Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: „LifeTalks“ mit Rückblick auf den Kongress „Leben.Würde“


Augsburg (ALfA) 
Mit mehr als 450 begeisterten Teilnehmern war der vom Bundesverband Lebensrecht veranstaltete Kongress „Leben.Würde“ in Schwäbisch Gemünd ein großer Erfolg. Für alle, die nicht an dem Kongress teilnehmen konnten, hat die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, in der aktuellen Ausgabe von „LifeTalks“, dem Podcast der „Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. einige Ausschnitte, sozusagen Highlights, zusammengestellt, die Einblicke vermitteln und Lust auf mehr machen sollen. Zum Podcast auf anchor geht es hier lang.

Die auf dem Kongress gehaltenen Vorträge und Diskussionsrunden können außerdem in Gänze nachgehört werden. Zum Beispiel hier: Zu YouTube

Inhaltsangabe

In eigener Sache: „LifeTalks“ mit Rückblick auf den Kongress „Leben.Würde“
US-Zwischenwahlen: Die Abtreibungslobby schlägt zurück
Bundestag beschließt umstrittenes Triage-Gesetz
Gynäkologin mit Forschungspreis der „Holm-Schneider-Stiftung“ ausgezeichnet
Termine

 

US-Zwischenwahlen: Die Abtreibungslobby schlägt zurück


Washington (ALfA) Knapp fünf Monate nachdem der US-Supreme-Court sein Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ aus dem Jahre 1973 aufgehoben hat, haben mittlerweile 14 der 50 US-Bundesstaaten Abtreibungen verboten oder stark eingeschränkt. In Reaktion darauf haben Abtreibungsbefürworter in den US-amerikanischen Bundesstaaten Kalifornien, Michigan und Vermont den Urnengang bei den „midterms“ genannten Zwischenwahlen zum US-Kongress (8. November) genutzt, um gleichzeitig Referenden durchzuführen, ein „Recht auf Abtreibung“ in den Verfassungen der Bundesstaaten festschreiben. In Kalifornien gelang dies dem politischen Arm der US-amerikanischen Abtreibungslobby besonders eindrucksvoll. In dem von den Demokraten dominierten Westküstenstaat stimmten rund 65 Prozent der Wähler für eine „Proposition 1“ genannte Vorlage, die die Aufnahme eines „Recht auf Abtreibung“ in die Verfassung des Bundesstaates vorsieht. Nur rund 35 Prozent stimmten dagegen.

In dem im Südosten der USA gelegenen Bundesstaat Kentucky scheiterten Abtreibungsgegner bei dem Versuch, dass dort geltende Abtreibungsverbot auch in der Verfassung des Bundesstaates festzuschreiben. Rund 52,5 Prozent lehnten dies ab.

Im US-Bundesstaat Montana fiel ein ebenfalls von Abtreibungsgegnern initiiertes Referendum durch. Das „Referendum 131“ hätte festgeschrieben, dass Säuglinge, die nach einer versuchten Abtreibung, eingeleiteten Wehen oder nach einer anderen vorgenommenen Abtreibungsmethode lebend geboren wurden, als Personen zu gelten haben, die ein Anrecht auf eine medizinische Versorgung haben. Gesundheitsdienstleister, die sich daran nicht halten, hätten strafrechtlich belangt werden können. 52,6 Prozent stimmten gegen die Regelung, 47,4 Prozent dafür.

Bundestag beschließt umstrittenes Triage-Gesetz


Berlin (ALfA) Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend in Zweiter und Dritter Lesung ein teils heftig und von vielen Seiten aus unterschiedlichen Gründen kritisiertes Gesetz abschließend beraten, das für den Fall nicht ausreichender intensivmedizinischer Ressourcen im Rahmen von Pandemien die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen verhindern soll. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 366 Abgeordneten für das vom Bundeskabinett vorgelegten „Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“. 284 stimmten dagegen, fünf enthielten sich. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, AfD und Linke lehnten das Gesetz ab.

Die auch „Triage-Gesetz“ genannte Gesetzesvorlage sieht vor, dass die Entscheidung über die Zuteilung nicht ausreichend vorhandener überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten nur nach der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ der betroffenen Patienten getroffen und niemand wegen einer Behinderung, des Alters, des Grades der Gebrechlichkeit, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden darf. Die Entscheidung über die Zuteilung müssen zwei erfahrene Fachärzte der Intensivmedizin unabhängig voneinander treffen. Zudem werden die Krankenhäuser verpflichtet, erfolgte Zuteilungsentscheidungen der zuständigen Landesbehörde zu melden.

Desweiteren schließt das Gesetz die Vornahme sogenannter Ex-Post-Triagen aus. Damit soll sichergestellt werden, dass Patienten, bei denen eine intensivmedizinische Behandlungen begonnen wurde, diese nicht mehr entzogen werden darf, wenn ein später aufgenommener Patient eine höhere Überlebenswahrscheinlichkeit besitzt. Dies war von Ärztefunktionären bei der Öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses im Laufe des Gesetzgebungsverfahren massiv kritisiert worden. Wie es in der Begründung des Gesetzes heißt, bleiben sogenannte Therapiezieländerungen, einschließlich des Abbruchs einer intensivmedizinischen Behandlung, weiterhin möglich, etwa wenn mit dieser das anvisierte Therapieziel nicht erreicht wird, oder der Patient seine Meinung ändert. Ferner verpflichtet das Gesetz das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die neue Regelung zu evaluieren zu lassen. Konkret schreibt das Gesetz dem BMG vor, binnen sechs Monaten, nachdem erstmals eine entsprechende Zuteilungsentscheidung bei einer Landesbehörde eingegangen ist, eine externe Überprüfung des Gesetzes in Auftrag zu geben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber mit Beschluss vom 16. Dezember 2021 (1 BvR 1541/20) eine gesetzliche Regelung der Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen zur Aufgabe gemacht, die ausschließen soll, dass Menschen mit Behinderungen dabei aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Gynäkologin mit Forschungspreis der „Holm-Schneider-Stiftung“ ausgezeichnet


Erlangen/Warschau (ALfA) Die polnische Gynäkologin, Professor Dr. med. Marzena Dębska, von der Universität Warschau hat für ihre Arbeiten zur Entwicklung eines minimalinvasiven Behandlungsprogramms bei kritischen Herzfehlbildungen des Fetus den diesjährigen Forschungspreis der „Holm-Schneider-Stiftung für vorgeburtliche Therapie“ erhalten. Das gab die Stiftung jetzt in einer Pressemitteilung bekannt. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.

Ultraschall-kontrollierte Eingriffe am fetalen Herzen, um den drohenden Funktionsverlust einer Herzkammer zu vermeiden, klingen immer noch spektakulär. Und sie sind es auch. Ganz gleich ob es darum geht, eine Engstelle mit einem Ballon aufzudehnen, das Weiterwachsen einer zurückgebliebenen Herzkammer zu ermöglichen, oder ob eine lebensrettende Kurzschlussverbindung zwischen den beiden Vorhöfen hergestellt werden soll, stets geht es darum, die Überlebenschancen des Kindes nach der Geburt zu erhöhen.

Den ersten Eingriff dieser Art führte Professor Dębska vor 12 Jahren durch, mit einem gut geschulten Team ihrer Heimatuniversität Warschau. Weit über 100 betroffene Kinder seien seitdem dort im Mutterleib behandelt worden – und hätten mit verbesserten Aussichten das Licht der Welt erblickt. Mehrfach habe Professor Dębska dabei das technische Vorgehen angepasst und so die Sicherheit für Mutter und Kind erhöht. Unter anderem ersetzte sie dabei die übliche Vollnarkose der Schwangeren durch die weniger riskante direkte Narkose des Fetus.

Zwei, von der „Holm-Schneider-Stiftung“ jetzt prämierten Veröffentlichungen dokumentierten „eine kontinuierliche Steigerung der Erfolgsrate des Teams bei der vorgeburtlichen Korrektur schwerer Herzfehler“ und wiesen Professor Dębska als „mutige, sorgfältig reflektierende Ärztin und Wissenschaftlerin aus“, heißt es in der Pressemitteilung.

Mit der Verleihung ihres Forschungspreises zeichnet die „Holm-Schneider-Stiftung“ herausragende, in den zurückliegenden zwei Jahren veröffentlichte wissenschaftliche Arbeiten aus, die im Sinne des Stiftungszwecks zur Verbesserung vorgeburtlicher Therapien beitragen. Über die Zuerkennung entscheidet der Vorstand der Stiftung auf Vorschlag eines wissenschaftlichen Kuratoriums aus Frauen- und Kinderärzten. Vor zwei Jahren hatte Professor Angela Köninger, Direktorin der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe St. Hedwig in Regensburg, den Forschungspreis der „Holm-Schneider-Stiftung“ erhalten. Köninger war für ihre Forschung zu Behandlungsmöglichkeiten bei Schwangerschaften ausgezeichnet worden, die durch einen Riss der Gebärmutter gefährdet sind.
Megafon

Termine

15.11.2022 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb

Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr
17.11.2022 | WISSENSWERT.LEBENSWERT

Schattenkind – Hilfe nach Abtreibung
Mit Monika Friederich
18.30 bis 19.30 Uhr
Per Zoom

Anmeldung: kontakt@jugendfuerdasleben.de
23.11.2022 | Wissenssprint
Schwangere im Konflikt mit Sandra Sinder

19.30 Uhr
Per Zoom

Anmeldung: assistenz@alfa-ev.de
10.12.2022 | Patinnenschulung in Jena

Weitere Informationen:
info@patin-fuer-9-monate.de
https://www.patin-fuer-9-monate.de/
15. Dezember 2022 | WISSENSWERT.LEBENSWERT
Pro Life Bewegung im Ausland mit Alexandra Linder

18.30 Uhr bis 20.00 Uhr
Per Zoom

Anmeldung: kontakt@jugendfuerdasleben.de
20. Dezember 2022 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb

Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr
11. Januar 2023 | Pro Life Arena

18.30 Uhr
Per Zoom

Anmeldung: prolifearena@jugendfuerdasleben.de

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
Facebook firmen name Twitter Name Instagram Name