Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: „Life Talks“ startet mit Jahresrückblick in das Neue Jahr

 
Augsburg (ALfA) „Life Talks“, der Podcast der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) e.V., ist aus den Weihnachtsferien zurück. Zum Start in das Neues Jahr präsentiert „Life Talks“ einen ausführlichen Rückblick auf das Jahr 2023. Zum Podcast, der ab Samstag (13.1.) zugänglich sein wird, geht es hier lang.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: „Life Talks“ startet mit Jahresrückblick in das Neue Jahr
Papst ruft Weltgemeinschaft zur Ächtung der Leihmutterschaft auf
NIPT: Bundesregierung offenbart Ahnungslosigkeit
US-Bischöfe starten Novene für den Schutz des Lebens ungeborener Kinder
Termine

 




Papst ruft Weltgemeinschaft zur Ächtung der Leihmutterschaft auf

Rom (ALfA) Bei dem traditionellen Neujahrsempfang für das Diplomatische Corps hat Papst Franziskus die internationale Gemeinschaft dazu aufgerufen, die sogenannte Leihmutterschaft weltweit zu ächten. In seiner Neujahrsansprache für die am Heiligen Stuhl akkreditieren Diplomaten sagte der Heilige Vater, „ein Kind ist immer ein Geschenk und niemals eine Vertragsgegenstand.“ Das berichtet „Vatican News“. Gemäß der im Wortlaut zur Verfügung gestellten Ansprache, sagte der Pontifex: „der Weg des Friedens erfordert die Achtung vor dem Leben, vor jedem menschlichen Leben, angefangen bei dem des ungeborenen Kindes im Mutterleib, das weder beseitigt noch zu einem Objekt der Kommerzialisierung gemacht werden darf. In diesem Zusammenhang halte ich die Praxis der sogenannten Leihmutterschaft für verwerflich, da sie die Würde der Frau und des Kindes schwer verletzt. Sie basiert auf der Ausnutzung der materiellen Notlage der Mutter. Ein Kind ist immer ein Geschenk und niemals ein Vertragsgegenstand. Ich plädiere daher dafür, dass sich die internationale Gemeinschaft für ein weltweites Verbot dieser Praxis einsetzt. Das menschliche Leben muss in jedem Moment seiner Existenz bewahrt und geschützt werden. Gleichzeitig stelle ich mit Bedauern fest, dass sich vor allem im Westen eine Kultur des Todes ausbreitet, die im Namen eines vorgetäuschten Mitleids Kinder, Alte und Kranke aussondert.“

Auch erfordere der „Weg des Friedens“ die „Achtung der Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, deren 75-jähriges Bestehen wir kürzlich gefeiert haben, einfach und klar formuliert sind“. Es handele sich dabei „um rational einleuchtende und allgemein anerkannte Grundsätze“. Leider hätten „die Versuche der letzten Jahrzehnte, neue Rechte einzuführen, die nicht ganz mit den ursprünglich definierten übereinstimmen und nicht immer akzeptabel sind, zu ideologischen Kolonisierungen geführt, unter denen die Gender-Theorie eine zentrale Rolle spielt, die sehr gefährlich ist, weil sie mit ihrem Anspruch, alle gleich zu machen, die Unterschiede auslöscht.“ Solche „ideologischen Kolonisierungen“ dienten „nicht der Schaffung von Frieden, sondern führen vielmehr zu Wunden und Spaltungen zwischen den Staaten“, so der Papst weiter.



NIPT: Bundesregierung offenbart Ahnungslosigkeit


Berlin/München (ALfA) Die Bundesregierung hat keine Ahnung, welche Folgen die Aufnahme des heftig umstrittenen nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zeitigt. Und daran soll sich auch nicht ändern. Beides geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/9677) auf eine „Kleine Anfrage“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor. Ersteres schwarz auf weiß. Letzteres findet sich eher zwischen den Zeilen. Von den 13 Fragen, die die Unionsfraktion der Bundesregierung vorgelegte, beantwortet diese jetzt acht mit Formeln wie: „Die Bundesregierung hat keine Kenntnis …“ oder „der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor“. Zweimal verwies sie auf eine noch andauernde „Prüfung“. Bei den verbleibenden drei Fragen werden die Unionspolitiker weitgehend mit Zitaten aus Gesetzen und Vorschriften abgespeist.

Sogenannte „Kleine Anfragen“ sind ein häufig gebrauchtes Instrument, das Oppositionsparteien verwenden, um Regierungen vor sich herzutreiben und mit dem sie von ihnen Rechenschaft für die Vornahme oder das Unterlassen bestimmter Maßnahmen verlangen. Nicht immer machen „Kleine Anfragen“ daher auch Sinn. Doch in diesem Fall ist das anders: Denn die Zahl der vorgeburtlichen Kindstötungen, die dem Statistischen Bundesamt gemeldet werden, ist bereits zum sechsten Mal in Folge gestiegen. Und bis heute hat die Wiesbadener Behörde keinen blassen Schimmer, was ursächlich für diese Entwicklung sein könnte.

Ein heißer Kandidat für den Anstieg ist nach Ansicht vieler jedoch der NIPT. Seit dem 1. Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen aufgrund eines fatalen Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom September 2019 die Kosten für die Durchführung des NIPT. Gesundheitspolitiker aller Parteien, Behindertenverbände und Lebensrechtler hatten den G-BA dafür damals heftig kritisiert. Mit dem NIPT, der vorher von den Paaren selbst bezahlt werden musste (IGeL = individuelle Gesundheitsleistungen), kann im Blut einer schwangeren Frau nach Anzeichen für eine Chromosomenfehltverteilung bei ihrem ungeborenen Kind gefahndet werden.

Ein Problem: chromosomale Fehlverteilungen sind nicht heilbar, im Falle des Down-Syndroms (Trisomie 21), aber auch durchaus mit dem Leben vereinbar. Nicht wenige sprechen im Falle von Menschen mit Down-Syndrom, die als außerordentlich empathisch und liebesfähig gelten, daher sogar von „besonderen Menschen“. Schätzungen zufolge werden dennoch 95 Prozent der Kinder, bei denen ein Down-Syndrom diagnostiziert wird, abgetrieben.

Seit Juli 2022 haben mehr als 250.000 gesetzlich-versicherte Schwangere von dem NIPT Gebrauch gemacht. Das geht aus einer Auswertung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor, die die Bundesregierung in ihrer Antwort zitiert. Ob es sich dabei um eine signifikante Steigerung handelt, verglichen mit der Zeit, da der NIPT nur als individuelle Gesundheitsleistung erhält war, weiß die Regierung nicht: „Weder der Bundesregierung noch der KBV liegen Zahlen zur Erbringung des NIPT vor dem 1. Juli 2022 vor“, heißt in der Antwort. Dabei ließen sich solchen Zahlen von ihr ziemlich sicher in Erfahrungen bringen, wenn ihre Beamten die Hersteller der Tests und die privaten Krankenkassen befragen würden. Offenbar will die Bundesregierung ihre eigene Erkenntnis aber gar nicht befördern.

Auch in wie vielen Fällen ein positives Testergebnis zu einer Abtreibung geführt hat, bleibt im Dunkel, weil der Regierung „keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung“ vorliegen. Nicht einmal aufgrund welcher Indikationen Schwangere den NIPT seit Juli 2022 in Anspruch nehmen, weiß die Regierung. Staat einer zählbaren Antwort zitiert sie die „Anlage VIII“ der „Mutterschafts-Richtlinie“ des G-BA „in der Fassung vom 21. September 2023“. Danach „übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für einen NIPT auf Trisomie 13, 18 und 21, wenn sich aus anderen Untersuchungen ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat oder wenn eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist. Der NIPT ist keine Routineuntersuchung.“

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger, der selbst Arzt ist, sagte der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“: „Dass der NIPT ,keine Routineuntersuchung‘ ist, wie die Bundesregierung schreibt, mag zwar in der Theorie stimmen, deckt sich aber nicht mit der Praxis.“ Mehr und mehr Frauen nähmen „den mittlerweile als Kassenleistung kostenfrei zu habenden Test mal ebenso mit“ und ließen sich „bei der kleinsten Unsicherheit“ zu einer Abtreibung „hinreißen“. Das sei „ethisch höchst bedenklich“, so Pilsinger. Dass man „die Kassenerstattung bei den Trisomien wieder zurückzunehmen“ könne, hält der CSU-Gesundheitspolitiker für „kaum mehr möglich“. „Wir müssen aber höchst wachsam sein, wenn es um andere Krankheiten geht, die künftig auch nicht-invasiv ,erkannt‘ werden sollen. Ich will nicht in einer Welt leben, in der nur noch der perfekte Mensch eine Chance auf Leben hat. Die Bundesregierung scheint sich mit diesen Fragen überhaupt nicht zu beschäftigen.“

Das ist bereits jetzt fatal, dürfte aber zukünftig geradezu katastrophale Folgen nach sich ziehen. Im November des vergangenen Jahres berichteten nämlich US-amerikanische Forscher um Michael Talkowski von der Harvard Medical School in Boston im „New England Journal of Medicine“, ihnen sei es gelungen, das komplette Exom eines Fetus aus einer Blutprobe seiner schwangeren Mutter zu rekonstruieren. Das Exom enthält die gesamten genetischen Informationen, die den Organismus zur Kodierung von Proteinen befähigt und umfasst etwa ein Prozent der gesammten DNA. Wie die Forscher schreiben, ließen sich damit alle bekannten genetischen Defekte aufspüren. Mehr noch, mit den Tests ließe sich auch nachweisen, ob die Kinder Risikogene für Krankheiten besäßen, die, wenn überhaupt, erst im Erwachsenenalter aufträten.



US-Bischöfe starten Novene für den Schutz des Lebens ungeborener Kinder


Washington (ALfA) Zum 51. Jahrestag des Urteils „Roe vs. Wade“ des US-amerikanischen Supreme Courts, das die Abtreibung in den USA legalisierte, lädt die Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten zum Gebet für das Leben und den Schutz ungeborener Kinder ein. Die neuntätige Gebetskampagne startet am 16. Januar. Das berichtet „Vatican News“.

Seit der Aufhebung des Urteils „Roe vs. Wade" im Juni 2022 und der Übertragung der gesetzgeberischen Zuständigkeit an die Parlamente der einzelnen Bundesstaaten haben zahlreiche US-Bundesstaaten weitreichende Maßnahmen ergriffen. 14 US-Bundesstaaten haben nahezu umfassende Abtreibungsverbote erlassen, zwei erlauben vorgeburtliche Kindstötungen nur noch bis zur sechsten Schwangerschaftswoche. Auf der anderen Seite setzen sieben Staaten Gesetze zur Sicherung eines vermeintlichen Rechts auf Abtreibung um, während andere Verfassungsänderungen per Volksentscheid für 2024 anstreben.

Wie „Vatican News“ weiter berichtet, schlossen sich die US-Bischöfe, im Vorfeld der Novene in einer Stellungnahme auch der Verurteilung der Leihmutterschaft durch den Papst an. Franziskus hatte die umstrittene Praxis am Montag in seiner Neujahrsansprache an das diplomatische Corps als „schwerwiegende Verletzung der Würde der Frau und des Kindes" bezeichnet und ein weltweites Verbot gefordert. In Anlehnung daran bekräftigten die Bischöfe der USA, Leihmutterschaft sei „moralisch nicht zulässig". Stattdessen solle man auf eine Welt hinwirken, die die tiefe Würde jedes Menschen in jeder Phase und Lebenslage wahr.

Etliche US-Bischöfe hätten außerdem ihr Kommen am 19. Januar beim „March for Life" angekündigt. Seit 2019 findet dieser in mehreren US-Bundesstaaten statt, dieses Jahr mit dem Motto „Pro-Life: Mit jeder Frau, für jedes Kind". Mit zuletzt stets über 100.000 Teilnehmern gilt der 1974 erstmals durchgeführte Marsch als größte und wichtigste Pro-Life-Veranstaltung weltweit.




 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 

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Termine

 

15.01.2024 | Assistierter Suizid: Rechtslage und Möglichkeiten kirchlicher Seelsorge

Beginn: 20:00 Uhr
Ende: 21:00Uhr, per Zoom

Anmeldung: www.alfa-ev.de/kalender/vortragsreihe2024-1

16.01.2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr

20.01.2024 | Digitale Patinnenschulung per Zoom

Beginn: 10.00 Uhr
Ende 16.00 Uhr
Digitale Patinnenschulung

Anmeldung und Info: brit@vita-L.de

23.01.2024 | Pro Life Arena
Vaterschaft – sollte ein Mann das Recht haben, die Fortsetzung einer Schwangerschaft zu fordern?

Beginn: 20.00 Uhr
Per Zoom

Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender

31.01.2024 | Patin für 9 Monate stellt sich vor

Beginn: 19.00 Uhr
Ort: EFG Unna-Königsborn, Heidestraße 11, 59425 Unna

Anmeldung: brit@vita-L.de

 
01.02.2024 | Patin für 9 Monate stellt sich vor

Beginn: 19.30 Uhr
Ort: Panta Point, Am Pantaleonsberg 8, 50676 Köln
 
Anmeldung: brit@vita-L.de
 

09. – 11.02.2024 | Schattenkind Fortbildung

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 14.00 Uhr
Ort: Geistliches Zentrum Schönstatt im Bistum Fulda, Josef-Engling-Haus Tagungs- und Gästehaus, Marienhöhe 1, 36093 Künzell-Dietershausen

Info und Anmeldung: monika.friederich@alfa-ev.de

13.02.2024 | WISSENSWERT.LEBENSWERT

Leihmutterschaft
Beginn: 20.00 Uhr
Per Zoom

Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender/wissenwert-lebenswert-februar

20.02.2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr

27.02.2024 | Pro Life Arena

Schwangerschaft als Beruf – Sollte es Frauen erlaubt sein, gegen Bezahlung als Leihmutter zu arbeiten?
Beginn: 20.00 Uhr
Per Zoom

Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender

 

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