Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: „Seelsorge für das Leben“ bietet Online-Fortbildung an


Augsburg (ALfA)
Die von den Reihen der ALfA gegründete „Seelsorge für das Leben“ bietet eine „Online Fortbildung“ an. Die Zoom-Veranstaltung mit Professor Dr. Cornelius Roth findet am Montag, dem 13. Februar statt und steht unter der Überschrift „Chancen und Risiken einer am Lebensschutz orientierten Liturgie“. Beginn ist um 19 Uhr 30. Anmeldung und mehr Informationen unter: seelsorge@alfa-ev.de

Inhaltsangabe

In eigener Sache: „Seelsorge für das Leben“ bietet Online-Fortbildung an
Wiesemann für bedingte Zulassung der verbotenen Eizellspende
Suizidhilfe: Abgeordnete erwägen Zusammenlegung von Gesetzesentwürfen
Frankreich: Senat stimmt für Aufnahme von Anspruch auf Abtreibung in die Verfassung
Massachusetts: Gesetzesvorlage will Häftlinge mit Straferlass zur Organspende animieren
Termine

 

Wiesemann für bedingte Zulassung der verbotenen Eizellspende


Berlin (ALfA) Die Göttinger Medizinethikerin Claudia Wiesemann hat sich für eine bedingte Zulassung der in Deutschland verbotenen Eizellspende ausgesprochen. Dem Berliner „Tagespiegel“ sagte die Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin an der Universitätsmedizin Göttingen, man könne die Risiken klein halten und dafür sorgen, dass eine Spende nur erfolge, wenn die Frau aufgeklärt einwillige.

Bislang verbietet das Embryonenschutzgesetz (ESchG) die Eizellspende. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben jedoch in ihrem Koalitionsvertrag die Einrichtung einer Kommission vereinbart, die unter anderen die Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft prüfen soll.

Wiesemann, die von 2012 bis 2020 Mitglied des Deutschen Ethikrats war, wurde 2021 zum Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina gewählt. 2019 hatte die Leopoldina unter dem Titel „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ eine Stellungnahme publiziert, in der unter anderem eine Legalisierung der Eizellspende gefordert wird.

Suizidhilfe: Abgeordnete erwägen Zusammenlegung von Gesetzesentwürfen


Berlin (ALfA) In die gesetzliche Neureglung der Beihilfe zum Suizid kommt Bewegung. Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet, wollen die Initiatoren von zwei der drei Gesetzesentwürfe, die der Deutsche Bundestag im vergangenen Jahr bereits in Erster Lesung behandelt hat, ihre Entwürfe nun zu einem zusammenführen. Damit solle verhindern werde, dass der dritte Gesetzentwurf, der als der restriktivste gilt, im Parlament eine Mehrheit erringt.

Demnach sollen der von einer Gruppe und die Abgeordneten Katrin Hellig Plahr (FDP), Petra Sitte (Die Linke) und Helge Lindh (SPD) erarbeitete Gesetzesentwurf (Bundestagsdrucksache 20/2332) mit der von den Abgeordneten Renate Künast und Katja Keul (beide Bündnis 90/Die Grünen) vorgelegten Gesetzesvorlage (Bundestagsdrucksache 20/2293) fusioniert werden.

Anders als der von einer Gruppe von Abgeordneten um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) eingebrachte Gesetzesentwurf (Bundestagsdrucksache 20/904), der die „geschäftsmäßige“, das heißt, auf Wiederholung angelegte Suizidassistenz verbieten will, sehen die beiden anderen Gesetzesentwürfe keine Regelung im Strafrecht vor.

Frankreich: Senat stimmt für Aufnahme von Anspruch auf Abtreibung in die Verfassung


Paris (ALfA) Der Senat des französischen Parlaments hat mehrheitlich dafür gestimmt, einen Anspruch auf Abtreibung in der Verfassung zu verankern. Das berichtet die in Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinende katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ auf ihrem Online-Portal. Wie die Zeitung schreibt, hätten am Mittwochabend 166 Senatoren für eine entsprechende Formulierung gestimmt, 152 hätten dagegen votiert.

Das Ergebnis der Abstimmung gilt allgemein als Überraschung. Erst im vergangenen Herbst hatte der Senat, in dem die bürgerlichen „Républicans“ die Mehrheit stellen, einen beinah gleichlautenden Vorstoß noch rundherum abgelehnt.

Wie die Zeitung schreibt, sei in der nun beschlossenen Fassung, der von der Nationalversammlung vorgeschlagene Begriff „Recht“ durch den Begriff „Freiheit“ ersetzt worden. Anstatt: „Das Gesetz garantiert den effektiven und gleichen Zugang zum Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch“, heiße es nun: „Das Gesetz legt die Bedingungen fest, unter den die Freiheit der Frau, ihre Schwangerschaft zu beenden, ausgeübt wird.“

Wie die Zeitung weiter berichtet, muss der nun beschlossene Text zunächst noch einmal in Zweiter Lesung vom Parlament beraten werden. Am Ende müsse ein Referendum über die Änderung der Verfassung entscheiden. Das sei nur dann nicht der Fall, wenn die Regierung selbst einen entsprechenden Entwurf vorlege. Sollte dies erfolgen, dann müssten sich Parlament und Senat nach einer Annahme in den beiden Kammern in einem „Kongress“ versammeln und den Text mit drei Fünfteln der Stimmen annehmen.

Massachusetts: Gesetzesvorlage will Häftlinge mit Straferlass zur Organspende animieren


Boston (ALfA) Im US-amerikanischen Bundesstaat Massachusetts sollen Insassen von Gefängnissen Haftstrafen um zwei Monate bis zu einem Jahr verkürzen können, wenn sie sich im Gegenzug zur „Spende“ von Knochenmark oder eines Organs bereitfinden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der jetzt von zwei Abgeordneten der Demokraten in das Parlament in Boston eingebracht wurde.

Der unter der Bezeichnung „Bill HD 3822“ firmierende Gesetzesentwurf der Abgeordneten Judith A. Garcia und Carlos González sieht dazu die Einrichtung eines entsprechenden Organspende-Programms vor, das von einem fünf-köpfigen Ausschuss verwaltet wird, der auch über die Dauer der Haftverkürzung entscheiden soll. In dem im Nordosten der USA gelegenen Bundesstaat, warteten derzeit fast 5.000 Bürger auf eine Organtransplantation, begründete Judith A. Garcia auf dem Kurznachrichtendienst Twitter den Gesetzesentwurf. Indem sie anderen hülfen, könnten die Inhaftierten auch ihre eigene „körperliche Autonomie“ wiederherstellen.

Der Direktor des „Center for Bioethics“ der Harvard Medical School, Robert Truog, kommentierte den Gesetzentwurf gegenüber dem „Boston Globe“ mit den Worten: „Es scheint, dass es hier eine Gegenleistung gibt, die nicht vereinbar damit ist, wie wir über Organspenden denken.“ Organspenden seien „Gaben“, die „ohne Gegenleistung, egal welcher Art“, abgegeben würden.

In den USA wird die Abgabe von Organen gegen Geld als „Organhandel“ betrachtet, der verboten ist.
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Termine

13.02.2023 | Zoom-Online-Fortbildung der „Seelsorge für das Leben“

Thema: Chancen und Risiken einer am Lebensschutz orientierten Liturgie
Referent: Professor Dr. Cornelius Roth
Beginn: 19.30 Uhr

Anmeldung & mehr Informationen unter: seelsorge@alfa-ev.de
21.02.2023 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb

Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr
7. – 11.03.2023 | Didacta
Auf der Bildungsmesse in Stuttgart wird die ALfA wieder mit einem eigenen Stand präsent sein.

21.03.2023 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb
Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr

 

 

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