Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: „LifeTalks“ befasst sich mit Untiefen der Reproduktionsmedizin


Augsburg (ALfA) „Geschaffen, nicht gezeugt: der Alptraum vom produzierten Kind“, so lautet der Titel der aktuellen Ausgabe des Podcast der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) e.V., „LifeTalks“. In ihr beschäftigt sich die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, mit den ethischen Untiefen und Zumutungen der Reproduktionsmedizin. Zum Podcast geht es hier: Auf Spotify

Inhaltsangabe

In eigener Sache: „LifeTalks“ befasst sich mit Untiefen der Reproduktionsmedizin
EU-Parlament fordert Polen auf, Abtreibungen zu legalisieren
Slowakei: Novellierung der Abtreibungsgesetzgebung scheitert knapp
Portugal: Parlament verabschiedet erneut Gesetz zur „Tötung auf Verlangen“
Neuseeland: „End of Life Choice Act“ in Kraft getreten
Termine

 

EU-Parlament fordert Polen auf, Abtreibungen zu legalisieren


Brüssel (ALfA) Das Europäische Parlament hat Polens Regierung aufgefordert, Abtreibungen zu legalisieren. In Brüssel verabschiedeten die EU-Abgeordneten gestern eine Resolution, in der die Parlamentarier von dem EU-Mitgliedsstaat verlangen, „alle im Zusammenhang mit Abtreibung stehenden Sachverhalte aus dem Strafrecht zu streichen und damit sicherzustellen, dass Ärzte sich bereiterklären“, vorgeburtliche Kindstötungen durchzuführen.

Im Oktober vergangenen Jahres hatte Polens Verfassungsgerichtshof Abtreibungen nach embryopathischer Indikation für verfassungswidrig erklärt. Seitdem sind vorgeburtliche Kindstötungen in Polen nur noch dann legal, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Mutter ernsthaft gefährdet.

Nach Ansicht des EU-Parlaments stellt das weitgehende Verbot „eine Verletzung der Menschenrechte und eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt“ dar. Laut der polnischen Feministen-Vereinigung „Federa“ wurden in polnischen Krankenhäusern in den vergangenen 12 Monaten etwa 300 Kinder abgetrieben. Das EU-Parlament wies ferner daraufhin, dass die Organisation „Abtreibung ohne Grenzen“ in den vergangenen zwölf Monaten rund 34.000 Frauen aus Polen dabei half, eine vorgeburtliche Kindstötung im Ausland vornehmen zu lassen.

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Bratislava (ALfA) Die von der ehemaligen EU-Parlamentarierin Anna Zaborska 2019 gegründete „Christliche Union“ (KU) ist im slowakischen Parlament ein weiteres Mal knapp mit dem Versuch gescheitert, die geltende Abtreibungsgesetzgebung zu novellieren. Das berichtet die Katholische Nachrichtenagentur Österreichs (KAP). Demnach fehlte bei der Abstimmung über das von der KU eingebrachte „Gesetz zur Hilfe für schwangere Frauen“ am Donnerstagabend eine einzige Stimme, um die neuen Bestimmungen durch das Parlament zu bringen. 67 der 134 Abgeordneten stimmten für den Entwurf. 38 votierten dagegen. 28 weitere enthielten sich der Stimme. Ein Abgeordneter nahm an der Abstimmung nicht teil.

Wie die Agentur weiter berichtet, sah der Gesetzesentwurfs vor allem eine Verlängerung der Frist zwischen der ärztlichen Beratung schwangerer Frauen und der Durchführung einer vorgeburtlichen Kindstötung von 48 auf 96 Stunden vor. Ungewollt Schwangere sollten die Möglichkeit erhalten, ihre Entscheidung ohne Zeitdruck zu überdenken. Ferner sah der Entwurf ein Werbeverbot für Abtreibungen vor. Begleitende Maßnahmen sollten Frauen zudem bewegen, von einer vorgeburtlichen Kindstötung Abstand zu nehmen. So sollten etwa Schwangere Zutritt zu Notwohnungen erhalten und diese nach der Geburt drei Jahre in Anspruch nehmen dürfen, wenn sie sich währenddessen persönlich um ihr Kind kümmern. Bei der Geburt eines behinderten Kindes sollten sie eine einmalige Unterstützung in Höhe von umgerechnet 3.170 Euro erhalten können. Dasselbe sah der Entwurf bei der Geburt eines vierten Kindes vor.

Portugal: Parlament verabschiedet erneut Gesetz zur „Tötung auf Verlangen“


Lissabon (ALfA) Das portugiesische Parlament hat vergangenen Freitag ein neues Euthanasiegesetz mehrheitlich verabschiedet. Dabei handelt es sich um eine überarbeitete Version eines Gesetzes, das die „Tötung auf Verlangen“ legalisieren will und dessen vormalige Version die sozialistische Minderheitsregierung von Ministerpräsident Antonio Costa Anfang des Jahres schon einmal durch beide Kammern des Parlaments gebracht hatte.

Portugals konservativer Präsident Marcelo Rebelo de Sousa, ein praktizierender Katholik, legte jedoch sein Veto ein und forderte das Verfassungsgericht auf, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu überprüfen. Daraufhin stoppten die Richter im März die Initiative und verlangten Nachbesserungen. Der neuen Fassung wurden nun präzisere Beschreibungen jener Bedingungen hinzugefügt, die Sterbewillige zu einer „Tötung auf Verlangen“ berechtigen sollen.

Käme das Gesetz zur Anwendung, wäre das mehrheitlich katholische Portugal nach Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Spanien das fünfte Land in Europa, in dem der ärztlich assistierte Suizid unter bestimmten Umständen straffrei ist. Offen ist, ob Portugals Präsident nun erneut sein Veto einlegen wird und auch die neue Version des Gesetzes verfassungsrechtlich prüfen lassen wird. Rebelo de Sousa hat bereits die Auflösung des Parlaments und Neuwahlen für den 30. Januar angekündigt, da die sozialistische Minderheitsregierung im Parlament keine Mehrheit für ihren Haushaltsentwurf 2022 erhalten hatte.

Neuseeland: „End of Life Choice Act“ in Kraft getreten


Wellington (ALfA) Rund ein Jahr nach dem Referendum, bei dem rund 65 Prozent der Neuseeländer für die Legalisierung des ärztlichen assistierten Suizids und der „Tötung auf Verlangen“ votierten, ist in Neuseeland der „End of Life Choice Act“ in Kraft getreten. Das meldet die US-amerikanische Nachrichtenagentur „Voice of America“ (VOA). Das Gesetz sieht vor, dass Menschen, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, die voraussichtlich binnen sechs Monaten zum Tode führt, wahlweise von der „Tötung auf Verlangen“ oder einem ärztlich assistierten Suizid Gebrauch machen können. Zuvor müssen zwei Ärzte den Sterbewilligen bescheinigen, dass sie zurechnungsfähig und in der Lage sind, eine verantwortliche Entscheidung zu treffen. Laut der Vorsitzenden der rechtsliberalen Partei „ACT New Zealand Party“, Brooke van Velden, könnten von dem Gesetz rund fünf Millionen Menschen „profitieren“.

Laut VOA befürchten Kritiker des Gesetzes nun, dass Patienten, die an chronischen Krankheiten leiden, sich nun verpflichtet fühlen könnten, aus dem Leben zu scheiden, um ihre Angehörigen nicht länger zu belasten. Gefordert werde auch, „unzureichende Palliativversorgungsdienste“ besser auszustatten, damit unheilbar kranke Patienten besser versorgt werden könnten.
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Termine

13.11.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Online

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
25.11.2021 | Wissenssprint

Ort: Online
Thema: Menschenrechte – war da was?
Referentin: Cornelia Kaminski
Beginn: 19:30 Uhr
Anmeldung erforderlich

Interessierte wenden sich bitte zuvor per Mail an: assistenz@alfa-ev.de
19.03.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Chemnitz

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
18.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast


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