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In eigener Sache: „Lifetalks“ stellt „Seven Weeks“ vor

Augsburg (ALfA). In der aktuellen Ausgabe von „Lifetalks“, dem Podcast der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), e.V. stellt die „Jugend für das Leben“ ihren Pro Life-Kurs „Seven Weeks“ vor. In der Ausgabe zuvor behandelt die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, die Inszenierung der „Causa Cullen“ durch den ASTA der Universität Münster.

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Inhaltsangabe

In eigener Sache: „Lifetalks“ stellt „Seven Weeks“ vor
„Ärzte für das Leben“ positionieren in Kampagne gegen ihren Vorsitzenden
FDP fordert Legalisierung der Leihmutterschaft aus altruistischen Motiven
USA: South Carolina's Gouverneur unterzeichnet Herzschlag-Gesetz
Termine

„Ärzte für das Leben“ positionieren in Kampagne gegen ihren Vorsitzenden

Münster (ALfA). Der Vorstand des Vereins „Ärzte für das Leben“ weist die vom AStA der Universität Münster gestartete Kampagne gegen Herrn Professor Dr. med. Paul Cullen als inakzeptabel zurück. In einer Anfang der Woche veröffentlichten Pressemitteilung des Vorstands heißt es: „Der Text, den der AStA (ohne Namensnennung, wer beim AStA schlussendlich für die Angriffe persönlich verantwortlich ist) als offizielles Statement des Studentenausschusses am 19. Januar 2021 veröffentlicht hat, weist alle Merkmale einer Hetzschrift auf.

Professor Dr. Cullen, 1. Vorsitzender unseres Vereins, wird gleichzeitig als ,unwissenschaftlich‘, Frauenfeind, Corona-Leugner und Judenhasser diffamiert. Die ,Begründungen‘ sind so verquer, dass man sich unwillkürlich fragt, ob sie wirklich ernst gemeint sein können, wenn z.B. eine kritische Haltung zu Abtreibungen, wie sie auch §§ 218 ff des Strafgesetzbuches benennen, als ,antiemanzipatorisch‘ diskreditiert wird. Die Behauptungen greifen aber auch so durcheinander auf unterschiedlichen Ebenen an, dass eine Entgegnung gegen die einzelnen Angriffe und Verleumdungen möglicherweise bewusst erschwert werden sollen.

Naturwissenschaftlich und juristisch ist der Beginn menschlichen Lebens klar formuliert. Mit seinem Vorsitzenden Cullen steht unser Verein zu diesen Grundlagen des Lebensschutzes, die den Beginn des Lebens, wie auch im Fachgebiet der Embryologie, ab der Konzeption zu sehen. Wir sehen bei der Thematik der Abtreibungen natürlich die Position der betroffenen Mutter, auch die mögliche Notlage und das körperliche und seelische Leid der betroffenen Schwangeren, vor allem auch langfristig mit den Folgen der Schwangerschaft, der Geburt oder des Abbruchs der Schwangerschaft. Wir sehen aber auch mit dem Bundesverfassungsgericht auch die Frage der Gesundheit und des Lebensschutzes des noch nicht geborenen Kindes. Mit der pauschalen Kritik des AStA an den Grundlagen des Lebensschutzes von Mutter und Kind wäre übrigens auch gleich der Eid des Hippokrates undenkbar und unsagbar.

Eine weitere Vorwurfsebene ist Prof. Cullens abwägende und differenzierte Einstellung zu Impfungen gegen SARS-CoV 2 – wegen derer er als ,Verschwörungstheoretiker‘ diskreditiert wird. Bei allen medizinischen Eingriffen in den menschlichen Körper müssen selbstverständlich Risiken und Nebenwirkungen gründlich bedacht und beachtet werden. Es ist geradezu die selbstverständliche ärztliche Pflicht, damit verbundene Abwägungen zur Sprache zu bringen. Dass er sich mit kritischen Anfragen zu der Entwicklung und Zulassung, Risiken und Nebenwirkungen der Impfungen befasst, geschieht im Übrigen auch im Einklang mit nicht wenigen Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachrichtungen. Zudem betrifft diese Fragestellung weder Inhalt seiner Vorlesungen noch seiner Tätigkeit für ,Ärzte für das Leben‘; er äußerte sich in diesen Fragen aber als ausgewiesener ärztlicher Fachmann.

Auf das Schärfste widersprechen wir auch den sehr persönlichen Angriffen. Dass seine christliche Einstellung als „fundamentalistisch“ respektlos abgetan wird, verletzt sein Persönlichkeitsrecht. Die Beschimpfung, Cullen sei Antisemit, ist eine pure Verleumdung und entbehrt komplett jeglicher Grundlage. Letztendlich soll Professor Cullen als Lehrender diskreditiert und sein Lehrauftrag an der Universität Münster untergraben werden. So schreibt der AStA wörtlich: ,…fordern wir, Herrn Prof. Paul Cullen die Professur zu entziehen‘ und ,… (Prof. Cullen) soll und darf keinen Platz an der Universität und insbesondere nicht in der Lehre haben‘.

Niemand fordert von den Studierenden, dass sie sämtliche Ansichten eines Professors für gut halten und für sich übernehmen sollen. Aber die Ausschaltung eines Diskurses, die Zensur unterschiedlicher Meinungen, Ansichten und wissenschaftlichen Konzepte ist inakzeptabel.

Mit den Angriffen auf Professor Cullen, den Einschüchterungsversuchen auf jeden, der solche Auffassungen vertritt, und der Zielsetzungen, ihn und andere mundtot zu machen, wird man dem Grundgedanken einer Universität als freie Bildungseinrichtung keinesfalls gerecht werden. Eine weitere der vielen falschen Behauptungen des AStA ist auch, dass Professor Cullen den Dialog darüber vermeiden würde. Richtig ist dagegen, dass Professor Cullen sowohl die Aspekte des Lebensschutzes wie auch seine persönliche Meinungen nicht zum Gegenstand seiner Vorlesungen gemacht hat – aber dort immer für Diskussionen und persönlichen Dialog zur Verfügung stand. In den Vorträgen, bei denen er in seiner Funktion als Vorsitzender der ,Ärzte für das Leben‘ unterwegs war, wurden immer Dialog und ein offener Diskurs angeboten. Dagegen hat der AStA eine Einladung zum direkten Gespräch unbeantwortet gelassen.


FDP fordert Legalisierung der Leihmutterschaft aus altruistischen Motiven

Berlin (ALfA). Die FDP fordert das Verbot der Leihmutterschaft aufzuheben und die nicht-kommerzielle Leihmutterschaft in Deutschland gesetzlich zu regeln. Das berichtet „Der Tagesspiegel“ unter Berufung auf ein ihm vorliegendes Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion. „Wenn Betroffene auf anderem Weg kein Kind bekommen können, ihnen durch Leihmutterschaft geholfen werden kann und die Leihmutter rein aus Nächstenliebe heraus selbstbestimmt helfen möchte, hat der Staat kein Recht, dieses Glück zu verhindern“, zitiert das Blatt aus dem Papier.

Dem Bericht zufolge will die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr will die Leihmutterschaft nach dem Vorbild der Organspende legalisieren. „Warum darf ich für jemanden, dem ich zu Lebzeiten ein Organ spenden darf, nicht auch aus altruistischen Motiven ein Kind austragen?“, sagte sie der Zeitung. Das solle auch verhindern, dass sich deutsche Paare auf der Suche nach einer Leihmutter zum Gang ins Ausland gezwungen sehen. „Ich finde es unehrlich, Frauen in Deutschland vor Ausbeutung durch Leihmutterschaft schützen zu wollen und gleichzeitig die Augen davor zu verschließen, dass Leihmutterschaft längst im Ausland zu ganz anderen, teils sehr schlechten Bedingungen beansprucht wird“, wird Helling-Plahr zitiert.

Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ärzte, die einer Frau eine fremde befruchtete Eizelle einsetzen, können nach dem Embryonenschutzgesetz mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren bestraft werden.


USA: South Carolina's Gouverneur unterzeichnet Herzschlag-Gesetz

Columbia (ALfA). Nur fünf Wochen nach Beginn der Legislaturperiode hat der republikanische Gouverneur des US-Bundesstaates South Carolina, Henry McMaster, gestern ein Gesetz unterzeichnet, das Ärzten die Vornahme einer Abtreibung verbietet, wenn bei dem ungeborenen Kind der Herzschlag nachgewiesen werden kann. Zuvor hatte das Repräsentantenhaus des im Südosten der USA gelegenen Bundesstaates das Gesetz in dritter Lesung mit 79 gegen 35 Stimmen verabschiedet. Das berichten heute zahlreiche US-amerikanische Medien.

Das Gesetz verpflichtet Ärzte eine Ultraschalluntersuchung bei sämtlichen Patientinnen vorzunehmen, die eine Abtreibung anstreben. Stellt der Arzt dabei den Herzschlag des Kindes fest, ist eine Abtreibung nur dann erlaubt, wenn das Kind eine Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährdet oder das Kind eine schwere Anomalie aufweist, die mit dem Leben außerhalb des Mutterleibes als unvereinbar gilt.

Auch in Fällen von Vergewaltigung und Inzest erlaubt das sogenannte Herzschlaggesetz die Vornahme vorgeburtlicher Kindstötung. Allerdings verpflichtet es, Ärzte solche Straftaten mitsamt dem Namen und den Kontaktdaten der betroffenen Frau dem zuständigen Sheriff und dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Ärzte, die gegen das Gesetz verstoßen, drohen eine Geldbuße von 10.000 US-Dollar und Haftstrafen von bis zu zwei Jahren.

„In South Carolina schlagen derzeit viele glückliche Herzen“, erklärte Gouverneur McMaster bei der feierlichen Unterzeichnung des Gesetzes, in der Lobby des „Statehouse“ der Hauptstadt Columbia. Und weiter: „Unsere Kämpfe sind noch nicht vorbei, aber ich glaube der Anfang unseres Sieges steht vor der Tür.“

Unterdessen reichten mit „Plannend Parenthood South Atlantic“ und der „Greenville Womens's Clinic“, die Betreiber jener drei Abtreibungskliniken, die es in dem rund 5,1 Millionen Einwohner zählenden Bundesstaat noch gibt, Klage gegen das Gesetz ein und beantragten eine Einstweilige Verfügung gegen dessen Inkrafttreten.


Termine


19. – 20.02.2021 | Zoom-Seminar „Kommunikation im Lebensschutz“ für Mitglieder der JfdL

Teilnahme kostenlos

Mehr Informationen: jugend.alfa-ev.de/veranstaltungen/kommunikation/

27.02.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Chemnitz (event. nur digital möglich/Entscheidung fällt in der 6. KW)

Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de

17.04.2021 | BVL-Fachtagung zur Woche für das Leben und Fotoausstellung der Jugend für das Leben

Ort: Augsburg

Mehr Informationen: bundesverband-lebensrecht.de und jugend.alfa-ev.de

12.06.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de


09.10.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Stuttgart

Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de



Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
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Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031       
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