Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. In eigener Sache: LebensForum erhält eigene Unterseite auf ALfA-Homepage |
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Augsburg (ALfA). Das populärwissenschaftliche Magazin LebensForum hat auf der Homepage der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. eine eigene Unterseite erhalten. Die im deutschsprachigen Raum einzigartige Zeitschrift, in der namhafte Autoren mit Berichten, Reportagen, Interviews und Hintergründen viermal im Jahr kompetent über Lebensfragen informieren, erfreut sich wachsender Beliebtheit. Dem trägt die ALfA nun Rechnung: Unter https://www.alfa-ev.de/lebensforum/ können sich Interessierte schnell einen Überblick über die Themen der aktuellen Ausgabe machen, im Archiv stöbern oder auch ein kostenloses Probeabo bestellen.
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| In eigener Sache: LebensForum erhält eigene Unterseite auf ALfA-Homepage | ALfA fordert „Impfstoff gegen Suizidalität“ – Kaminski: Ideenwettbewerb starten |
Volker Kauder: Bundestag bei Sterbehilfe machtlos |
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Cullen bleibt „Außerplanmäßiger Professor“: Fakultät veröffentlicht Stellungnahme |
| ALfA fordert „Impfstoff gegen Suizidalität“ – Kaminski: Ideenwettbewerb starten
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Augsburg (ALfA). Anlässlich des Jahrestages des Urteils des Zweiten des Senats zum sogenannten „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ und ersten Entwürfen zu dessen gesetzlicher Regelung erklärt die Bundesvorsitzende der überparteilichen und überkonfessionellen Lebensschutzorganisation, Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg: Die Zumutungen, die den Abgeordneten des Deutschen Bundestags aus dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 erwachsen, gleichen einer Quadratur des Kreises. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich die Richter in ihrem Urteil auf ein „mehrdimensionales Konstrukt der Freiverantwortlichkeit“ stützten, welches sich nach Ansicht in der Suizidprävention tätiger Experten empirisch nicht belegen lässt. Jede halbwegs seriöse Ermittlung eines freiverantwortlichen Suizidwunsches, der – sofern es ihn überhaupt gibt – die Ausnahme und keinesfalls die Regel ist, ist eine geradezu herkulische Aufgabe, die große Expertise und jahrelange Erfahrung erfordert. Sie lässt sich daher auch nicht von diesbezüglich angelernten Arbeitskräften, die am Ende eine Checkliste abarbeiten, in einem einzigen Beratungsgespräch ermitteln. Menschen mit Suizidwünschen, die Studien zufolge in der ganz überwiegenden Mehrzahl zumindest mit psychiatrisch diagnostizierbaren Krankheiten korrelieren, verdienen mindestens dieselbe Fürsorge wie betagte und durch Vorerkrankungen immungeschwächte Menschen, deren Gesundheit und Leben durch ein Virus bedroht wird, für das es keine Herdenimmunität gibt. Da Suizidalität ebenfalls hochgradig ansteckend ist (Werther-Effekt), fordert die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., dass der Gesetzgeber nun nennenswerte Mittel bereitstellt, um die Suizidprävention nachhaltig zu verbessern und humane Alternativen – wie insbesondere die bestehenden Angebote der Palliativmedizin und Hospizarbeit – aktiv zu bewerben und weiter auszubauen. Die ALfA erwartet vom Gesetzgeber ferner, dass er einen Ideenwettbewerb für die Entwicklung und Produktion von „Impfstoffen“ startet, die Menschen gegen Suizidalität immunisieren können. Heiße Kandidaten sind nach Ansicht der ALfA hier vor allem Mittel wie: „Zuwendung“, „Wertschätzung“ und „Anteilnahme“ sowie „tatkräftige Hilfe und Unterstützung“. In einer Gesellschaft, in der es – angesichts jahrzehntelanger Vernachlässigung durch den Staat – vielerorts an intakten Familien mangelt, die im Grunde wie geschaffen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben wären, wird der Gesetzgeber zweifellos zunächst neue Wege finden müssen, um hier Ersatzstrukturen zu schaffen. Sollte er dabei zu einer nachträglichen Wertschätzung von auf Dauer angelegten und natürlich gewachsenen Sozialverbänden wie der Familie finden, steht es ihm aus Sicht der ALfA selbstverständlich frei, diesen durch vermehrte Wahrnehmung seiner verfassungsgemäßen Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1. zu neuer Blüte zu verhelfen.
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| Volker Kauder: Bundestag bei Sterbehilfe machtlos
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| Freiburg/Berlin (ALfA). Der frühere CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Volker Kader (CDU) sieht nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil für den Bundestag keine Möglichkeit mehr, die Praxis der Sterbehilfe in Deutschland einzugrenzen. Auch die vorliegenden Gesetzentwürfe hält er nicht für tragbare Regelungen. „Ich sehe für eine die Sterbehilfe einschränkende Gesetzgebung im Bundestag keine Grundlage“, erklärt er in der März-Ausgabe der „Herder Korrespondenz“. Das Urteil sei falsch, weil es auf einer „gewagten – wenn nicht sogar juristisch unsystematischen – Gesamtinterpretation von Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes beruht“, so Kader. Es habe jedoch eine „neue Wirklichkeit“ geschaffen. „Die Selbsttötung mit erlaubter aktiver Hilfe von außen als Regelfall macht unsere Gesellschaft kälter“, betont Kauder. An seine evangelische Kirche gewandt sagt er, die Botschaft dürfe „nicht verwässert“ werden – und sie müsse lauten: „Wir wollen Leben schützen“.
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Cullen bleibt „Außerplanmäßiger Professor“: Fakultät veröffentlicht Stellungnahme
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Münster (ALfA). Die Medizinische Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wird dem Labormediziner Professor Dr. med. Paul Cullen nicht die „Außerplanmäßige Professur“ entziehen. Das teilte die Fakultät in einer heute veröffentlichten Stellungnahme mit. Mitte Januar hatten der AStA und eine Gruppe, die sich „kritische Mediziner*innen“ nennt, die Fakultät aufgefordert, dem Vorsitzenden der „Ärzte für das Leben“ die Professur zu entziehen und ihn nicht länger an der Universität lehren zu lassen (vgl. ALfA-Newsletter v. 12. und 19.2.). Wie es in der Stellungnahme der Fakultät heißt, wäre die Voraussetzung für die Aberkennung ein „wissenschaftliches Fehlverhalten“, wie „zum Beispiel eine erhebliche, fahrlässige oder vorsätzliche Falschdarstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse“. Ein solches Fehlverhalten, sei aber nach Prüfung der Vorwürfe, „nicht gegeben“. Weiter heißt es: „Auch liegen der Medizinischen Fakultät keine Belege dafür vor, dass Prof. Cullen seine privaten Ansichten in unzulässiger Weise in seine Lehre an der WWU einfließen lässt und damit Privates mit den Verpflichtungen aus der außerplanmäßigen Professur vermischt.“ Die Meinungsäußerungsfreiheit sei „konstitutiv für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung“, Es verbietet sich, „bei der Bestimmung ihres Schutzbereichs nach ,guten‘ und ,schlechten‘ Meinungen oder ausgewogenen und unausgewogenen Begründungen zu differenzieren.“ „Die Medizinische Fakultät der WWU“ sei „den verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen verpflichtet, die auch Vielfalt und Offenheit Grenzen setzen und ein entschiedenes Eintreten zum Beispiel gegen Antisemitismus oder Geschlechterdiskriminierung fordern.“ Zugleich trete sie jedoch auch „für ein respektvolles Miteinander innerhalb der Gesellschaft ein“.
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27.02.2021 | Schulung Patin für 9 Monate Ort: Chemnitz (event. nur digital möglich/Entscheidung fällt in der 6. KW) Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de
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| 12.06.2021 | Schulung Patin für 9 Monate Ort: Bielefeld Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de
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| 09.10.2021 | Schulung Patin für 9 Monate Ort: Stuttgart Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de
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