Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. In eigener Sache: „Must have“ – ALfA-Podcast „Lifetalk“ erläutert die Biden-Agenda |
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Augsburg (ALfA). Im aktuellen ALfA-Podcast „Lifetalks“ richtet die ALfA-Bundesvorsitzende, Cornelia Kaminski, den Blick in die USA. Dabei knöpft sie sich auch die jüngsten Äußerungen von US-Präsident Joseph Biden vor, so etwa Bidens Statement anlässlich des Jahrestages des Urteils „Roe versus Wade“ am 22. Januar, mit dem welchem der Oberste Gerichtshof 1973 die Verbote einzelner US-Bundestaaten für verfassungswidrig erklärte und vorgeburtliche Kindstötungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche bundesweit legalisierte. Wer wissen will, welche Agenda Biden und Vizepräsidentin Kamala Harris verfolgen, kommt an „Lifetalk“-Ausgabe nicht vorbei. 15 Minuten, in denen alles Wissenswerte gesagt und erläutert wird. Hier geht's zum Podcast: https://open.spotify.com/show/3CWqteUGDWAakLAm09dZe0 |
| In eigener Sache: „Must have“ – ALfA-Podcast „Lifetalk“ erläutert die Biden-Agenda | ALfA rügt US-Präsident – Kaminski: Biden wäscht Hände im Blut unschuldiger Kinder |
USA: US-Präsident Biden hebt „Mexico-City-Policy“ auf |
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USA II: Bischöfe kritisieren Biden – 77 Prozent lehnen steuerfinanzierte Abtreibung ab |
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Polen: Regierung veröffentlicht Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Abtreibung |
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FDP will Eizellspende legalisieren – Anhörung im Gesundheitsausschuss |
| ALfA rügt US-Präsident – Kaminski: Biden wäscht Hände im Blut unschuldiger Kinder
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Augsburg (ALfA). Zu der Aufhebung der sogenannten „Mexico-City-Policy“ und der Title X Reform durch US-Präsident Joseph Biden erklärt die Bundesvorsitzende Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg: „Es stimmt schon: Die Aufhebung der 1984 von US-Präsident Ronald Reagan erlassenen ,Mexico-City-Policy‘ durch sämtliche Präsidenten der Demokratischen Partei gehört in den USA genauso wie deren Wiederaufnahme durch republikanische Präsidenten zur eingespielten und daher erwartbaren Symbolpolitik. Die ,Mexico-City-Policy‘ schließt diejenigen Nicht-Regierungsorganisationen außerhalb der USA von der Entwicklungshilfe aus, die Abtreibungen durchführen bzw. bewerben. Sie rettet damit buchstäblich ungeborenen Kindern das Leben. Damit ist nun Schluss. Biden begründete seine Unterschrift unter eine Reihe von Verfügungen, die den Zugang zu Abtreibungen in den USA und in der Welt erleichtern, mit der Aussage, er wolle damit den Schaden, den Trump angerichtet habe, wieder gut machen. Es muss erschrecken, dass ein Katholik, der erst vor wenigen Tagen seinen Amtseid auf eine Ausgabe der Heiligen Schrift abgelegt hat, die sich seit 127 Jahren im Besitz seiner Familie befindet, nun Bestrebungen, Kinder vor Abtreibungen zu bewahren, als „Schaden“ bezeichnet und per Dekret dafür sorgt, dass einer der Hauptsponsoren seines Wahlkampfs – Planned Parenthood – auf diese Weise Spendenzahlungen zurückbekommt, die dieser nun wieder für vorgeburtliche Kindestötungen aufwenden kann. Ferner gilt: Auf den Leichen wehrloser und unschuldiger Kinder lässt sich kein Land einen. Der 46. Präsident der USA hat eine historische Chance verspielt. Genauso, wie er es versäumt, verzweifelten schwangeren Frauen eine Alternative zur Tötung ihres eigenen Kindes anzubieten, versäumt er es, den Pro-Life eingestellten Trump-Anhängern einen Präsidenten anzubieten, hinter dem sie sich sammeln könnten. Biden setzt die vielfach kritisierte Politik des ,America-First‘ seines Vorgängers durch eine ,Kultur des Todes‘ fort. Es ist traurig, aber wahr: die Spaltung der amerikanischen Gesellschaft wird so nicht überbrückt, sondern vertieft und zementiert. Schlimmer wiegt jedoch, dass diese Kultur zahllose Leben kosten wird.“
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| USA: US-Präsident Biden hebt „Mexico-City-Policy“ auf
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| Washington (ALfA). US-Präsident Joe Biden hat gestern die von seinem Amtsvorgänger Donald Trump erlassene Wiederaufnahme der sogenannten „Mexico-City-Policy“ vom 23. Januar 2017 widerrufen. Die erstmals 1984 von US-Präsident Ronald Reagan eingeführte Mexico-City-Policy schließt Nichtregierungsorganisationen, die im Ausland Abtreibungen durchführen oder bewerben, von Fördergeldern der US-Entwicklungshilfe aus. Seitdem wurde sie von jedem republikanischen Präsidenten (George Bush; George W. Bush jr.) genauso zuverlässig restauriert, wie jeder Präsident der Demokraten (Bill Clinton; Barack Obama) sie seitdem wieder außer Kraft setzte. Wie Biden in dem von ihm namentlich gezeichneten „Memorandum zum Schutz der Gesundheit von Frauen im In- und Ausland“ schreibt, sei es „Politik meiner Regierung die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die Rechte von Frauen und Mädchen in den USA sowie weltweit zu unterstützen.“ Die Formulierung „sexuelle und reproduktive Gesundheit und die Rechte“ ist im internationalen diplomatischen Sprachgebrauch eine Chiffre, mit welcher die Forderung nach Zugang zu legalen und sicheren Abtreibungen umschrieben und ein „Recht auf Abtreibung“ behauptet wird. In dem Memorandum weist Biden zudem „den Außenminister, den Verteidigungsminister und den Gesundheitsminister“ an, sämtliche „Vorschriften, Anordnungen und Leidfäden“ auszusetzen, zu überarbeiten oder aufzuheben, die „gemäß dem präsidentalen Memorandum vom Januar 2017 erlassen wurden“. Das „Memorandum zum Schutz der Gesundheit von Frauen im In- und Ausland“ wurde gestern im „Briefing Room“ auf der Webseite des Weißen Hauses (https://www.whitehouse.gov/briefing-room/presidential-actions/2021/01/28/memorandum-on-protecting-womens-health-at-home-and-abroad/) veröffentlicht
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USA II: Bischöfe kritisieren Biden – 77 Prozent lehnen steuerfinanzierte Abtreibung ab
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Washington (ALfA). Die katholischen Bischöfe kritisierten das Memorandum: „Es ist bedauerlich, dass eine der ersten Amtshandlungen von Präsident Biden aktiv die Zerstörung von Menschenleben in Entwicklungsländern fördert“, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung der US-Bischofskonferenz. In der Stellungnahme betonen der in der US-Bischofskonferenz für Pro-Life-Aktivitäten zuständige Bischof, Erzbischof Joseph Naumann (Kansas City) und der Vorsitzender des Kommitees für Gerechtigkeit und Frieden, Bischof David Malloy (Rockford), die Entscheidung des Präsidenten sei unvereinbar mit der katholischen Lehre, unethisch und verletzte die Menschenwürde. „Wir und unsere Mitbischöfe lehnen dieses Vorgehen entschieden ab. Wir bitten den Präsidenten eindringlich, sein Amt zum Guten zu nutzen und den Schwächsten, einschließlich der ungeborenen Kinder, Vorrang zu geben“, so die Bischöfe. Die katholische Kirche sei bereit, mit der Regierung zusammenzuarbeiten und die Gesundheit von Frauen weltweit „in einer Weise zu fördern, die die ganzheitliche menschliche Entwicklung vorantreibt und die angeborenen Menschenrechte sowie die Würde jedes menschlichen Lebens, beginnend im Mutterleib, schützt“. Als „abscheulich und einen zutiefst beunruhigenden Schritt“ bezeichnete die Präsidentin des „March for Life“, Jeanne Mancini, die Entscheidung Bidens. Der Präsident der „Franciscan University of Steubenville“, Dave Pivonka, betonte, Bidens Politik fördere und erleichtere „die schädliche Praxis der Abtreibung“.Laut einer aktuellen Umfrage des katholischen Meinungsforschungsinstituts „Marist Poll“ im Auftrag der katholischen Laienvereinigung „Kolumbusritter“ lehnen 77 Prozent der US-Amerikaner steuerfinanzierte Abtreibungen im Ausland ab.
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Polen: Regierung veröffentlicht Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Abtreibung
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Warschau (ALfA). Polens Regierung hat das Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofes, das im Oktober vergangenen Jahres die Tötung ungeborener Kinder aufgrund einer Missbildung für verfassungswidrig erklärt hat, im polnischen Gesetzblatt veröffentlicht. Dabei erhält das Urteil nun Rechtskraft. Abtreibungsbefürworter hatten nach dem Urteil zu Demonstrationen aufgerufen, denen sich auch Taxifahrer, Bergarbeiter und andere mit der Regierung unzufriedene Menschen anschlossen. Bei den Protesten kam es auch zu Sachbeschädigungen von Kirchen sowie zur Störung von Gottesdiensten.
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FDP will Eizellspende legalisieren – Anhörung im Gesundheitsausschuss
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Berlin (ALfA). Durch eine Änderung des Embryonenschutzgesetztes (ESchG) will die FDP-Fraktion die in Deutschland bislang verbotene Eizellspende legalisieren. Der dazu von der FDP vorgelegte Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 19/17633) stand am Mittwoch (27.1.) im Mittelpunkt einer Öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags. Wie die FDP-Fraktion in dem Gesetzentwurf schreibt, seien in Deutschland rund „25 Prozent der kinderlosen Frauen und Männer im Alter zwischen 20 und 50 Jahren ungewollt kinderlos.“ Etwa ein bis zwei Prozent aller Frauen unter 40 Jahren hätten „keine oder genügend Eizellen, um schwanger werden zu können.“ Dass in Deutschland geltende Verbot der Eizellspende führe „in der Realität dazu, dass Paare Eizellspenden in Ländern, in denen die Gesetzgebung dies gestattet“, in Anspruch nähmen – „teilweise zu horrenden Preisen und unter Inkaufnahme gesundheitlicher Risiken aufgrund niedriger medizinischer Standards“. Während die Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Göttingen, Claudia Wiesemann, es für „ethisch vertretbar und sogar gefordert“ hält, das „Verbot der Eizellspende in Deutschland – unter geeigneten Auflagen zur Sicherung der Rechte von Eizellspenderin, Wunscheltern und Kind – aufzuheben“, warnt die Soziologin und Politikwissenschaftlerin Susanne Schultz vom Institut für Soziologie der Goethe Universität (Frankfurt am Main) vor einer „medizin-ethischen“ und „europarechtlichen Grenzüberschreitung“. Die Legalisierung der Eizellspende widerspreche dem „medizin-ethischen Grundprinzip: primum non nocere, also erstens nicht schaden“. Für eine Eizellspende brauche es „eine Hormonbehandlung über fast zwei Wochen, eine Anästhesie und einen operativen Eingriff.“ Der Gesetzentwurf der Liberalen befürworte „einen medizinisch invasiven, gesundheitsbelastenden und weiterhin risikobehafteten Eingriff an einer Person, die selbst keinerlei gesundheitlichen Nutzen aus diesem Eingriff zieht“. Ein derartiger Eingriff sei auch nicht mit einer Samenspende vergleichbar – „ein Vergleich, den die Gesetzesbegründung gleich mehrmals fälschlicherweise heranzieht“, so Schultz. Auch wenn es richtig sei, „dass heutige Stimulationsprotokolle zunehmend schonendere Hormonbehandlungen vorsehen“, bleibe es doch dabei, „dass die Behandlung körperlich belasten“ sei und das „Risiko einer Hyperstimulation“ nur „verringert aber nicht ausgeschlossen“ werde. Zudem fehle es – anders als bei „den besser beforschten IVF-Patientinnen d.h. zu Frauen, die sich einer Hormonstimulation und Eizellentnahme für ihre eigene In-Vitro-Fertilisations-Behandlung unterziehen“ – an ausreichender Forschung zu den Risiken und Langzeitfolgen für „Eizellspenderinnen“. Beide Personengruppen unterschieden sich zudem signifikant. So seien die Einzellspenderinnen „jünger“ und reagieren „stärker“ auf Hormonstimulationen. Desweiteren hänge der Erfolg einer Eizellspende davon ab, dass „genug gute Eizellen“ gewonnen würden. Schultz: „Im Rahmen einer privatwirtschaftlichen, auf gute Erfolgsraten angewiesenen Reproduktionsmedizin sind der Milde einer Hormonbehandlung somit Grenzen gesetzt.“ Schultz kritisiert auch den Begriff der „Eizellspende“. Dieser lasse übersehen, „dass es hier nicht um einen individuellen Akt der selbstlosen Gabe zwischen zwei Personen geht.“ Stattdessen handele es sich „um einen Vorgang, der in einen global expandierenden reproduktionsmedizinischen Markt eingebettet ist – mit vielfältigen damit eingehenden, auch ökonomischen Interessenslagen.“ Zudem unterschlage der Begriff, „dass der Zugriff auf Eizellen in einem für diese Märkte ausreichendem Umfang nicht ohne finanzielle Transfers möglich ist und dass er damit de facto auf Dimensionen sozialer Ungleichzeit beruht und mit Prozessen der Ökonomisierung des Körperinneren einhergeht“. In Spanien erhielten „rekrutierte ,Spenderinnen‘ mindestens 900 Euro“, in Großbritannien „750 Pfund“ für die „Spende“ von Eizellen.
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| 27.02.2021 | Schulung Patin für 9 Monate Ort: Chemnitz (event. nur digital möglich/Entscheidung fällt in der 6. KW) Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de
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| 12.06.2021 | Schulung Patin für 9 Monate Ort: Bielefeld Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de
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| 09.10.2021 | Schulung Patin für 9 Monate Ort: Stuttgart Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de
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