Europarat: Kommissarin fordert Lockerung der Abtreibungsgesetzgebung
Straßburg (ALfA). Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, beklagt, dass einige Europäische Staaten, Frauen den Zugang zu Verhütungsmitteln und vorgeburtlichen Kindstötungen im Zuge der COVID-19-Pandemie erschwerten. Wie das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblattes“ meldet, erklärte Mijatovic dies heute in Straßburg. Besonders besorgniserregend sei die Situation für Frauen und Mädchen, die in Staaten lebten, in denen Abtreibungen illegal oder rechtlich eingeschränkt seien. Sie könnten derzeit nur erschwert ins Ausland reisen, um dort eine „Behandlung“ zu bekommen. Als Beispiel nannte Mijatovic Malta.
In Ländern, die vorgeburtliche Kindstötungen bereits legalisiert hätten, erschwere die Pandemie, die Einhaltung von Fristen und obligatorischer Beratung. Diese Staaten sollten „Hürden im Zugang zu einer sicheren Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ abbauen. Dazu sollten „ungerechtfertigt lange Wartezeiten vor einem Schwangerschaftsabbruch abgeschafft und Beratung auch per Telemedizin erlaubt werden“. „Notfallverhütung“ – gemeint ist die sogenannte „Pille danach“ – müsse auch ohne Rezept zugänglich sein.
Der Europarat mit Sitz im Straßburg ist kein Organ der Europäischen Union besitzt keinerlei Gesetzgebungskompetenz. Seine Parlamentarier werden nicht vom Volk gewählt, sondern von den Mitgliedsstaaten in die „Parlamentarische Versammlung des Europarats“ entsandt. Über Entschließungen und Resolutionen kann der Europarat gleichwohl – im Sinne des sogenannten „soft laws“ – durchaus Einfluss auf die nationale Gesetzgebung seiner 47 Mitgliedsstaaten nehmen. 2017 etwa forderte der Europarat Irland auf, seine restriktive Abtreibungsgesetzgebung zu ändern.
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