Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: „Life Talks“ befasst sich mit den Vorgängen in den USA und den Hintergründen von „Roe vs. Wade“


Augsburg (ALfA) 
In den USA stehen die Zeichen auf Sturm: nachdem ein Dokument des obersten Gerichtshofs geleakt wurde, das eine Zeitenwende in der Rechtsprechung zur Abtreibung andeutet (vgl. ALfA-Newsletter vom 5. Mai), müssen sich Hilfszentren für Schwangere vor Anschlägen schützen, werden Richter, von denen erwartet wird, dass sie das 1973 ergangene Urteil „Roe vs. Wade“ aufzuheben gewillt sind, massiv bedroht. Brandbomben haben ein Hilfszentrum in Wisconsin zerstört, die persönlichen Daten und Adressen der konservativen Richter wurden veröffentlicht. Vor ihren Häusern skandieren pro choicer Parolen, ein Richter und seine Familie musste in ein sicheres Versteck gebracht werden, weil er massive Drohungen gegen sich und seine Kinder bekam. In dieser Folge beleuchtet „Life Talks“, der Podcast der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. nicht nur die dramatischen Vorgänge in den USA, sondern erläutert auch, mit welchen Taktikten das Urteil „Roe vs. Wade“, von der Abtreibungslobby in den USA herbeigeführt wurde. Zum Podcast auf Spotify geht es hier lang: Zu Spotify

Inhaltsangabe

In eigener Sache: „Life Talks“ befasst sich mit den Vorgängen in den USA und den Hintergründen von „Roe vs. Wade“
§ 219a StGB: Bundestag debattiert erstmalig über die Streichung des Werbeverbots für Abtreibung
§ 219a StGB: So sieht der weitere Fahrplan aus
USA: Demokraten scheitern mit „Recht auf Abtreibung“ im US-Senat
USA: Abtreibungsbefürworter randalieren in zahlreichen Bundesstaaten
Termine

 

§ 219a StGB: Bundestag debattiert erstmalig über die Streichung des Werbeverbots für Abtreibung


Berlin (ALfA) Der Deutsche Bundestag hat heute in Erster Lesung über die von der Ampelkoalition geplante Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) debattiert. In der 40-minütigen, teils sehr emotional geführten Debatte verteidigte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Vorhaben der Regierungsfraktionen: Immer wieder werde „falsch behauptet, die Entscheidung, die wir heute treffen über § 219a sei eine Respektlosigkeit oder gar eine Unterhöhlung des Schutzkonzeptes von § 218. Und dazu möchte ich zwei Dinge sagen: Uns muss niemand den Respekt vor diesem historischen Kompromiss lehren, es waren unsere politischen Vorgänger, die ihn geschmiedet und vorbereitet haben. Zweitens: Es ist eine juristische, politische und historische Wahrheit, dass § 218 des StGB und § 219a nichts aber auch gar nichts miteinander zu tun haben. Das ist keine Beeinträchtigung des Lebensschutzkonzeptes. Ich bitte, diese Wahrheit zu akzeptieren.“

Die geplante Aufhebung der Gerichtsurteile, mit denen Ärzte wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen zu Geldbußen verurteilt wurden, begründete Buschmann so: „Diese Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht, denn das ist immer ein Eingriff in die Gewaltenteilung, aber es geht hier um wenige Fälle. Und das ist, glaube ich, deshalb richtig und wichtig, weil wir die verurteilten Ärzte und Ärztinnen nicht auf den Gnadenweg beim Bundespräsidenten zwingen wollen, sie sollten nicht um Gnade bitten müssen, sondern wir sollten das Problem aus der Welt schaffen. Wir hätten es schon im letzten Bundestag tun können. Der Gesetzgeber hätte schon handeln können. Die Mehrheit war da. Die Kraft, die die alte Koalition nicht hatte, hat dazu jetzt die Fortschrittskoalition.“

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nina Warken (CDU), deren Fraktion die Streichung des Werbeverbots aus dem Strafgesetzbuch ablehnt, erklärte im Anschluss für den Oppositionsführer: Bei dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf gehe es „keineswegs nur um Information“. „Die geplante Streichung von § 219a ermöglicht, anders als sie heute wieder behaupten, Werbung in den sozialen Medien, Anzeigen und Plakate“. Sie richte sich zwar „nicht reißerisch, aber aktiv“ an die Zielgruppe. „Und das sehen wir genau in Ländern ohne Werbeverbot: hier werben Kliniken, bei wem der Abbruch am günstigsten oder am schnellsten geht und bei wem die Atmosphäre am freundlichsten ist. Und das ist nach unserer Auffassung mit dem verfassungsrechtlichen Schutz des Ungeborenen unvereinbar. Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine normale ärztliche Heilbehandlung und er beendet einmaliges, individuelles, menschliches Leben.“ Das dürfe „nicht verharmlost werden“. Auch das Bundesverfassungsgericht fordere, „dass das Gespür für das Lebensrecht des Kindes im allgemeinen Bewusstsein erhalten bleiben muss. Werbung ist mit den Grundrechten und der Würde des Ungeborenen nicht vereinbar.“

„Beim Blick auf die schwangere Frau“ lägen Union und Regierung nicht auseinander, so Warken. „Wo wir auseinanderliegen, ist beim Blick auf das Ungeborene. Und dass dieser wichtige Aspekt in ihrer Argumentation kaum eine Rolle spielt, ist für mich unfassbar (…) Das Kind kommt darin nicht vor oder sie sprechen bloß von Schwangerschaftsgewebe. Aber sagen wir doch einmal, wie es ist: Von Anfang an sind alle genetischen Anlagen festgelegt. Von Anfang an gibt es eine bruchlose kontinuierliche Entwicklung“ Das Bundesverfassungsgericht habe dies auf „die Formel gebracht: Das Ungeborene entwickelt sich von Anfang an ,als Mensch‘ und ,nicht erst zum Menschen‘. Und daraus folgen Grundrechte des Ungeborenen. Und diese müssen auch bei Wahrung der alleinigen Entscheidung der Frau dann auch berücksichtigt werden. Es erfordert ein Schutzkonzept zugunsten des Kindes mit der Beratung und dem Verbot von Werbung.“ Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur weitere Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.

§ 219a StGB: So sieht der weitere Fahrplan aus


Berlin (ALfA) Am kommenden Mittwoch (18. Mai) will sich der federführende Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags in einer Öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) befassen. Bei der um 14:00 Uhr beginnenden und für zwei Stunden angesetzten Anhörung im Paul-Löbe-Haus ist auch die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel als Sachverständige geladen. Hänel wurde wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen von allen Instanzen rechtskräftig verurteilt und hat dagegen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Der Bundesrat, der einer Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen zustimmen müsste, will sich in seiner Sitzung vom 20. Mai mit dem Gesetzesentwurf der Ampelkoalition befassen. Eine Blockade des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung in der Länderkammer gilt als ausgeschlossen, da die Union in keinem einzigen Bundesland mehr allein regiert und sich gemäß den üblichen Gepflogenheiten dort, wo sie mit den Parteien der Ampelregierung koaliert, der Stimme enthalten müsste.

Die Zweite und Dritte Lesung könnte Ende Mai, Anfang Juni im Deutschen Bundestag stattfinden und einen vorläufigen Schlussstrich unter die Debatte ziehen.

USA: Demokraten scheitern mit „Recht auf Abtreibung“ im US-Senat


Washington (ALfA) Die demokratische Partei hat bei dem Versuch, per Gesetz ein US-weites Recht auf Abtreibung festzuschreiben, im US-Senat eine krachende Niederlage erlitten. Nur 49 der 100 Senatoren stimmten dort am Mittwoch für den sogenannten „Women’s Health Protection Act“, der das umstrittene Grundsatzurteil „Roe vs. Wade“ aus dem Jahr 1973 gesetzlich verankert hätte. 51 Senatoren stimmten dagegen. Um den Gesetzesentwurf zu verabschieden, wäre eine Mehrheit von 60 Stimmen notwendig gewesen.

Die 50 republikanischen Senatoren stimmten geschlossen gegen das Gesetz, von den Demokraten votierte nur der Senator aus West Virginia, Joe Manchin, gegen das Gesetz. Der „Women’s Health Protection Act“ sieht vor, eine ganze Reihe von Restriktionen zu verbieten, die den Zugang zu Abtreibungen in einigen Bundesstaaten seit 1973 zumindest einschränken. Der Gesetzesentwurf, in dem Abtreibung als ein „Menschenrecht“ betrachtet wird, hätte Ärzte und auch Krankenhäuser in religiöser Trägerschaft dazu verpflichtet, Abtreibungen gegen ihren Willen vorzunehmen.

Trotz der Niederlage gab sich US-Präsident Biden kämpferisch und rief dazu auf, bei den im November anstehenden Zwischenwahlen „Pro-Choice“-Politiker zu wählen, „um das Recht auf Entscheidungsfreiheit zu schützen“. Auch US-Vizepräsidentin Kamala Harris erklärte dies zur „Priorität für alle, denen diese Sache wichtig ist“. Ähnlich äußerte sich auch der Mehrheitsführer der Demokraten im Senat, Chuck Schumer: „Wählt mehr abtreibungsbefürwortende Demokraten, wenn ihr die Freiheit der Frau und das Recht auf Entscheidungsfreiheit schützen wollt.“

Dagegen äußerten sich die katholischen Bischöfe der USA erfreut über das Ergebnis der Abstimmung. Der Vorsitzende des Lebensschutzkomitees der Bischöfe, Erzbischof William Lori, erklärte in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem New Yorker Kardinal Timothy Dolan, dem Vorsitzenden des Komitees für Religionsfreiheit, man sei „erleichtert“, dass das Gesetz gescheitert sei. „Mehr als 60 Millionen ungeborener Kinder haben ihr Leben bereits durch Abtreibung verloren, und unzählige Frauen leiden unter dem körperlichen und emotionalen Trauma einer Abtreibung. Dieser radikale Gesetzesentwurf würde diese tragische Bilanz noch um weitere Millionen erweitern.“

Am Freitag riefen sie zum Gebet auf: „Für unser Land, für die Integrität unseres Gerichtssystems und dafür, dass alle Regierungszweige sich verpflichten, nach dem Gemeinwohl zu streben und die Würde und Rechte des Menschen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod zu schützen.“ Zudem bete man dafür, dass der Oberste Gerichtshof „Roe vs. Wade“ aufhebe, und „für einen Wandel im Herzen und im Geist derjenigen, die sich für Abtreibung einsetzen“.

USA: Abtreibungsbefürworter randalieren in zahlreichen Bundesstaaten


Washington (ALfA) Nachdem vergangene Woche der Entwurf eines Urteils der konservativen Richter-Mehrheit am US-Supreme Court an die Medien durchgestochen wurde (vgl. ALfA-Newsletter vom 5. Mai), haben die gewaltsamen Übergriffe gegen Personen und Lebensschutz-Organisationen in Teilen der USA massiv zugenommen. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“.

Davon betroffen seien auch die beiden Höchstrichter Brett Kavanaugh und der Vorsitzende des Gerichts, John Roberts. Wie die Zeitung unter Berufung auf die katholische Nachrichtenagentur „Catholic News Agency“ (CNA) schreibt, wohnen Kavanaugh und Roberts in derselben Gegend der US-Hauptstadt Washington. Am Wochenende seien etwa 100 Demonstranten an ihren Wohnhäusern vorbeimarschiert und hätten skandiert: „Wenn ihr uns unsere Entscheidungsfreiheit wegnehmt, werden wir randalieren.“ Eine weitere Parole habe gelautet: „Die ganze Welt sieht zu.“ Kavanaugh gilt als einer der fünf Richter am Obersten Gerichtshof, die bereit sind, „Roe vs. Wade“ aufzuheben. Bei „Chief Justice“ John Roberts sei dies hingegen nicht sicher. In der Vergangenheit habe der konservative Richter oft mit den linksliberalen Richterkollegen gestimmt.

In der Stadt Madison im US-Bundesstaat Wisconsin wurde auf das Büro der Pro Life-Organisation „Wisconsin Family Action“ einem Brandanschlag verübt. Polizeiangaben zufolge sei ein Molotowcocktail in das Gebäude geworfen worden, der jedoch nicht explodierte. Auch wurde ein weiterer Brandsatz gelegt. Ferner wurde das Gebäude mit Drohungen beschmiert, unter anderem mit dem Satz: „Wenn Abtreibungen nicht sicher sind, seid ihr es auch nicht.“

Im US-Bundesstaat Colorado nahmen randalierende Abtreibungsbefürworter auch eine Kirche ins Visier: Der Slogan „Mein Körper, meine Entscheidung“ wurde auf ein Gotteshaus in der Stadt Fort Collins gesprüht. Zudem wurde die Kirche von außen beschädigt. In der benachbarten Stadt Boulder war zuvor bereits eine Kirche mit ähnlichen Schriftzügen beschmiert worden. Weitere Anschläge gab es in den US-Bundesstaaten Maryland, New York, Oregon, Texas und Virginia.

Die US-amerikanische Regierung verurteilte indes die Gewalt gegen Vertreter und Institutionen des Lebensschutzes. US-Präsident Joe Biden glaube „fest an das verfassungsmäßige Recht auf Protest“, twitterte dessen Pressesprecherin, Jen Psaki. Dies dürfe jedoch niemals in Gewalt, Drohungen oder Vandalismus ausarten. Richter müssten in der Lage sein, ihre Arbeit ohne Sorge um ihre persönliche Sicherheit zu erledigen.
Megafon

Termine

14. bis 22.05.2022 | Messe für die Familie (fdf) in Tübingen

ALfA e.V. ist mit einem Stand vertreten
19.05.2022 | Wissenswert Lebenswert (JfdL) Soll ich abtreiben?
 
Beginn der ZOOM-Veranstaltung: 18:00 Uhr
Ende: 20:30 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de
20. bis 22.05.2022 | Bundesdelegiertenversammlung der Aktion Lebensrecht für Alle (e.V.)

Mehr Informationen in Kürze
25. bis 29.05.2022 | ALfA-Stand auf dem Katholikentag in Stuttgart
25. bis 29.05.2022 | ALfA-Stand auf dem Christival in Erfurt
29.05.2022 |  „Marsch fürs Leaba“ in Bregenz

Beginn: Ab 14:00 Uhr

Mehr Infos unter www.plattform-leben-vorarlberg.at
02.06.2022 | Pro Life Arena – Debattierabend (JfdL)

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 20.00 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: prolifearena@jugendfuerdasleben.de
02.06.2022 | RV-Stammtisch

Beginn: 20.00 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: bielefeld@alfa-ev.de
11.06.2022 | Pro Life City Tour Bielefeld (JfdL)

Uhrzeit wird noch bekannt gegeben

Mehr Informationen & Anmeldung unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de
23.06.2022 | Wissenswert.Lebenswert (JfdL) „Schuleinsatzschulung“

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 20.30 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de
25.06.2022 | Pro Life City Tour Augsburg (JfdL)

Uhrzeit wird noch bekannt gegeben

Mehr Informationen & Anmeldung unter: jugendfuerdasleben.de
25.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter:
info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
07.07.2022 | Pro Life Arena – Debattierabend (JfdL)

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 20.00 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: prolifearena@jugendfuerdasleben.de
22. bis 24.07.2022 | Pro Life Weekend Passau (JfdL)

Save the date

Anmeldung ab dem 03. Juni unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de
17.09.2022 | Marsch für das Leben

Ort: Berlin
21. bis 23. Oktober 2022 | „Leben. Würde“

Lebensrecht-Kongress in Schwäbisch Gmünd
Programm & Anmeldung unter www.schoenblick.de/lebenswuerde

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20-22 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
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