Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: Save the date – Marsch für das Leben am 21. September in Berlin und Köln

 
Augsburg (ALfA) Am 21. September ist es wieder soweit. Dann lädt der Bundesverband Lebensrecht (BVL) gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden zum jährlichen „Marsch für das Leben“ nach Berlin und Köln. Nach der erfolgreichen Premiere im vergangenen Jahr wird der „Marsch für das Leben“ zum zweiten Mal zeitgleich in der Bundeshauptstadt und in der Rheinmetropole stattfinden. Beginnen werden die Märsche, bei denen die Teilnehmer für den Schutz des Lebens eines jeden Menschen, von der Zeugung bis zu seinem natürlichen Tod, demonstrieren, jeweils mit einer Kundgebung um 13.00 Uhr.
Mehr Informationen finden sich unter www.bundesverband-lebensrecht.de

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Save the date – Marsch für das Leben am 21. September in Berlin und Köln
Buschmann hält Aufhebung des Verbots der Eizellspende noch vor der Bundestagswahl für möglich
Polen: Tusk scheitert mit Liberalisierung der Abtreibung im Parlament
Schweiz: Neue Suizidhilfeorganisation stellt Todeskapsel „Sarco“ vor
Termine

 




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Buschmann hält Aufhebung des Verbots der Eizellspende noch vor der Bundestagswahl für möglich

Berlin (ALfA) Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält eine Initiative zur Legalisierung der in Deutschland bislang verbotenen Eizellenspende noch vor der Bundestagswahl im September 2025 für umsetzbar. Eine entsprechende Reform würde Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch unterstützen. Allerdings sei es gute Tradition, dass Gesetzesentwürfe zu anspruchsvollen rechtsethischen Fragen nicht von der Bundesregierung, sondern fraktionsübergreifend aus der Mitte des Deutschen Bundestags vorgelegt würden. Innerhalb der Regierungsfraktionen gebe es den Wunsch, das auch in diesem Fall so zu handhaben.

Bei der von der SPD-Fraktion und Bundes- und Landespolitikern von Bündnis 90/Die Grünen vehement geforderten Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch erwartet Buschmann hingegen keine zeitnahe Einigung. Der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sagte der FDP-Politiker: „Beim Schwangerschaftsabbruch stellen sich besonders schwierige verfassungsrechtliche Fragen“. Zudem gebe es hierzu innerhalb der Regierungsfraktionen und in der Gesellschaft sehr unterschiedliche Perspektiven. „Bei der Eizellenspende sehe ich deutlich mehr Übereinstimmungen.“ Klar sei auch: „Eine Erlaubnis der Eizellenspende wäre mit dem Grundgesetz vereinbar.

Im April hatte die von der Bundesregierung eingesetzte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ empfohlen, vorgeburtliche Kindstötungen mindestens während des ersten Drittels der Schwangerschaft „rechtmäßig“ zu stellen. Möglich sei das nach Ansicht der Kommissionsmitglieder prinzipiell aber auch bis zur Überlebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibs. Nach der seit 1995 geltenden Gesetzeslage sind Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche, bei denen sich die Schwangere zuvor in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten hat lassen, zwar „straffrei“ aber gleichwohl „rechtswidrig“. Im Falle einer Legalisierung der Eizellenspende solle der Gesetzgeber nach Ansicht der Kommission mehrere Auflagen erlassen: So solle etwa der Handel mit Eizellen unzulässig bleiben. Auch das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung müsse garantiert werden.

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, kündigte an, einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten zu wollen. „Ich beabsichtige, noch in diesem Sommer die Kolleginnen und Kollegen der anderen demokratischen Fraktionen zu kontaktieren und einzuladen, gemeinsam an einem Gruppenantrag zur Legalisierung der Eizellenspende zu arbeiten“, zitiert dpa die FDP-Politikerin. Das aktuell geltende Verbot sei medizinisch sowie gesellschaftlich schon länger nicht mehr begründbar. Auch hätten mit Ausnahme von Deutschland und Luxemburg bereits alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union den Weg der Legalisierung beschritten. Helling-Plahr: „Es wird höchste Zeit, dass auch wir im 21. Jahrhundert ankommen und Frauen eine selbstbestimmte Entscheidung darüber ermöglichen, ob sie ihre Eizellen spenden möchten.“



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Polen: Tusk scheitert mit Liberalisierung der Abtreibung im Parlament


Warschau (ALfA) Polens Ministerpräsident Donald Tusk ist mit dem Versuch, vorgeburtliche Kindstötung zu liberalisieren, im Sejm vorerst gescheitert. 218 Abgeordnete votierten vergangenen Freitag gegen einen Gesetzentwurf, der die Beihilfe zur Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei stellen sollte. 215 Abgeordnete stimmten dafür. In Polen sind vorgeburtliche Kindstötungen nur nach Inzest und Vergewaltigung erlaubt oder wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährdet. Während der Schwangeren keine Strafverfolgung droht, können Ärzte oder andere Personen, die eine Abtreibung durchführen oder daran mitwirken, etwa durch Bereitstellung der Abtreibungspille, mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren belangt werden.

Bei der Abstimmung im polnischen Unterhaus stimmten 24 Abgeordnete des „Dritten Weges“, unter ihnen auch Verteidigungsminister Władysław Kosiniak-Kamysz, mit „Nein“. Zwei Parlamentarier aus Tusk eigener Partei enthielten sich. Regiert wird Polen derzeit von einem Dreierbündnis aus Tusks liberalkonservativer Bürgerkoalition, dem christlich-konservativen Dritten Weg und dem Linksbündnis Lewica. Polens Staatspräsident Andrezj Duda hatte vor der Abstimmung angekündigt, er werde den von Liberalen und Linken in den Sejm eingebrachten Gesetzentwurf nicht unterzeichnen und stattdessen sein Veto einlegen, sollte dieser im Parlament eine Mehrheit erhalten. Zur Begründung sagte Duda, Abtreibung sei „das Töten von Menschen“.

In einem am 16. Juni in den Kirchen verlesenen Hirtenbrief hatten Polens Bischöfe zum Schutz des Lebens aufgerufen. In dem Dokument, das die polnische Bischofskonferenz bei ihrer Frühjahrsvollversammlung verabschiedet hatte, beklagen die Bischöfe unter anderem, den „wachsenden Druck“ den „rechtlichen Schutz des menschlichen Lebens in Richtung einer Legalisierung der Tötung des Kindes im Mutterleib zu verändern“ und fordern: „Jeder Mensch guten Willens sollte sich dem widersetzen“. Weil das Leben „als höchster Wert eines jeden Menschen“ und als „ grundlegendes Element des Gemeinwohls“ ein „fundamentales Gut“ sei, das „über der individuellen Freiheit der anderen“ stehe, habe niemand „das Recht, im Namen der persönlichen Freiheit über das Leben eines anderen Menschen zu entscheiden“.

„Als Hirten der katholischen Kirche in Polen und zugleich als Bürger unseres Landes haben wir das Recht und die Pflicht, sowohl die Gläubigen der katholischen Kirche als auch alle Menschen guten Willens daran zu erinnern, dass wir verpflichtet sind, die Menschen zu achten, insbesondere die Schwächsten und Wehrlosen“, so die Bischöfe weiter. In dem Schreiben verweisen die Hirten ferner darauf, dass diejenigen, „die durch den gesellschaftlichen Auftrag mit der Sorge für das Gemeinwohl betraut sind“, eine besondere Verantwortung für den Schutz der Würde und des Lebens trügen.



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Schweiz: Neue Suizidhilfeorganisation stellt Todeskapsel „Sarco“ vor


Zürich (ALfA) In Zürich hat die neue Suizidhilfeorganisation „The Last Resort“ (dt.: Der letzte Ausweg) die Todeskapsel „Sarco“ vorgestellt. Das berichten zahlreiche Medien. Mit ihr sollen sich Sterbewillige in Zukunft per Knopfdruck selbst töten können. Auf diesen füllt sich die Kapsel mit Stickstoff, der den Sauerstoff verdrängt, mit der Folge, dass die Insassen ersticken. In der Schweiz ist Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt. Wie die „Neue Züricher Zeitung“ (NZZ) schreibt, verhandele die Organisation derzeit mit Kantonen über den Einsatz der Todeskapsel. Die Gesundheitsbehörde des Schweizer Kantons Schaffhausen habe die Verwendung des Geräts bereits auf unbestimmte Zeit verboten.




 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


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Termine

 


29.07.2024 | Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, per Zoom

Info unter bielefeld@alfa-ev.de


12.09.2024
| Patin für 9 Monate stellt sich vor

Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 20.30 Uhr

Ort: Osasis Kirche Lilienthal, Goebelstrasse 55-57, 28865 Lilienthal

Anmeldung: brit@vita-L.de

16.09.2024 | Seelsorge für das Leben – Vortragsreihe 2024
Prof. Dr. Stephan Patt (Köln): Herausgeforderte Seelsorge: Ist der Hirntote wirklich tot?

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr Via ZOOM

Anmeldung: www.alfa-ev.de/kalender oder seelsorge@alfa-ev.de


21.09.2024 | Marsch für das Leben

Beginn: 13:00Uhr
Berlin und Köln

Weitere Informationen: www.bundesverband-lebensrecht.de/marsch-fuer-das-leben/

28.09.2024 | Patinnenschulung

Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 16.00Uhr

Ort: per Zoom / Onlineschulung

Anmeldung: brit@vita-L.de
Mehr Termine finden Sie unter: www.alfa-ev.de/kalender
 

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Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
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