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In eigener Sache: Sieglinde Reiche gestaltet Jahres-Kalender für ALfA

Augsburg (ALfA). Die Stuttgarter Künstlerin Sieglinde Reiche, deren Weihnachts- und Kunstpostkarten sich großer Beliebtheit erfreuen, hat exklusiv und kostenlos für die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. einen Kalender gestaltet, der nur bei der ALfA erhältlich ist. Der Kalender 2021 kann ebenso wie die Karten, über die Bundesgeschäftsstelle der ALfA in Ausgburg oder über den Shop auf der ALfA-Homepage bezogen werden. Die Erlöse kommen ausschließlich ALfA-Projekten zugute.















Inhaltsangabe

In eigener Sache: Sieglinde Reiche gestaltet Jahres-Kalender für ALfA
Polen: Abtreibungsurteil löst Proteste aus
CDL begrüßt Urteil – Berlins KDFB-Vorsitzende: „Abtreibung ist kein Verbrechen“
Amy Coney Barrett als Richterin am US-Supreme Court vereidigt
Neuseeländer votieren bei Referendum für Legalisierung der Sterbehilfe
Termine

Polen: Abtreibungsurteil löst Proteste aus

Warschau (ALfA). In mehreren Städten Polens hat das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das am vergangenen Donnerstag Abtreibungen aufgrund einer eugenischen Indikation für verfassungswidrig erklärte (vgl. ALfA-Newsletter vom 23.10.), zu massiven Protesten geführt.

In Warschau blockierten Demonstranten Anfang der Woche zentrale Kreuzungen, setzten sich auf Straßen oder Straßenbahngleise. Für den gestrigen Mittwoch rief die Abtreibungsaktivistin Martha Lempart, die hinter vielen der lokalen Protestaktionen stehen soll, zum Generalstreik auf. „Ab Mittwoch gehen wir nicht zur Arbeit, in die Schule, in die Hochschule und öffnen unsere Schulen nicht“, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ Lempart. Wie die „Deutsche Welle“ berichtet, störte eine Gruppe von etwa 20 Frauen und Männer einen Gottesdienst im Posener Dom mit Sprechgesängen und Transparenten derart, dass dieser abgebrochen wurde. Vereinzelt seien Kirchenfassenden mit Parolen wie „Abtreibung ist ok“ und „Abtreibung ohne Grenzen“ besprüht worden. In einem Vorort Warschaus und in Posen seien jeweils Denkmäler des Johannes Pauls II. geschändet worden.
Foto: wikipedia
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das den Weg für eine Reform der Abtreibungsgesetze des Landes frei macht, war am 22. Dezember, dem Gedenktag des heiligen Papstes, verkündet worden. Wie die „New York Times“ berichtet, hätten sich den Protesten auch Taxifahrer, Landwirte und Bergarbeiter angeschlossen, die jeweils ihre eigenen Beschwerden gegen die Regierung vortrügen. In deutschen Medien ist davon nichts zu lesen. Stattdessen wird hierzulande vielfach der Eindruck erweckt, das Urteil verweise abtreibungswillige Schwangere in Polen an Kurpfuscher.

Diese Sorge ist überwiegend unbegründet. Schätzungen zufolge lassen bereits jetzt jährlich rund 200.000 in Polen beheimatete Frauen, Abtreibungen im Ausland vornehmen. Wieder andere lassen sich von Organisation wie „Women on waves“, die Abtreibungspille „Mifegyne“ via Drohnen zustellen oder ordern sie im Internet.

In Polen sind Abtreibungen seit 1993 grundsätzlich verboten. Ausnahmen erlaubt das Gesetz bislang in drei Fällen: Wenn das Leben der Mutter durch die Fortsetzung der Schwangerschaft ernsthaft gefährdet ist, nach Vergewaltigungen oder Inzest sowie bei schwerwiegenden Fehlbildungen des Fötus. Laut offizieller Statistik ist Letzteres bei weitem der häufigste Grund für Abtreibungen, die – bis zum vergangenen Donnerstag – für legal erachten wurden. 2019 wurden ganze 1.074 der rund 1.110 gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen so begründet. Meist handelt es sich bei ihnen jedoch um ungeborene Kinder, bei denen das Down-Syndrom diagnostiziert wurde.

Möglich wurde das Urteil, weil 119 Abgeordnete der Regierungspartei „Recht und Gerechtigkeit“ sowie der Oppositionsparteien „Konföderation der polnischen Krone“ und „Kukiz'15“ den Verfassungsgerichtshof angerufen und die Prüfung der geltenden Gesetzeslage beantragt hatten. Nach Ansicht der Abgeordneten verstößt das Gesetz gegen die Artikel 30 und 38 der polnischen Verfassung, die die Würde und den rechtlichen Schutz des Lebens eines jeden Menschen garantieren. Der Verfassungsgerichtshof gab ihnen Recht. Wie die Vorsitzende Richterin Julia Przylebska erklärte, sei es „inakzeptabel zu sagen, dass ein Individuum aufgrund einiger Merkmale weniger wert ist als andere“.

Unterdessen riefen Polens Bischöfe zu gegenseitigem Respekt auf. Laut der Nachrichtenagentur „Kathpress“ erklärte Primas Wojciech Polak in einer Videobotschaft: „Lasst uns keine Spaltungen verursachen, lasst uns nicht dazu beitragen, dass sie zunehmen.“ Der Erzbischof von Gniezno bat um Respekt für heilige Orte und Gotteshäuser. Auch der Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz, Erzbischof Stanislaw Gadecki, ermunterte zum Dialog. Gewalt, Störungen von Gottesdiensten und Entweihungen seien nicht der richtige Weg. Er sei traurig, dass Menschen in vielen Kirchen mit Gewalt gehindert worden seien, ihren Glauben zu bekennen.


CDL begrüßt Urteil – Berlins KDFB-Vorsitzende: „Abtreibung ist kein Verbrechen“

Berlin (ALfA). Die Christdemokraten für das Leben (CDL) haben das Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs begrüßt. In einer Mitteilung an die Presse erklärte die CDL-Bundesvorsitzende Mechthild Löhr: „In einer europaweit vielbeachteten Entscheidung hat jetzt am 22. Oktober 2020 das oberste Gericht Polens, das Verfassungsgericht, Schwangerschaftsabbrüche auf Grund von Fehlbildungen des ungeborenen Kindes für verfassungswidrig erklärt. Damit folgt es konsequent einer Linie, die sich seit dem Ende des Kommunismus in Polen, politisch mehrheitlich immer wieder unterstützt, abgezeichnet hat. Im Kommunismus war in allen Ostblockstaaten Abtreibung völlig legal, stets zugänglich und zu Lasten der Frauen ein übliches Mittel der Familienplanung.“

Innerhalb der Europäischen Union gelte damit in Polen die mit weitest gehende Regelung zum Schutz des ungeborenen Lebens. Dies löse seit Jahren im In- und Ausland kontroverse Debatten aus. Löhr: „Als Christdemokraten für das Leben (CDL) begrüßen wir die grundsätzliche Entscheidung des höchsten polnischen Gerichts, die immer weiter zunehmende Zahl von Abtreibungen aufgrund von Behinderungen oder genetischen Belastungen als Unrecht und Diskriminierung gegenüber Ungeborenen zu begrenzen. Leider steigen insgesamt europa- wie weltweit die Zahlen von Abtreibungen aus genetischen und eugenischen Gründen signifikant an. Die meisten Länder, Parlamente, Regierungen und Gerichte schauen dieser Entwicklung kommentarlos zu oder forcieren sogar noch die Selektion ungeborener Menschen wegen genetischer Disposition oder Behinderung. Die Zahl der Abtreibungen aufgrund ,medizinischer‘ Indikation wächst auch in Deutschland auf fast vier Prozent aller Abtreibungen. In Deutschland haben zudem inzwischen sogar mehrfach bereits Gerichte entschieden, dass die nicht durch Abtreibung verhinderte Geburt eines behinderten Kindes im Einzelfall die betreffenden Ärzte schadensersatzpflichtig machen kann.“

Formal lasse die deutsche Rechtslage aus guten Gründen keine Abtreibung wegen Behinderung eines Kindes zu und verbiete damit eigentlich jede eugenische Selektion. „In großer Widersprüchlichkeit dazu erlaubt das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) jedoch die sogenannte ,medizinische‘ Indikation, die es ganz der Schwangeren überlässt, ob sie ein Kind aufgrund pränatal diagnostizierter möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen abtreibt oder annimmt. Damit ist die schwangere Frau oft unter erheblichen Druck gesetzt und wird im Grunde mit der Entscheidung über das Leben ihres Kindes allein gelassen. Die Gesellschaft müsste ihr sehr viel stärker als bisher erkennbar wertschätzend, unterstützend und begleitend zur Seite stehen und Hilfen anbieten. Seitens der CDL haben wir dazu häufiger konkrete Vorschläge gemacht“, so Löhr abschließend.

Unterdessen erklärte die Diözesanvorsitzende des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KFDB), Barbara John, in einer Pressemitteilung: „Abtreibung ist kein Verbrechen.“ Frauen, die an eine Abtreibung dächten, seien in einer Notlage. Sie bräuchten mitfühlende Begleitung. „Hier sehen wir die katholische Kirche in der Verantwortung, in Deutschland und in Polen. Wir fordern kompetente und ergebnisoffene Beratung für Frauen in einer solchen existenziellen Notlage. Dazu gehört in Deutschland auch eine Scheinvergabe nach § 7 SchKG durch katholische Schwangerschaftsberatungsstellen.“


Amy Coney Barrett als Richterin am US-Supreme Court vereidigt

Foto: commons.wikimedia.org
Washington (ALfA). Seit Anfang der Woche ist die 48-jährige Katholikin Amy Coney Barrett Richterin des US-Supreme Courts. Chief-Justice John Roberts nahm am Dienstag in einer privaten Zeremonie im East Conference Room den Eid der 103. Richterin am Obersten Gerichtshof entgegen.

Am Montag hatte zunächst der US-Senat mit 52 gegen 48 Stimmen die von US-Präsident Donald Trump nominierte Richterin für das Amt bestätigt. Anschließend legte Barrett im Weißen Haus ihren Eid ab.

US-amerikanische Lebensrechtler begrüßten die Ernennung der 48-jährigen Katholikin Amy Coney Barrett zur Richterin am Obersten Gerichtshof des Landes begrüßt. Wie die evangelische Nachrichtenagentur „idea“ berichtet, erklärte der evangelikalen Organisation „Focus on the Family“ (Die Familie im Mittelpunkt), Jim Daly, auf Facebook, die Entscheidung sei „ein Sieg für Anstand, Güte und den Glauben an die Ideale der konservativen Rechtsprechung“. Barrett stehe für einen „neuen Feminismus“, der in den USA entstehe und von Frauen getragen werde, die „Leben, Ehe, Kinder und Glauben annehmen“.
Barrett stammt aus New Orleans und hat sechs jüngere Geschwister. Mit ihrem Mann, einem Rechtsanwalt, hat die Katholikin sieben Kinder, darunter zwei, die das Paar adoptierte. Ein eigenes Kind ist Träger des Down-Syndroms. Barrett, die als juristisches Ausnahmetalent gilt, arbeitete bereits zu Beginn ihrer juristischen Laufbahn für den damaligen Höchstrichter Antonin Scalia. Wie Scalia, der 2016 verstarb, gilt Barrett als „Originalistin“. So werden in den USA die Verfechter einer wörtlichen Auslegung der Verfassung bezeichnet. Eine „Interpretation“ der Verfassung im (gesellschafts-)politischen Kontext der Zeit, wie sie von dem liberalen Richterblock am Supreme Court vertreten wird, lehnt Barrett ab. Barrett hält einen Bachelor of Arts (magna cum laude). Ihr anschließendes Jura-Studium an der katholischen Universität Notre Dame (US-Bundesstaat Indiana) schloss sie mit einer mit „summa cum laude“ bewerteten Promotion ab. Nach verschiedenen Stationen wurde sie 2002 als Professorin an Universität Notre Dame berufen. 2017 wurde sie für den siebten Gerichtskreis (Illinois, Idiana, Wisconsin) zur Richterin des Bundesberufungsgericht ernannt.

Neuseeländer votieren bei Referendum für Legalisierung der Sterbehilfe

Wellington (ALfA). Neuseelands Bürger haben sich in einem Referendum für die Legalisierung der Euthanasie ausgesprochen. Das berichtet die „Deutsche Presse Agentur“. Wie die Wahlbehörde am heutigen Freitag mitteilte, wurde eine entsprechende Vorlage mit 65,2 Prozent der Stimmen angenommen. Die sieht vor, dass unheilbar kranke Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf einen medizinisch begleiteten Suizid erhalten. Demnach müssen zwei Ärzte übereinstimmend zu dem Ergebnis kommen, dass der Patient keine sechs Monate mehr zu leben hat und daher die Möglichkeit haben sollte, den Ablauf und Zeitpunkt des Todes selbst zu bestimmen. Das Parlament muss nun binnen eines Jahres ein entsprechendes Gesetz erarbeiten und verabschieden.


Termine


11.12. – 12.12.2020 | Mitgliederversammlung der Jugend für das Leben

Ort: Frankfurt am Main
Mehr Informationen: anna-lena.stricker@alfa-ev.de


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E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031       
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