Bundesfamilienministerin Paus drängt auf Abschaffung des § 218 StGB Berlin (ALfA) Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) hat erneut auf die Streichung des Verbots vorgeburtlicher Kindstötungen aus dem Strafgesetzbuch (§218ff) gedrängt. Den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte Paus am Donnerstag, es gehe dabei um fundamentale und existenzielle Fragen. „Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können? Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?“ Das Strafgesetzbuch sei, so Paus weiter, „nicht der richtige Ort, das zu regeln“. „Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen nicht länger stigmatisiert werden.“
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbart, eine Kommission einzusetzen, die unter anderem prüfen soll, ob die rechtliche Regelung vorgeburtlicher Kindstötungen auch außerhalb des Strafgesetzbuches erfolgen könne. Wie die „Berliner Zeitung“ unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerin schreibt, sei allerdings weiterhin unklar, wann die Kommission ihre Arbeit aufnehmen werde. Demnach sei die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über die Kommission noch nicht abgeschlossen.
Ferner erklärte Paus, die Koalition arbeite „mit Hochdruck“ daran, Demonstrationen vor Beratungsstellen zu verbieten. „Ich würde das gern 2023 mit einer Erweiterung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes regeln, um einen ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen ausdrücklich gesetzlich vorzuschreiben“, so die Ministerin. Angedacht sei die Schaffung eines neuen Ordnungswidrigkeitentatbestandes. Ihr Ministerium führe dazu derzeit Gespräche mit dem Innen- und Justizministerium.
|