Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: „Life Talks“ nimmt Abschaffung des § 219a StGB unter die Lupe


Augsburg (ALfA)
Für Lebensrechtler dürfte es das Thema der Woche sein: Die geplante Streichung des § 219a auf dem Strafgesetzbuch. Grund genug für „Life Talks“, den Podcast der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), die vorgesehene Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen genauer unter die Lupe zu nehmen. Zum Podcast geht es hier lang: Zu Spotify

Inhaltsangabe

In eigener Sache: „Life Talks“ nimmt Abschaffung des § 219a StGB unter die Lupe
§ 219a StGB: Ex-Ratsvorsitzende der EKD begrüßt geplante Abschaffung
Neuregelung der Suizidhilfe: Abgeordnete stellen weiteren Entwurf vor
USA: Präsident Biden will „Recht auf Abtreibung“ gesetzlich verankern
March for life: Tausende hörten die beeindruckende Rede von Father Mike Schmitz
Termine

 

§ 219a StGB: Ex-Ratsvorsitzende der EKD begrüßt geplante Abschaffung


Berlin (ALfA). Die frühere Ratsvorsitzende der EKD, Margot Käßmann, hat die geplante Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a) aus dem Strafgesetzbuch begrüßt. In ihrer Kolumne für die „Bild am Sonntag“ schrieb Käßmann: „Die Ampel-Regierung will den § 219a jetzt abschaffen. Justizminister Buschmann hat in dieser Woche einen Vorschlag für die Streichung des Paragrafen vorgelegt. Gut so!“ Auch wenn der § 219a von einem „Werbeverbot“ spreche, gehe es laut Käßmann „nicht um Werbung, sondern schlicht um Information“.

Eine Frau im Schwangerschaftskonflikt, so die evangelische Theologin, habe das Recht, sich zu informieren, wie eine Abtreibung abläuft. „Sie hat auch das Recht, eine Ärztin oder einen Arzt ihres Vertrauens eigenständig im Internet zu suchen.“ Käßmann betonte, sie freue sich zwar über jedes Kind, das geboren werde. „Aber einer Frau nicht zu ermöglichen, sich selbst frei zu informieren, entmündigt sie.“

Die 63-Jährige wies auch darauf hin, dass der § 219a auf die Zeit der Nationalsozialisten zurückgehe: „Während jüdische Kinder, Kinder mit Behinderungen und andere von den Nationalsozialisten brutal ermordet wurden, sollte die Abtreibung sogenannter ,volksdeutscher Kinder‘ mit allen Mitteln verhindert werden.“

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte kürzlich einen Referentenentwurf vorgestellt, mit dem der § 219a StGB aufgehoben werden soll. Mit der Aufhebung des Strafrechtsparagrafen wolle die Ampelkoalition einen „unhaltbaren Rechtszustand“ beenden. Niemand müsse „Sorge haben, dass ungeborenes Leben nicht auch weiterhin geschützt“ sei. Auch am „Schutzkonzept“ ändere die Aufhebung des Paragrafen nichts. Nach wie vor sei der Schwangerschaftsabbruch „grundsätzlich strafbar.“ Eine „Strafbefreiung“ gäbe es auch künftig nur, „wenn eine Schwangerenkonfliktberatung stattfindet“, so Buschmann.

Neuregelung der Suizidhilfe: Abgeordnete stellen weiteren Entwurf vor


Berlin (ALfA). Eine Gruppe von Abgeordneten um den CDU-Politiker Ansgar Heveling und den SPD-Politiker Lars Castellucci haben einen weiteren Vorschlag für die Neuregelung der Suizidbeihilfe vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die geschäftsmäßige Sterbehilfe grundsätzlich wieder strafbar wird und nur unter engen Voraussetzungen straffrei gestellt wird. Das berichtet das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblatts“ Dem neuen Entwurf zufolge soll demnach „zum Schutz der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zu Selbsttötung“ die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe gestellt werden. Eine Ausnahmeregelung soll es für Volljährige geben.

Um die freie Entscheidung ohne inneren und äußeren Druck festzustellen, sollen in der Regel zwei Untersuchungen durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie im Abstand von drei Monaten und eine umfassende ergebnisoffene Beratung vorgegeben werden. Dazwischen sei ein Beratungsgespräch vorgesehen, bei dem neben Ärzten je nach Lebenssituation etwa Sucht- oder Schuldnerberatungen eingebunden werden sollen. Das Verfahren könne verkürzt werden, wenn jemand an „einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung“ leide.

Als Alternativen zum assistierten Suizid wollen die Abgeordneten palliative Versorgung, fürsorgende Pflege oder Psychotherapie stärken. Eine Suizidhilfe für Minderjährige soll ausgeschlossen sein.

Der CDU-Politiker Ansgar Heveling sagte, Ziel sei es, dass „Missbrauch und das Geschäft mit dem Tod“ geahndet werden könnten. Der SPD-Politiker Lars Castellucci erklärte, die Gruppe wolle „den assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern“. Der Gesetzentwurf solle sicherstellen, dass ein Suizid freiverantwortlich geschieht. Dazu sei auch ein Schutz- und Beratungskonzept erforderlich. Castellucci betonte: „Der Staat darf niemandem den Eindruck vermitteln, überflüssig zu sein.“ Bis zu 90 Prozent der Suizide seien auf psychische Erkrankung oder akuten Belastung zurückzuführen. Hier sei „Hilfe, Beratung, Unterstützung“ verlangt.

Die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther sagte, dass Sterbehilfevereine, die sich nicht an die Vorgaben halten, strafrechtlich belangt werden sollen. Sie erklärte, die Vorlage solle eine Regelungslücke schließen, da Sterbehilfevereine Suizidbeihilfe etwa auch in Pflegeheimen anböten, ohne dass diese in Schutzkonzepte eingebettet seien. Kathrin Vogler (Die Linke) verwies darauf, dass der Suizid unter Minderjährigen zur dritthäufigsten Todesursache gehöre. Zumeist sei der Wunsch nach dem Suizid ein Hilferuf und nicht beständig.

USA: Präsident Biden will „Recht auf Abtreibung“ gesetzlich verankern


Washington (ALfA). Anlässlich des 49. Jahrestages des Urteils „Roe vs. Wade“ des Obersten Gerichtshofs der USA vom 22. Januar 1973 hat US-Präsident Joe Biden seine Absicht bekräftigt, ein „Recht auf Abtreibung“ gesetzlich zu verankern. Seine Regierung wolle alles dafür tun, „den Zugang zu wichtiger reproduktiver Gesundheitsversorgung zu stärken und das etablierte Verfassungsrecht zu verteidigen“, heißt es in einer Stellungnahme, die das Weiße Haus am vergangenen Samstag veröffentlichte.

Das umstrittene Grundsatzurteil des US-Supreme Courts „Roe vs. Wade“ aus dem Jahr 1973 erlaubt die Abtreibung ungeborener Kinder im ersten Drittel einer Schwangerschaft ohne Einschränkungen und mit gewissen Einschränkungen auch noch im zweiten Trimester. In seinem Statement betonte Biden, „Roe vs. Wade“ werde „angegriffen wie nie zuvor“. Beim Zugang zu straffreien Abtreibungen handele es sich um ein Recht, „von dem wir glauben, dass es gesetzlich verankert werden sollte, und wir versprechen, dass wir es mit allen Mitteln verteidigen, die uns zur Verfügung stehen“. Seine Regierung wolle sicherstellen, dass die USA in Sachen Gleichberechtigung von Frauen nicht zurückgeworfen werde.

In den letzten Jahren habe es Versuche gegeben, den Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung „in alarmierendem Tempo“ einzuschränken. Als Beispiele nannte Biden zwei Gesetzesentwürfe der US-Bundesstaaten Texas und Mississippi, mit denen sich auch der Oberste Gerichtshof derzeit befasst. Wenn einzelne Bundesstaaten die Möglichkeiten, Abtreibungen durchzuführen, beschränkten, schränke dies die Freiheit aller Frauen ein, so Biden. Die Einschränkungen seien „besonders niederschmetternd für diejenigen, denen weniger Optionen und Ressourcen zur Verfügung stehen, so wie diejenigen in unterversorgten Gemeinden, zu denen auch schwarze Gemeinden und viele ländliche Gegenden gehören“.

Nach Ansicht des US-Präsidenten hätten „alle Menschen Anspruch darauf, Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung zu erhalten, unabhängig von Geschlecht, Einkommen, ethnischer Abstammung, Wohnort, Gesundheitsversicherungsstatus, Einwanderungsstatus, Behinderung oder sexueller Orientierung“.

March for life: Tausende hörten die beeindruckende Rede von Father Mike Schmitz


Washington (ALfA). Trotz zahlreicher, mit der Corona-Pandemie verbundenen Auflagen demonstrierten am vergangenen Freitag erneut tausende US-Amerikaner in Washington beim „March for Life“, gegen die Tötung ungeborener Menschen. Neben Vertretern der Lebensschutz-Verbände und einigen republikanischen Politikern nahmen auch Repräsentanten der katholischen Kirche am „March for Life“ teil. Erzbischof William Lori, Vorsitzende des Lebensschutz-Komitees der US-amerikanischen Bischofskonferenz, betonte, unabhängig von der von vielen mit Spannung erwarteten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs dürfe die Pro-Life-Bewegung nicht selbstzufrieden werden. Die Opposition der katholischen Kirche zu Abtreibung sei eine „Antwort der Liebe sowohl für die Mutter als auch für die Kinder im Mutterleib“. Die Lehre der Kirche beinhalte eine „Botschaft der Liebe“ und erinnere daran, dass jedes Leben ein „heiliges Geschenk Gottes“ sei – vom Zeitpunkt der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.

Eine überaus beeindruckende Rede hielt der prominente Podcaster und YouTube-Star, Father Mike Schmitz. Schmitz, Priester der Diözese Duluth, im US-Bundestaat Minnesota, betreibt den Podcast „The Bible in a Year“. In seiner Rede erzählte die Geschichte seiner Großmutter Helen, einer Krankenschwester, die sich weigerte, an Abtreibungen mitzuwirken, als das Krankenhaus, an dem sie arbeitete, nach dem Urteil „Roe versus Wade“ beschloss, auch vorgeburtliche Kindstötungen durchzuführen. „Helen, wusste, dass die Menschen wichtig waren. Sie wusste, dass Kinder wichtig waren. Sie wusste, dass ihre Mitschwestern wichtig waren. Und so hasste sie die Tatsache, dass dieses Krankenhaus, das in diesem Teil der Welt so viel Gutes getan hatte, jetzt dabei war, so viel Böses zu tun. Es zwang seine Krankenschwestern, an Abtreibungen mitzuwirken. Es zwang sie, die sterblichen Überreste der Kinder zu tragen und zu entsorgen. Und so ging sie in den Verwaltungsrat und sagte: „Das muss aufhören. Entweder hören Sie auf, Abtreibungen durchzuführen, oder ich gehe.“ Doch der Vorstand weigerte sich, und seine Großmutter verlor ihren Job als Oberschwester. Diese Entscheidung „zerstörte fast ihr Leben“. Seine Großmutter habe diesen Schritt nie bereut, „aber es brach ihr das Herz“.

„Und ich denke, deshalb sind wir auch hier, oder? Ich denke, wir sind hier, weil Abtreibung, uns das Herz gebrochen hat. Ich kenne so viele Menschen hier, die hier stehen, weil sie um die Würde menschlichen Lebens Bescheid wissen. Und so viele Menschen sind unter uns, weil diese Geschichte Teil ihrer Geschichte ist, weil sie sich an einem Punkt an einem Ort befanden, an dem es schien, als wäre das Leben eine unmögliche Wahl“, fuhr Schmitz fort. „Und ich weiß, dass wir von Männern und Frauen umgeben sind, die sich für Abtreibung entschieden haben. Hört zu, Ihr müsst wissen, dass Ihr hier sein sollt. Ihr seid wichtig, Ihr gehört hierher. Egal, wie Eure Vergangenheit ausschaut, Ihr werdet immer noch geliebt.“

Kürzlich habe er mit einer Frau gesprochen, die vor 12 Jahren davon überzeugen konnte, ihr Kind nicht abzutreiben. „Sie sagte: ,Ich dachte, ich hasse mein Baby. Und ich erkannte so viele Jahre später, dass ich mein Baby nicht hasste. Ich hasste die Umstände, unter denen ich mich befand. Ich hasste mein Baby nicht. Ich schämte mich für mich selbst‘, erzählte Schmitz.

„Diese junge Frau gab ihren Sohn vor 12 Jahren einem Paar, das ihn adoptierte und geliebt hat. Und er hat ihr Leben gesegnet. Und sie haben sein Leben gesegnet. Ich habe ihn getroffen. Er ist ein unglaublich junger Mann.“ Er sagte, die Frau habe ihn vor seiner Rede aufgefordert, die Menschen daran zu erinnern, „dass Sie unabhängig von Ihren Entscheidungen immer noch geliebt werden und immer noch wichtig sind“.

„Und deshalb stehen wir hier. Deshalb gehen wir hierher“, sagte Father Schmitz. „Als meine Oma Helen 1973 das Sinai Hospital verließ, änderte es das Krankenhaus nicht, es änderte nicht die Kultur, es änderte nicht das Gesetz, es änderte das Land nicht. Aber als sie ging, veränderte es sie. Als sie aufstand, veränderte es sie, und es veränderte ihre Söhne und es veränderte ihre Tochter, meine Mutter. Ihre Bereitschaft zum Zeugnis, hat sich in meinem Leben widergespiegelt. Es spiegelt sich im Leben der jungen Frau wider und findet sich im Leben dieses 12-jährigen Jungen inkarniert, der nicht hier wäre, wenn meine Oma Helen nicht zu ihren Überzeugungen gestanden hätte“.
Megafon

Termine

27.01.2022 | Wissensprint – In einer Stunde up to date im Lebensschutz
Zoom-Veranstaltung

Thema: Der Koalitionsvertrag

Referentin: Cornelia Kaminski

Mehr Informationen & Anmeldung unter: assistenz@alfa-ev.de

18. – 20.02.2022 | GFK-Seminar „Schattenkind: Hilfe nach Abtreibung – vom Schatten zum Licht“

Ort: Fulda/Künzell
Referentin: Sandra Sinder

Mehr Informationen & Anmeldung unter: monika.friederich@alfa-ev.de | Tel: 0162/3726763
19.03.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Chemnitz

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
18.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
17.09.2022 | Marsch für das Leben

Ort: Berlin

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg
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Telefon: 0821-512031 
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