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In eigener Sache: US-Präsident Biden und Papst Franziskus

Augsburg (ALfA). US-Präsident Joe Biden traf vor dem Beginn des G-20-Gipfels in Rom mit Papst Franziskus in Rom zusammen. Anschließend behauptete Biden, der Papst habe ihm gesagt, er sei ein guter Katholik, der auch zur Kommunion gehen dürfe. Die US-amerikanischen Bischöfe legten nun jedoch ein Papier vor, das mehr als deutlich ist und das auch Gegenstand der aktuellen Ausgabe von „Life Talks“, dem Podcast der „Aktion Lebensrecht für Alle“ ist. Zum Podcast mit der Bundesvorsitzenden der ALfA, Cornelia Kaminski, geht es hier:

https://open.spotify.com/episode/0bvyHo9lKHNa8mbOqat0dp

Inhaltsangabe

In eigener Sache: US-Präsident Biden und Papst Franziskus
Supreme Court hegt offenbar Bedenken bei texanischem Abtreibungsgesetz
Experten üben Kritik am Entwurf des österreichischen „Sterbeverfügungsgesetzes“
Gebetszug für die ungeborenen Kinder erneut von massiven Störaktionen begleitet
Termine

US-Supreme Court hegt offenbar Bedenken bei texanischem Abtreibungsgesetz

Washington. (ALfA). Konservative Richter des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten von Amerika sollen die Möglichkeit der Zulässigkeit von Klagen gegen das texanische Abtreibungsgesetz angedeutet haben. Das berichten zahlreiche Medien. Am Montag hörte der Supreme Court die mündlichen Argumente eines texanischen Abtreibungsanbieters und des US-Justizministeriums an. Dabei hätten die Richter Brett M. Kavanaugh und Amy Coney Barrett in ihren Fragen erkennen lassen, dass sie einen Klageweg für Abtreibungsanbieter gegen das Gesetz sähen. Dessen Struktur ziele darauf ab, eine Überprüfung durch ein Bundesgericht zu vermeiden.

Während der Anhörung warf die Generalanwältin der Biden-Administration, Elizabeth Prelogar, dem US-Bundestaat Texas den Berichten zufolge Verfassungsbruch vor. Das Gesetz sei so konzipiert, dass es eine gerichtliche Überprüfung verhindere.

Offen für diese Argumentation, so die Berichte weiter, habe sich der Höchstrichter Brett Kavanaugh gezeigt. Er soll von einem „Schlupfloch“ gesprochen haben. Rechte wie freie Meinungsäußerung oder Religionsausübung könnten in Gefahr sein, wenn andere Staaten die Struktur des Gesetzes kopierten und auf andere Bereiche anwendeten. Auch die Höchstrichterin Amy Coney Barrett soll Bedenken geäußert haben, dass das Gesetz darauf abziele, eine verfassungsrechtliche Überprüfung zu umgehen.


Experten üben Kritik am Entwurf des österreichischen „Sterbeverfügungsgesetzes“

Salzburg (ALfA). Der langjährige Behindertensprecher der Österreichischen Volkspartei, Joseph Huainigg, hat deutliche Kritik an dem Entwurf des „Sterbeverfügungsgesetzes“ geübt, den ÖVP und Grüne vergangene Woche präsentierten. Die Zeitspanne sei viel zu knapp, um Betroffenen ernsthafte Verbesserungen ihrer Lebensbedingungen bieten und eine positive Lebensperspektive aufzeigen zu können, erklärte Huainigg in einem Interview mit den „Salzburger Nachrichten“. Der Gesetzesentwurf, der die Beihilfe zum Suizid neu regeln soll, schreibt eine generelle Wartefrist von zwölf Wochen nach erfolgter ärztlicher Aufklärung vor. Im Fall einer terminalen Erkrankung kann diese Frist auf zwei Wochen verkürzt werden.

„Die Ermöglichung von selbstbestimmtem Leben muss vor selbstbestimmtem Sterben stehen. Das fehlt mir im Gesetz völlig“, kritisierte Huainigg. Die Genehmigungsfristen für Hilfsmittel wie Beatmungsmaschine und Rollstuhl, für persönliche Assistenz oder die Schaffung einer anderen Wohnsituation benötigten weit mehr Zeit. Bereits vergangene Woche hatte Huainigg in der österreichischen Tageszeitung „Der Standard“ auf den Fall eines Mannes aus Polen verwiesen, der vor Gericht für die Möglichkeit der Abschaltung seines Beatmungsgeräts kämpfte, auf das er angewiesen war. Bekäme er ein mobiles Beatmungsgerät, einen Elektrorollstuhl, eine persönliche Assistenz und einen Job, würde er wieder leben wollen, teilte der Mann damals auf Huainiggs Anfrage hin mit. Seine Wünsche hätten sich später erfüllt: „Er konnte zu studieren beginnen, als Berater für Menschen in Lebenskrisen arbeiten und verhalf damit anderen zu Lebensperspektiven, die er selbst wieder gefunden hatte.“

Auch die Generalsekretärin der „Aktion Leben“, Martina Kronthaler kritisierte die kurzen Wartezeiten. In der „Ganzen Woche“ schrieb sie: Zwölf Wochen seien „zu kurz, um alles probiert und angeboten zu haben, was einem Menschen zum Weiterleben helfen könnte. Denn was ist, wenn der Mensch, der jetzt sterben will, zu wenig weiß über Alternativen und diese auch nicht so rasch verfügbar sind und greifen?“ Besonders bei seelischen Erkrankungen, Demenz und nicht erkannten Depressionen seien „drei Monate nichts“. Neben Pflegeassistenz seien zudem auch Termine bei Psychiatern und Therapeuten in Österreich „Mangelware“. Ein „fahrlässiges Manko“ sei auch, dass das Gesetz keine psychosoziale Beratung und suizidpräventive Beratung verpflichtend vorsehe.


Gebetszug für die ungeborenen Kinder erneut von massiven Störaktionen begleitet

Münster (ALfA). Abtreibung ist kein Ausdruck von Selbstbestimmung, sondern der Fremdbestimmung über das Lebensrecht Ungeborener. Wie die Evangelische Nachrichtenagentur „Idea“ berichtet, sagte dies der Vorsitzende des ökumenischen Gebetsnetzwerks „EuroProLife“, Wolfgang Hering, beim diesjährigen Gebetszug für das Lebensrecht ungeborener Kinder am 23. Oktober in Münster.

Die Veranstaltung, die seit 2003 jährlich unter dem Motto „1.000 Kreuze für das Leben“ stattfindet, musste auch in diesem Jahr wegen massiver Störversuche von Gegendemonstranten unter dem Schutz der Polizei stattfinden. Laut deren Schätzungen nahmen an der Veranstaltung rund 120 Christen teil. Wie „Idea“ weiter berichtet, betonte Hering, der Gebetszug sei kein politischer Marsch. Anliegen sei vielmehr das Gebet für bedrohte Babys im Mutterleib sowie für die an Abtreibungen beteiligten Frauen und Ärzte. Die Teilnehmer rief Hering auf, auch die Gegendemonstranten nicht zu verurteilen, sondern für sie zu beten. Alle Menschen seien Geschöpfe Gottes, auch die irrenden. Die Störaktionen seien „ein Trainingscamp für den christlichen Vergebungswillen“.


Termine


13.11.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Online

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de

19.03.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Chemnitz

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de

18.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
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