Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: Stiftungsrat der ALfA-eigenen Stiftung konstituiert

 
 
Augsburg (ALfA) Der Stiftungsrat der ALfA-eigenen Stiftung „Lebensrecht für Alle“ hat sich am Mittwoch dieser Woche zu seiner konstituierenden Sitzung in Fulda getroffen. Dabei wurden Martin Siegel und Cornelia Kaminski zu den Stiftungsvorsitzenden gewählt. Mit den Erlösen der Stiftungen sollen Lebensrechtsprojekte gefördert werden.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Stiftungsrat der ALfA-eigenen Stiftung konstituiert
EKD-Synode streitet um Stellungnahme zur Zukunft der Abtreibungsgesetzgebung
Präsidentschaftswahlen: US-Bischöfe bezeichnen Abtreibung als Thema von „herausragender Priorität“
Britische Aufsichtsbehörde lässt erstmals Gentherapie mittels CRISPR/CAS-9 beim Menschen zu
Wissenschaftler feiern Lebendgeburt eines chimären Affen als „Durchbruch“
Termine

 




EKD-Synode streitet um Stellungnahme zur Zukunft der Abtreibungsgesetzgebung

Ulm (ALfA) Die umstrittene Stellungnahme des Rats des EKD zu einer möglichen Zukunft der Abtreibungsgesetzgebung in Deutschland hat bereits am ersten Tag hohe Wellen auf der am vergangenen Sonntag in Ulm begonnenen EKD-Synode geschlagen. Dies berichten übereinstimmend der Evangelische Pressedienst (epd) und die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“. In der Anfang Oktober veröffentlichten Stellungnahme hatte sich der Rat der EKD für eine Liberalisierung der Abtreibungsgesetzgebung ausgesprochen und eine rechtliche Regelung vorgeburtlicher Kindstötungen bis zu 22. Schwangerschaftswoche außerhalb des Strafrechts ins Gespräch gebracht. Laut epd waren die Kritiker bei der kontroversen Aussprache in Ulm in der Mehrheit. Zu den prominentesten gehörte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel.

Rachel, der selbst Mitglied des Rates der EKD ist, sagte, er habe im Rat gegen die Stellungnahme gestimmt. Der Grund: Die geltende gesetzliche Regelung gewährleiste eine „doppelte Anwaltschaft für Mutter und Kind“. In Ulm erinnerte der CDU-Politiker die Synodalen außerdem daran, wie schwierig es gewesen sein, sich auf diesen Kompromiss zu einigen, der Abtreibungen grundsätzlich verbietet, innerhalb bestimmter Fristen aber nach einer Beratung straflos stelle. Daher solle man ihn nun „nicht ohne Not aufkündigen“. Zudem habe man in dieser Frage bislang mit den katholischen Glaubensgeschwistern übereingestimmt. Rachel: „Ist es eigentlich gut, dass beide Kirchen wiederholt in wesentlichen Lebensfragen getrennt voneinander gehen?“ Der CDU-Politiker erklärte ferner, er frage er sich, welche Botschaft die EKD mit dieser Stellungnahme eigentlich an Menschen mit Behinderung sende. Er wünsche sich, „dass wir als Kirche an der Seite der Schwächsten stehen“, so Rachel.

Der Präses des Evangelischen Gnadenauer Gemeinschaftsverbandes, Steffen Kern, forderte, über die Position der evangelischen Kirche nochmals zu diskutieren und eine neue Stellungnahme zu formulieren. Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die unter anderen prüfen soll, ob und gegebenenfalls wieweit, die Vornahme vorgeburtlicher Kindstötungen außerhalb des Strafrechts geregelt werden könne, hatte dazu bei zahlreichen Verbänden und Organisationen, darunter auch den Kirchen, Stellungnahmen erbeten. Dabei würdigte Kern den Paradigmenwechsel „von gesinnungsethischen Postulaten“ hin zu einer „verantwortungsethischen Differenzierung“, den die jetzige Stellungnahme vollziehe. Zu begrüßen sei auch, dass die Stellungnahme die Verantwortung der Gesellschaft betone. Allerdings werde der Text dem eigenen Anspruch nicht gerecht. Ihm zufolge hätten ungeborene Menschen in einem frühen Stadium der Schwangerschaft offenbar weniger Recht auf Leben und einen geringeren Schutzstatus. Auch fehle dem Papier eine eindeutige Positionierung zum verfassungsrechtlichen Schutz Ungeborener. Das sei ein eklatanter Mangel. Viele evangelische Christen fühlten sich durch das Votum des Rates nicht vertreten.

Christine Axt-Piscalar, Professorin für Systematische Theologie an der Georg-August-Universität in Göttingen, plädierte gar dafür, dass der Rat gegenüber der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission deutlich mache, dass die Meinungsbildung zu diesem Thema in der EKD nicht abgeschlossen sei. Der Vorsitzende der „Christus-Bewegung Lebendige Gemeinde“ in Württemberg, Pfarrer Friedemann Kuttler, erklärte, er sei über die Stellungnahme „sehr irritiert“. Ihm fehle eine theologische Grundlegung. Maßstab für eine Neupositionierung könnten auch nicht gesellschaftliche Veränderungen, sondern müssten die Bibel und die Nachfolge Jesu sein. Der Einsatz für das ungeborene Leben sei für Christen eine Kernaufgabe.

Die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus, die in ihrem Bericht zu einem gemäßigteren Ton in der Debatte über die Flüchtlingspolitik aufgerufen und dabei kritisiert hatte, es werde von „Zahlen“ gesprochen, als ginge es „um eine mittelschwere Matheaufgabe“, dabei rede, „wer von Migration rede, von Menschen“, ergriff in der Aussprache zu der umstrittenen Stellungnahme nicht das Wort. Statt ihrer verteidigte die Stellvertretende EKD-Ratsvorsitzende, Kirsten Fehrs, das Papier. Ihr zufolge müsse es darum gehen, die steigende Zahl von Abtreibungen zu verringern. Die Stellungnahme stehe sowohl inner-evangelisch als auch ökumenisch „am Beginn, nicht am Ende der Diskussion“. Sie sei ein Perspektivwechsel weg „von der einzelnen schwangeren Frau und deren Situation“ und hin „zu der gesellschaftlichen Situation, die es weit besser als jetzt ermöglichen muss, ein Kind auszutragen“. Leitgedanke sei es, „Abtreibung in möglichst großem Umfang zu verhindern“. Schwangere solle man nicht bestrafen, sondern unterstützen. Dabei bestreite der Rat der EKD nicht, dass eine Abtreibung „theologisch, ethisch und lebensbiografisch prekär ist“.

Zuvor hatte der Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Ernst-Wilhelm Gohl, die Ansicht vertreten, die evangelische Kirche müsse sich für den Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen. In seiner Predigt beim Eröffnungsgottesdienst der EKD-Synode in der Ulmer Martin-Luther-Kirche sagte Gohl, die Kirche dürfe sich nicht dem Zeitgeist anpassen. Ihr alleiniger Maßstab sei das Wort Gottes. Vieles, was Christen zu sagen hätten, sei für andere Menschen in der Gesellschaft unbequem. Das gelte auch für das Eintreten für den Schutz des ungeborenen Lebens. Er sei aber der Überzeugung, dass das menschliche Leben „vom Anfang bis zum letzten Atemzug Gottes Gabe ist und deshalb unantastbar bleibt“. Darüber dürfe er um seines Glaubens willen nicht schweigen. Gohl: „Ich glaube, Gott ist ein Freund des Lebens.“

Anfang November hatte sich Gohl in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, öffentlich gegen eine Änderung der geltenden Abtreibungsgesetzgebung ausgesprochen und Kritik an den Stellungnahmen des Rats der EKD geübt. Die 128 Delegierten der EKD-Synode tagen noch bis zum 15. November. Die EKD versteht sich als Gemeinschaft von 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen, zu denen 19,2 Millionen Mitglieder gehören.



Präsidentschaftswahlen: US-Bischöfe bezeichnen Abtreibung als Thema von „herausragender Priorität“


Baltimore (ALfA) Die US-amerikanischen Bischöfe räumen dem Schutz des Lebens ungeborener Kinder weiterhin besondere Bedeutung ein. Auf ihrer Herbstvollversammlung in Baltimore stimmte die US-Bischofskonferenz mit sehr großer Mehrheit dafür, in ihrem Leitfaden für die Präsidentschaftswahlen Abtreibung als Thema von „herausragender Bedeutung“ zu bezeichnen. Das meldet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ auf ihrem Online-Portal.

Demnach stimmten 225 Bischöfe für ein überarbeitetes Vorwort zu dem erstmals im Jahr 2007 erschienenen Text mit dem Titel „Forming Consciences for Faithful Citizenship“ (dt.: Bildung der Gewissen für gläubige Bürger). Elf votierten dagegen, sieben enthielten sich der Stimme. Wörtlich lautet die Passage: „Die Gefahr, die von Abtreibung ausgeht, bleibt unsere herausragende Priorität, da sie unmittelbar diejenigen unserer Brüder und Schwestern bedroht, die am verletzlichsten sind und keine Stimme haben, und allein in unserem Land mehr als eine Millionen Leben im Jahr zerstört.“ Als weitere „ernsthafte Bedrohungen“ für den Lebensschutz und die Würde eines jeden Menschen werden in dem Vorwort des 17-seitigen Dokuments auch Euthanasie, Schusswaffengewalt, Terrorismus, die Todesstrafe und Menschenhandel genannt.

Wie die Zeitung weiter schreibt, begründete der Erzbischof von Baltimore und stellvertretende Vorsitzende der US-Bischofskonferenz, William Lori, die Entscheidung, das Thema Abtreibung hervorzuheben, gegenüber Journalisten damit, dass Ungeborene „völlig wehrlos und ohne Stimme“ seien. Gleichzeitig betonte er, dass es wichtig sei, Frauen im Schwangerschaftskonflikt zu unterstützen.



Britische Aufsichtsbehörde lässt erstmals Gentherapie mittels CRISPR/CAS-9 beim Menschen zu


London/Boston (ALfA) Die britische Zulassungsbehörde MHRA hat zwei Unternehmen aus der Schweiz und den USA eine bedingte Zulassung für das Inverkehrbringen einer Therapie erteilt, die auf die CRISPR/Cas9-Technologie zurückgreift, um menschliche Zellen zu verändern. Das teilten die betroffenen Unternehmen gestern in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. Die Therapie mit der Handelsbezeichnung Casgevy ist damit weltweit die erste, die die Genschere zur Veränderung menschlicher Zellen verwendet.

Bedingte Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln und Therapien sind auf ein Jahr befristet. Sie werden gewöhnlich erteilt, wenn die die Genehmigung erteilende Behörde zu der Ansicht gelangt ist, dass diese einen erheblichen unerfüllten medizinischen Bedarf zu decken in der Lage sind oder aber bei schweren und lebensbedrohlichen Krankheiten, bei denen keine anderen zufriedenstellenden Behandlungsmethoden verfügbar sind, einen großen therapeutischen Vorteil versprechen, obwohl die normalerweise erforderlichen klinischen Daten noch nicht vollständig vorliegen.

Bedingt zugelassen wurde die Therapie von der MHRA (MHRA = Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency) zur Behandlung von Sichelzellanämie und Beta-Thalassämie, vererbbaren Erkrankungen, bei denen die Organismen der Betroffenen aufgrund von Mutationen ein abnormes Hämoglobin herstellen. Wie die Unternehmen schreiben, werden im Rahmen der Therapie Patienten, für die keine passenden Stammzellspender gefunden werden konnten, zunächst Knochenmarkstammzellen entnommen. Die im Labor mittels der CRISPR/CAS-9-Technologie bearbeiteten Zellen werden anschließend an die Patienten über eine Transfusion zurückgegeben.

„Heute ist ein historischer Tag in Wissenschaft und Medizin: Diese Zulassung von CASGEVY in Großbritannien ist die erste regulatorische Genehmigung einer CRISPR-basierten Therapie in der Welt“, erklärte Reshma Kewalramani, CEO und Präsidentin des Biotechnologieunternehmens Vertex. Das 1989 geründete Unternehmen mit Hauptsitz in Boston im US-Bundesstaat Massachusetts nahm 2015 die Zusammenarbeit mit CRISPR Therapeutics auf. CRISPR Therapeutics wurde 2013 von der französischen Mikrobiologin Emmanuelle Charpentier mitbegründet, die 2012 zusammen mit der US-amerikanischen Biochemikerin Jennifer Dounda die Technologie zunächst bei Bakterien entdeckt und anschließend weiterentwickelt hatte. 2020 wurden beide Wissenschaftlerinnen für ihre Entdeckung mit dem Chemie-Nobelpreis ausgezeichnet.

„Ich hoffe, dass dies die erste von vielen Anwendungen dieser mit dem Nobelpreis ausgezeichneten Technologie darstellt, um berechtigten Patienten mit schweren Krankheiten zugute zu kommen“, erklärte Samarth Kulkarni, CEO und Aufsichtsratsvorsitzender von CRISPR Therapeutics. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz im schweizerischen Zug, während seine Zentrale für Forschung & Entwicklung ebenfalls in Boston ansässig ist.

Wie die MHRA mitteilte, seien während der Zulassungsstudien „keine wesentlichen Sicherheitsbedenken festgestellt“ worden. Die Sicherheit werde „weiterhin von der MHRA und dem Hersteller genau überwacht“. Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat für die Sichelzellanämie eine Entscheidung für den 8. Dezember angekündigt. Über den Einsatz der Therapie gegen die Beta-Thalassämie will sie am 30 März 2024 entscheiden. Frühere Studien haben gezeigt, dass die CRISPR/CAS-9-Technologie auch Gensequenzen verändert, die von den Forschern gar nicht anvisiert wurden (Off-Targeting).



Wissenschaftler feiern Lebendgeburt eines chimären Affen als „Durchbruch“


Shanghai/Münster (ALfA) Wissenschaftler in Deutschland feiern die Lebendgeburt eines chimären Affen als „wissenschaftlichen Durchbruch“, den ihre chinesischen Kollegen, die in Primaten offenbar bloßes Forschungsmaterial erblicken, in einer „Materialschlacht“ produziert haben, die ihres Gleichen sucht. Man muss nicht einmal ein Gegner von Tierversuchen sein, um die 44 Seiten DIN A4 umfassende Arbeit, die die Forscher am 9. November in der Fachzeitschrift „Cell“ publizierten (DOI: 10.1016/j.cell.2023.10.005), für ein „Dokument des Schreckens“ zu halten. Demnach brachten die Forscher in insgesamt 206, durch künstliche Befruchtung erzeugten Javaner-Affenembryonen während des 16-Zell-Stadiums embryonale Stammzellen ein, die aus einer zuvor etablierten Stammzelllinie eines weiteren Makaken gewonnen worden waren. Macht 207 vernutzte Primaten. Vor der Einbringung in die Affenembryos hatten die Forscher die embryonalen Primatenstammzellen zudem mit einem genetischen Marker versehen, auf dass sie in den Affenembryos ein grün fluoreszierendes Protein exprimierten. Das Protein konnte anschließend nur in 74 der 206 Embryonen nachgewiesen werden. Diese 74 wurden anschließend 40, in der Studie als „Leihmütter“ bezeichneten Affenweibchen eingepflanzt. Nur sechs dieser 74 genetisch modifizierten Affen wurden lebend geboren. Und von ihnen wies nur einer die erhofften chimäre Eigenschaften auf. Presseberichten zufolge „verstarb“ er nach zehn Tagen. In Wirklichkeit wurde er aufgrund von „Atemversagen und Unterkühlung“, wie aus der „Ethischen Erklärung“ der Publikation zweifelsfrei hervorgeht, von einem Tierarzt „nach sorgfältiger Abwägung“ euthanasiert.

Wie der Seniorautor der chinesischen Biobastler, Zhen Liu vom „CAS Key Laboratory of Primate Neurobiology“ der Chinesischen Akademie der Wissenschaften in Shanghai gegenüber „Cell“ erklärte, könne die Forschung der Chinesen „dabei helfen, die naive Pluripotenz auch bei anderen Primären, etwa Menschen, besser zu verstehen. Auch könne sie dazu beitragen, bessere Primatenmodelle für die Erforschung neurologischer Erkrankungen sowie für andere biomedizinische Untersuchungen zu erzeugen“.

In Deutschland spenden Forscher derweil artig Applaus: „Diese Publikation wird die Ableitung und Kultivierung qualitativ hochwertiger humaner embryonaler Stammzellen und induzierter pluripotenter Stammzellen [iPS-Zellen] befördern. Humane iPS-Zellen und daraus abgeleitete adulte Zellen werden zurzeit schon in einer Reihe von klinischen Studien getestet, die durch die verbesserten Kulturbedingungen noch sicherer werden können“, lobte etwa Wilfried Kues vom Forschungsbereich Biotechnologie/Stammzellphysiologie am Institut für Nutztiergenetik des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit auf der Insel Riems gegenüber dem „Science Media Center“ (SMC). Und Stefan Schlatt, Direktor des Centrums für Reproduktionsmedizin und Andrologie (Anm.d.A.: Männerheilkunde) am Universitätsklinikum Münster, erklärte gegenüber dem SMC, manchmal seien „wissenschaftlichen Durchbrüche“ eben „Fleißpreise“. Die Arbeit zeige, „dass die systematische und mühsame Suche nach optimalen Kulturbedingungen und Versuchsaufbauten notwendig ist, um von einer prinzipiellen Entdeckung zu einer effizienten Anwendung zu kommen. Hier geht es darum, pluripotente Zellen so aufzubereiten und so in einen Präimplantationsembryo zu applizieren, dass eine effiziente Chimärenbildung möglich wird“. Gleichzeitig zeige „das Ergebnis, dass die Nachkommen ungesund sind und nicht mehr als ein paar Tage überleben können. Das ist ein klarer Hinweis darauf, dass Chimärismus, in welcher Form auch immer, keine Strategie für den menschlichen Gebrauch ist.“




 

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