Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.

In eigener Sache: Newsletter-Redaktion macht Urlaub

Augsburg (ALfA). Die Reaktion des ALfA-Newsletters macht Urlaub und verabschiedet sich mit dieser Ausgabe in die Sommerfrische. Die nächste Ausgabe erscheint am 3. September.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Newsletter-Redaktion macht Urlaub
Praenatest: G-BA verabschiedet Versicherteninformation
NIPT-Kassenzulassung: Bischöfe zeigen sich besorgt
Neues Angebot in Dresden: Segensfeiern für Schwangere
Termine

Praenatest: G-BA verabschiedet Versicherteninformation

Berlin (ALfA). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gestern die Versicherteninformation für den umstrittenen Praenatest beschlossen. Damit ist nun die letzte maßgebliche Hürde für die Aufnahme des Tests in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen genommen.

Laut dem G-BA soll die 24-seitige Broschüre als fester Bestandteil der ärztlichen Aufklärung und Beratung von schwangeren Frauen „in begründeten Einzelfällen zum Einsatz“ kommen. Die Frauen sollen möglichst gut informiert gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt darüber entscheiden, ob sie in ihrer individuellen Situation einen nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) auf Trisomien 13, 18 oder 21 durchführen wollen.

Bei dem Produkt handelt es sich um einen nicht-invasiven Gentest, mit dem im Blut von Schwangeren nach Anzeichen für die genannten Trisomien ungeborener Kinder gefahndet werden kann. Umstritten ist der Praenatest des Herstellers Eurofin Lifecodexx sowie die Konkurrenzprodukte anderer Hersteller bei Lebensrechtlern, Kirchen und Behindertenverbände vor allem, weil es für Trisomien keine Therapien gibt und positive Befunde in den allermeisten Fällen zur Abtreibung der betroffenen Kinder führen.

Wie der G-BA gestern mitteilte, trete zeitgleich mit der Versicherteninformation auch der bereits 2019 gefasste Beschluss des G-BA in Kraft, „der den Bluttest auf Trisomien künftig in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung einstuft. Voraussichtlich ab Frühjahr 2022 können der Bluttest und die Versicherteninformation eingesetzt werden.“ Kritiker halten dem entgegen, dass jede Schwangerschaft, bei der die Frau 35 Jahre und älter ist, rechtlich als Risikoschwangerschaft gilt.

Bislang war Test, der seit 2012 in Deutschland angeboten wird, eine sogenannte IGeL-Leistung, die von den Paaren selbst zu zahlen ist. Mit der Einstufung als Kassenleistung erwerben Frauen einen gesetzlichen Anspruch auf die Durchführung des Tests und die Übernahme der Kosten.


NIPT-Kassenzulassung: Bischöfe zeigen sich besorgt

Bonn/Berlin (ALfA). Die Deutsche Bischofskonferenz hat . Das meldet das Internetportal katholisch.de. Demnach sagte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, dem Portal auf Anfrage: „Als Kirche beobachten wir mit Sorge, dass die neuen nicht-invasiven pränataldiagnostischen Testverfahren sehr oft keine therapeutischen Ziele verfolgen. Auch bei den Bluttests zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 handelt es sich in erster Linie nicht um Tests mit einer medizinisch-therapeutischen Ausrichtung. Vielmehr befördern diese Tests aus Sicht der Kirche eine besorgniserregende Tendenz in Richtung einer regelmäßigen Selektion.“

Auf die Feststellung des „unerwünschten Merkmals“ Trisomie erfolge zumeist der Abbruch der Schwangerschaft, so Kopp weiter. Bereits jetzt führten rund 90 Prozent der Trisomie-Verdachtsfälle zum Tod des Embryos. Nötig sei in jedem Falle eine frühzeitige und ausführliche ärztliche und psychosoziale Aufklärung, Beratung und Begleitung, in der gerade nicht die Frage nach dem Schwangerschaftsabbruch im Mittelpunkt stehe. Kopp forderte eine breite gesellschaftliche und politische Debatte sowie politische und gesetzliche Regelungen.


Neues Angebot in Dresden: Segensfeiern für Schwangere

Dresden (ALfA). Unter dem Motto „Neues Leben berührt“ wird am 22. August erstmals eine Segensfeier für Schwangere in der Unterkirche der Dresdner Frauenkirche stattfinden. Das berichtet die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“ unter Berufung auf eine Mitteilung der Stiftung Frauenkirche Dresden. Ihr zufolge werde Pfarrerin Angelika Behnke durch die Feier führen. „Die Teilnehmenden können Kerzenwünsche formulieren und Sorgensteine ablegen, und sie können sich einen persönlichen Segen zusprechen lassen“, wird Behnke zitiert.

Bei Wort und Musik könnten sie in einem besinnlichen Moment für den bevorstehenden Lebensabschnitt gestärkt werden. Eingeladen sind neben den Schwangeren auch die Partner, Geschwisterkinder, Großeltern und Freunde. Ferner heißt es, die Segensfeier finde „in ökumenischer Offenheit statt und richtet sich an alle, unabhängig von religiöser Zugehörigkeit, Weltanschauung oder sexueller Orientierung“.

Wie laut „idea“ von Seiten der Frauenkirche verlautete, solle die nächste Segensfeier am 10. Oktober in der Unterkirche der katholischen Hofkirche in Dresden veranstaltet werden. In den Folgejahren solle sie zwei Mal im Jahr sowohl in einer evangelischen als auch einer katholischen Kirche im Wechsel stattfinden.

Organisiert worden sei das Angebot von der Schwangerschaftsberatung KALEB Dresden, dem Familienpastoral des Bischöflichen Ordinariats des Bistums Dresden-Meißen, der Beratungsstelle donum vitae Dresden, der Frauen- und der Männerarbeit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, der Schwangerschaftsberatung des Caritasverbandes für Dresden sowie der Stiftung Frauenkirche Dresden.


Termine


17.09.2021 | Fachtagung des Bundesverbands Lebensrecht

Thema: Der Mensch als Produkt. Reproduktionsmedizin – Fortschritt oder Irrweg?

Ort: Mövenpick Hotel Berlin, Schöneberger Str. 3, 10963 Berlin

Beginn: 13.00 Uhr
Ende: 17.30 Uhr

Referenten: Prof. Dr. theol. Peter Schallenberg, Mag. Susanne Kummer, Prof. Dr. med. Paul Cullen

Programm und Anmeldung unter: www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung


17.09.2021 | Pro-Life-Wochenende der Jugend für das Leben

Mehr Informationen in Kürze

18.09.2021 | Marsch für das Leben in Berlin

Beginn der Kundgebung: 13:00 Uhr

Mehr Informationen in Kürze

09.10.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Stuttgart

Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de

14. – 17.10.2021 | KALEB-ALfA-Kooperationsseminar

Anmeldung unter info@kaleb.de


22. – 24.10.2021 | Beraterinnenfortbildung

Ort: Bad Laer, bei Osnabrück

Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg im Kontext der Schwangerenberatung
Referentin: Sandra Sinder

Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de



Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Geschäftsstelle
Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031       
Facebook Twitter Instagram

Wenn Sie diese E-Mail (an: newsletter@newslettercollector.com) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

 

Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Ottmarsgäßchen 8
86152 Augsburg
Deutschland

0821-512031