Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.

In eigener Sache: Spender für die Aktion „Geh Du für mich!“ gesucht

Augsburg (ALfA). Immer mehr junge Menschen kommen im September nach Berlin, um beim „Marsch für das Leben“ für das Lebensrecht auf die Straße zu gehen und Gesicht zu zeigen. Allerdings können sich nicht alle von ihnen die Fahrtkosten quer durch Deutschland leisten. Die ALfA möchte ihr Engagement dennoch unterstützen und ihnen die Anfahrt nach Berlin ermöglichen. Mit der Aktion „Geh Du für mich!“ sammelt sie jedes Jahr Spenden für Bahntickets und Fahrtkosten, damit bedürftige junge Befürworter des Lebens dennoch am „Marsch für das Leben“ in Berlin teilnehmen können. In diesem Jahr findet der Marsch am 18. September statt. Mehr Informationen zu der Aktion „Geh Du für mich!“ können Interessierte per Mail an info@alfa-ev.de anfordern.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Spender für die Aktion „Geh Du für mich!“ gesucht
USA I: Mississippi wirbt bei Supreme Court für Abtreibungsverbot
USA II: Richterin stoppt Abtreibungsgesetz im Bundestaat Arkansas
Forscher entwickeln Toxizitätstest – Einsatz embryonaler Stammzellen erwogen
Termine

USA I: Mississippi wirbt bei Supreme Court für Abtreibungsverbot

Washington/Jackson (ALfA). Der US-Bundesstaat Mississippi setzt sich in einem beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika anhängigen Fall für ein Verbot von Abtreibungen ein. Das berichtet unter anderem die „Deutsche Welle“. Der Sender beruft sich auf ein Schreiben, das die Generalstaatsanwältin des US-amerikanischen Bundesstaates, Lynn Fitch, gestern beim US-Supreme Court eingereicht habe. Darin heiße unter anderem: „Abtreibung als verfassungsmäßiges Recht hat keine Grundlage in Text, (...) Geschichte oder Tradition“.

Im Mai hatte der US-Supreme Court für viele überraschend angekündigt, den „Gestational Age Act“ des US-Bundesstaates Mississippi in seiner im Oktober beginnenden nächsten Amtszeit verfassungsrechtlich prüfen zu wollen (vgl. ALfA-Newsletter v. 21.5.). Das Gesetz verbietet, von wenigen Ausnahmen abgesehen, Abtreibungen ab der 15. Schwangerschaftswoche. Es war, nachdem Abtreibungsbefürworter dagegen Klage erhoben hatte, von Gerichten gestoppt worden.

Wie die „Deutsche Welle“ berichtet, bezeichne Fitch, das Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs im Fall „Roe vs. Wade“ aus dem Jahre 1973, das Abtreibungen in den USA praktisch legalisierte, in ihrem Schreiben als „ungeheuerlich falsch“. Für den Fall, dass der Supreme Court sein vorheriges Urteil nicht aufhebe, solle er zumindest das Abtreibungsverbot in Mississippi ohne eine Beschränkung aufgrund der Lebensfähigkeit des Kindes anerkennen, gibt der Sender Fitch wieder. Derzeit gelten sechs der neun Richter des US-Supreme Courts als konservativ, was die Chancen für eine Aufhebung oder Abschwächung des „Roe gegen Wade“-Urteils erhöhe. Eine Entscheidung werde nicht vor Juni 2022 erwartet.


USA II: Richterin stoppt Abtreibungsgesetz im Bundestaat Arkansas

Little Rock (ALfA). Eine US-Bezirksrichterin hat am Dienstag dieser Woche vorläufig das Inkrafttreten eines Gesetzes verhindert, das Abtreibungen in US-Bundesstaat Arkansas fast vollständig verboten hätte. Das berichtet unter anderem die „New York Times“. Der im März von Arkansans Gouverneur Asa Hutchinson unterzeichnete „Arkansas Unborn Chil Protection Act“ erlaubt vorgeburtliche Kindstötungen nur noch in Fällen, in denen diese medizinisch erforderlich sind, um das Leben der Mutter zu retten. Dies ist zum Beispiel bei Eileiterschwangerschaften immer wieder der Fall. Verstöße gegen das Gesetz können mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren und Geldstrafen von bis zu 100.000 US-Dollar (rund 84.000 Euro) geahndet werden.

Die vom ehemaligen US-Präsidenten Barack Obama ernannte Bezirksrichterin Kristine G. Baker begründete ihre Entscheidung damit, dass das Gesetz „verfassungswidrig“ sei. Amanda Priest, Sprecherin von Generalstaatsanwältin Leslie Rutledge, sagte der „New York Times“, Rutledge sei über die Entscheidung „enttäuscht“ und prüfe nun, was der „nächste angemessene Schritt“ sei.


Forscher entwickeln Toxizitätstest – Einsatz embryonaler Stammzellen erwogen

Basel (ALfA). Wissenschaftler am Department für Biosysteme der ETH Zürich in Basel haben einen Labortest entwickelt, mit dem sich neue Wirkstoffe zuverlässiger als bisher auf mögliche toxische Eigenschaften für schwangere Frauen und ihre ungeborenen Kinder prüfen lassen sollen. Das berichtet die Hochschule auf ihrer Homepage (ethz.ch).

Bis dato zum Einsatz kommende Zellkulturtests seien „eine starke Vereinfachung dessen, was sich im Mutterleib“ abspiele. Bislang gäben Forschende die zu testenden Substanzen einfach in Kulturschale mit embryonalen Stammzellen. Dadurch könnten sie Substanzen entdecken, die embryonale Zellen direkt schädigen.

In Wirklichkeit könnten Arzneistoffe im Köper einer schwangeren Frau aber auch von deren Stoffwechsel so verändert werden, dass sie dem Embryo indirekt schadeten, so etwa dann, wenn sie die „Funktion der Plazenta“ beeinträchtigten oder in dieser „Stressreaktionen“ auslösten.

Um solche Wirkungen feststellen zu können, entwickelten die Forscher nun einen „Chip mit mehreren Kompartimenten, die durch winzige Kanäle miteinander verbunden sind“. Auf ihnen kombinierten sie „aus Zelllinien gewonnene menschliche Plazentazellen mit kleinen Gewebekügelchen aus embryonalen Stammzellen von Mäusen (Embryoid Bodies), welche die frühe Embryonalentwicklung widerspiegeln“. Die zu testenden Substanzen erreichten so „zunächst eine Schicht Plazentazellen, müssen diese durchdringen und gelangten erst anschließend zu den Embryonalzellen – ähnlich wie dies auch im Mutterleib der Fall“ sei.

Wie es in dem auf der Homepage der ETH veröffentlichten Beitrag weiter heißt, sei es Ziel der Forscher, „einen neuen Test zu entwickeln, den auch die Pharmaindustrie einfach anwenden kann.“ Und weiter: „Indem embryoschädigende Stoffe bei der Entwicklung von Medikamenten frühzeitig erkannt und ausgeschlossen werden können, müssen anschließend weniger Stoffe in Tierversuchen getestet werden. Dies hilft, die Zahl an Tierversuchen zu reduzieren."

Ferner heißt es, die Forscher dächten darüber nach, „für die Embryoid Bodies in Zukunft menschliche Stammzelllinien zu verwenden statt solche von der Maus.“ Der Grund: Insbesondere in der Embryonalentwicklung und den Vorgängen in der Plazenta gebe es wesentliche Unterschiede zwischen Versuchstieren und dem Menschen.


Termine


02. – 08.08.2021 | Dein Sommer für das Leben – Pro-Life-Tour 2021

Anmeldung und mehr Informationen unter: jugend.alfa-ev.de

17.09.2021 | Fachtagung des Bundesverbands Lebensrecht

Ort: Berlin

Mehr Informationen in Kürze

17.09.2021 | Pro-Life-Wochenende der Jugend für das Leben

Mehr Informationen in Kürze

18.09.2021 | Marsch für das Leben in Berlin

Beginn der Kundgebung: 13:00 Uhr

Mehr Informationen in Kürze

09.10.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Stuttgart

Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de

14. – 17.10.2021 | KALEB-ALfA-Kooperationsseminar

Anmeldung unter info@kaleb.de


22. – 24.10.2021 | Beraterinnenfortbildung

Ort: Bad Laer, bei Osnabrück

Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg im Kontext der Schwangerenberatung
Referentin: Sandra Sinder

Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de



Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Geschäftsstelle
Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031       
Facebook Twitter Instagram

Wenn Sie diese E-Mail (an: newsletter@newslettercollector.com) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

 

Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Ottmarsgäßchen 8
86152 Augsburg
Deutschland

0821-512031