Polen: Tusk scheitert mit Liberalisierung der Abtreibung im Parlament Warschau (ALfA) Polens Ministerpräsident Donald Tusk ist mit dem Versuch, vorgeburtliche Kindstötung zu liberalisieren, im Sejm vorerst gescheitert. 218 Abgeordnete votierten vergangenen Freitag gegen einen Gesetzentwurf, der die Beihilfe zur Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei stellen sollte. 215 Abgeordnete stimmten dafür. In Polen sind vorgeburtliche Kindstötungen nur nach Inzest und Vergewaltigung erlaubt oder wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährdet. Während der Schwangeren keine Strafverfolgung droht, können Ärzte oder andere Personen, die eine Abtreibung durchführen oder daran mitwirken, etwa durch Bereitstellung der Abtreibungspille, mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren belangt werden.
Bei der Abstimmung im polnischen Unterhaus stimmten 24 Abgeordnete des „Dritten Weges“, unter ihnen auch Verteidigungsminister Władysław Kosiniak-Kamysz, mit „Nein“. Zwei Parlamentarier aus Tusk eigener Partei enthielten sich. Regiert wird Polen derzeit von einem Dreierbündnis aus Tusks liberalkonservativer Bürgerkoalition, dem christlich-konservativen Dritten Weg und dem Linksbündnis Lewica. Polens Staatspräsident Andrezj Duda hatte vor der Abstimmung angekündigt, er werde den von Liberalen und Linken in den Sejm eingebrachten Gesetzentwurf nicht unterzeichnen und stattdessen sein Veto einlegen, sollte dieser im Parlament eine Mehrheit erhalten. Zur Begründung sagte Duda, Abtreibung sei „das Töten von Menschen“.
In einem am 16. Juni in den Kirchen verlesenen Hirtenbrief hatten Polens Bischöfe zum Schutz des Lebens aufgerufen. In dem Dokument, das die polnische Bischofskonferenz bei ihrer Frühjahrsvollversammlung verabschiedet hatte, beklagen die Bischöfe unter anderem, den „wachsenden Druck“ den „rechtlichen Schutz des menschlichen Lebens in Richtung einer Legalisierung der Tötung des Kindes im Mutterleib zu verändern“ und fordern: „Jeder Mensch guten Willens sollte sich dem widersetzen“. Weil das Leben „als höchster Wert eines jeden Menschen“ und als „ grundlegendes Element des Gemeinwohls“ ein „fundamentales Gut“ sei, das „über der individuellen Freiheit der anderen“ stehe, habe niemand „das Recht, im Namen der persönlichen Freiheit über das Leben eines anderen Menschen zu entscheiden“.
„Als Hirten der katholischen Kirche in Polen und zugleich als Bürger unseres Landes haben wir das Recht und die Pflicht, sowohl die Gläubigen der katholischen Kirche als auch alle Menschen guten Willens daran zu erinnern, dass wir verpflichtet sind, die Menschen zu achten, insbesondere die Schwächsten und Wehrlosen“, so die Bischöfe weiter. In dem Schreiben verweisen die Hirten ferner darauf, dass diejenigen, „die durch den gesellschaftlichen Auftrag mit der Sorge für das Gemeinwohl betraut sind“, eine besondere Verantwortung für den Schutz der Würde und des Lebens trügen.
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