Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: Von „quo vadis“ bis „geht doch!“: Kirche und Lebensschutz


Augsburg (ALfA) 
Vergangene Woche hat das EU-Parlament einen Bericht verabschiedet, der wieder einmal – in altbewährter Manier – positive Forderungen im Bereich Gesundheit, denen man sich gern anschließen möchte, mit der Forderung nach einem vermeintlichen Recht auf Abtreibung verknüpft. So forderten die Abgeordneten die europäischen Staaten dazu auf, Abtreibung zu entkriminalisieren. Außerdem sollen medizinische Fachkräfte Frauen den Zugang zu Abtreibung nicht aus religiösen oder Gewissensgründen verweigern dürfen. Was, so fragt man sich als Kirchensteuerzahler, unternimmt nun meine Kirche, um dagegen vorzugehen? Wo höre ich Protest? Wo gibt es Reaktionen? In der aktuellen Ausgabe von Life Talks, dem Podcast der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), geht die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, diesen Fragen nach – und so viel sei verraten: sie ist fündig geworden. Zum Podcast auf Spotify geht es hier lang.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Von „quo vadis“ bis „geht doch!“: Kirche und Lebensschutz
Nach langem Rückgang: Erstmals wieder mehr Abtreibungen in Deutschland gemeldet
Streichung von § 219a StGB: Showdown im Deutschen Bundestag am 23. Juni
Italien: 44-Jähriger stirbt nach einem von den Behörden genehmigten assistierten Suizid
Termine

 

Nach langem Rückgang: Erstmals wieder mehr Abtreibungen in Deutschland gemeldet


Wiesbaden (ALfA) Im 1. Quartal 2022 wurden dem statistischen Bundesamt in Wiesbaden rund 25.800 vorgeburtliche Kindstötungen gemeldet. Das teilte das Amt am Mittwoch dieser Woche mit. Wie die Behörde weiter schreibt, stieg die Zahl der Abtreibungen im 1. Quartal 2022 gegenüber dem 1. Quartal 2021 um 4,8 Prozent. Davor war die Zahl der dem Amt gemeldeten Abtreibungen mehrfach hintereinander gesunken. Insgesamt war die Zahl der vorgeburtlichen Kindstötungen im Jahr 2021 um 5,4 Prozent niedriger als im Vorjahr. Und auch im Jahr 2020 lag die Zahl der durchgeführten Abtreibungen um 0,9 Prozent unter der des Jahres 2019.

Wie die Wiesbadener Statistiker weiter mitteilten, waren 70 Prozent der Frauen, die im 1. Quartal 2022 eine Abtreibung durchführen ließen, zwischen 18 und 34 Jahre alt. 19 Prozent waren zwischen 35 und 39 Jahre, acht Prozent der Frauen 40 Jahre und älter. Drei Prozent waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 Prozent der Frauen hatten vor der vorgeburtlichen Kindstötung noch kein Kind zur Welt gebracht. 96 Prozent der gemeldeten Abtreibungen wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Vier Prozent wurden mit medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten begründet. Die meisten vorgeburtlichen Kindstötungen (51 Prozent) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 35 Prozent kam die Abtreibungspille Mifegyne zum Einsatz. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 83 Prozent in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 15 Prozent ambulant in Krankenhäusern.

§ 219a StGB: Showdown im Bundestag am 23. Juni


Berlin (ALfA) Am 23. Juni will der Bundestag, beginnend um 9.00 Uhr, ein letztes Mal über die von den Ampelparteien betriebene Streichung des Werbeverbots für Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch debattieren. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“. Dem Bericht zufolge sehe die Tagesordnung für die „Zweite und Dritte Lesung“ des von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch“ (BT-Drucksache 20/1635) eine Debatte von 80 Minuten vor.

Da nur Union und AfD den Wegfall des Werbeverbots für Abtreibungen ablehnen, sei eine Zustimmung des Parlaments „so sicher wie das Amen in der Kirche“, so die Zeitung weiter. Nach Ansicht der Bundesregierung stelle „die Bereitstellung von Informationen gerade durch Ärztinnen und Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, für schwangere Frauen eine wichtige Entscheidungshilfe“ dar. Mediziner, die vorgeburtliche Kindstötungen anbieten, müssten „Frauen unterstützen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen.“ Auch sei nach Ansicht der Bundesregierung „die Aufhebung des § 219a StGB“ mit der „grundgesetzlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben vereinbar“. So sei der § 219a StGB nach dem Dafürhalten der Ampelregierung „kein tragender Bestandteil“ des „Schutzkonzeptes, dem der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Rechts des Schwangerschaftsabbruchs Rechnung zu tragen“ habe. „Eine Aufhebung des § 219a StGB“ stehe ferner „im Einklang mit dem Beratungskonzept, für das sich der Gesetzgeber im Lichte der Vorgaben des BVerfG zum Schutz des ungeborenen Lebens entschieden“ habe.

Mit der „Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch“ sollen zudem alle „seit dem 3. Oktober 1990 ergangenen strafgerichtliche Urteile wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ aufgehoben werden. Wie es in dem Gesetzesentwurf weiter heißt, hafte „Ärztinnen und Ärzten, die wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch strafgerichtlich verurteilt wurden“, ein „Strafmakel an, der für sie gerade im Hinblick auf ihr Berufsethos und das besondere Vertrauen, das die Öffentlichkeit ihnen auf Grund ihrer Berufsausübung entgegenbringt, besonders belastend ist.“ Wie es in den „Begründungen (Allgemeiner Teil)“ heiße, stehe der Entwurf zudem „im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen dient.“

Italien: 44-Jähriger stirbt nach einem von den Behörden genehmigten assistierten Suizid


Rom (ALfA) In Italien hat erstmals ein Mann mit Einverständnis der Behörden und medizinischer Beihilfe Suizid begangen. Das berichtet das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblattes“. Demnach starb der 44-Jährige „nach Selbstverabreichung des tödlichen Medikaments durch eine spezielle Maschine“.

Hilfe zum Selbstmord ist in Italien eine Straftat und kann mit Haftstrafen von fünf bis zwölf Jahren Haft bestraft werden. Das Verfassungsgericht entschied jedoch 2019, dass es nicht immer eine Straftat ist, jemandem in „unerträglichem“ Leid zu helfen, sofern er oder sie in der Lage ist, eine eigene Entscheidung zu treffen.

Nach Informationen des Deutschen Ärzteblatts hatte der 44-Jährige Frederico Carboni 2010 mit seinem LKW einen Unfall, bei dem seine Wirbelsäule schwer geschädigt wurde. Er habe „alles getan, um so gut wie möglich zu leben“ und sich von den Verletzungen zu erholen. „Aber jetzt bin ich sowohl geistig als auch körperlich am Ende.“ Sein Antrag auf ärztlich assistierten Suizid sei wiederholt abgelehnt worden, bis sich ein Anwaltsteam des Vereins „Luca Coscioni“ einschaltete und eine italienische Ethikkommission schließlich „grünes Licht“ gab.
Megafon

Termine

23.06.2022 | Wissenswert.Lebenswert (JfdL) „Schuleinsatzschulung“

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 20.30 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de
25.06.2022 | Pro Life City Tour Stuttgart (JfdL)

Uhrzeit wird noch bekannt gegeben

Mehr Informationen & Anmeldung unter: jugendfuerdasleben.de
25.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter:
info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
06.07.2022 | Pro Life Arena – Debattierabend (JfdL)

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.00 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: prolifearena@jugendfuerdasleben.de
22. bis 24.07.2022 | Pro Life Weekend Passau (JfdL)

Save the date

Anmeldung ab dem 03. Juni unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de
27.07.2022 | Wissenssprint – Was brauchen Schwangere im Konflikt? Was sind Gründe für Abtreibung?

Referentin: Sandra Sinder
Zoom-Veranstaltung

Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 20.30 Uhr

Anmeldung:
assistenz@alfa-ev.de
17.09.2022 | Marsch für das Leben

Ort: Berlin
21. bis 23. Oktober 2022 | „Leben. Würde“

Lebensrecht-Kongress in Schwäbisch Gmünd
Programm & Anmeldung unter www.schoenblick.de/lebenswuerde

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20-22 | D-86150 Augsburg
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Telefon: 0821-512031 
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