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In eigener Sache: Newsletter-Redaktion wünscht Lesern ein frohes Allerheiligenfest

Augsburg (ALfA). Die Redaktion des ALfA-Newslettern wünscht allen Beziehern des wöchentlich erscheinenden ALfA-Newsletters ein frohes Allerheiligenfest und dankt bei dieser Gelegenheit der Leserschaft auch gleich für die Treue in diesem Jahr. Und natürlich freut sie sich auch über jede weitere Empfehlung.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Newsletter-Redaktion wünscht Lesern ein frohes Allerheiligenfest
Österreich: Regierung einigt sich auf Kompromiss bei Suizidhilfe
USA: Supreme Court veranstaltet Anhörung zu „Senate Bill 8“
US-Präsident Joe Biden zu Besuch im Vatikan – Mögliches Thema: Abtreibung
Termine

Österreich: Regierung einigt sich auf Kompromiss bei Suizidhilfe

Wien (ALfA). Österreichs Regierungskoalition aus ÖVP und Grünen hat sich auf einen Gesetzentwurf für ein neues „Sterbeverfügungsgesetz“ verständigt. Personen, die Hilfe beim Suizid in Anspruch nehmen wollen, können demnach ab 2022 eine „Sterbeverfügung“ verfassen. Ausdrücklich ausgeschlossen von der beabsichtigten Neuregelung sind Minderjährige.

Ohne eine Einigung der Regierung wäre ab dem 1.1.2022 jede Form der Suizidhilfe automatisch straffrei gestellt worden. Der Grund: Am 11. Dezember 2020 hatte der Verfassungsgerichtshof ein generelles Verbot der Beihilfe zur Suizidhilfe für verfassungswidrig erklärt. Die Richter begründeten ihr Urteil mit der Behauptung, die freie Selbstbestimmung des Menschen, umfasse auch das Recht, Hilfe von Dritten bei einem Suizid zu erbitten und in Anspruch zu nehmen.

Eine „Sterbeverfügung“ verfassen können soll laut dem Gesetzentwurf, wer volljährig und zweifelsfrei entscheidungsfähig ist. Ferner muss der Betreffende entweder an einer unheilbaren, zum Tod führenden oder aber einer schweren, dauerhaften Krankheit mit anhaltenden Symptomen leiden, welche die „gesamte Lebensführung dauerhaft beeinträchtigen“ und „einen für die betroffene Person nicht anders abwendbaren Leidenszustand mit sich bringt“.

Vor der Errichtung einer Sterbeverfügung sind zwei Ärzte zu konsultieren, von denen wenigstens einer eine palliativmedizinische Qualifikation besitzt. Diese haben den Sterbewilligen über Behandlungsalternativen, Hospizversorgung und palliativmedizinische Maßnahmen sowie über die Möglichkeit, psychotherapeutische und suizidpräventive Beratungen in Anspruch zu nehmen, aufzuklären. Der Arzt muss nicht nur eine Erkrankung im Sinne des Gesetzes bestätigen, sondern auch einen Psychiater oder klinischen Psychologen hinzuziehen, wenn er einen Hinweis auf eine psychische Störung wahrnimmt.

Nach der ärztlichen Aufklärung und einer Bedenkzeit von mindestens zwölf Wochen, die bei Personen mit einer terminalen Erkrankung auf zwei Wochen verkürzt werden kann, kann der Sterbewillige bei einem Notar schriftlich eine Sterbeverfügung errichten. Die Vorlage dieses Dokuments berechtigt anschließend jede Apotheke, das tödliche Präparat Natrium-Pentobarbital abzugeben oder auch zuzustellen – entweder an den Sterbewilligen selbst oder an „eine in der Sterbeverfügung namentlich genannte, Hilfe leistende Person“.

Wie der Gesetzentwurf weiter festhält, ist niemand „verpflichtet, eine Hilfeleistung zu erbringen, eine ärztliche Aufklärung durchzuführen oder an der Errichtung einer Sterbeverfügung mitzuwirken.“ Auch dürfe niemand wegen seiner Weigerung in irgendeiner Weise benachteiligt werden. Gleiches gilt auch für Personen, die bereit sind, Suizidhilfe zu leisten. Inwieweit dies Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft dazu zwingt, Suizidbeihilfe in ihren Einrichtungen zu dulden, bleibt abzuwarten. Der Gesetzesentwurf wird nun begutachtet. Die Begutachtungsfrist endet am 12. November 2021.

Um eine Kommerzialisierung der Suizidhilfe zu verhindern, verbietet der Gesetzentwurf ferner jede Form der Werbung für Suizidhilfe sowie die Annahme von Vorteilen, „die über den Ersatz des nachgewiesenen Aufwands hinausgehen“.Beibehalten wurde das Verbot der Anstiftung zur Selbsttötung. Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren wird bedroht, „wer eine andere Person dazu verleitet, sich selbst zu töten“. Gleiches gilt für den, der einer minderjährigen oder nicht im Sinne des Gesetzes kranken sowie ärztlich unaufgeklärten Person Hilfe leistet, sich selbst zu töten.


USA: Supreme Court veranstaltet Anhörung zu „Senate Bill 8“

Washington (ALfA). Der Oberste Gerichtshof der USA wird sich am kommenden Montag (1. November) in einer kurzfristig angesetzten Anhörung mit dem texanischen Abtreibungsgesetz befassen. Das berichtet die in Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinende katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ in ihrer aktuellen Ausgabe. Während die US-Regierung den Supreme Court aufgefordert hatte, das im September 2021 in Kraft getretene Gesetz, das Ärzten verbietet, vorgeburtliche Kindstötung durchzuführen, sobald der Herzschlag des Kindes feststellbar ist, zu kassieren, forderte der Bundesstaat Texas die Höchstrichter auf, das unter dem Titel „Senate Bill 8“ firmierende Gesetz zu belassen.

Wie die Zeitung schreibt, vertritt der texanische Generalstaatsanwalts Ken Paxton die Ansicht, der Versuch der US-Regierung, das Gesetz zu blockieren, sei nicht zulässig. Die Verfassung weise der Bundesregierung „keine besondere Rolle beim Schutz eines vermeintlichen Rechts auf Abtreibung“ zu. Ob die Verfassungsrichter im Anschluss an die Anhörung eine Entscheidung fällen und bekanntgeben, ist Experten zufolge offen. Im Dezember will sich der Supreme Court mit einem weiteren Abtreibungsgesetz befassen.


US-Präsident Joe Biden zu Besuch im Vatikan – Mögliches Thema: Abtreibung

Rom (ALfA). US-Präsident Joe Biden trifft heute zum Auftakt einer mehrtägigen Europa-Reise auf Papst Franziskus. Biden traf bereits am Vormittag im Vatikan ein. Der US-Präsident nimmt in Rom an dem morgen beginnenden G-20-Gipfel teil. Erwartet wird, dass der Papst bei dem Treffen mit Biden auch das Thema Abtreibung ansprechen wird.

Bidens Sprecherin Jen Psaki bemühte sich jedenfalls das Thema bereits im Vorfeld abzuräumen. Bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus erklärte Psaki: Biden sei „jemand, der sich für das Recht einer Frau einsetzt, sich für eine Abtreibung zu entscheiden, und der denkt, dass dieses Recht wichtig ist“. Papst Franziskus dagegen habe sich anders als Biden zu Abtreibung geäußert.


Termine


13.11.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Online

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de

19.03.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Chemnitz

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de

18.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
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