Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: Newsletter-Redaktion macht Urlaub


Augsburg (ALfA) 
Der letzte ALfA-Newsletter erscheint in diesem Jahr am 22. Dezember. Dann macht die Newsletter-Reaktion Urlaub. Weiter geht’s im Neuen Jahr am 5. Januar. Die ALfA-Newsletter-Redaktion bedankt sich bei allen Abonnenten schon jetzt für das Interesse und die Treue in diesem Jahr und wünscht allen Leserinnen und Lesern eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start in das Neues Jahr.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Newsletter-Redaktion macht Urlaub
Abtreibungszahlen explodieren: ALfA fordert Gesetzgeber zum Gegensteuern auf
Frankreich: Bischöfe positionieren sich in der Abtreibungsdebatte
Prominenter US-Abtreibungsarzt räumt ein, menschliche Wesen zu töten
Termine

 

Abtreibungszahlen explodieren: ALfA fordert Gesetzgeber zum Gegensteuern auf


Augsburg (ALfA) Zu den gestern vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Abtreibungszahlen, erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), e.V., Cornelia Kaminski, am gleichen Tag in Augsburg:

Die heute vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bereits zum dritten Mal in Folge bekannt gegebene Zunahme behördlich gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen ist erschreckend. Nach den erfreulichen Rückgängen in den beiden zurückliegenden Jahren wirft der erneute sehr deutliche Anstieg der dem Amt gemeldeten Abtreibungen zahlreiche Fragen auf.

Weder für den Rückgang der Abtreibungszahlen in den vergangenen beiden Jahren (2020: minus 0,9 Prozent; 2021: minus 5,4 Prozent), noch für die Zunahme der Abtreibungszahlen in den ersten drei Quartalen dieses Jahres kann das statistische Bundesamt Erklärungen anbieten. War eine Zunahme um 11,5 % im zweiten Quartal dieses Jahres schon besorgniserregend, so ist dieser nochmalige Sprung nach oben auf nun 16,7 % schockierend. Eine derartige Zunahme der Abtreibungszahlen hat es in Deutschland seit Jahrzehnten nicht gegeben.

Es ist allerhöchste Zeit, dass bessere und aussagekräftigere Daten zur Verfügung gestellt werden. Niemand darf sich mit dieser Zunahme an menschlichen Tragödien, die die vorgeburtliche Tötung des eigenen Kindes immer darstellt, zufriedengeben. Insbesondere sollte untersucht werden, welchen Einfluss die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch (§ 219a StGB) auf diese Entwicklung hat. Schließlich wurde damit de facto die Möglichkeit geschaffen, sich unter Umgehung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Beratung direkt an Abtreibungsärzte zu wenden.

Die Behauptungen, es gäbe in Deutschland nicht genügend Anbieter von Abtreibungen, und diese seien zudem ebenso „stigmatisiert“ wie die Frauen, die eine Abtreibung durchführen lassen, sind auf traurige Weise von diesen Zahlen endgültig widerlegt. Die in weiten Teilen positive Berichterstattung über prominente Abtreibungsärzte, die Qualifizierung von vorgeburtlichen Kindstötungen als Ausdruck weiblicher Selbstbestimmung und die Aberkennung sämtlicher Menschenrechte für ungeborene Kinder, die zuletzt in den unsäglichen Forderungen des deutschen Juristinnenbundes vorgebracht wurden, sind allem Anschein nach nicht folgenlos geblieben. Sie haben Leben gekostet.

Wenn der Schutz des Lebens ungeborener Kinder, zu dem die Verfassung den Gesetzgeber nachdrücklich verpflichtet, kein bloßes Lippenbekenntnis bleiben soll, dann kann es kein „weiter so“ der Regierungsverantwortlichen geben – und schon gar keine weitere Aufweichung des Lebensschutzes.

Frankreich: Bischöfe positionieren sich in der Abtreibungsdebatte


Paris (ALfA) Der Ständige Rat der französischen Bischofskonferenz hat sich vergangenen Freitag in die Debatte um die Aufnahme eines „Rechts auf Abtreibung“ in die Verfassung des Landes eingeschaltet. Das berichtet die in Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinende katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“. „Jedes Leben ist ein Geschenk für diese Welt, ein zerbrechliches und kostbares Geschenk, unendlich würdig, das von seinem Beginn bis zu seinem natürlichen Ende anzunehmen und dem zu dienen ist“, zitiert die „Tagespost“ aus einer Erklärung der Bischöfe.

In ihrem Text erinnerten die Bischöfe daran, dass Frankreich mit 220.000 Abtreibungen pro Jahr trauriger Spitzenreiter in Europa sei. „Wie können wir diese dramatische Realität nur als Ausübung eines Rechts für Frauen oder gar als Fortschritt betrachten? Ist sie nicht vor allem das Zeichen einer ganzen Gesellschaft, die darin versagt, diejenigen, die es bräuchten, zu erziehen, zu begleiten und sozial, wirtschaftlich und menschlich zu unterstützen?“, so die Bischöfe weiter.

Das biblische Gebot „Du sollst nicht töten“ sei im Bewusstsein aller Menschen verankert und vertraue jeden Menschen der Verantwortung seiner Mitmenschen an. „Für die ungeborenen Kinder sind wir in gewisser Weise alle verantwortlich.“ „Wäre es also nicht ein echter Fortschritt, wenn wir uns alle gemeinsam, Gläubige und Nichtgläubige, dafür einsetzen könnten, dass der Empfang des Lebens mehr Hilfe und Unterstützung erfährt?“

Am 24. November hatte die französische Nationalversammlung mit großer Mehrheit für einen Gesetzesvorschlag gestimmt, mit dem das „Recht“ auf Abtreibung Verfassungsrang erhalten soll. Bevor eine entsprechende Änderung der Verfassung in Kraft treten kann, muss der Vorschlag auch vom Senat angenommen werden. Zuletzt müsste ein frankreichweites Referendum erfolgen.

Prominenter US-Abtreibungsarzt räumt ein, menschliche Wesen zu töten


Washington (ALfA) Der US-amerikanische Abtreibungsarzt Willie Parker hat in einer von der Lebensschutzorganisation „Summit Ministries“ veranstalteten Diskussion eingeräumt, dass er menschliche Wesen töte. Das berichtet die kanadische Internetagentur „lifenews.com“. Demnach erklärte Parker, „Frauen bringen keine Hundewelpen auf die Welt.“ „Also sind Föten menschliche Wesen.“ Sie seien aber keine Personen. Wenn ein Fötus keine Person sei, eine Frau aber schon, hätten zwar beide moralisches Gewicht, dieses sei jedoch nicht gleich groß.

Wie lifesitenews.com weiter berichtet, habe jemand aus dem Publikum Parker die Frage gestellt, was eine Person ausmache. Darauf habe der Abtreibungsarzt mehrere einander widersprechende Antworten gegeben. Zunächst habe er behauptet, eine Person verfüge über Empfindungen und sei in der Lage, etwas zu wollen. Das könne mit der Fähigkeit zu denken einhergehen. Parker räumte ein, dass diese Fähigkeiten nicht auf einen Schlag vorhanden seien und auch bei Kleinkindern noch fehlen könnten. Zugleich habe er den Infantizid jedoch ausgeschlossen und argumentiert, dass der Mensch ab der Geburt eine Person sei. Es sei gesellschaftlicher Konsens, dass hier das Interesse überwiege, das Leben der Person zu schützen. Später erklärte er, die Überlebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Mutterleibes mache den Unterschied.

In dem Beitrag setzt sich Paul Stark von der Lebensschutzorganisation „Minnesota Citizens Concerned for Life“ kritisch mit den Argumenten Parker auseinander. Mentale Fähigkeiten seien im Laufe des Lebens unterschiedlich stark ausgeprägt. Seien sie das Kriterium für das Personssein, wären sie bei allen Menschen unterschiedlich stark ausgeprägt. Mit diesem Argument wären außerdem nicht nur Ungeborene keine Personen, sondern auch Kleinkinder, Menschen mit starker geistiger Behinderung und Patienten mit fortgeschrittener Demenz.

Mit der Geburt wechsele der Mensch nur den Ort. Ein Ort habe keinen Einfluss auf die Natur oder die Würde eines Individuums. Die Lebensfähigkeit außerhalb des Mutterleibes sei ein Maß der Unabhängigkeit von jemand anderem, der ebenfalls nichts mit dem Personsein zu tun habe. Auch siamesische Zwillinge könnten ohneeinander nicht lebensfähig sein, was jedoch nicht daran änderte, dass beide Personen seien.

Ein gefährliches Argument sei der „gesellschaftliche Konsens“. Immer wieder habe es in der Geschichte einen „gesellschaftlichen Konsens“ darüber gegeben, dass bestimmte Gruppen von Menschen keine Personen seien. Menschenrechte würden nicht von anderen gewährt, sondern Menschen besäßen sie, weil sie Menschen seien. Respekt vor den Rechten jedes Menschen sei eine Frage der Gerechtigkeit.
Megafon

4Termine

20.12.2022 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb

Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr
11.01.2023 | Pro Life Arena

18.30 Uhr
Per Zoom

Anmeldung: prolifearena@jugendfuerdasleben.de
17.01.2023 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb

Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr
24.01.2023 | „Schattenkind – Hilfe nach Abtreibung“

Film: „Lass uns reden“

Information und Anmeldung: monika.friederich@alfa-ev.de
28.01.2023 | Online-Schulung (Zoom) Patin für 9 Monate

10.00 bis ca. 16.00 Uhr

Mehr Informationen: https://www.patin-fuer-9-monate.de/
02. – 04.02.2023 | „Schattenkind – Hilfe nach Abtreibung“

Fortbildung zum Thema: Zuhören bei Gesprächen nach Abtreibung

Information und Anmeldung: monika.friederich@alfa-ev.de
21.02.2023 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb

Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
Facebook Firmenname Twitter Nutzername Instagram Nutzername