindet sich im Druck. Auf zwölf Seiten informiert die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. darin vierteljährlich ihre Mitglieder und Förderer über die Arbeit des Bundesvorstandes sowie der Regionalverbände. Wichtige Themen in der kommenden Ausgabe sind u.a.: Die Aktionen, mit denen die ALfA gegen die Annahme des Matic-Berichts durch das Europäische Parlament mobil gemacht hat. Ausführlich vorgestellt wird auch eine zur Nachahmung empfohlene Aktion des ALfA-Regionalverbandes Bielefeld. Mehr wird an dieser Stelle nicht verraten.

Die Redaktion des ALfA-Newsletters bittet an dieser Stelle zudem um Entschuldigung: Wegen technischer Schwierigkeiten in der Redaktion konnte vergangene Woche kein ALfA-Newsletter erstellt werden.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Lebenszeichen im Druck
US-Haushaltsentwurf: Mehrheit im Senat ist gegen steuerfinanzierte Abtreibungen
USA: Bundesstaaten sollen über Abtreibungsgesetze entscheiden
Teratogene gefährden Ungeborene: Barmer für Medikationsplan für Schwangere
Termine

US-Haushaltsentwurf: Mehrheit im Senat ist gegen steuerfinanzierte Abtreibungen

Washington (ALfA). Mit einer Resolution zum jüngsten Haushaltsentwurf des US-Senats haben die Republikaner dafür gesorgt, dass das sogenannte „Hyde Amendment“ weiterhin Erwähnung findet. Unterstützung erhielten sie dabei von dem Demokraten Joe Manchin, der den US-Bundestaat West-Virginia im Senat vertritt. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ auf ihrem Internet-Portal.

Das Hyde Amendment, das 1976 erstmals beschlossen wurde, verbietet de facto die Finanzierung von Abtreibungen mit Steuergeldern. Ende Mai hatte das Repräsentantenhaus, die erste Kammer des Kongresses, einen Haushaltsentwurf verabschiedet, in den das Hyde Amendment keinen Eingang fand. US-amerikanische Lebensrechtler und die US-amerikanische Bischofskonferenz hatten dies kritisiert. US-Präsident Joe Biden hatte sich viele Jahre lang ebenfalls für „Hyde Amendment“ ausgesprochen. Während des parteiinternen Vorwahlkampfes der Demokraten änderte er im Oktober 2019 jedoch seine Position. Wohl auch, um sich nicht zu sehr von seinen Mitbewerbern abzusetzen, die sehr liberale Abtreibungsgesetze befürworteten.

Entscheidend dafür, dass das Hyde Amendment nun doch Erwähnung in dem am Mittwoch verabschiedeten, insgesamt 3,5 Billionen US-Dollar umfassenden Haushaltsentwurf fand, war eine Resolution des republikanischen Senators James Lankford, der den US-Bundesstaat Oklahoma vertritt. Diese wurde mit 50 zu 49 Stimmen knapp angenommen, hat allerdings keinen bindenden Charakter. Der Zusatz erlaubt dem Vorsitzenden des Haushaltskomitee des Senats, die Finanzierung von Abtreibungen abzulehnen, verpflichtet ihn jedoch nicht dazu.

Mehrere US-amerikanische Lebensrechtler begrüßten die Entscheidung des Senats. „US-Steuerzahler sollten nicht gezwungen werden, Abtreibungen zu finanzieren oder das bedenkliche Werk von Abtreibungsärzten zu unterstützen“, erklärte ein Berater der Menschenrechtsorganisation ADF International.

Auch das Abstimmungsverhalten Manchins, der als einziger Demokrat im Senat für die Resolution stimmte, wurde positiv aufgenommen. Marjorie Dannenfelser, Vorsitzende der Organisation „Susan B. Anthony List“ dankte dem demokratischen Senator dafür, „dass er eine bemerkenswerte Ausnahme darstellte, indem er sich für ungeborene Kinder, ihre Mütter und die Lebensschützer unter den US-Steuerzahlern stark macht“. Auch der Lebensschutz-Verband der Demokraten, „Democrats for Life“, bedankte sich bei Manchin.


USA: Bundesstaaten sollen über Abtreibungsgesetze entscheiden

Washington (ALfA). Wie im ALfA-Newsletter bereits mehrfach berichtet, hat der US-Supreme Court angekündigt, in seiner kommenden Amtsperiode auch über ein vom US-Bundesstaat Mississippi erlassenes Abtreibungsgesetz zu entscheiden. Der sogenannte „Gestational Age Act“ verbietet, von wenigen Ausnahmen abgesehen, Abtreibungen ab der 15. Schwangerschaftswoche. Lebensrechtler hoffen, dass die Befassung des Supreme Courts mit dem Gesetz, das von einem Bundesgericht mittels einstweiliger Verfügung gestoppt wurde, in ein neues Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs mündet.

Wie die Nachrichtenagentur „Associated Press“ (AP) meldet, haben sich mittlerweile rund ein Dutzend republikanischer Gouverneure und zahlreiche Kongressabgeordnete hinter den von Mississippi erlassene „Gestational Age Act“ gestellt.

Wie AP berichtet, wandten sich die Gouverneure über ihre Anwälte an den Supreme Court und forderten, die Abtreibungsgesetzgebung den einzelnen Bundesstaaten zu überlassen. Zuvor hatte bereits der Justizminister von Mississippi das Oberste Gericht aufgefordert, das Grundsatzurteil „Roe vs. Wade“ aufzuheben. Das umstrittene Urteil aus dem Jahr 1973 ermöglicht einen straffreien Zugang zu Abtreibungen im ersten Trimester einer Schwangerschaft – mit gewissen Einschränkungen auch noch im zweiten Trimester. Laut AP erklärten die Anwälte der Gouverneure in ihrem Schreiben an den Obersten Gerichtshof, dieser solle die Gelegenheit nutzen, um „die Fehler seiner Rechtsprechung zur Abtreibungsfrage zu korrigieren“. Anstatt ein in der Verfassung verbrieftes, bundesweites Recht auf Abtreibung zu schaffen, sollte es der Oberste Gerichtshof den Bundesstaaten überlassen, den Zugang zu Abtreibungen einzuschränken. So könnten die Bürger mithilfe des „demokratischen Prozesses“ Einfluss auf die geltende Rechtslage nehmen.

Ähnlich argumentierten auch 184 republikanische Kongressabgeordnete. Auch sie wandten sich an den Obersten Gerichtshof und nannten es „lange überfällig“, dass das höchste US-Gericht die legislative Kompetenz an die Gesetzgeber zurückgebe.


Teratogene gefährden Ungeborene: Barmer für Medikationsplan für Schwangere

Berlin (ALfA). Frauen im gebärfähigen Alter, die dauerhaft Arzneimittel einnehmen, müssten einen gesetzlichen Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan haben. Das fordert die Krankenkasse „Barmer“ anlässlich der Vorstellung ihres neuen Arzneimittelreports. Wie die „Ärztezeitung“ berichtet, werde die Arzneimitteltherapie junger Frauen weiterhin unzureichend dokumentiert. Das führe zu gefährlichen Informationslücken vor und zu Beginn der Schwangerschaft. Für Hausärzte, aber auch Gynäkologen sei es in diesen Fällen „schwer bis unmöglich“, sowohl die Patientinnen als auch das ungeborene Kind vor unnötigen gesundheitlichen Risiken zu schützen, zitiert die „Ärztezeitung“ Barmer-Vorstandschef Professor Christoph Straub bei der Vorstellung des Reports am gestrigen Donnerstag.

Für einen Rechtsanspruch müsse es unerheblich sein, ob die Frauen nur ein oder mehrere Arzneimittel einnähmen, so Straub. Bislang besteht ein Anspruch auf eine strukturierte Arzneimittelübersicht nur bei der regelmäßigen Einnahme von drei und mehr Medikamenten. Technische Möglichkeiten, die Medikation übersichtlich zu dokumentieren gebe es bereits, betonte Straub. Man müsse sie nur nutzen.Laut der Barmer nehmen rund 30 Prozent der Frauen vor der Schwangerschaft regelmäßig Arzneimittel ein. Nur eine Minderheit (14 Prozent) gäben an, im Besitz eines Medikationsplans zu sein. Die Kasse verwies dazu auf eine Online-Umfrage zu ihrem Report. Für diese wurden knapp 1.300 Versicherte befragt, die im vergangenen Jahr ein Kind zur Welt gebracht hatten. In der Schwangerschaft eigenommene Medikamente würden häufig zu spät auf mögliche Schäden für das ungeborene Kind überprüft, stellte der Autor des Arzneimittelreports und Chefarzt am Klinikum Saarbrücken, Professor Daniel Grandt, fest. Der Schutz des ungeborenen Kindes müsse bereits vor der Schwangerschaft beginnen. Dazu sei die Gesamtmedikation der Frauen „grundsätzlich auf kindsschädigende Risiken“ zu überprüfen.

Wie die „Ärztezeitung“ weiter berichtet, betonte Grandt, dass nicht alle Wirkstoffe im selben Maße gefährlich seien. Es gebe aber Teratogene, die das Risiko für Fehlbildungen des Embryos verzehnfachten. Dass nicht wenige dieser Präparate verordnet würden, belegten Daten aus dem aktuellen Report. Demnach hätten 2018 knapp 154.000 Frauen im Alter zwischen 13 und 49 Jahren teratogene Arzneimittel verordnet bekommen. Selbst während einer Schwangerschaft seien Frauen solche Präparate verschrieben worden. So hätten 663 von 66.500 bei der Barmer versicherten Frauen, die 2018 ein Kind zur Welt brachten, im ersten Trimester teratogene Arzneimittel verschrieben bekommen. Rechne man die Zahl auf ganz Deutschland hoch, seien das jedes Jahr rund 7.300 Frauen, bei denen es während der Schwangerschaft zu Schädigungen des ungeborenen Kindes kommen könne. Laut der „Ärztezeitung“ sprachen Grandt und Straub von einem „inakzeptabel hohen Wert“.


Termine


17.09.2021 | Fachtagung des Bundesverbands Lebensrecht

Thema: Der Mensch als Produkt. Reproduktionsmedizin – Fortschritt oder Irrweg?

Ort: Mövenpick Hotel Berlin, Schöneberger Str. 3, 10963 Berlin

Beginn: 13.00 Uhr
Ende: 17.30 Uhr

Referenten: Prof. Dr. theol. Peter Schallenberg, Mag. Susanne Kummer, Prof. Dr. med. Paul Cullen

Programm und Anmeldung unter: www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung


17.09.2021 | Pro-Life-Wochenende der Jugend für das Leben

Mehr Informationen in Kürze

18.09.2021 | Marsch für das Leben in Berlin

Beginn der Kundgebung: 13:00 Uhr

Mehr Informationen in Kürze

09.10.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Stuttgart

Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de

14. – 17.10.2021 | KALEB-ALfA-Kooperationsseminar

Anmeldung unter info@kaleb.de


22. – 24.10.2021 | Beraterinnenfortbildung

Ort: Bad Laer, bei Osnabrück

Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg im Kontext der Schwangerenberatung
Referentin: Sandra Sinder

Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de



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Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg
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Telefon: 0821-512031       
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