Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: „Life Talks“ beleuchtet geplantes Sterbeverfügungsgesetz


Augsburg (ALfA)
Der Gesetzentwurf der österreichischen Bundesregierung zur Neuregelung der Beihilfe zum Suizid ist Thema der aktuellen Ausgabe des ALfA-Podcasts „Life Talks“. Was es mit dem sogenannten „Sterbeverfügungsgesetz“ auf sich hat und worum es bei der Tötungskapsel „Sarco“ geht, erklärt die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski.

Interessierte finden den Podcast unter
https://open.spotify.com/show/3CWqteUGDWAakLAm09dZe0

Inhaltsangabe

In eigener Sache: „Life Talks“ beleuchtet geplantes Sterbeverfügungsgesetz
Bundesverband Lebensrecht stellt Forderung an Ampelkoalition
Abtreibung: SPD-Abgeordnete reagiert mit Offenem Brief auf Kritik des Bistums Regensburg
Umfrage: Nur 47 Prozent befürworten Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen
Aufruf zum Gebet in den Anliegen des Lebensschutzes
Termine

 

Bundesverband Lebensrecht stellt Forderung an Ampelkoalition


Berlin (ALfA). Zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung erklärte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., Alexandra Linder, am Donnerstag in Berlin: „Wir gratulieren Bundeskanzler Olaf Scholz und seiner Bundesregierung zur Übernahme der Amtsgeschäfte und wünschen für die bevorstehenden Aufgaben gutes Gelingen. Annalena Baerbock möchte sich als Außenministerin weltweit für Menschenrechte einsetzen und auf internationale Kooperation und Gemeinsamkeiten setzen. Das ist ein guter Vorsatz, zum Beispiel in Bezug auf weltweite Abtreibungsregelungen und deren Folgen. So stimmte das Parlament in Chile, auch angesichts negativer Erkenntnisse aus vielen Staaten, gerade gegen eine bis zur 14. Schwangerschaftswoche (SSW) legalisierte Abtreibung. Angesichts jahrzehntelanger negativer Erfahrungen und immens hoher Abtreibungszahlen, vor allem bei Minderheiten, steht in den USA eine Revision des Abtreibungsurteils Roe vs. Wade an. Dort durfte man bisher etwa bis zur 24. SSW, der angenommenen „Lebensfähigkeit“ (viability) des Kindes, abtreiben – mittlerweile wurde das bisher jüngste Kind in der 18. SSW geboren. Ein kritischer, menschenrechtlicher Blick in die gesellschaftlichen Zustände und die Lage von Frauen in anderen Staaten führt zu der Erkenntnis, dass jede Form der Abtreibungslegalisierung höhere Zahlen zur Folge hat und dass Abtreibung die Emanzipation von Frauen in keiner Weise voranbringt.

Ungeachtet all dessen plant die Koalition laut Vertrag, ein im Vergleich mit vielen anderen Staaten besseres und humaneres Gesetz aufzugeben, die kommerzielle Werbung für Abtreibung zu erlauben und Abtreibung als ,Gesundheitsversorgung‘ zu legalisieren. Wir fordern die Koalition und die neue Bundesregierung dazu auf, ihrem vornehmsten Auftrag besonders gewissenhaft nachzukommen: Sorgen Sie dafür, dass die Würde jedes Menschen unantastbar ist, dass die Menschenrechte für alle Menschen gewahrt sind. In Bezug auf Abtreibung betrifft dies die Mütter im Schwangerschaftskonflikt, denen statt der ihnen zustehenden umfassenden Unterstützung der Tod ihres eigenen Kindes als vermeintliche Lösung angeboten wird. Und es betrifft die Kinder, die aufgrund von genetischen Besonderheiten, Krankheiten, Konflikten oder aufgrund reiner Erwachsenenwillkür vor ihrer Geburt sterben sollen.“

Abtreibung: SPD-Abgeordnete reagiert mit Offenem Brief auf Kritik des Bistums Regensburg


Regensburg (ALfA). Die Regensburger Bundestagsabgeordnete Carolin Wagner (SPD) hat in einem Offenen Brief die Kritik des Bistums Regensburg an den Plänen der Ampelkoalition zur gesetzlichen Neuregelung von Abtreibungen zurückgewiesen. Die aktuelle Gesetzeslage gefährde die Gesundheit betroffener Frauen, so Wagner in dem Schreiben, das an den Regensburger Generalvikar Roland Batz adressiert ist. Daher seien die Pläne der Bundesregierung, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren, sehr wohl als Gesundheitsversorgung zu bezeichnen.

In einer vom Bistum Regensburg verbreiteten Pressemitteilung hatte der Regensburger Generalvikar zuvor die diesbezüglichen Pläne der neuen Bundesregierung kritisiert: „Die Abtreibungspläne der Ampelparteien ignorieren das unantastbare Recht auf Leben geradezu vollständig, wenn es um den Schutz von Kindern geht, die noch nicht geboren sind. Praktisch schließen sie eine ganze Menschengruppe, nämlich alle, die noch nicht geboren sind, aus der Rechtsgemeinschaft aus. Das ist nicht irgendeine politische Entscheidung. Hier geht es um ein grundsätzliches Menschenrecht“, so Batz.

Wenn Abtreibung als Teil der „Gesundheitsversorgung“ bezeichnet werde, verharmlose, ja vertusche die Regierung das tatsächliche Geschehen, nämlich dass einem Menschen sein Leben geraubt wird. Wenn Abtreibung zu einer „Dienstleistung“ werde, dann nimmt sie die Form einer normalen Geschäftstätigkeit an. Wie soll unter diesen Bedingungen der Schutzparagraph 218 weiter bestehen können? Wenn stiller, friedlicher Protest in bester demokratischer Tradition, der sich gegen das Töten ungeborener Kinder richtet, der deutsches Verfassungsrecht verteidigt, als „Gehsteigsbelästigung“ verboten wird, dann kriminalisiert die Regelung ihre politischen Gegner und stellt die politische Auseinandersetzung schlechthin in Frage, so Batz weiter.

Die Gläubigen im Bistum Regensburg rief Batz auf: „Bitte setzen Sie sich aktiv dafür ein, das Leben von Kindern zu schützen, die noch nicht geboren sind. Unterstützen Sie Initiativen für den Lebensschutz oder planen Sie auch eigene Aktionen. Jetzt kommt es darauf an, das christliche Verständnis des Menschen öffentlich zu bekennen.“

Wie Wagner in ihrem Offenen Brief schreibt, könnten „diejenigen Proteste, die als ,Gehsteigbelästigung‘ bezeichnet werden und künftig richtigerweise strafrechtlich verfolgt werden können, in der Regel eben gerade nicht als ,stiller, friedlicher Protest‘“ bezeichnet werden. Wagner weiter: „Ehrlicherweise handelt es sich dabei um Protestaktionen vor Beratungsstellen, Krankenhäusern oder Arztpraxen, bei denen die jeweils eintretenden Personen oder MitarbeiterInnen durch Plakate mit oft abschreckenden Bildern oder gar durch Puppen von Föten oder an Kreuzen bedrängt, beschimpft und eingeschüchtert werden! Diese Art des Protestes als ,in bester demokratischer Tradition‘ stehend zu bezeichnen, kritisiere ich hiermit scharf. Stiller und friedlicher Protest sieht meiner Meinung nach anders aus und wird auch weiterhin zum Thema Schwangerschaftsabbruch möglich sein.“

Umfrage: Nur 47 Prozent befürworten Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen


Berlin (ALfA). Laut dem „ARD-Deutschlandtrend“ plädieren lediglich 47 Prozent der Deutschen für die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB). 40 Prozent sind dagegen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Berliner Meinungsforschungsinstituts „Infratest dimap“.

Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien heißt es dazu: „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete es gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, als „untragbar“, dass ausgerechnet diejenigen, die dafür ausgebildet seien, einen Schwangerschaftsabbruch sicher anbieten zu können, die Sorge haben müssten, „Besuch vom Staatsanwalt zu bekommen, wenn sie über ihre Arbeit aufklären“.

Dagegen plädiert die „Aktion Lebensrecht für alle“ (ALfA) für die Fortsetzung der bisherigen Regelung. Die Pläne der Ampel-Parteien, etikettierten vorgeburtliche Kindstötungen zu einem normalen Mittel der Geburtenregelung um und versähen sie mit einem Schutzanstrich, der den Anschein der Legalität erwecken solle, sagte die ALfA-Vorsitzende Cornelia Kaminski. Laut Kaminski stellt das Vorhaben einen „brutalen Angriff“ auf das „Recht auf Leben“ dar.

Auch Augsburgs Weihbischof Anton Losinger, der viele Jahre lang dem Deutschen Ethikrat angehörte, wandte sich gegen die Abschaffung des § 219a. Es gehe „zutiefst und primär um das allerwesentlichste Grundprinzip unserer Verfassung: das Lebensrecht ungeborener Menschen“, sagte Losinger der Tageszeitung „Die Welt“.

Aufruf zum Gebet in den Anliegen des Lebensschutzes


Augsburg (ALfA). Wie im ALfA-Newsletter Ende November erstmals berichtet wurde, rufen die „Jugend für das Leben“ (JfdL) und die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) Lebensrechtler in ganz Deutschland auf, für die Anliegen des Lebensschutzes zu beten. Gemeinsam laden Sie Lebensrechtler ein, an jedem Abend im Dezember um 20.00 Uhr ein „Vater unser“ zu beten und für eine Stunde eine brennende Kerze in Fenster zu stellen.
Megafon

Termine

18. – 20.02.2022 | GFK-Seminar „Schattenkind: Hilfe nach Abtreibung – vom Schatten zum Licht“

Ort: Fulda/Künzell
Referentin: Sandra Sinder

Mehr Informationen & Anmeldung unter: Tel: 0162/3726763 monika.friederich@alfa-ev.de
19.03.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Chemnitz

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
18.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
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