Bätzing räumt „Dissens“ mit ZdK beim Thema Abtreibung ein Frankfurt (ALfA) Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Limburgs Bischof Georg Bätzing, hat einen „Dissens“ zwischen der DBK und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) bei der Frage der Abtreibung eingeräumt. Das meldet der deutsche Dienst der katholischen Nachrichtenagentur „Catholic News Agency“ (CNA). Wie die Agentur schreibt, seien Bätzig und ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp bei der Vierten Synodalversammlung des „Synodalen Wegs“, die gestern in Frankfurt begann, auf Anfrage eines Synodalen gezwungen gewesen, sich zu diesem Thema zu äußern.
Wie im ALfA-Newsletter bereits mehrfach berichtet, hatte ZdK-Präsidentin Irme Stetter Karp in einem Beitrag für die Beilage „Christ und Welt“ der Wochenzeitung „Die Zeit“ (Ausgabe v. 14.7.) gefordert, „sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruch flächenddeckend ermöglicht wird“. Ferner stehe ein „eine Reflexion“ darüber an, „wie das Angebot sichergestellt werden kann, – was auch die Schulung von Ärzt*innen in der Ausbildung umfasst.“
Der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, hatte noch am gleichen Tag auf Anfrage des Internetportals „kath.net“ die Forderung zurückgewiesen und erklärt: „Die von ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp vorgetragene Position zur Notwendigkeit eines flächendeckenden Angebots von Schwangerschaftsabbrüchen widerspricht der Haltung der Deutschen Bischofskonferenz. Statt einer flächendeckenden Möglichkeit für Abtreibungen brauchen wir ein flächendeckendes qualifiziertes Beratungsangebot für Frauen.“
In einer tags darauf vom ZdK verbreiteten Mitteilung wies Stetter-Karp die Klarstellung Kopps zurück. Entscheide sich eine Frau nach der Beratung „selbstbestimmt für einen Abbruch der Schwangerschaft“ müsse es auch möglich sein, ihn durchführen zu lassen. Und weiter: „Alles Recht auf Selbstbestimmung hilft nicht, wenn die Hürden unüberwindlich sind.“
In Frankfurt erklärte Bätzing nun laut CNA, bei einem persönlichen Gespräch mit Stetter-Karp wie auch bei einer „langen Aussprache“ des erweiterten Synodalpräsidiums sei „deutlich geworden, dass wir (…) in den Grundaussagen übereinstimmen, dass wir aber in dieser Formulierung, die (…) auf ein flächendeckendes Angebot auch der Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs hinweist, sicher nicht miteinander in Einklang kommen“. ZdK und DBK seien sich aber einig, „dass wir hier in unserem rechtsstaatlichen System schützen wollen, was wir bisher als einem politischen Kompromiss haben, weil es Besseres nicht gibt“. Und weiter: „Obwohl dieser politische Kompromiss, der sich in der jetzigen Gesetzeslage äußert, nicht das ist, was uns als katholische Kirche vollumfänglich im Lebensschutz umtreibt und was wir auch weiterhin nicht müde werden zu sagen.“
Unmittelbar nach der Wortmeldung Bätzings habe Stetter-Karp erklärt, sie halte „die Ergebnisoffenheit einer Beratung“ für notwendig. Wenn man aber diese Position vertrete, habe das „zur Folge, dass man auch über die Frage der Versorgung, so sensibel und heikel das ist, sprechen können muss“. „Selbstverständlich bin auch ich der Überzeugung, dass gleichzeitig gelten muss, dass niemand gegen sein Gewissen gezwungen werden kann, als Arzt bzw. Ärztin einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen“, zitiert CNA Stetter-Karp.
Wie die Agentur weiter schreibt, bezeichnete Stetter-Karp die aufgrund ihres Namensbeitrag für „Die Zeit“ an sie gerichteten Rücktrittsforderungen als „Kampagne“. |