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In eigener Sache: „Lifetalks“ – der neue ALfA-Podcast ist da

Augsburg (ALfA). Menschenrechte sind die Grundlage des friedlichen und freiheitlichen Zusammenlebens der Menschen. Das erste Menschenrecht ist das Recht auf Leben. Darum geht es auch im neuen Podcast der ALfA: Was gibt es Neues zum Menschenrecht auf Leben in Deutschland und in der Welt? Welche Rolle spielen neue, „alternative Menschenrechte“ wie beispielsweise das auf sexuelle und reproduktive Gesundheit? Werden dadurch in Zukunft Menschenrechte wie Religionsfreiheit und Gewissensfreiheit eingeschränkt? Um dieses weite und schwierige Feld sowie um viele andere Fragen, die den Lebensschutz betreffen, geht es in dem neuen ALfA-Podcast „Lifetalks“, den Sie ab sofort über Google Podcasts, Spotify, Breaker, Radio Public sowie über die ALfA-Webseite unter anchor.fm/cornelia-kaminski abrufen können.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: „Lifetalks“ – der neue ALfA-Podcast ist da
BGH bestätigt Urteil gegen Gynäkologen – Strafmaß muss neu verhandelt werden
Angela Köninger erhält Forschungspreis der Holm-Schneider-Stiftung
Argentinien: Senat stimmt für Einführung der Fristenregelung
Neue Verordnung verbietet seit Jahresbeginn IGeL-„Babyfernsehen“
Termine

BGH bestätigt Urteil gegen Gynäkologen – Strafmaß muss neu verhandelt werden

Leipzig (ALfA). Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision zweier Gynäkologen im Grundsatz verworfen, die das Landgericht Berlin im November vergangenen Jahres wegen gemeinschaftlichen Totschlags eines schwer hirngeschädigten Neugeborenen zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten beziehungsweise einem Jahr und neun Monaten verurteilt hatte. Allerdings hob der BGH die vom Landgericht Berlin zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen auf und ordnete deren erneute Verhandlung an. Im Juli 2010 hatten die Oberärztin einer Berliner Klinik für Geburtsmedizin und deren Klinikleiter eine Frau, die mit Zwillingen schwanger war, wegen frühzeitig einsetzender Wehen in der 32. Woche zu entbinden. Zuvor war bei einem der beiden Mädchen eine schwere Hirnschädigung diagnostiziert worden. Wie das Landgericht Berlin so betrachtet es auch der BGH als erwiesen, dass die beiden Ärzten in Einvernehmen mit der Mutter „den Plan“ entwickelten, zunächst das gesunde Kind per Kaiserschnitt „zu entbinden und im unmittelbaren Anschluss daran, den schwer geschädigten Zwilling zu töten“. Dazu injizierten die Ärzte dem hirngeschädigten Zwilling eine Kaliumchlorid-Lösung in die Nabelvene, die nach kurzer Zeit jede Muskelkontraktion unmöglich macht. Das Kind starb – medizinisch gesehen – an einem absichtlich herbeigeführten Herzstillstand. Die Aufhebung der vom Landgericht Berlin festgesetzten und zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen begründete der BGH damit, dass das Landgericht den Ärzten zur Last gelegt habe, die Tat geplant und nicht etwa in einer Notfallsituation begangen zu haben. Dies sei jedoch bei einer medizinischen Operation kein „zulässiger Erschwernisgrund“ (Az.: 5 StR 256/20).


Angela Köninger erhält Forschungspreis der Holm-Schneider-Stiftung

Regensburg (ALfA). Die Direktorin der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe an der KUNO-Klinik St. Hedwig in Regensburg, Angela Köninger, ist Ende vergangenen Jahres für ihre Forschung zu Behandlungsmöglichkeiten bei durch Uterusruptur (Gebärmutterriss) gefährdeten Schwangerschaften, mit dem Forschungspreis der „Holm-Schneider-Stiftung“ für vorgeburtliche Therapie ausgezeichnet worden.

Mit dem 10.000 dotierten Preis zeichnet die Holm-Schneider-Stiftung herausragende, in den zurückliegenden zwei Jahren veröffentlichte wissenschaftliche Arbeiten aus, die im Sinne des Stiftungszwecks zur Verbesserung vorgeburtlicher Therapien beitragen. Über die Zuerkennung entscheidet der Vorstand der Stiftung auf Vorschlag eines wissenschaftlichen Kuratoriums aus Frauen- und Kinderärzten.

„Sehr selten nistet sich ein Embryo an einer Stelle des Uterus ein, die seinem Wachstum während der Schwangerschaft nicht standhält. Zu den ungünstigsten Stellen gehören der Gebärmutterhals und Narben von einer früheren Kaiserschnittentbindung. Eine Einnistung dort ist für Mutter und Kind lebensbedrohlich und hat in der Regel den Abbruch der Schwangerschaft zur Folge. Die prämierten Arbeiten von Professor Köninger haben sich der Frage nach Behandlungsalternativen gewidmet. Sie überzeugen durch praktikable chirurgische Therapieansätze, die nicht nur gefährliche Blutungen bei Schwangeren verhinderten, sondern jeweils auch das Überleben des betroffenen Kindes, sein Heranwachsen im Mutterleib und den Erhalt der Gebärmutter ermöglicht haben“, begründete die Stiftung die Preisvergabe.


Argentinien: Senat stimmt für Einführung der Fristenregelung

Buenos Aires (ALfA). Der Senat des argentinischen Parlaments hat den Weg für die Einführung einer Fristenregelung im Heimatland des Papstes frei gemacht. In den frühen Morgenstunden des 30. Dezembers stimmten 38 Senatoren für einen von Staatspräsident Alberto Fernández, einem Katholiken, am 17. November vorgelegten Gesetzentwurf. 29 stimmten dagegen. Einer enthielt sich.

Am 11. Dezember hatte bereits die Abgeordnetenkammer in Buenos Aires nach einer fast 20-stündigen Debatte mit 131 gegen 117 Stimmen für die Novelle votiert. Seit 1921 sind vorgeburtliche Kindstötungen in Argentinien nur bei Vergewaltigung und bei Lebensgefahr für die Mutter straffrei. Der Gesetzentwurf von Präsident Fernández stellt erstmals Abtreibungen generell straffrei, die bis zum Ablauf der 14. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden.

Nach Angaben von Präsident Fernández treiben in Argentinien jedes Jahr rund 38.000 Frauen ihr Kind illegal ab. In den vergangenen 37 Jahren seien dabei mehr als 3.000 Frauen gestorben. Der jetzige Gesetzentwurf ist der achte Anlauf für eine Liberalisierung der Abtreibung in Argentinien. Ein fast gleichlautender Gesetzentwurf war 2018 noch im Senat gescheitert.


Neue Verordnung verbietet seit Jahresbeginn IGeL-„Babyfernsehen“

Essen (ALfA). Medizinisch nicht indizierte Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft sind seit dem 1. Januar 2021 verboten. Darauf hat der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hingewiesen. Das Verbot umfasse Doppler-, Duplex-, 3D- oder 4D-Verfahren – die landläufig auch „Babyfernsehen“ genannt werden – und als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten werden, die von den Versicherten selbst zu zahlen sind. Die neue Verordnung im Strahlenschutzgesetz solle den Embryo vor unnötigen Strahlendosen schützen, so der MDS.


Termine


17.04.2021 | BVL-Fachtagung zur Woche für das Leben und Fotoausstellung der Jugend für das Leben

Ort: Augsburg
Mehr Informationen: www.bundesverband-lebensrecht.de und jugend.alfa-ev.de


Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Geschäftsstelle
Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg
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Telefon: 0821-512031       
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