Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: LifeTalks thematisiert Irrungen des BDKJ


Augsburg (ALfA)
Der Podcast der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. „Life Talks“ ist aus den Osterferien zurück. In der aktuellen Folge geht es um die Irrungen des Bundes katholischer deutscher Jugend (BDKJ). Der hatte sich in einer für Lebensrechtler fundamentalen Frage klar positioniert und die geplante Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) begrüßt. Was das aus Sicht von Lebensrechtlern für einen katholischen Jugendverband bedeutet, mit wem der Verband gemeinsame Sache macht und welche Folgen daraus zu ziehen wären, darum geht es in der aktuellen Folge von „Life Talks“. Zum Podcast auf Spotify geht es hier: Zu Spotify

Inhaltsangabe

In eigener Sache: LifeTalks thematisiert Irrungen des BDKJ
Kirchen starten „Woche für das Leben“ in Leipzig
Bundesverband Lebensrecht veranstaltet Tagung zum Transhumanismus
§ 219a StGB: AfD-Fraktion fordert Erhalt des Werbeverbots für Abtreibungen
Kolumbien: Proteste gegen Liberalisierung der Abtreibungsgesetzgebung
Termine

 

Kirchen starten „Woche für das Leben“ in Leipzig


Leipzig (ALfA) Am Samstag beginnt die von der katholischen und evangelischen Kirche initiierte „Woche für das Leben“ (30. April bis 7. Mai). Sie steht diesmal unter dem Leitwort „Mittendrin. Leben mit Demenz“. Eröffnet wird die „Woche für das Leben“ von dem stellvertretenden Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Franz-Josef Bode, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Präses Annette Kurschus, mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Nikolaikirche in Leipzig (Beginn 10:30 Uhr). Der Gottesdienst wird auch vom Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) übertragen.

Anschließend diskutieren vor dem Hintergrund der „Nationalen Demenzstrategie der Bundesregierung“ der Heidelberger Psychologe und Gerontologe, Andreas Kruse, der ehemalige Vizekanzler und Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering (SPD), und die Studienleiterin der Katholischen Akademie Freiburg, Verena Wetzstein, darüber, wie die Teilhabe von Menschen mit Demenz am gesellschaftlichen Leben verbessert werden kann.

Vorgesehen sind außerdem verschiedene „Begegnungsinseln“ im Nikolaikirchhof zu unterschiedlichen Aspekten des Umgangs mit Demenz. Diese tragen Titel wie „Demenz erleben – Zugänge zu den Erfahrungen Erkrankter“, „Mit Demenz zu Hause sein“ oder auch „Demenz und die Würde des Menschen“. Hier „teilen“ laut den Veranstaltern Experten zu jeder vollen Stunde „Wissen und Erfahrungen und stehen jeweils im Anschluss zum Gespräch bereit“.

Bundesverband Lebensrecht veranstaltet Tagung zum Transhumanismus


Leipzig (ALfA) Anlässlich des Auftakts der diesjährigen „Woche für das Leben“ (30. April – 7. Mai) veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am morgigen Samstag in Leipzig eine wissenschaftliche Fachtagung zur Ideologie des Transhumanismus. Die Tagung steht unter der Frage „,Fortschritt‘ ohne Grenzen – wohin führt die Optimierung des Menschen?“ Dabei sollen auch von der Ampelregierung in ihrem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ vereinbarte Vorhaben kritisch reflektiert werden. „Ob durch Eizell- und Samenspende, Mietmutterschaft oder ,gleichgeschlechtliche Elternschaft‘: Rechte von Eltern und Kindern vor und nach ihrer Geburt sollen ausgehöhlt werden. Die Zulassung genetischer Optimierung und der Keimbahnmanipulation mittels CRISPR-,Genschere‘, die Selektion von Embryonen auf Basis von Gesundheitskriterien und ihre ,Verwertung‘ zu Forschungszwecken, die Schaffung von Chimären für Transplantationszwecke – all dies findet sich im Koalitionsvertrag“, heißt es in einer Pressemitteilung des BVL.

Der BVL, unter dessen Dach sich mehr als ein Dutzend Lebensrechtsorganisationen versammelt haben – unter ihnen auch die ALfA –, erblickt in diesen Vorhaben „eine grundsätzliche ,Neubewertung‘ menschlichen Lebens“, die „von Wissenschaftsakademien, Interessenvertretern, profitierenden Pharmaunternehmen und Medizinern unterstützt“ werde. „Alles unter der Maßgabe, der Staat wolle die individuellen Freiheiten seiner Bürger fördern und ihnen mehr Selbstbestimmung, Gesundheit und Lebenserfüllung ermöglichen.“ Nach Ansicht des BVL ist das jedoch „kein Fortschritt“. Vielmehr gehe „die Grundlage unserer Zivilisation verloren“, die darin bestehe, „das Leben eines jeden Menschen als kostbar zu erachten, unabhängig von der Erfüllung wie auch immer gestalteter Bedingungen und Kriterien“.

Referenten der Tagung sind der Philosoph Sören Hoffmann, die Sozialwissenschaftlerin Susanne Hartfiel sowie der Labormediziner und Arzt Paul Cullen, der auch Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“ ist. Die Tagung beginnt am Samstag um 13:00 Uhr und dauert bis 17:00 Uhr. Interessierte können sich nach vorheriger Anmeldung unter berlin@bv-lebensrecht.de oder 030/64494039 auch digital zuschalten und erhalten dann einen Link für die Online-Teilnahme zugesandt.

§ 219a StGB: AfD-Fraktion fordert Erhalt des Werbeverbots für Abtreibungen


Berlin (ALfA) Nach CDU/CSU will nun auch die AfD-Fraktion das Werbeverbot für Abtreibung im Strafgesetzbuch erhalten. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ auf ihrem Onlineportal. Danach berieten am Mittwochabend die Abgeordneten des Deutschen Bundestags in Erster Lesung einen von der AfD-Fraktion eingebrachten entsprechenden Antrag.

Der Antrag trägt den Titel „§ 219a StGB erhalten und Schutzauftrag des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein beleben“ (Bundestagsdrucksache 20/1505). In ihm fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, von einer Streichung des § 219a StGB „abzusehen“. Stattdessen sei „zu evaluieren, inwiefern die 2020 erfolgten Änderungen des § 219a dem verfassungsrechtlichen Auftrag gerecht werden, den ,Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben‘“.

Auch seien „wissenschaftliche Erhebungen in Auftrag zu geben, die sich der Fragestellung widmen, welches Wissen über den Embryo und sein Lebensrecht die schon jetzt zahlreichen ,Informationsangebote‘ zum Schwangerschaftsabbruch vermitteln und wie sich diese auf das Rechts- bzw. Unrechtsbewusstsein auswirken“. Dabei sei insbesondere zu untersuchen, „ob und inwieweit die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Schutz des ungeborenen Lebens bekannt sind und ob und inwieweit sie rezipiert und akzeptiert werden“. Ferner dürften nur Schwangerschaftskonfliktberatungen als solche anerkannt werden, bei denen es zu einem persönlichen Kontakt der Schwangeren mit der Beraterin komme. „Bloß telefonisch oder ,online‘ geführte Beratungen“ seien „zu unterbinden“. Im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen war die Präsenzpflicht von Schwangeren bei der Schwangerenkonfliktberatung ausgesetzt worden. Weiter fordert die AfD-Fraktion, die „vorhandenen Angebote der Schwangerschaftskonfliktberatung wissenschaftlich zu evaluieren“. Dabei gelte es festzustellen, „ob sie dem wirksamen Schutz des ungeborenen Lebens“ dienten.

Auch sei „die Aufklärung und Information der Öffentlichkeit hinsichtlich der Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens und des eigenständigen Lebensrechts ungeborener Kinder zu stärken“. Hierfür seien „geeignete gesetzliche Grundlagen zu schaffen, zum Beispiel nach dem Vorbild des ,Rheinland-Pfälzischen Lebensschutzinformationsgesetzes‘ (Landtag Rheinland-Pfalz Drucksache 17/6029)“. Staatliche Organe müssten „verpflichtet werden, sowohl die verfassungsrechtlich gebotene Aufklärungsarbeit tatsächlich zu leisten als auch sachliche Informationen bereitzustellen, die das Lebensrecht ungeborener Kinder im öffentlichen Bewusstsein halten und beleben“.

Die AfD-Fraktion begründete ihre Forderungen damit, dass das Grundgesetz den Staat verpflichte, „menschliches Leben zu schützen“. Diese Schutzpflicht beziehe sich nicht bloß „auf das menschliche Leben allgemein“, sondern auch „auf das einzelne Leben“. Abtreibungen seien nach der in Deutschland geltenden Rechtsordnung „grundsätzlich als Unrecht anzusehen (BVerfGE 88, 203) und im Strafgesetzbuch als grundsätzlich rechtswidrig eingestuft, auch wenn sie unter gewissen Bedingungen straffrei“ blieben. Zu diesen Bedingungen zähle eine „obligatorische Beratung (§ 218a Absatz 1 StGB), die dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen soll (BVerfGE 88, 203)“.

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde im Anschluss an die Debatte im Bundestag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Kolumbien: Proteste gegen Liberalisierung der Abtreibungsgesetzgebung


Bogota (ALfA) In Kolumbien demonstrieren derzeit hunderttausende Menschen in vielen Teilen des Landes gegen die Liberalisierung der Abtreibungsgesetzgebung. Aufgerufen zu den Protesten hatten die katholischen Bischöfe des Landes und Lebensrecht-Verbände. Das berichtete das Internetportal „Vatican News“ am Mittwoch.

Ziel der Proteste sei die Durchführung eines Referendums, das die Entscheidung des Obersten Gerichtshof des südamerikanischen Landes aufheben könnte. Das hatte am 21. Februar mit fünf gegen vier Richterstimmen entschieden, vorgeburtliche Kindstötungen seien bis zur 24. Schwangerschaftswoche legal. Bis dahin waren Abtreibungen in Kolumbien nur bei Lebensgefahr für die Mutter, nach Vergewaltigung oder bei der Diagnose einer schwerwiegenden Fehlbildung des ungeborenen Kindes erlaubt. Die ersten landesweiten Proteste gegen das Urteil gab es bereits am 28. Februar.

Wie „Vatican News“ weiter berichtet, fordern die Demonstranten zudem, dass sich die Kandidaten für die Präsidentschaftswahlen am 29. Mai vorab zum Einsatz für den Lebensschutz verpflichten. Kolumbiens Staatspräsident Ivan Duque hat sich bereits dagegen ausgesprochen, das Abtreibungsrecht zu liberalisieren.

Der für den Lebensschutz zuständige katholische Diözesanbischof von Riohacha, Francisco Ceballos, hatte alle Kolumbianer zur Teilnahme an den Märschen aufgerufen. Sie sollten dadurch „unsere Liebe zum Leben zeigen und die Achtung vor dem Leben fordern“. 73 Prozent der 51 Millionen Einwohner Kolumbiens sind katholisch, 14 Prozent evangelisch, die übrigen gehören anderen Religionen an oder sind konfessionslos.
Megafon

Termine

30.04.2022 | Eröffnung der Woche für das Leben in Leipzig
BVL-Fachtagung „Wohin führt die Optimierung des Menschen?“
 
Beginn: Ab 13 Uhr

Mehr Infos unter www.bundesverband-lebensrecht.de
05.05.2022 | Pro Life-Arena: „Potentieller Mensch vs. Mensch mit Potential“
Diskutiere mit!

Beginn der ZOOM-Veranstaltung: 18:00 Uhr
Ende: 20:00 Uhr
12.05.2022 | „Wenn Pränataldiagnostik Leben rettet: Therapiemöglichkeiten vor der Geburt“
WISSENSSPRINT mit Prof. Dr. med. Holm Schneider
 
Beginn der ZOOM-Veranstaltung: 19:30 Uhr
Ende: 20:30 Uhr

Anmeldung unter: assistenz@alfa-ev.de
20. bis 22.05.2022 | Bundesdelegiertenversammlung der Aktion Lebensrecht für Alle (e.V.)

Mehr Informationen in Kürze
25. bis 29.05.2022 | ALfA-Stand auf dem Katholikentag in Stuttgart
25. bis 29.05.2022 | ALfA-Stand auf dem Christival in Erfurt
29.05.2022 |  „Marsch fürs Leaba“ in Bregenz

Beginn: Ab 14:00 Uhr

Mehr Infos unter www.plattform-leben-vorarlberg.at
25.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter:
info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
17.09.2022 | Marsch für das Leben

Ort: Berlin
21. bis 23. Oktober 2022 | „Leben. Würde“

Lebensrecht-Kongress in Schwäbisch Gmünd
Programm & Anmeldung unter www.schoenblick.de/lebenswuerde

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20-22 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
Facebook firmen name Twitter Name Instagram Name