Polen: Sejm überweist Abtreibungsnovelle an Ausschüsse
Warschau (ALfA). Das polnische Parlament hat in dieser Woche in Erster Lesung ein Gesetz beraten, das vorgeburtliche Kindstötungen aufgrund von Missbildungen oder unheilbarer Krankheit des Kindes verbieten will. Anschließend überwies der Sejm die Novelle zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse. Das berichten zahlreiche Medien, darunter die „Süddeutsche Zeitung“ und „ZDF.de“.
Derzeit sind Abtreibungen in Polen erlaubt, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährdet, sie vergewaltigt wurde oder Ärzte bei dem Kind, eine schwere Missbildung oder eine unheilbare Krankheit diagnostiziert haben.
Dass das Gesetz im Parlament eine Mehrheit erhält, gilt jedoch als sehr unwahrscheinlich. Ein Grund: Der Gesetzentwurf kommt gar nicht aus dem Parlament. Stattdessen handelt es sich bei ihm, um einen Entwurf der Stiftung „Leben und Familie“. Das Gesetz verpflichtet das Parlament, sich binnen sechs Monaten mit Gesetzentwürfen von Bürgerinitiative zu befassen, wenn diese 100.000 Unterstützer hinter diesem versammeln konnten. Der nun beratene Entwurf wird nach Angaben der Internetagentur „Lifesitenews“ von 800.000 Polen unterstützt.
Zwar würden Politiker der Regierungspartei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) die Gesetzesvorlage für ihre weitere Arbeit höchstwahrscheinlich akzeptieren, „aber in den nächsten drei Jahren wird sich niemand darum kümmern. In Polen nennen wird dies den Sejm-Gefrierschrank“, zitiert Lifesitenews den polnischen Journalisten Krystian Kratiuk, der der Regierung vorwirft, Abtreibungsgegner seit fünf Jahren zu täuschen. „Es wird auch diesmal so sein“, so Kratiuk. |