Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: „Life Talks“ nimmt Abschaffung des § 219a StGB unter die Lupe


Augsburg (ALfA) 
Augsburg (ALfA). Für Lebensrechtler dürfte es das Thema der Woche sein: Die geplante Streichung des § 219a auf dem Strafgesetzbuch. Grund genug für „Life Talks“, den Podcast der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), die vorgesehene Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen genauer unter die Lupe zu nehmen. Zum Podcast geht es hier lang: Zu Spotify

Inhaltsangabe

In eigener Sache: „Life Talks“ nimmt Abschaffung des § 219a StGB unter die Lupe
ALfA: Justizminister Buschmann streut Bürgern bei § 219a Sand in die Augen
Bundesverband Lebensrecht: Erlaubte Werbung für Abtreibung hat Folgen
Bundesfamilienministerin Spiegel nennt Aufhebung des § 219a „Meilenstein“
Unionspolitikerinnen halten Aufhebung des § 219a StGB für verfehlt
Bedford-Strohm: Debatte um Werbeverbot leidet unter „Unschärfe der Begriffe“
Termine

 

ALfA: Justizminister Buschmann streut Bürgern bei § 219a Sand in die Augen


Augsburg (ALfA). Zu dem Anfang der Woche von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgestellten Referentenentwurf zur Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch (Werbung für Abtreibung) erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, am Dienstag (18.1.) in Augsburg: „Die in der vergangenen Legislaturperiode erfolgte Novellierung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) ermöglicht es bereits jetzt jeder abtreibungswilligen Schwangeren, sich eine von der Bundesärztekammer gepflegte, monatlich aktualisierte Liste aus dem Internet zu laden, in der nicht nur sämtliche Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, mit sämtlichen Kontaktdaten verzeichnet finden, sondern auch die von ihnen jeweils angebotenen Methoden. Einfacher, schneller und umfassender kann sich heute gar nicht informieren, wer die Abtreibung eines Kindes erwägt.

Die angekündigte Aufhebung des § 219a StGB wird daher auch kein ,Informationsdefizit‘ beseitigen. Das existiert nämlich, wie gerade gezeigt, gar nicht. Stattdessen wird die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen, das ohnehin in Teilen der Gesellschaft unterentwickelte Bewusstsein für das Lebensrecht ungeborener Menschen weiter untergraben. Denn es praktisch niemandem zu vermitteln, dass etwas das be- und für das geworben werden darf, eine rechtswidrige und prinzipiell strafbare Handlung darstellt.

Bundesjustizminister Marco Buschmann streut daher auch den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen, wenn er behauptet, eine Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen ändere nichts am ,Schutzkonzept‘ für das Leben ungeborener Kinder, zu dem das Grundgesetz laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Staat verpflichtet. Die Bewerbung einer rechtswidrigen und prinzipiell strafbaren Handlung auf den Internetseiten von Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen, lässt vorgeburtliche Kindstötungen wie jeden andere medizinische Leistung oder Heilbehandlung erscheinen und versieht sie mit dem Anschein der Legitimität.

Es ist bedauerlich, dass Bundesjustizminister Marco Buschmann schon zu Beginn seiner Amtszeit die Rolle des Ampel-Sandmännchens übernimmt. In Kombination mit der zwischen den Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfung einer Regulierung vorgeburtlicher Kindstötungen außerhalb des Strafgesetzesbuch stellt das von ihm gestern in Berlin vorgestellte Vorhaben einen brutalen Angriff auf das in Artikel 2 Absatz 2 verbürgte ,Recht auf Leben‘ dar. Wenn es dort heißt: ,Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit‘ so ist nun klar: Nach Ansicht der Ampelkoalitionäre schließt ,jeder‘ ungeborene Kinder offensichtlich nicht länger ein.“

Bundesverband Lebensrecht: Erlaubte Werbung für Abtreibung hat Folgen


Berlin (ALfA). Zum erneuten Legalisierungsversuch der Werbung für Abtreibung und zu dem diesbezüglichen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums erklärte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., Alexandra Maria Linder, heute in Berlin: „Mit der Abschaffung des § 219a StGB sollen laut Entwurf von Justizminister Dr. Marco Buschmann das nachhaltige Ziel 3 (gesundes Leben für Menschen jeden Alters) und Ziel 5 (alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen) erreicht werden. Kinder vor der Geburt fallen für das Ministerium anscheinend nicht in die Kategorie von Menschen, Frauen oder Mädchen, denn deren gesundes Leben und Selbstbestimmung werden dadurch weiter eingeschränkt oder gleich mit abgeschafft. Weiterhin wird in dem Papier argumentiert, Frauen würden ohne Werbeverbot nicht von Informationen über einen „erlaubten Eingriff“ abgehalten. Frauen wurden jedoch niemals von Informationen abgehalten und Abtreibung ist in Deutschland nicht ,erlaubt‘.

Der Entwurf weist auf den Fall von Frau Hänel, Abtreibungsexpertin in Gießen, hin. Frau Hänel, die mit nur zehn Abtreibungen pro Werktag einen hohen sechsstelligen Jahresumsatz erzielen kann, handelt seit mindestens 2009 absichtlich und systematisch gesetzeswidrig. Hierfür wurde sie mehrfach rechtmäßig verurteilt, wird aber als schuldloses Opfer und kurz vor der Armutsgrenze stehend präsentiert. Die in ihrer illegal verbreiteten Werbebroschüre befindlichen ,sachlichen Informationen‘ sprechen sachlich falsch von ,legalem Schwangerschaftsabbruch‘ mit Beratungsschein (der keineswegs legal, sondern rechtswidrig, aber mit Schein straffrei ist), vertuschen die Tatsache der von ihr selbst zugegebenen Beendigung menschlichen Lebens mit Formulierungen wie ,Schwangerschaftsgewebe wird ausgestoßen‘ und weisen darauf hin, dass man Bargeld (,Privatzahlerinnen‘) oder Kostenübernahmebescheinigung mitbringen müsse. Das Argument im Referentenentwurf für die Gesetzesabschaffung, Abtreibungsexperten könnten ,fachlich am ehesten zur Aufklärung‘ über Abtreibung beitragen, wird in wesentlichen Punkten geradezu klassisch ad absurdum geführt. Das Justizministerium weist zu Recht darauf hin, dass der Status ,des Vermögensvorteils wegen‘ bereits eintritt, wenn man für sein Tun ,ein Honorar erhält‘. Auch im Fall von Frau Hänel ging es eindeutig und immer um – in Teilen sogar irreführende – Werbung des Vermögensvorteils wegen, ein Paradebeispiel für das, was durch § 219a verhindert werden soll.

Die Erklärungsversuche des Ministeriums, das Schutzkonzept des Staates für vorgeburtliche Kinder sei mit dem ,Verzicht auf die Strafbewehrung der Werbung‘ für Abtreibung vereinbar, sind Makulatur: Wenn man für eine Handlung werben darf, wird sie mit der Zeit als gesellschaftlich akzeptabel und legal betrachtet. Natürlich wird entgegen der Entwurfsbehauptung der ,Rang des Rechtsguts des ungeborenen Lebens im allgemeinen Rechtsbewusstsein‘ damit weiter geschmälert. Und genau das ist das Ziel des erneuten Vorstoßes – übrigens nach dem Motto: so lange abstimmen, bis das Ergebnis passt, denn alle diesbezüglichen Versuche der letzten vier Jahre wurden abgeschmettert oder abgemildert. Der Referentenentwurf ist ein erneuter Versuchsballon für die vollständige Legalisierung der Abtreibung als kostenlose ,Gesundheitsversorgung‘, wie es im Koalitionsvertrag steht, und hat im Falle des Erfolgs mit Sicherheit auch im Entwurf verneinte ,demographische Folgen‘. Es wirft außerdem viele weitere Fragen auf, wenn das Justizministerium als erstes Projekt der neuen Koalition ausgerechnet eine Förderung der Abtreibung angeht, die in den vergangenen Jahren keine Mehrheit fand und mit Sicherheit nicht das größte rechtliche Problem unseres gegenwärtigen Staates darstellt.

Bundesfamilienministerin Spiegel nennt Aufhebung des § 219a „Meilenstein“


Berlin (ALfA). Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) hat die geplante Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch als „Meilenstein“ und als einen „großartigen Schritt nach vorne“ bezeichnet. „Im Jahr 2022 braucht niemand mehr diesen Paragrafen“. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte Anfang der Woche einen Referentenentwurf für die Aufhebung des § 219a StGB vorgelegt und den anderen Ressorts zur Abstimmung übergeben.In der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ (20.1.) verteidigte die Bundesfamilienministerin auch die Ärzte, die Abtreibungen vornehmen. Wenn diese auf den ihren Praxiswebseiten erklärten, welche Eingriffe sie anböten, sei dies Information und keine Werbung. Auf die Frage von Lanz, ob der Streichung des § 219a StGB nicht bloß ein Nebenschauplatz sei, es in Wahrheit nicht vielmehr um die Abschaffung des Abtreibungsverbot gehe und ob sie eine solche befürworte, wich Spiegel trotz mehrfacher Nachfrage des Moderators aus und verwies auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einsetzung einer Kommission: „Wir haben das Jahr 2022: Wir brauchen eine Debatte um das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Frauen.“

Unionspolitikerinnen halten Aufhebung des § 219a StGB für verfehlt


Berlin (ALfA). Die Vorsitzende der Gruppe der Frauen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil, erklärte: „Die Streichung von § 219a StGB hilft uns Frauen nicht. Denn es gibt keinen Informationsmangel über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland, der beseitigt werden müsste. Ärzte dürfen auf ihrer Website auch heute schon auf Schwangerschaftsabbrüche hinweisen und Informationsangebote von Krankenkassen oder anderen Stellen verlinken. Lediglich offensiv werben dürfen sie für Schwangerschaftsabbrüche nicht.“ „Wichtiger als ärztliche Geschäftsinteressen“ sei aus ihrer Sicht „ein guter Zugang zu medizinischer Versorgung und eine ergebnisoffene Beratung der Frau, die eine wirkliche Hilfe in einer für sie emotional extrem schwierigen Situation ist“. Die Gesellschaft habe „die Aufgabe, den Frauen uneingeschränkt zur Seite zu stehen, ihre Entscheidung zu respektieren, sie in dieser Situation nicht allein zu lassen und als Staat auch Anwalt des ungeborenen Lebens zu sein. Dies ist in der Vergangenheit in einem breiten gesellschaftlichen Konsens gelungen. Die Streichung des § 219a ist deshalb falsch.“

Bedenken äußerte auch die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU). In einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) Anfang der Woche sagte die CDU-Politikerin, bei dem Werbeverbot für Abtreibungen gehe es „um das Selbstbestimmungsrecht der Mutter, aber auch um das Leben des ungeborenen Kindes“. Kein Arzt müsse sich bei der aktuellen gesetzlichen Regelung in einer Grauzone bewegen. Formulierungen im Internet dürften nicht darauf zielen, „den Gedanken an das Ungeborene zu verdrängen“, etwa wenn von „Schwangerschaftsgewebe“ die Rede sei „statt von einem Embryo oder Fötus“. Für Schwangerschaftsabbrüche dürfe nicht geworben werden wie für Schönheitsoperationen oder das Lasern der Augen. Nach Ansicht von Winkelmeier-Becker werde mit der Abschaffung von Paragraf 219a das Mindestmaß an Schutz für das Ungeborene, das das Bundesverfassungsgericht verlange, unterschritten. Das Gericht habe festgestellt, dass Ungeborene sich nicht erst zum Menschen entwickeln müssten, sondern von Anfang an als Mensch unter dem Schutz der ersten beiden Artikel des Grundgesetzes stünden. „Deshalb muss der Staat ein Mindestmaß an Schutz gewährleisten“, sagte die Juristin. Das Werbeverbot sichere die Unabhängigkeit der Beratung vor kommerziellen Interessen ab.

Bedford-Strohm: Debatte um Werbeverbot leidet unter „Unschärfe der Begriffe“


München (ALfA). Der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm hat in der Debatte um die Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch davor gewarnt, die Diskussion symbolisch aufzuladen. Die Auseinandersetzung leide „unter einer Unschärfe der Begriffe“, erklärte Bedford-Strohm gegenüber dem „Sonntagsblatt“. Aus seiner Sicht solle es keine Werbung für Schwangerschaftsabbruch geben. „Denn für mich beginnt das Wunder menschlichen Lebens mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle, die den Beginn des Wachstums eines Embryos markiert.“ Frauen, die mit einer ungewollten Schwangerschaft rängen, spürten das in der Regel genau und machten sich die Entscheidung nicht leicht. Dass Frauen in dieser Situation „verlässliche und gut zugängliche Informationen“ über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch bräuchten, sei für ihn „ebenso klar“. Anstatt die Diskussion weiter symbolisch aufzuladen, solle man besser über die Frage sprechen, wie dies gewährleistet werden könne und welche Rolle der Paragraf 219 dabei spiele.
Megafon

Termine

27.01.2022 | Wissensprint – In einer Stunde up to date im Lebensschutz
Zoom-Veranstaltung

Thema: Der Koalitionsvertrag

Referentin: Cornelia Kaminski

Mehr Informationen & Anmeldung unter: assistenz@alfa-ev.de

18. – 20.02.2022 | GFK-Seminar „Schattenkind: Hilfe nach Abtreibung – vom Schatten zum Licht“

Ort: Fulda/Künzell
Referentin: Sandra Sinder

Mehr Informationen & Anmeldung unter: Tel: 0162/3726763 monika.friederich@alfa-ev.de
19.03.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Chemnitz

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
18.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
17.09.2022 | Marsch für das Leben

Ort: Berlin

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
Facebook firmen name Twitter Name Instagram Name