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In eigener Sache: Lifetalks thematisiert Streit um Uniklinikum Greifswald

Augsburg (ALfA). In Greifwalds gerät die Leitung der Universitätsklinik durch die Petition einer jungen SPD-Politikerin unter Druck. Sie will erreichen, dass die gynäkologische Abteilung der Uniklinik Abtreibungen durchführt. Die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, hat sich die Hintergründe angeschaut und auch mit dem Organisator der Gegenpetition, Dieter Schimmelpfennig, von KALEB gesprochen. Hören Sie mal rein!

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Lifetalks thematisiert Streit um Uniklinikum Greifswald
Statistiker melden leichten Rückgang bei vorgeburtlichen Kindstötungen
Linder: Abtreibungsstatistik entlarvt Rede von „Unterversorgung“ als Lüge
Portugal: Höchstrichter kassieren Gesetz zur Legalisierung der Tötung auf Verlangen
Termine

Statistiker melden leichten Rückgang bei vorgeburtlichen Kindstötungen

Wiesbaden (ALfA). Die Zahl der dem Statistischen Bundesamt gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötung ist im vergangenen Jahr um 0,9 Prozent auf rund 100.000 gesunken. Das gab die Wiesbadener Behörde am Mittwoch bekannt. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, waren 71 Prozent der Frauen, die 2020 eine Abtreibung vornehmen ließen, zwischen 18 und 34 Jahren alt. Rund 19 Prozent waren im Alter zwischen 35 und 39 Jahren. Rund acht Prozent waren 40 Jahre und älter. Drei Prozent waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 Prozent der Frauen hatten vor der Abtreibung den Angaben zufolge noch kein Kind zur Welt gebracht.

Laut den Statistikern wurden 96 Prozent der Abtreibungen nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Indikationen aus medizinischen Gründen und aufgrund von Sexualdelikten waren in vier der Fälle Begründung für die vorgeburtliche Kindstötung. Die Mehrzahl der tödlichen Eingriffe (55 Prozent) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 29 Prozent der Fälle kam die Abtreibungspille „Mifegyne“ zum Einsatz. Die überwiegende Mehrzahl der vorgeburtlichen Kindstötungen erfolgte ambulant – rund 81 Prozent in gynäkologischen Praxen und rund 16 Prozent ambulant in Krankenhäusern.

Zusammen mit den Abtreibungszahlen für 2020 legte Wiesbadener Behörde auch einen Zehn-Jahres-Vergleich vor. Danach sank die Zahl der vorgeburtlichen Kindstötungen gegenüber 2010 (110.400) um rund 10.500 Fälle (10,4 Prozent). Wie das Amt mitteilte, sei diese Entwicklung „teilweise“ darauf zurückzuführen, dass auch die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter in einigen Altersgruppen im gleichen Zeitraum stark gesunken sei. So sei etwa die Zahl der 15- bis 17-jährigen Frauen um 8,8 Prozent, die der 18- und 19-Jährigen um 13,5 Prozent und die der Frauen im Alter von 20 bis 24 Jahren in den letzten zehn Jahren um 9,0 Prozent gesunken.


Linder: Abtreibungsstatistik entlarvt Rede von „Unterversorgung“ als Lüge

Berlin (ALfA). Die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Alexandra Maria Linder, hat die vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Abtreibungszahlen in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung, wie folgt, kommentiert:

„Die nach wie vor hohen registrierten Abtreibungszahlen für 2020 (etwa 945 Abtreibungen weniger als 2019) sind kein Grund zur Beruhigung, ganz im Gegenteil. Zunächst zeigen diese Zahlen, dass es in ganz Deutschland offenbar keine Schwierigkeiten gibt, eine Abtreibung zu bekommen. Behauptungen, die wie bei einem medizinischen Notfall von einer angeblichen Abtreibungs-,Unterversorgung‘ sprechen, sind schon allein durch die Zahlen als Lügen entlarvt.

Die sinkenden Abtreibungszahlen bei jungen Frauen unter 25 sind zum Teil, wie auch in der Statistik-Erläuterung aufgeführt wird, auf die massiv sinkende Zahl der Frauen dieser Alterskohorten zurückzuführen: Im Vergleich zu 2010 gibt es zwischen 8 und 13 Prozent weniger junge Frauen von 15 bis 24 Jahren. Im Zeitraum von 1996 bis 2005 sind in Deutschland über 500.000 Mädchen abgetrieben worden, die jetzt dieses Alter hätten – diese demographische Analyse belegt eine alarmierende Entwicklung, die aber von niemandem aufgegriffen oder für bedenkenswert erachtet wird.

Und die Statistik zeigt, worauf Experten seit Jahrzehnten hinweisen, jedes Jahr aufs Neue: Eine gesetzliche Regelung, mit der Abtreibung eine Ausnahme bleiben sollte und vor allem für extreme Notfälle wie Lebensgefahr der Mutter (aufgrund medizinischer Fortschritte äußerst selten), Vergewaltigung (2020: 29 Fälle) und Nicht-Lebensfähigkeit des Kindes (2020: 3.809 Fälle) vorgesehen war – wobei die medizinische Indikation auch bei gut behandelbaren Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Klumpfüßen, verkürzten Fingern oder bei Down-Syndrom-Kindern (9 von 10 Kinder sterben vor der Geburt durch Abtreibung) bis zur Geburt möglich ist – finden 96,2 Prozent der statistisch erfassten Abtreibungen aus anderen Gründen statt.

Wer Abtreibung weiter legalisieren will, lässt Frauen und Kinder im Stich, riskiert die Gesundheit von Frauen und will höhere Abtreibungszahlen. Denn in keinem Staat der Welt sinken die Zahlen nach der Legalisierung. Die angeblich bei illegalen Abtreibungen sterbenden Frauen werden als prozentual geschätzter Anteil an der jeweiligen Müttersterblichkeit hochgerechnet und ideologisch mit Kleiderbügeln stilisiert. In Länder, in denen Abtreibung verboten ist, schicken internationale Organisationen die Abtreibungspille, lassen die Frauen mit ihrer Situation und möglichen gesundheitlichen Folgen ohne ärztliche oder sonstige Unterstützung allein und verkaufen das als Hilfe. Frauen kann man mit solchem Vorgehen aber weder helfen noch retten oder fördern, Abtreibungszahlen nicht senken und Kinder nicht schützen.

Der Staat ist hier gefordert, seiner verfassungsgemäßen Schutzpflicht für jeden Menschen, die Kinder wie die Frauen, nachzukommen.“


Portugal: Höchstrichter kassieren Gesetz zur Legalisierung der Tötung auf Verlangen

Lissabon (ALfA). Portugals Sozialisten haben angekündigt, nach dem Scheitern eines Ende Januar verabschiedeten Gesetzes, das die Tötung auf Verlangen legalisiert hätte, einen neuen Anlauf zu starten. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ in ihrer aktuellen Ausgabe. Wie die Zeitung schreibt, hatte das Verfassungsgericht das von einer linken Parlamentsmehrheit verabschiedete Gesetz mit sieben gegen fünf Richterstimmen in Teilen für verfassungswidrig erklärt und an das Parlament zurückverwiesen. Die Euthanasiebefürworter wollen nun eine an das Urteil angepasste neue Formulierung des Gesetzes erarbeiten.

Portugals Staatspräsident Rebelo de Sousa, der das Gesetz hätte unterschreiben müssen, das es Gesetzeskraft erlangt, legte es stattdessen dem Verfassungsgericht zur Prüfung vor. Nach Ansicht des Katholiken verwandte der Gesetzestext „übermäßig unbestimmte“ Begriffe, wenn er die Voraussetzungen für einen Zugang zur „Tötung auf Verlangen“ definiere. Solche Formulierungen würden „die Grundsätze der Menschenwürde und die Unantastbarkeit des Lebens“ verletzen und die Ärzte zwingen, die Regelungslücke zu schließen, die das Gesetz füllen solle.

Das sahen die Richter ähnlich. Dem Bericht zufolge erklärte das Verfassungsgericht, die Vorschriften über die Teilnahme von Ärzten als auch die Vorschriften zur Änderung des Strafgesetzbuches, für verfassungswidrig. Das Konzept der Euthanasie als solches wurde jedoch von ihnen mehrheitlich als verfassungsgemäß betrachtet. Wie die Zeitung weiter schreibt, hätten vier der zwölf Richter ein gemeinsames Sondervotum verfasst und in diesem dargelegt, dass jedes Euthanasiegesetz ein „Verstoß gegen das in der Verfassung verankerte Recht auf Leben“ sei.


Termine


17.04.2021 | BVL-Fachtagung zur Woche für das Leben und Fotoausstellung der Jugend für das Leben

Ort: Augsburg

Mehr Informationen: bundesverband-lebensrecht.de und jugend.alfa-ev.de

30.04 – 02.05.2021 | Beraterinnenfortbildung

Ort: Bad Laer, bei Osnabrück

Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg im Kontext der Schwangerenberatung
Referentin: Sandra Sinder

Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de


12.06.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de

09.10.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Stuttgart

Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de


22. – 24.10.2021 | Beraterinnenfortbildung

Ort: Bad Laer, bei Osnabrück

Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg im Kontext der Schwangerenberatung
Referentin: Sandra Sinder

Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de



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Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg
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Telefon: 0821-512031       
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