Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: „Life Talks“ fragt: „Wann beginnt menschliches Leben?“


Augsburg (ALfA).
Wann beginnt menschliches Leben? Für die einen erst nach der Geburt, mit der Entwicklung eines Bewusstseins, für die anderen mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Auf welcher Grundlage wird hier argumentiert? Und wo kommen die unterschiedlichen Standpunkte her? Und was sagt dazu die Wissenschaft? Antworten auf diese Fragen gibt in der aktuellen Folge von „Life Talks“, dem Podcast der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), der Gynäkologe Dr. Michael Kiworr.

Zum Podcast auf Spotify geht es hier: https://open.spotify.com/episode/3ngAa95ZpcZq681we17R3e.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: „Life Talks“ fragt: „Wann beginnt menschliches Leben?“
Frankreich verlängert Frist für vorgeburtliche Kindstötungen
Kolumbien: Bischöfe kritisieren Urteil des Verfassungsgerichts
Deutscher Ethikrat diskutiert Chancen und Risiken von NIPT
346 Suizide: Sterbehelfer präsentieren ihre Leistungsbilanz
Termine

 

Frankreich verlängert Frist für vorgeburtliche Kindstötungen


Paris (ALfA). Die französische Nationalversammlung hat die Verlängerung der gesetzlichen Abtreibungsfrist von 12 auf 14 Wochen beschlossen. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“. Demnach stimmten am Mittwoch dieser Woche in dritter und letzter Lesung 135 Abgeordnete für das Gesetzesvorhaben aus der Feder der grünen Abgeordneten Albane Gaillot. 47 stimmten dagegen.

Wie die Zeitung weiter meldet, war der Gesetzentwurf zuvor zweimal im Senat gescheitert. Eine Vermittlungskommission habe keine gemeinsame Lösung beider Parlamentskammern erarbeiten können.

Zudem erlaube das Gesetz erstmals nun auch Hebammen, chirurgische Abtreibungen durchzuführen. Seit 2016 dürfen Hebammen in Frankreich chemische Abtreibungen mit der Abtreibungspille „Mifygene“ überwachen. Ersatzlos gestrichen worden sei auch die gesetzlich vorgesehene Mindestfrist von 48 Stunden, die bis dato zwischen einer psychosozialen Beratung und der Vereinbarung eines Abtreibungstermins liegen musste. In einer früheren Fassung sah der Gesetzesvorschlag zudem vor, den Gewissensvorbehalt für Ärzte und medizinisches Personal zu streichen. Die entsprechende Passage sei jedoch im November aus dem Gesetz gestrichen worden.

Wie die Zeitung weiter schreibt, sei am 20 Februar per Dekret zudem die Frist für eine chemische Abtreibung von fünf auf sieben Wochen heraufgesetzt worden. Ärzte in Frankreich können ein entsprechendes Rezept im Rahmen einer Onlinesprechstunde verschreiben. Abtreibungswille Schwangere können sich damit das für das Kind tödliche Präparat in einer Apotheke aushändigen lassen, womit die vormals obligatorische Einnahme in Gegenwart eines Arztes entfalle.

Die erste Lesung zum Gesetz „Gaillot“ fand im Oktober 2020 statt. Damals erklärte Galliot: „Ich bin von zahlreichen Frauen und von Planned Parenthood auf den durch die Covid-19-Epidemie erschwerten Zugang zu Abtreibungen aufmerksam gemacht worden“. Beim diesjährigen „Marsch für das Leben“ demonstrierten am 16. Januar rund 20.000 Menschen in Paris gegen den Gesetzesvorschlag.

Kolumbien: Bischöfe kritisieren Urteil des Verfassungsgerichts


Bogota (ALfA). Nachdem das kolumbianische Verfassungsgericht entschied, vorgeburtliche Kindstötungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche zu legalisieren, hat die Bischofskonferenz Kolumbiens am Dienstag in einer offiziellen Stellungnahme ihre Bestürzung und tiefes Bedauern zum Ausdruck gebracht.

Obwohl sie „anerkennen, dass in vielen Fällen Abtreibung die Reaktion auf menschliche Dramen“ sei, „die für die Mutter und ihr Umfeld mit vielfältigen Schwierigkeiten und Ängsten verbunden sind“, weisen die Bischöfe darauf hin, dass „die Inanspruchnahme eines Rechts nicht mehr legitim ist, wenn sie die Rechte anderer verweigert oder beeinträchtigt.“ Es dürfe nicht verschwiegen oder heruntergespielt werden, „dass jede Schwangerschaft die Existenz eines anderen menschlichen Wesens bedeutet, das sich von der Mutter unterscheidet, das schutzlos und verletzlich ist, und das seinerseits das Recht hat, Teil der Menschheitsfamilie zu sein.“

Die kolumbianischen Bischöfe berufen sich auf die Verfassung des Landes, die „das Recht auf Leben und auf den Schutz des Staates“ garantiere. Zu behaupten, dass dieses Recht „nicht für das Kind ab dem Zeitpunkt der Empfängnis gilt, ist eine Verletzung der Menschenwürde“. Der Schutz „eines vermeintlichen Rechts, ein unschuldiges Menschenleben zu zerstören, gefährdet daher die Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung und der Rechtsstaatlichkeit.“ Eine beabsichtigte Abtreibung „ist eine unmoralische Tat und eine gewaltsame lebensfeindliche Praxis“.

Ferner fragen die Bischöfe „ob es nicht andere Möglichkeiten gibt, das Leben der Mütter und ihrer ungeborenen Kinder zu schützen“. Denn „das Problem der Abtreibung kann nicht auf die schwangere Frau allein beschränkt werden, sondern erfordert die Solidarität der Gesellschaft als Ganzes“, wozu alle Kolumbianer kraft der Verfassung verpflichtet seien.

Deutscher Ethikrat diskutiert Chancen und Risiken von NIPT


Berlin (ALfA). Der Deutsche Ethikrat hat am Mittwoch dieser Woche (23. Februar) im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Forum Bioethik“ mit Sachverständigen und Publikum über medizinische, ethische und sozialwissenschaftliche Fragen des Umgangs mit nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) diskutiert.

NIPT ermöglichen es, mittels einer Blutprobe der Schwangeren in einer frühen Phase der Schwangerschaft verschiedene genetische Veränderungen eines Embryos zu erkennen, so etwa die Trisomien 13, 18 und 21. Die von verschiedenen Herstellern angeboten Tests sind in Deutschland bereits seit 2012 als selbst zu zahlende individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) erhältlich. Nach Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sollen die Tests ab Frühjahr 2022 in begründeten Einzelfällen nun auch von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Während einige dies begrüßen, etwa weil sie sich mehr „reproduktive Autonomie“ erhoffen, betrachten andere, darunter auch Lebensrechtler, diese Entwicklung mit großer Sorge. Sie fürchten, die nichtinvasive Pränataldiagnostik könne zur Routineanwendung werden und zu mehr vorgeburtlichen Kindstötungen führen. Die hochkarätig besetzte zweieinhalbstündige Abendveranstaltung zeigte, dass praktisch alle Experten – wenn auch aus sehr unterschiedlichen Gründen – überaus kritisch auf die Technologie blicken.

346 Suizide: Sterbehelfer präsentieren ihre Leistungsbilanz


Berlin (ALfA). Die in Deutschland tätigen Sterbehilfeorganisationen haben Anfang der Woche in Berlin ihre „Leistungsbilanz“ des vergangenen Jahres vorgelegt. Demnach begleite 2021 allein der von Hamburgs Ex-Justizsenator Roger Kusch gegründete Verein „Sterbehilfe“ (vormals: „Sterbehilfe Deutschland“) 129 Menschen in irgendeiner Weise bei einem Suizid. Darunter auch acht Menschen, die von dem Verein als „gesund“ eingestuft wurden sowie sieben, die den Angaben zufolge an einer psychischen Erkrankung litten. Die „Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben“ (DGHS) ermöglichte im selben Zeitraum 120 Menschen einen Suizid. Weiteren 97 Menschen verhalf eigenen Angaben zufolge die deutsche Sektion der Schweizer Sterbehilfeorganisation „Dignitas“ zu einem Suizid. In Summe gehen damit 346 organisierte Selbsttötungen auf das Konto der Sterbehilfevereine. Alle drei Sterbehilfeorganisationen ermöglichten zudem sogenannte Doppelsuizide, bei denen Paare gemeinsam den Tod wählen.

Moderiert wurde die Veranstaltung von der Giordano Bruno Stiftung (gbs). Die Veranstaltung, die im Haus der Bundespressekonferenz stattfand, stand unter der Überschrift „Zwei Jahre Karlsruher Urteil: Praktische Erfahrungen mit Sterbehilfe in Deutschland“. Geleitet wurde sie von der ehemaligen SPD-Finanzexpertin und gbs-Beirätin Ingrid Matthäus-Maier. Dabei warnte die 76-Jährige ihre ehemaligen Abgeordneten-Kollegen vor einer gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe und drohte mit einem erneuten Gang nach Karlsruhe.

Mit seinem Urteil vom 26. Februar 2020 hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz des damaligen Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ gewissermaßen erfunden und in den Rang eines Quasi-Grundrechts erhoben. Dem Gesetzgeber überließen die Karlsruher Richter die Aufgabe, ein Schutzkonzept zu erarbeitet, dass Menschen davor bewahren soll, von dem vom Ersten Senat gestifteten „Recht“ bei psychischen Krisen oder in anderen Notsituationen unüberlegt und vorschnell Gebrauch zu machen.

Bislang haben Abgeordnete des Deutschen Bundestages drei verschiedene Gruppenanträge für eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe vorgestellt. Wann diese im Bundestag debattiert werden, ist noch offen.

Eine Arbeitsgruppe des Deutschen Ethikrats erarbeitet derzeit eine Stellungnahme des Rates zur Suizid-Problematik. Wann mit deren Veröffentlichung gerechnet werden kann, ist ebenfalls noch unklar.

Megafon

Termine

19.03.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Chemnitz

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
24.03.2022 | Wissensprint – In einer Stunde up to date im Lebensschutz
Zoom-Veranstaltung

Thema: #WelcomeBabySocks – Stricken für den Lebensschutz
Referentin: Anna-Lena Stricker

Beginn: 19:30 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: assistenz@alfa-ev.de
25.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
17.09.2022 | Marsch für das Leben

Ort: Berlin

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
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