Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: „Life Talks“ behandelt Suizidhilfe in Deutschland und Österreich


Augsburg (ALfA) 
In Deutschland haben Abgeordnete des Deutschen Bundestags einen weiteren Entwurf für die gesetzliche Neuregelung der Beihilfe zum Suizid vorgelegt (vgl. auch ALfA-Newsletter vom 4.2.). In Österreich ist man schon einen Schritt weiter: dort ist seit dem 1. Februar die Hilfe zur Selbsttötung ausdrücklich erlaubt. Die ALfA-Bundesvorsitzende der ALfA Cornelia Kaminski sprach für „Life Talks“, dem Podcast der Aktion Lebensrecht für Alle, mit der österreichischen Bioethikerin und Geschäftsführerin des Wiener Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) über das österreichische Gesetz. Zum Podcast geht es hier lang: Zu Spotify

Inhaltsangabe

In eigener Sache: „Life Talks“ behandelt Suizidhilfe in Deutschland und Österreich
§ 219a: FDP-Abgeordnete löst mit geschmacklosem Video einen Shitstorm aus
Hänel im Spiegel-Interview: Abtreibung muss Kassenleistung werden
Niederlande streicht Bedenkzeit vor Abtreibung
„Recht auf Abtreibung“: Bischöfe widersprechen Frankreichs Präsident Macron
Termine

 

§ 219a: FDP-Abgeordnete löst mit geschmacklosem Video einen Shitstorm aus


Berlin (ALfA). Die FDP-Bundestagsabgeordnete Kristine Lütke, die die Landkreise Roth und Nürnberger Land im Deutschen Bundestag repräsentiert, hat mit einem von ihr inzwischen wieder gelöschten Video-Post einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Das 19-sekündige Video zeigt die 39-Jährige und dem Anschein nach vier weitere FDP-Bundestagsabgeordnete mit Sonnenbrille und FFP2-Maske bis zur Unkenntlichkeit verkleidet, wie sie sich tanzend durch die Flure des Deutschen Bundestages bewegen. Aus einem mitgeführten Ghetto-Blaster erschallt der Song „Little Short Dick Man“ der 90er-Jahre-Band „20 Fingers“. Besungen werden darin Männer mit „kleinem, kurzem“ primären Geschlechtsorgan. Dazu vollführen die drei tanzenden Frauen im Vordergrund horizontal schwingende Handbewegungen. Eine Geste, die in der Ghetto-Sprache „Kopf ab“ bedeutet. Im oberen Drittel des Videos wird sodann ein Text eingeblendet: „Wir, auf dem Weg zur Abstimmung, um endlich den § 219a aus dem StGB kicken zu können.“

Mehrere Unionspolitikerinnen, aber auch ganz normale Bürgerinnen und Bürger, zeigten sich empört. Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, Yvonne Magwas (CDU), kommentierte auf Twitter: „Puh! Ich bin entsetzt. Es geht rund um 219a, um ungeborenes Leben, um schwere Entscheidungen für Frauen und Familien. Nicht um Party und Leichtigkeit. Ernsthaftigkeit, Verantwortung und Sensibilität sind gefragt.“ CDU-Bundesschatzmeisterin Julia Klöckner schrieb: „Nicht Ihr Ernst, Tanzeinlagen zu diesem Thema? Es geht auch um die Frage von Lebensschutz.“ Die Abschaffung des Paragrafen „wie eine Party zu feiern“, banalisiere das Leben eines Ungeborenen. Und die CSU-Abgeordnete Dorothee Bär kommentierte gar: „Herzlichen Glückwunsch zum geschmacklosesten Tweet seit langem. Das Thema ist viel zu ernst, um lustig dazu zu johlen. Keine Frau rennt tanzend und singend zur Abtreibung…“

Hänel im Spiegel-Interview: Abtreibung muss Kassenleistung werden


Berlin (ALfA). Die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel fordert, vorgeburtliche Kindstötungen müssten „dringend eine Kassenleistung“ werden. Das erklärte die 65-Jährige in einem heute veröffentlichten mehrseitigen Interview des Magazins „Der Spiegel“. Auch müssten Abtreibungen „fester Bestandteil des Medizinstudiums“ werden. Dem „Spiegel“ erzählte Hänel: „Inzwischen kommen Studierende und auch Ärztinnen und Ärzte in meine Praxis, um es zu lernen, aber an den Unis wird das immer noch nicht offiziell gelehrt. Dabei ist es medizintechnisch kein schwieriger Eingriff, das lernt man in ein paar Wochen.“

Dass die Bundesregierung eine Kommission berufen will, die prüfen soll, ob Abtreibungen zukünftig auch außerhalb des Strafrechts geregelt werden könnten, halte sie „nicht für den falschen Weg. Ich wäre auch dabei, aber sicher nicht mehr als Galionsfigur“, so Hänel. Weiter führte die Ärztin aus, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordere, die Pflichtberatung sowie die dreitägige Bedenkfrist vor Abtreibungen abzuschaffen. „Diese Vorschriften führen zu Verzögerungen, die gesundheitliche Auswirkungen für die Frauen haben.“ Deutschland sei „klar verpflichtet, das zu ändern“.

Niederlande streicht Bedenkzeit vor Abtreibung


Den Haag (ALfA). Die Niederlande will die gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit für Frauen, die eine Abtreibung erwägen, streichen. Die Bedenkzeit beträgt derzeit fünf Tage. Eine große Mehrheit des Parlaments stimmte gestern in Den Haag einem entsprechenden Gesetzesentwurf zu. 101 Abgeordnete stimmten für den Entwurf, 38 votierten dagegen. Um in Kraft treten zu können, muss das Gesetz noch die andere Parlamentskammer passieren. Eine Zustimmung gilt dort als sicher. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig Frauen gemeinsam mit dem Arzt entscheiden, wie lange die Bedenkzeit ausfallen soll, erlaubt die Vornahme einer vorgeburtlichen Kindstötung jedoch auch am selben Tag des Arzt-Patientinnen-Gesprächs. In den Niederlanden sind Abtreibungen bis zur 24. Woche generell straffrei.

„Recht auf Abtreibung“: Bischöfe widersprechen Frankreichs Präsident Macron


Brüssel (ALfA). Die Vertretung der katholischen Bischöfe auf Ebene der Europäischen Union (COMECE) stellt sich klar gegen einen Vorschlag von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, ein „Recht auf Abtreibung“ in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen. Das berichtet das Internet-Portal der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“. Macron hatte anlässlich der Übernahme des französischen Vorsitzes im Rat der EU in einer Ansprache im Europäischen Parlament dafür plädiert. Weder im europäischen noch im internationalen Recht gebe es einen solchen anerkannten Anspruch, erklärte die Europäische Bischofskommission nun am Dienstag in Brüssel. Ein Grundrecht auf Abtreibungen in die EU-Grundrechtscharta einzuführen, liefe fundamentalen europäischen Überzeugungen und Werten zuwider und wäre ein „ungerechtes Gesetz“. Die Grundrechtecharta der EU wurde am 7. Dezember 2000 durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und des Rates unterzeichnet und ist seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 in der gesamten Europäischen Union rechtsverbindlich. Artikel 2, Absatz 1 der Grundrechtecharta lautet: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.“ Ausdrücklich verboten sind die Todesstrafe, eugenische Praktiken und das reproduktive Klonen von Menschen.
Megafon

Termine

18. – 20.02.2022 | GFK-Seminar „Schattenkind: Hilfe nach Abtreibung – vom Schatten zum Licht

Ort: Fulda/Künzell
Referentin: Sandra Sinder


Mehr Informationen & Anmeldung unter
: monika.friederich@alfa-ev.de | Tel: 0162/3726763
19.03.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Chemnitz

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
24.03.2022 | Wissensprint – In einer Stunde up to date im Lebensschutz
Zoom-Veranstaltung

Thema: #WelcomeBabySocks – Stricken für den Lebensschutz
Referentin: Anna-Lena Stricker

Beginn: 19:30 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: assistenz@alfa-ev.de
18.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
17.09.2022 | Marsch für das Leben

Ort: Berlin

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
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