Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: „Life Talks“ thematisiert die Impfpflicht in Österreich


Augsburg (ALfA) 
Die Österreicher gehen voran. Als erstes Land in Europa (sieht man einmal vom Vatikan ab) wird dort die Immunisierung gegen das Virus SARS-CoV-2 zur Pflicht. Während hierzulande bisher nur bestimmte Berufsgruppen betroffen sind, hat die österreichische Bundesregierung die gesamte erwachsene Bevölkerung im Blick. Wie genau das Gesetz ausgestaltet ist, welche ethischen und juristischen Bedenken vorzubringen sind, welche Argumente für die Pflichtimmunisierung genannt werden – darüber redet die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, in der aktuellen Ausgabe von „Life Talks“, dem Podcast der Aktion Lebensrecht für Alle, mit der Geschäftsführerin des Wiener Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE), Susanne Kummer. Zum Podcast geht es hier lang: Zu Spotify

Inhaltsangabe

In eigener Sache: „Life Talks“ thematisiert die Impfpflicht in Österreich
OVG: Behörden müssen keine tödlichen Arzneien an Suizidwillige abgegeben
„Woche für das Leben“ behandelt diesmal das „Leben mit Demenz“
USA: Umfrage zeigt welch großen Einfluss Männer auf die Entscheidung für eine Abtreibung haben
Termine

 

OVG: Behörden müssen keine tödlichen Arzneien an Suizidwillige abgegeben


Münster (ALfA). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn ist nicht verpflichtet, schwerkranken Menschen, die den Entschluss zum Suizid gefasst haben, hierfür den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zu erlauben. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch (2.2.) in drei Verfahren entschieden und damit Urteile des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.

Die Kläger – zwei Männer aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen und eine Frau aus Baden-Württemberg – leiden an verschiedenen schwerwiegenden Erkrankungen (u. a. Multiple Sklerose, Krebs). Sie verlangen vom BfArM, ihnen jeweils eine Erlaubnis zum Erwerb von 15 Gramm Natrium-Pentobarbital zu erteilen, um mithilfe dieses Betäubungsmittels ihr Leben zu beenden.

Zur Begründung der Urteile führte die Vorsitzende Richterin des 9. Senats aus: Der Erteilung der begehrten Erlaubnis steht der zwingende Versagungsgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) entgegen. Eine Erwerbserlaubnis, die auf eine Nutzung von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung gerichtet ist, dient nicht dazu, die notwendige medizinische Versorgung sicherzustellen. Das ist bei Anwendungen eines Betäubungsmittels nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur der Fall, wenn diese eine therapeutische Zielrichtung haben, also dazu dienen, Krankheiten oder krankhafte Beschwerden zu heilen oder zu lindern.

Grundrechte von Suizidwilligen werden durch diese Auslegung des Betäubungsmittelgesetzes derzeit nicht verletzt. Der mittelbare Eingriff in das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Versagungsgrund schützt das legitime öffentliche Interesse der Suizidprävention und dient der staatlichen Schutzpflicht für das Leben. Diese Schutzpflicht kann gegenüber dem Freiheitsrecht des Einzelnen den Vorrang erhalten, wo die Selbstbestimmung über das eigene Leben gefährdet ist. Vorkehrungen, die eine selbstbestimmte Entscheidung des Suizidenten gewährleisten, sieht das Betäubungsmittelgesetz nicht vor. Sie können auch nicht in das Gesetz hineingelesen werden. Ob ein Zugang zu Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung ermöglicht werden soll, muss der demokratisch legitimierte Gesetzgeber entscheiden, der dann auch ein diesbezügliches Schutzkonzept entwickeln müsste. Die Fragen, welche Anforderungen an den freien Willen, die Dauerhaftigkeit des Selbsttötungsentschlusses oder die Information über Handlungsalternativen zu stellen wären und wie Miss- oder Fehlgebrauch verhindert werden könnte, müssen gesetzlich beantwortet werden.

Die Beschränkung Suizidwilliger durch § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG führt nicht dazu, dass sie ihr Recht auf Selbsttötung nicht wahrnehmen können. Nach aktueller Rechtslage ist vielmehr ein zumutbarer Zugang zu freiwillig bereitgestellter Suizidhilfe real eröffnet. Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (zur Verfassungswidrigkeit des in § 217 StGB geregelten Verbots der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung) hat sich die Möglichkeit, den Wunsch nach selbstbestimmtem Sterben zu verwirklichen, wesentlich verbessert. Das ärztliche Berufsrecht steht der Suizidhilfe nicht mehr generell entgegen. Es gibt Ärzte, die tödlich wirkende Arzneimittel verschreiben und andere Unterstützungshandlungen vornehmen. Dabei ist es zumutbar, die Suche auf ein Gebiet jenseits des eigenen Wohnorts oder Bundeslands zu erstrecken. Infolge der Nichtigkeit des § 217 StGB sind auch geschäftsmäßige Angebote der Suizidhilfe wieder verfügbar. Die Inanspruchnahme der Hilfe eines Arztes oder einer Sterbehilfeorganisation ist auch zumutbar. Das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben beinhaltet keinen Leistungsanspruch gegenüber dem Staat. Soweit Ärzte und Sterbehilfeorganisationen in Deutschland bisher wohl nicht Natrium-Pentobarbital als Mittel zur Selbsttötung einsetzen, stehen andere verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

AZ.: 9 A 146/21 (I. Instanz: VG Köln 7 K 13803/17), 9 A 147/21 (VG Köln 7 K 14642/17), 9 A 148/21 (VG Köln 7 K 8560/18)

„Woche für das Leben“ behandelt diesmal das „Leben mit Demenz“


Berlin (ALfA). Die ökumenische „Woche für das Leben“ steht in diesem Jahr unter dem Thema „Mittendrin. Leben mit Demenz“ und findet vom 30. April bis 7. Mai statt. Immer mehr Menschen sind von Demenz betroffen. Sie sind wertvolle Glieder der Gesellschaft und sollen spüren können, dass ihr Leben schützenswert ist. Ab sofort sind das Themenheft, Plakate und weitere begleitende Materialien der Initiative verfügbar.

Im Vorwort zum Themenheft schreiben der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, und die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Annette Kurschus: „Dinge vergessen, die Orientierung verlieren, Vertraute und sich selbst nicht mehr wiedererkennen – solche Erlebnisse sind für einen Teil der Menschen in unserem Land zum dauerhaften, normalen Alltag geworden.“ Wer unter Demenz leide oder Betroffene im Kreis der Familie begleite, erfahre die Unverfügbarkeit und Verletzlichkeit des Lebens. Es werde sichtbar, dass die Kontrolle über das eigene Leben natürliche Grenzen habe. „Es kann dann entlastend und tröstlich sein zu wissen, dass die Würde des Menschen tiefer gründet und unverlierbar ist: Nach christlichem Verständnis hat Gott den Menschen nach seinem Bild geschaffen und bejaht ihn in jedem Moment seines Lebens. Er garantiert seine Würde unabhängig von seiner Gesundheit oder jeglichen anderen Eigenschaften.“

Und weiter: „Menschen mit Demenz haben einen Platz in unserer Mitte! Als Kirchen wollen wir dafür Sorge tragen, dass Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen bei uns passende Angebote finden: in der Seelsorge, durch demenzsensible Gottesdienste und Veranstaltungen sowie durch eine umfassende Aufklärung.“

In der im Jahr 2020 begonnenen „Nationalen Demenzstrategie“ der Bundesregierung hat sich eine Vielzahl von Akteuren verpflichtet, Menschen mit Demenz mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, die medizinische, pflegerische und seelsorgliche Begleitung zu verbessern, die Angehörigen stärker zu unterstützen sowie die Forschung zu fördern.

Das Themenheft, das ab sofort mit weiteren Materialien zur Vorbereitung der Woche für das Leben verfügbar ist, beleuchtet die Krankheit „Demenz“ aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven. In Interviews erzählen Pflegekräfte und Seelsorgende von Erlebnissen und ihrem Umgang mit Menschen mit Demenz. Zudem werden praktische Projekte und Literatur zum Thema vorgestellt.

Der zentrale Auftakt der Woche für das Leben findet am 30. April 2022 ab 10.30 Uhr in der Leipziger Nikolaikirche unter den dann geltenden Hygienevorschriften statt. Der ökumenische Gottesdienst mit der EKD-Ratsvorsitzenden, Präses Annette Kurschus, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Franz-Josef Bode, dem sächsischen Landesbischof Tobias Bilz und dem Bischof von Dresden-Meißen, Bischof Heinrich Timmerevers, wird live im MDR-Fernsehen übertragen. Im Anschluss beginnt um 12.00 Uhr eine thematische Veranstaltung mit prominenten Vertreterinnen und Vertretern aus Kirche, Gesellschaft, Politik und Wissenschaft, die auch im Livestream verfügbar ist. Zudem gibt es für alle Interessierten ein offenes Begegnungs- und Informationsangebot auf dem Nikolaikirchhof.

USA: Umfrage zeigt welch großen Einfluss Männer auf die Entscheidung für eine Abtreibung haben


Nashville (ALfA). Die Pro-Life-Stiftung „Lifeway Research“ mit Sitz in Nashville, im US-Bundesstaat Tennessee, hat eine Umfrage in Auftrag gegeben, um den Einfluss des Mannes bei der Entscheidung für eine Abtreibung herauszufinden. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ auf ihrem Internetportal (https://www.die-tagespost.de) Befragt wurden 1.000 Männer aus den USA, deren Partnerinnen ein ungeborenes Kind abgetrieben haben und davon Kenntnis hatten. Das Ergebnis: Männer spielen bei der Entscheidung für eine vorgeburtliche Kindstötung eine wichtige Rolle, sind sich dessen aber offenbar nur unzureichend bewusst. „Viele Abtreibungen finden statt, weil Männer ihre Partnerin dazu drängen“, zitiert das Blatt Scott McConnell, Geschäftsführer von Lifeway Research, aber nur knapp 40 Prozent gäben zu, „dass „dass sie den größten Einfluss auf die Entscheidung zur Abtreibung hatten“.

Auf die Frage, wer ihrer Ansicht nach den größten Einfluss auf die Entscheidung für die Abtreibung gehabt habe, antworteten nur 38 Prozent der Männer, sie selbst. Für 18 Prozent sei es der Arzt, für 14 Prozent die Mutter der Partnerin gewesen. Gleichwohl gaben 42 Prozent der Männer an, ihrer Partnerin die Abtreibung entweder „dringend empfohlen“ oder „nahegelegt“ zu haben; 31 Prozent wollen keinen Rat erteilt haben. 27 Prozent wollen empfohlen haben, von der Abtreibung abzusehen, aber nur acht Prozent gaben an, „dringend“ von einer vorgeburtlichen Kindstötung abgeraten zu haben.
Megafon

Termine

18. – 20.02.2022 | GFK-Seminar „Schattenkind: Hilfe nach Abtreibung – vom Schatten zum Licht

Ort: Fulda/Künzell
Referentin: Sandra Sinder


Mehr Informationen & Anmeldung unter
: monika.friederich@alfa-ev.de | Tel: 0162/3726763
19.03.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Chemnitz

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
24.03.2022 | Wissensprint – In einer Stunde up to date im Lebensschutz
Zoom-Veranstaltung

Thema: #WelcomeBabySocks – Stricken für den Lebensschutz
Referentin: Anna-Lena Stricker

Beginn: 19:30 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: assistenz@alfa-ev.de
18.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
17.09.2022 | Marsch für das Leben

Ort: Berlin

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg
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Telefon: 0821-512031 
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