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In eigener Sache: Neues Lebenszeichen erschienen

Augsburg (ALfA). Das neue Lebenszeichen ist erschienen. Erstmals auf zwölf Seiten und in neuem Layout informiert die ALfA mit ihm Spender und Mitglieder über ihre Arbeit auf Bundes- und regionaler Ebene informiert. Die ALfA wünscht viel Freude bei der Lektüre.



Inhaltsangabe

In eigener Sache: Neues Lebenszeichen erschienen
Polen: Sejm überweist Abtreibungsnovelle an Ausschüsse
Albaner treiben gezielt Mädchen ab
USA: Rechtstreit um Abtreibung landet vor Oberstem Gerichtshof
Frankreich verlängert Frist für Einnahme der Abtreibungspille

Polen: Sejm überweist Abtreibungsnovelle an Ausschüsse

Warschau (ALfA). Das polnische Parlament hat in dieser Woche in Erster Lesung ein Gesetz beraten, das vorgeburtliche Kindstötungen aufgrund von Missbildungen oder unheilbarer Krankheit des Kindes verbieten will. Anschließend überwies der Sejm die Novelle zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse. Das berichten zahlreiche Medien, darunter die „Süddeutsche Zeitung“ und „ZDF.de“.

Derzeit sind Abtreibungen in Polen erlaubt, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährdet, sie vergewaltigt wurde oder Ärzte bei dem Kind, eine schwere Missbildung oder eine unheilbare Krankheit diagnostiziert haben.

Dass das Gesetz im Parlament eine Mehrheit erhält, gilt jedoch als sehr unwahrscheinlich. Ein Grund: Der Gesetzentwurf kommt gar nicht aus dem Parlament. Stattdessen handelt es sich bei ihm, um einen Entwurf der Stiftung „Leben und Familie“. Das Gesetz verpflichtet das Parlament, sich binnen sechs Monaten mit Gesetzentwürfen von Bürgerinitiative zu befassen, wenn diese 100.000 Unterstützer hinter diesem versammeln konnten. Der nun beratene Entwurf wird nach Angaben der Internetagentur „Lifesitenews“ von 800.000 Polen unterstützt.

Zwar würden Politiker der Regierungspartei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) die Gesetzesvorlage für ihre weitere Arbeit höchstwahrscheinlich akzeptieren, „aber in den nächsten drei Jahren wird sich niemand darum kümmern. In Polen nennen wird dies den Sejm-Gefrierschrank“, zitiert Lifesitenews den polnischen Journalisten Krystian Kratiuk, der der Regierung vorwirft, Abtreibungsgegner seit fünf Jahren zu täuschen. „Es wird auch diesmal so sein“, so Kratiuk.


Albaner treiben gezielt Mädchen ab

Tirana (ALfA). In Albanien werden gezielt Mädchen abgetrieben. Das berichtet der „Deutschlandfunk“. In dem Bericht kommt die Professorin Rubena Moisiu zu Wort, die als Chefärztin für Gynäkologie an einer Klinik in Tirana arbeitet. Die Albaner wollten Jungen. Albanische Männer dächten, „wenn sie einen Jungen bekommen, seien sie männlicher“. Fast immer sei die erste Frage nach einer Ultraschalluntersuchung „Was ist es?“ wird Moisiu zitiert. Zwar gebe es für selektive Abtreibungen keine offiziellen Beweise. „Es wird nirgends festgehalten, dass eine Abtreibung gemacht wurde, weil der Fötus weiblich war. Aber am Ende des Jahres haben wir sehr viel mehr Jungen, die geboren werden“, so Moisiu.

Das natürliche Geburtenverhältnis liegt bei 105 Jungen zu 100 Mädchen. In Albanien würden aber jedes Jahr deutlich mehr männliche Babys geboren: In manchen Jahren seien es 108 Jungen, die auf 100 Mädchen kämen, manchmal betrage das Verhätnis sogar 111:100. „Dieses Verhältnis ist zu hoch, um natürlich zu sein. Es ist keine natürliche Rate. Also kann man daraus schlussfolgern, dass selektive Abtreibung dies bewirkt“, so Moisiu weiter.

Offiziell sind vorgeburtliche Kindstötungen in Albanien nur bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erlaubt. Zu diesem Zeitpunkt kann das Geschlecht eines Kindes jedoch noch gar nicht per Ultraschall nachgewiesen werden. Die Abtreibungen würden von den Frauen selbst zu Hause durchgeführt, mit Medikamenten sie zu Uterus-Kontraktionen führten, berichtet die Gynäkologin. Moisiu: „Sie können Mädchen umbringen. Ich nenne es umbringen. Denn es ist Mord. In unserer Akte steht dann: plötzliche Fehlgeburt.“


USA: Rechtstreit um Abtreibung landet vor Oberstem Gerichtshof

Washington (ALfA). Der Rechtstreit um ein Verbot von Abtreibungen während der SARS-CoV-2-Pandemie im US-Bundesstaat Texas, ist vor dem Obersten Gerichtshof gelandet. Das berichtet das „Domradio“. Texas sowie mehrere andere US-Bundesstaaten, darunter Ohio, Iowa, Alabama, Indiana und Oklahoma, hatten alle nicht dringend notwendigen medizinischen Eingriffe untersagt, um Kapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Patienten freizuhalten. Dagegen hatten Abtreibungsbefürworter geklagt (vgl. ALfA Newsletter vom 3. April). Dass sich der Supreme Court in Kürze mit dem Thema befassen werde, gilt dem Bericht nach, der sich auf nicht näher genannte Experten beruft, jedoch als unwahrscheinlich.


Frankreich verlängert Frist für Einnahme der Abtreibungspille

Paris (ALfA). Frankreich hat die Frist zur Einnahme der Abtreibungspille im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie von sieben auf neun Wochen hochgesetzt. Das berichtet die „Katholische Nachrichtenagentur“ (KNA) unter Berufung auf französische Medienberichte. Durch die Verlängerung der Frist solle der Besuch von Kliniken vermieden werde. Die Präparate könnten von einem Arzt oder einer Hebamme verschrieben werden, die vorgeschriebene Beratung telefonisch erfolgen. Frauen dürften während der vorgeburtlichen Kindstötung nicht allein zuhause sein.



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