Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: „Life Talks“ befasst sich mit heutiger Bundestagsdebatte zum § 219a


Augsburg (ALfA) 
Heute hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass für vorgeburtliche Kindstötungen in Zukunft geworben werden darf. Dass dies nicht das Ende ist, daran ließen die Redner der sogenannten „Fortschrittskoalition“ keinen Zweifel: es wird weiter gehen. In Deutschland sollen Abtreibungen prinzipiell erlaubt werden. Der Kampf geht weiter. Wie die „Jugend für das Leben“ diesen Kampf führt erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe von „Life Talks“, dem Podcast der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Mit dabei ein kurzer Einblick in die heutige Parlamentsdebatte. Lohnende Informationen vermitteln auch die Einträge unter den Hashtags #abtreibung #schwangerschaftsabbruch #prolife #prolifefacts #219a

Zum Podcast auf Spotify geht es hier lang.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: „Life Talks“ befasst sich mit heutiger Bundestagsdebatte zum § 219a
Bundestag streicht Werbeverbot für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch
ALfA empfiehlt: CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte Normenkontrollantrag prüfen
BVL: Bundestag und Regierung stellen sich selbst ein Armutszeugnis aus
Experten fordern Suizidprävention gesetzlich zu verankern
Termine

 

Bundestag streicht Werbeverbot für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch


Berlin (ALfA) Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Linksfraktion hat der Deutsche Bundestag heute das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a StGB) aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Die Abgeordneten der Fraktionen von CDU/CSU und AfD stimmten dagegen. Enthaltungen gab es keine.

Nach der Abstimmung erhoben sich die Abgeordneten der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Linksfraktion und applaudierten den wegen Verstoßes gegen das Werbeverbots für Abtreibungen verurteilten Ärzten um die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel, die auf der Besuchertribüne des Bundestags Platz genommen und von dort aus die teilweise hochemotionelle Debatte verfolgt hatten.

In deren Verlauf machten Rednerinnen der Ampelkoalition deutlich, dass die Streichung des § 219a StGB nur ein erster Schritt sein, dem die Abschaffung des Verbots von Abtreibungen folgen müssen. Die SPD-Abgeordnete Tina Rudolph sprach als letzte Rednerin gar von einer „Stellvertreter-Debatte“, die um den § 219a geführt worden sei.

Zuvor hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) von einem „großartigen Tag für die Ärztinnen und Ärzte, aber vor allen Dingen für alle Frauen in diesem Land“ gesprochen. Die CSU-Politikerin Dorothee Bär warf SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP vor, dass das Lebensrecht des Kindes in ihren Überlegungen Rolle spiele und kritisierte, dass die Ampelkoalition, die Abschaffung des § 219a StGB mit einer Party feiern wolle.

ALfA empfiehlt: CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte Normenkontrollantrag prüfen


Augsburg (ALfA) Bereits gestern erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, mit Blick auf die heutige Entscheidung in Augsburg: „Die von der Ampelregierung gewünschte Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch wird kein Informationsdefizit beseitigen. Denn ein solches existiert überhaupt nicht. Die in der vergangenen Legislaturperiode erfolgte Novellierung des Werbeverbots für Abtreibungen ermöglicht es jeder abtreibungswilligen Schwangeren, sich eine von der Bundesärztekammer gepflegte, monatlich aktualisierte Liste aus dem Internet zu laden, in der nicht nur sämtliche Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, mit sämtlichen Kontaktdaten verzeichnet sind, sondern auch die von ihnen jeweils angebotenen Methoden. Einfacher, schneller und umfassender kann sich heute gar nicht informieren, wer die Abtreibung eines Kindes erwägt.

Stattdessen wird die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen das in Teilen der Gesellschaft unterentwickelte Bewusstsein für das Lebensrecht ungeborener Menschen weiter untergraben. Denn es ist praktisch niemandem zu vermitteln, dass eine Handlung, für die geworben werden darf, rechtswidrig und prinzipiell strafbar sein soll.

Daher streut auch Bundesjustizminister Marco Buschmann den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen, wenn er behauptet, eine Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen ändere nichts am „Schutzkonzept“ für das Leben ungeborener Kinder, zu dem das Grundgesetz laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Staat verpflichtet. Die Bewerbung von Abtreibungen auf den Internetseiten von Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen lässt vorgeburtliche Kindstötungen wie jede andere medizinische Leistung oder Heilbehandlung erscheinen und versieht sie mit dem Anschein der Legitimität.

Mehr noch: Hatte das Bundesverfassungsgericht 1975 noch festgehalten: „Der Lebensschutz der Leibesfrucht genießt grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren“, so behauptet der Gesetzesentwurf der Bundesregierung nun erstmals ein „Recht des Schwangerschaftsabbruchs“.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die in der Debatte die Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch durchgängig abgelehnt hat und der Ampelregierung vergeblich die Hand für eine erneute Reform gereicht hat, sollte aus Sicht der ALfA nun ernsthaft eine Normenkontrollklage in Betracht ziehen und von den Richtern des Bundesverfassungsgerichts klären lassen, ob und ggfs. wie weit sich das Regierungshandeln mit dem vom Grundgesetz vorgegebenen Schutz des Lebensrechts ungeborener Kinder in Einklang bringen lässt.“

BVL: Bundestag und Regierung stellen sich selbst ein Armutszeugnis aus


Für den Bundesverband Lebensrecht (BVL) erklärte dessen Vorsitzende, Alexandra Linder, zum heutigen Abstimmungsergebnis in Berlin: „Nach viereinhalb Jahren erfolgreich verhinderter Anläufe haben Abtreibungsideologen heute ihr erstes Etappenziel zur vollständigen Legalisierung der Abtreibung in Deutschland erreicht: Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen wurde im Bundestag beschlossen, Werbung für Abtreibung zu erlauben – entgegen allen Zahlen und Fakten, unter stetiger Wiederholung von Falschaussagen und die Wahrheit verschleiernden Begriffen (von „Schwangerschaftsunterbrechung“ bis „Absaugen des Schwangerschaftsgewebes“) sowie mit einer wegen Verstoßes gegen §219a verurteilten Gesetzesbrecherin als Anhörungsexpertin. Untermalt wurde das Ganze von erstaunlich niveaulosen Filmchen und Fotos von Bundestagsabgeordneten.

Konkret bedeutet die Abschaffung des Werbeverbots, dass nicht nur jede Abtreibungseinrichtung, sondern auch jeder Verein, jede Lobbygruppe und jede Einzelperson Abtreibung bewerben kann – als „Gesundheitsversorgung“, als „Frauenrecht“, „in angenehmer Atmosphäre“, für solventere Kundinnen „mit Mahagonibett“, für ärmere Frauen zum besonders günstigen Preis. All das findet man auf US-amerikanischen Internetseiten in Bundesstaaten, in denen Werbung für Abtreibung erlaubt ist. Außerdem wird in Deutschland als nächstes natürlich die Frage gestellt werden, warum etwas, wofür man werben darf, verboten ist.

Wir leben in Zeiten von Wirtschaftskrise, Gesellschaftskrise, Kriegen, Energiekrise und weiteren Sorgen und Bedrohungen für die Menschen. Die Vorstellung, dass die Gesellschaft und vor allem Frauen im Schwangerschaftskonflikt in diesen Zeiten nichts Besseres, Wichtigeres und Sinnvolleres brauchen als noch mehr Abtreibungspropaganda und „Versorgung“ mit Abtreibungseinrichtungen, geht an der Lebenswirklichkeit und den Bedürfnissen der Menschen vorbei.

Mit diesem Beschluss stellen sich Bundestag und Regierung ein Armutszeugnis für den politischen Anspruch aus, mehr Zukunft zu wagen. Wer Zukunft wagen will, kümmert sich um die Versorgung von Mutter und Kind, versucht auf allen Ebenen dafür zu sorgen, dass niemand über Abtreibung nachdenken muss. Wer Zukunft wagen will, betrachtet Kinder und die Lebensleistung ihrer Mütter als Bereicherung für die Gesellschaft, nicht als Last und Behinderung einer menschenfeindlichen Selbstverwirklichungsideologie.“

Experten fordern Suizidprävention gesetzlich zu verankern


Berlin (ALfA) Der „Deutsche Hospiz- und Palliativverband“ (DHPV) und die „Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention“ (DGS) fordern die Suizidprävention gesetzlich zu verankern, bevor der Deutsche Bundestag eine gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe beschließt.

„Bevor wir eine staatlich geförderte Suizidbeihilfe oder bundesweite Beratungsstellen zur Umsetzung der Suizidbeihilfe in Betracht ziehen, geschweige denn gesetzlich verankern, muss dringend die Suizidprävention gestärkt werden“, erklärte der Vorsitzende des DHPV, Professor Winfried Hardinghaus, gestern mit Blick auf die heutige Erste Lesung dreier Gruppenanträge, mit denen Abgeordnete des Deutschen Bundestags die Beihilfe zum Suizid neu regeln wollen.

Nötig geworden ist das, weil der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Aschermittwoch 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid, das der Deutsche Bundestag im November 2015 mit großer Mehrheit beschlossen hatte, für verfassungswidrig erklärte.

„Die Debatte um ein entsprechendes Gesetz muss zeitnah im Bundestag geführt und ein Suizidpräventionsgesetz noch vor einer gesetzlichen Regelung zur Beihilfe zum Suizid verabschiedet werden“, erklärte auch Vorsitzende der DGS und Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Dr. Ute Lewitzka. Und der stellvertretende Vorsitzende der DGS, der Diplomgerontologe Dr. Uwe Sperling ergänzte, dass Suizide und Suizidversuche meist in großer seelischer Not erfolgten. „Unterstützung in dieser seelischen Not hilft! Suizidprävention ist möglich! Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe benötigt ein verlässliches Fundament. Deshalb fordern wir den Gesetzgeber auf, Suizidprävention In Deutschland jetzt gesetzlich zu verankern.“

„Auch wenn die Entwicklung der Hospizarbeit und der Palliativversorgung durch das Hospiz- und Palliativgesetz von 2015 und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen bereits zu einer Verbesserung in der hospizlichen Begleitung und palliativen Versorgung der Betroffenen beigetragen haben, bleibt gerade auch vor dem Hintergrund der drohenden Normalisierung der Suizidbeihilfe viel zu tun“, erklärte der Geschäftsführer des DHPV, Benno Bolze.

Megafon

Termine

23.06.2022 | Wissenswert.Lebenswert (JfdL) „Schuleinsatzschulung“

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 20.30 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de
25.06.2022 | Pro Life City Tour Stuttgart (JfdL)

Uhrzeit wird noch bekannt gegeben

Mehr Informationen & Anmeldung unter: jugendfuerdasleben.de
25.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter:
info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
06.07.2022 | Pro Life Arena – Debattierabend (JfdL)

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.00 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: prolifearena@jugendfuerdasleben.de

16. Juli 2022
| Pro Life City Tour Lindau

Mehr Informationen & Anmeldung unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de


22. bis 24.07.2022 | Pro Life Weekend Passau (JfdL)

Save the date

Anmeldung ab dem 03. Juni unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de
27.07.2022 | Wissenssprint – Was brauchen Schwangere im Konflikt? Was sind Gründe für Abtreibung?

Referentin: Sandra Sinder
Zoom-Veranstaltung

Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 20.30 Uhr

Anmeldung:
assistenz@alfa-ev.de
17.09.2022 | Marsch für das Leben

Ort: Berlin
21. bis 23. Oktober 2022 | „Leben. Würde“

Lebensrecht-Kongress in Schwäbisch Gmünd
Programm & Anmeldung unter www.schoenblick.de/lebenswuerde

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
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Telefon: 0821-512031 
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