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In eigener Sache: Vorträge
der Fachtagung online


Augsburg (ALfA). Die auf der Fachtagung „Selbstbestimmt und bindungslos? Folgen für das Recht auf Leben“ gehaltenen Vorträge, die die ALfA gemeinsam mit den „Ärzten für das Leben“ durchführte (vgl. ALfA-Newsletter v. 10.6.). können jetzt als Video auf der ALfA-Homepage angeschaut werden. Der zugehörige Link lautet: https://www.alfa-ev.de/bundesdelegiertenversammlung-2020/




Inhaltsangabe

In eigener Sache: Vorträge der Fachtagung online
Lebensrechtler erleiden Niederlage vor US-Supreme Court
Kirchen legen Vorstellungen zur Suizidhilfe vor
Termine

Lebensrechtler erleiden Niederlage vor US-Supreme Court

Washington (ALfA). Mit fünf zu vier Stimmen hat Oberste Gerichtshof der USA Anfang der Woche ein Gesetz des US-Bundesstaates Louisiana für verfassungswidrig erklärt, das die Vornahme vorgeburtlicher Kindstötungen massiv erschwert hätte. Das berichten zahlreiche Medien. Das Gesetz sah vor, dass in Louisiana Abtreibungen nur noch in solchen Praxen durchgeführt werden dürfen, die sich im Radius eines Krankenhauses befindet, der 50 Kilometer nicht überschreitet. Der Grund: Im Falle einer Komplikation müsse die Schwangere dorthin verlegt werden können.

Seit der Ernennung von Neil Gorsuch und Brett Kavanaugh durch US-Präsident Trump haben die als konservativ geltenden Richter eine Mehrheit im Supreme Court. Den Ausschlag gab das Votum des Vorsitzenden Richters John Roberts. Der stimmte in einem Sondervotum ebenso wie die vier als liberal geltenden Richter gegen das Gesetz.2016 hatte Roberts in einem ähnlich gelagerten Fall noch für ein Gesetz des US-Bundesstaat Texas gestimmt, das die Zahl der Abtreibungskliniken auf dessen Territorium halbiert hätte. Das Gesetz war jedoch von der damals liberalen Richtermehrheit verworfen worden. Roberts hält diese Entscheidung zwar für falsch, fühlt sich aber an sie gebunden. Als erklärter Verfechter des unter Juristen durchaus umstrittenen Grundsatzes der „stare decisis“ (dt.: starren Entscheidungen), ist der Vorsitzende Richter der Meinung, der Supreme Court müsse sich solange an früheren Entscheidungen orientieren, bis „spezielle Umstände“ ein anderslautendes Urteil erlaubten.


Kirchen legen Vorstellungen zur Suizidhilfe vor

Berlin (ALfA). Die katholische und die evangelische Kirche haben ihre Vorstellungen zum Umgang mit der Suizidhilfe vorgelegt. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“. Wie im ALfA-Newsletter berichtet, bat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Mitte April Ärztevertreter, Verbände, Einzelpersonen sowie die beiden christlichen Kirche, seinem Haus „Vorstellungen und Vorschläge zu wesentlichen Eckpunkten einer möglichen Neureglung der Suizidassistenz“ zukommen zu lassen. Inzwischen lägen Spahn die Stellungnahmen der Kirchen vor, schreibt das Blatt.In den Stellungnahmen halten die Kirchen auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar ihren Widerstand gegen eine Suizidhilfe aufrecht. „Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist dringend geboten“, heißt es etwa in der Stellungnahme des „Kommissariats der deutschen Bischöfe“. Und weiter: „Wir entnehmen dem Urteil eine Akzentverschiebung beim Verständnis der Menschenwürde und Autonomie, die wir für problematisch halten. Unseres Erachtens wird in der Urteilsbegründung in Bezug auf die menschliche Autonomie der Aspekt der Selbstverfügbarkeit zu stark betont.“ Zwar sei die Freiheit, das Leben nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten, „auch aus christlicher Sicht“ ein „wesentlicher Bestandteil des Menschenbildes“. Ein solches „Verständnis von Selbstbestimmung wäre aber missverstanden, setzte man sie mit voluntaristischer Beliebigkeit gleich.“ Richtig verstanden binde sich menschliche Freiheit „aus tiefer Überzeugung an jene normativen Bedingungen, die für ihre Entfaltung unabdingbar sind. Das bedeutet auch, dass Selbstbestimmung immer nur in Beziehung zu anderen ausgeübt werden kann; Beziehungen ermöglichen und prägen Selbstbestimmung. An dieser Stelle bleibt das Autonomieverständnis, das dem Urteil des BVerfG zugrunde liegt, ergänzungsbedürftig."

Folge der Gesetzgeber der von den Karlsruher Richtern vorgenommen Akzentverschiebung „unkritisch“, könne das „gravierende Folgen für das gesellschaftliche Selbstverständnis und Zusammenleben haben, die weit über die Folgen des Umgangs mit dem Suizid hinausgehen“, warnt das Kommissariat der deutschen Bischöfe.

Problematisch erscheint der Vertretung der deutschen Bischöfe bei der Bundesregierung zudem, „dass die Ausführungen des BVerfG zum Verhältnis von selbstbestimmtem Sterben und Menschenwürde den Eindruck hervorrufen können, als ob die freiverantwortliche Selbsttötung der unhinterfragbare Ausdruck menschlicher Freiheit sei“. Dem sei „entgegenzuhalten, dass die Entscheidung, sich das Leben zu nehmen, zu jedem Zeitpunkt die Reaktion auf eine dramatische Grenzsituation im Leben ist, die als aussichtslos empfunden wird. Sie ist außergewöhnlich tragisch und keinesfalls eine gewöhnliche Option am Ende des Lebens."

Würden Selbsttötungen „als normale Option ausgewiesen“, müssten sich „Dritte weniger mit der eigenen Verantwortung für die dramatische Lebenssituation der Betroffenen auseinandersetzen“. Selbsttötungen führten einer Gesellschaft immer auch „die Abwesenheit der Anderen (Paul Valery) vor Augen“.

In der Stellungnahme bekräftigen die Bischöfe, dass sie „Angebote der Suizidassistenz – sei es durch Ärzte, Vereine oder Einzelpersonen – nach wie vor ablehnen“ und stattdessen dafür eintreten, „Menschen in ihrer Entscheidung für das Leben zu stärken und zu begleiten“. Eine Ausweitung der Angebote der Suizidbeihilfe, die nach dem Urteil des BVerfG unumgänglich erscheint“, sei mit ihrer „Grundüberzeugung nicht in Einklang zu bringen“.

Bei der „Erarbeitung eines (legislativen) Schutzkonzeptes“ solle der Gesetzgeber nach Ansicht der Bischöfe den „Schutz besonders vulnerabler Personengruppen“ sowie die „Bedürfnisse und Ängste derjenigen“, die eine Suizid „zeitweise als Lösung“ betrachteten, ins „Zentrum“ seiner Bemühungen stellen. Auch müsse die „psychiatrisch-psychotherapeutische Arbeit sowie Angebote der Palliativ- und Hospizversorgung“ vor allem in der Regelversorgung stationärer Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, „verbessert, auskömmlich finanziert und damit breiter zugänglich gemacht“ werden. „Durch finanzielle Förderung der Begleitung und Pflege durch An- und Zugehörige“ sowie „berufliche Freistellungsmöglichkeiten“ sollte es An- und Zugehörigen erleichtert werden, „für ihre kranken oder älteren Angehörigen zu sorgen und diesen beizustehen.“ Auf diese Weise würde „kranken oder älteren Menschen eben nicht der Eindruck vermittelt, durch ihre Hilfebedürftigkeit zu einer finanziellen oder zeitlichen Last für die Familie oder Solidargemeinschaft zu werden“.

Auch die Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) verlangen in ihrer Stellungnahme eine „Verbesserung der Pflegekonzepte Schwerkranker und Hochbetagter als Teil eines legislativen Schutzkonzeptes“. Dazu zähle auch, „dass familiale Pflege, etwa durch die Erweiterung entsprechender Freistellungsmöglichkeiten, aber auch durch die Förderung von Mehrgenerationenhäusern und alternativen Wohnformen, intensiver ermöglicht und unterstützt werden“. Da „die Sorge, eine übergroße Belastung für die Solidargemeinschaft und auch für die Familie zu sein“ wesentlich dazu beitragen könne, das Suizidwünsche aufkämen, müssten gegebenenfalls auch zusätzliche „finanzielle und organisatorische Hilfen zur Verfügung gestellt werden, um das zu verhindern“.Es könne nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, „einen Kriterienkatalog aufzustellen, der Krankheitsszenarien und mentale oder andere Voraussetzungen definiert, über die die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Wunsches nach Suizid festzustellen wäre. Eine solche Vorgehensweise müsste unweigerlich dazu führen, dass staatlicherseits festgelegt würde, welche Szenarien einen (assistierten) Suizid rechtfertigen und welche nicht.“ Gleichwohl erscheint es der EKD jedoch notwendig, „mithilfe eines noch näher zu bestimmenden Verfahrens sicherzustellen, dass der Wunsch nach Selbsttötung nicht aufgrund einer akuten Verzweiflung oder psychischen Erkrankung herbeigeführten Entscheidung entsteht.“ Ein solches Verfahren solle „auf multiprofessionelle Kompetenzen zurückgreifen, auch wenn Ärztinnen und Ärzten hier eine besondere Verantwortung zukommt, etwa beim Ausschluss einer akuten depressiven Störung“.


Termine


25.07. – 16.08.2020 | Internationale Pro Life Tour – Mehr Informationen: www.prolifetour.org


18.09.2020 | „Lebensbejahende Bindungen – Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung“

Fachtagung Bundesverband Lebensrecht
14.00 Uhr – 18.00 Uhr Katholische Akademie, Berlin – Mehr Informationen: www.bundesverband-lebensrecht.de

18./19.09.2020 | Pro Life-Kongress der Jugend für das Leben in Berlin – Mehr Informationen: www.jugend.alfa-ev.de


19.09.2020 | Marsch für das Leben in Berlin – Mehr Informationen: www.bundesverband-lebensrecht.de



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