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In eigener Sache: Neues LebensForum erscheint am 28. Mai

Augsburg (ALfA). Die zweite Ausgabe von LebensForum 2/2020 ist in Arbeit. Erscheinungstermin ist der 28. Mai. Das Titelthema der Vierteljahreszeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) enthüllt, wie die Abtreibungslobby und ihr politischer Arm in Deutschland die COVID-19-Pandemie nutzen, um die Beratungsregelung zu kippen und vorgeburtliche Kindstötungen zu erleichtern. 

Ein weiterer Schwerpunkt: Das skandalöse Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des gesetzlichen „Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, vormals § 217 Strafgesetzbuch.












Inhaltsangabe

In eigener Sache: Neues LebensForum erscheint am 28. Mai
BVL: Marsch für das Leben soll, wie geplant, stattfinden
Europarat: Kommissarin fordert Lockerung der Abtreibungsgesetzgebung
USA: Medien melden Verdoppelung von Tele-Abtreibungen

BVL: Marsch für das Leben soll,
wie geplant, stattfinden

Berlin (ALfA). „Der Marsch für das Leben am 19. September wird stattfinden!“ Das meldet heute der Bundeverband Lebensrecht (BVL). Aktuell seinen in Berlin im September Großveranstaltungen bis zu 5.000 Teilnehmern erlaubt. „Wir bitten daher dieses Mal um eine Anmeldung, damit wir entsprechend planen und alle Teilnehmer rechtzeitig über Aktuelles informieren können“, heißt es in einer Mitteilung des BVL. „Freuen Sie sich auf die Outbreak-Band und die Sängerin Bernarda Brunovic (https://www.youtube.com/watch?v=M-9Eax4SRJs), auf interessante Gäste und bewegende Geschichten“, heißt es weiter.

Mehr Informationen unter: www.bundesverband-lebensrecht.de


Europarat: Kommissarin fordert Lockerung der Abtreibungsgesetzgebung

Straßburg (ALfA). Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, beklagt, dass einige Europäische Staaten, Frauen den Zugang zu Verhütungsmitteln und vorgeburtlichen Kindstötungen im Zuge der COVID-19-Pandemie erschwerten. Wie das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblattes“ meldet, erklärte Mijatovic dies heute in Straßburg. Besonders besorgniserregend sei die Situation für Frauen und Mädchen, die in Staaten lebten, in denen Abtreibungen illegal oder rechtlich eingeschränkt seien. Sie könnten derzeit nur erschwert ins Ausland reisen, um dort eine „Behandlung“ zu bekommen. Als Beispiel nannte Mijatovic Malta.

In Ländern, die vorgeburtliche Kindstötungen bereits legalisiert hätten, erschwere die Pandemie, die Einhaltung von Fristen und obligatorischer Beratung. Diese Staaten sollten „Hürden im Zugang zu einer sicheren Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ abbauen. Dazu sollten „ungerechtfertigt lange Wartezeiten vor einem Schwangerschaftsabbruch abgeschafft und Beratung auch per Telemedizin erlaubt werden“. „Notfallverhütung“ – gemeint ist die sogenannte „Pille danach“ – müsse auch ohne Rezept zugänglich sein.

Der Europarat mit Sitz im Straßburg ist kein Organ der Europäischen Union besitzt keinerlei Gesetzgebungskompetenz. Seine Parlamentarier werden nicht vom Volk gewählt, sondern von den Mitgliedsstaaten in die „Parlamentarische Versammlung des Europarats“ entsandt. Über Entschließungen und Resolutionen kann der Europarat gleichwohl – im Sinne des sogenannten „soft laws“ – durchaus Einfluss auf die nationale Gesetzgebung seiner 47 Mitgliedsstaaten nehmen. 2017 etwa forderte der Europarat Irland auf, seine restriktive Abtreibungsgesetzgebung zu ändern.


USA: Medien melden Verdoppelung von Tele-Abtreibungen

New York (ALfA). Die Zahl der Frauen, die über ein „Teleabortion“ (dt. Teleabtreibung) genanntes Verfahren, Präparate für eine chemische Abtreibung anfordern, hat sich in den USA im Zuge der COVID-19-Pandemie verdoppelt. Das berichtet die katholische Nachrichtenagentur „Catholics News Agency“ (CNA) unter Berufung auf die „New York Times“.

„Es gibt viele Frauen, die schwanger sind und nicht wissen, was weiter wird. Vielleicht werden sie arbeitslos oder haben Problem, Essen auf den Tisch zu bringen. Aber das ist kein Grund, sie unter Druck zu setzen, eine Abtreibung durchzuführen“, zitiert der CNA-Bericht Cristina Francis, Vorstandsvorsitzende einer US-amerikanischen Vereinigung von Pro-Life eingestellten Geburtshelfern und Gynäkologen.

Vertreter der Republikaner wollen nun einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die Lieferung von Abtreibungspräparaten ohne vorherige körperliche Untersuchung der Schwangeren zur Straftat erklärt. „Eine Abtreibung ohne Anwesenheit des Gesundheitsdienstleisters bring das Leben der Mutter und des ungeborenen Kindes ist Gefahr. Chemische Abtreibungen bergen verschiedene Risiken, und die Gesundheitsdienstleister müssen zur Rechenschaft gezogen werden“, erklärte US-Senatorin Marsha Blackburn.



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