§ 219a StGB: Showdown im Bundestag am 23. Juni Berlin (ALfA) Am 23. Juni will der Bundestag, beginnend um 9.00 Uhr, ein letztes Mal über die von den Ampelparteien betriebene Streichung des Werbeverbots für Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch debattieren. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“. Dem Bericht zufolge sehe die Tagesordnung für die „Zweite und Dritte Lesung“ des von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch“ (BT-Drucksache 20/1635) eine Debatte von 80 Minuten vor.
Da nur Union und AfD den Wegfall des Werbeverbots für Abtreibungen ablehnen, sei eine Zustimmung des Parlaments „so sicher wie das Amen in der Kirche“, so die Zeitung weiter. Nach Ansicht der Bundesregierung stelle „die Bereitstellung von Informationen gerade durch Ärztinnen und Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, für schwangere Frauen eine wichtige Entscheidungshilfe“ dar. Mediziner, die vorgeburtliche Kindstötungen anbieten, müssten „Frauen unterstützen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen.“ Auch sei nach Ansicht der Bundesregierung „die Aufhebung des § 219a StGB“ mit der „grundgesetzlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben vereinbar“. So sei der § 219a StGB nach dem Dafürhalten der Ampelregierung „kein tragender Bestandteil“ des „Schutzkonzeptes, dem der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Rechts des Schwangerschaftsabbruchs Rechnung zu tragen“ habe. „Eine Aufhebung des § 219a StGB“ stehe ferner „im Einklang mit dem Beratungskonzept, für das sich der Gesetzgeber im Lichte der Vorgaben des BVerfG zum Schutz des ungeborenen Lebens entschieden“ habe.
Mit der „Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch“ sollen zudem alle „seit dem 3. Oktober 1990 ergangenen strafgerichtliche Urteile wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ aufgehoben werden. Wie es in dem Gesetzesentwurf weiter heißt, hafte „Ärztinnen und Ärzten, die wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch strafgerichtlich verurteilt wurden“, ein „Strafmakel an, der für sie gerade im Hinblick auf ihr Berufsethos und das besondere Vertrauen, das die Öffentlichkeit ihnen auf Grund ihrer Berufsausübung entgegenbringt, besonders belastend ist.“ Wie es in den „Begründungen (Allgemeiner Teil)“ heiße, stehe der Entwurf zudem „im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen dient.“ |