Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: Weihnachts-Lebenszeichen ist da


Augsburg (ALfA) Das neue Lebenszeichen ist da. In dieser Woche erhielten die Mitglieder und Förderer der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. die Weihnachtsausgabe des Lebenszeichens (Nr. 133). In dem 12-Seiter informiert die ALfA viermal im Jahr über die Arbeit ihres Bundesvorstands sowie die der ALfA-Regionalverbände. Themen in dieser Ausgabe sind u.a. Großflächenplakate für die Beratungshotline für Schwangere in Not, „vitaL“, in den Abtreibungshochburgen München, Gießen und Kassel, die neue Beratungshotline „Schattenkind“, die Frauen und Männern Hilfe nach einer erfolgten Abtreibung anbietet. Vorgestellt wird auch der neue Vorstand der „Jugend für Leben“, der Jugendorganisation der ALfA.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Weihnachts-Lebenszeichen ist da
Christdemokraten für das Leben attackieren designierten Justizminister Buschmann
US Supreme Court: Anhörung nährt Hoffnung auf Revision von „Roe vs. Wade“
USA: Bischöfe rufen zum Gebet für die Richter auf – Lebensrechtler kritisieren Biden
Chile: Abgeordnete stimmen gegen weitere Liberalisierung der Abtreibung
Termine

 

Christdemokraten für das Leben attackieren designierten Justizminister Buschmann


Nordwalde (ALfA) Die „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) haben den designierten Bundesjustizminister der Ampel-Koalition, Marco Buschmann (FDP), wegen dessen Äußerung zur geplanten Streichung des § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) scharf attackiert. In einer Pressemitteilung erklärte die Bundesvorsitzende der CDL, Susanne Wenzel: „Noch nicht einmal im Amt bezieht der künftige Bundesminister der Justiz direkt Stellung zum Werbeverbot für Abtreibungen und kündigt dem Koalitionsvertrag entsprechend die Abschaffung an.“ Zugleich kündige die künftige Regierung in ihrem Koalitionsvertrag an, „die Gehsteigberatungen – dort als „Gehtsteigbelästigung“ diffamiert – gesetzlich zu verbieten.“ Damit wolle die neue Regierung festlegen, „welche Informationen Frauen im Schwangerschaftskonflikt künftig erhalten dürfen“ und welche nicht. Wenzel: „Ärzte wie Frau Dr. Hänel können in ihren Werbebroschüren, die sie dann demnächst verteilen dürfen, ohne weiteres falsche Informationen über die Entfernung von ,Schwangerschaftsgewebe‘ oder ,Gebärmutterinhalt‘ veröffentlichen. Aber Lebensrechtler dürfen Frauen vor den Abtreibungspraxen oder -kliniken nicht mehr über Nothilfen und andere Hilfsangebote informieren, die ihnen einen Ausweg mit dem Kind aus ihrer Situation bieten können. Die Streichung des Werbeverbotes ist ein Angriff auf die Informationsfreiheit und die Selbstbestimmung der Frau. Das Werbeverbot trägt dazu bei, dass Abtreibung nicht zu einer völlig ,normalen‘ gesundheitlichen Versorgung umdefiniert wird. Das Werbeverbot schützt Frauen vor falschen Informationen und es verhindert die Verharmlosung der Abtreibung, vor allem der Do-it-yourself-Methode mittels Abtreibungspille, die unter dem Deckmantel der Corona-Maßnahmen von den Abtreibungsbefürwortern forciert wird. Für die CDL ist die Konsequenz klar: Das Werbeverbot für Abtreibungen muss bleiben!“, so Wenzel weiter.

US Supreme Court: Anhörung nährt Hoffnung auf Revision von „Roe vs. Wade“


Washington (ALfA) Am Mittwoch dieser Woche hat Oberste Gerichtshof der USA mit den mündlichen Anhörungen zu dem wohl wichtigsten Rechtsstreit in der Abtreibungsfrage begonnen, die das Land seit Jahren in Atem hält. Im Fall „Dobbs vs. Jackson Women’s Health Organization“ müssen sich die Höchstrichter mit der Frage befassen, ob sämtliche Verbote vorgeburtlicher Kindstötungen vor dem Einsetzen der Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibs verfassungswidrig seien. Medienberichten zufolge nährten die Äußerungen, die einige der Richter dabei tätigten, die Hoffnung von Lebensrechtlern, das Oberste Gericht könne zu einer zu einer grundlegenden Neubewertung der derzeit gültigen Abtreibungsgesetzgebung kommen.

Anlass ist der sogenannte „Gestational Age Act“ des US-amerikanischen Bundesstaates Mississippi. Das Gesetz verbietet Abtreibungen ab der 15. Schwangerschaftswoche und war bereits 2018 verabschiedet worden. Es wurde jedoch durch ein Urteil eines Bundesgerichts gestoppt. Geklagt hatte die einzige noch verbliebene Abtreibungsklinik in Mississippi. Diese wird von der „Jackson Women’s Health Organization“ getragen, nach welcher der Fall nun benannt ist. Die bislang geltende Rechtslage geht auf das Grundsatzurteil „Roe vs. Wade“ aus dem Jahr 1973 zurück. Die heftig umstrittene Entscheidung erlaubt straffreie Abtreibungen vor der Lebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Mutterleibs – im ersten Trimester einer Schwangerschaft quasi ohne Einschränkungen und, mit wenigen Einschränkungen, auch im zweiten Trimester.

Laut einem Bericht der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ hörten die Höchstrichter zum Auftakt der Anhörungen die Plädoyers von drei Juristen an. Dabei verteidigte Scott Stewart, Justiziar des Bundesstaates Mississippi, das Gesetz. Julie Rikelman vom „Center for Reproductive Rights“ – einer Denkfabrik der Abtreibungslobby, vertrat die Abtreibungsklinik „Jackson Women’s Health“. Elizabeth Prelogar, Generalstaatsanwältin die Regierung von US-Präsident Joe Biden, argumentierte ebenfalls gegen das Gesetz des Bundesstaates Mississippi.

Wie die Zeitung schreibt, seien in den Fragen und Bemerkungen der Richter im Anschluss bereits einige der entscheidenden Konfliktpunkte angesprochen worden. So sei es unter anderem um den Wortlaut der Verfassung gegangen, aus dem Befürworter ein „Recht auf Abtreibung“ herleiten, aber auch um den Beginn der Lebensfähigkeit des Fötus. Diskutiert worden sei ferner die Frage, ob die Gesetzeskompetenz in der Abtreibungsfrage nicht gänzlich bei den Bundesstaaten liegen sollte. Und auch das Prinzip des „Stare decisis“, demzufolge sich Gerichte an frühere Entscheidungen halten sollten, um etablierte Präzedenzfälle nicht im Nachhinein für falsch zu erklären, sei zur Sprache gekommen.

Dabei habe insbesondere der von US-Präsidenten Donald Trump ernannte Richter Brett Kavanaugh deutlich erkennen lassen, dass er sich eine Revision von „Roe vs. Wade“ vorstellen könne und den Supreme Court nicht zwingend als die Instanz betrachte, die sich in der Abtreibungsfrage auf eine Seite stellen müsse. „Warum sollte dieses Gericht der Schiedsrichter sein, und nicht der Kongress, die Parlamente oder die Obersten Gerichte in den Bundesstaaten, oder gar das Volk?“, wird Kavanaugh zitiert. Der konservative Richter habe sodann, den konservativen geprägten Bundesstaat Mississippi mit dem eher linksliberalen Bundesstaat New York verglichen und konstatierte: Wenn konträre Interessen auf dem Spiel stünden, sei es gut möglich, dass die Bürger in unterschiedlichen Bundesstaaten bei der Bewertung dieser Interessen zu unterschiedlichen Ergebnissen kämen. Auch zum Prinzip des „Stare decisis“ habe sich Kavanaugh eher kritisch geäußert. Der 56-Jährige verwies auf die Geschichte des „Supreme Court“ und führte zahlreiche aus seiner Sicht wegweisende Fälle, in denen das Gericht vorangegangene Urteile wieder verworfen habe. „Wenn man der Meinung ist, dass Präzedenzfälle zutiefst falsch sind, sagt uns die Geschichte dieses Gerichts (…) dann nicht einfach, dass die richtige Antwort ist, zu einer neutralen Position zurückzukehren?“

Der Vorsitzende Richter, Chief Justice John Roberts, gab dem Bericht zufolge zu Bedenken, dass die von Mississippi vorgesehene Frist von 15 Wochen für eine Abtreibung nicht unbedingt mit dem von Abtreibungsbefürwortern stets betonten Recht auf Entscheidungsfreiheit beziehungsweise Selbstbestimmung kollidiere. „Wenn man die Auffassung vertritt, dass Frauen die Wahlfreiheit haben sollten, ihre Schwangerschaft zu beenden, setzt das voraus, dass es einen Punkt gibt, an dem sie eine faire Möglichkeit gehabt haben müssen, sich zu entscheiden. Und warum sollten 15 Wochen dafür nicht angemessen sein?“ Nach Roberts Ansicht stelle eine Frist von 15 Wochen keine grundlegende Abkehr von der derzeit gültigen Rechtslage dar, die Abtreibungen vor der Lebensfähigkeit des ungeborenen Kindes außerhalb des Mutterleibes erlaubt: „Ein Verbot ab der 15. Woche ist der Standard in der großen Mehrzahl anderer Länder.“ Das bisher geltende Verbot etwa ab der 24. Schwangerschaftswoche sei eher vergleichbar mit Ländern wie China oder Nordkorea. Selbst wenn man ein Abtreibungsverbot ab der 15. Woche ansetze, so Roberts, schränke dies nicht die Möglichkeit der freien Entscheidung ein. Zudem betonte er, dass der Oberste Gerichtshof seine Entscheidungen nicht danach ausrichten könne, ob diese bei den Bürgern auf Zuspruch stieße oder nicht.

Nach den ersten mündlichen Anhörungen am Mittwoch hat der „Supreme Court“ nun mehrere Monate Zeit, um sich mit den einzelnen Argumenten tiefer zu befassen und zu beraten. Ein Urteil wird im Juni 2022 erwartet.

USA: Bischöfe rufen zum Gebet für die Richter auf – Lebensrechtler kritisieren Biden


Baltimore/San Francisco (ALfA) Im Kontext der Anhörung vor dem US-Supreme Court riefen mehrere katholische Bischöfe die Gläubigen zum Einsatz für das ungeborene Leben auf. In einer Erklärung erinnerte der Erzbischof von Baltimore und Vorsitzende des Lebensschutz-Komitees der US-Bischöfe, William Lori, in den USA verlören mehr als 600.000 ungeborene Kinder jährlich durch Abtreibung ihr Leben. Der Fall „Dobbs“ biete die Chance, dies zu ändern. Er bete dafür, dass der Oberste Gerichtshof das Richtige tue und es wieder den Bundesstaaten überlasse, Abtreibungen einzuschränken oder zu verbieten.

Der Erzbischof von San Francisco, Salvatore Cordileone, rief über „Twitter“ zum Gebet für den „Supreme Court“ und „für die Frauen, die unsere Liebe und Unterstützung brauchen“, auf. Der Bischof von Providence, Thomas Tobin, sprach auf dem Kurznachrichtendienst von einem „entscheidenden Moment für unser Land“. Es gehe um die Frage, ob die USA weiter unschuldige ungeborene Kinder töte und die schutzbedürftigsten Frauen ausnutze, oder ob man eine „authentische Kultur des Lebens“ fördern werde.

Unterdessen bekräftigte US-Präsident Joe Biden seine Haltung zum Lebensschutz. Zwar habe er sich die Debatten nicht angesehen, unterstütze jedoch „Roe vs. Wade“. Biden bekräftigte in der Vergangenheit immer wieder, als Privatperson gegen Abtreibung zu sein, als Politiker setzte er sich jedoch für ein „Recht auf Abtreibung“ ein.

US-amerikanische Lebensrechtler kritisierten Biden postwendend. Eine Sprecherin der „Susan B. Anthony List“ erklärte: „Wenn Joe Biden heute aufgepasst hätte, hätte er die intensivste Debatte über Abtreibung gehört, die der Supreme Court jemals geführt hat.“ Solch eine Debatte stünde allen Amerikanern zu. Sie sei ihnen jedoch 50 Jahre lang verweigert worden. Auch der Vorsitzende der Lebensschutzorganisation „Heartbeat International“, Jor-El Godsey, schloss sich der Kritik an. Biden habe zwar die Debatte verpasst, doch es sei unmöglich zu ignorieren, dass es Frauen gelinge, ihren eigenen Weg ohne eine Abtreibung zu beschreiten, oder dass es immer mehr Schwangerschaftsberatungseinrichtungen gebe, die Frauen ermutigen, ohne eine Abtreibung auszukommen.

Chile: Abgeordnete stimmen gegen weitere Liberalisierung der Abtreibung


Santiago de Chile (ALfA) Das Unterhaus des chilenischen Parlaments lehnte am Dienstag einen Gesetzentwurf ab, der vorgeburtliche Kindstötungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche allgemein straffrei gestellt hätte. 65 Abgeordnete votierten gegen das Gesetz, 62 dafür, einer enthielt sich der Stimme. Wie das linksliberale Online-Nachrichtenportal „actualidad.rt.com“ schreibt, sei dies ein Sieg für die Regierung von Präsident Sebastián Piñera, die gegen eine Ausweitung der geltenden Rechtslage sei. In Chile sind Abtreibungen seit dem Jahr 2017 aus drei Gründen straffrei: wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährdet, Ärzte bei dem ungeborenen Kind Schäden diagnostizierten, die mit dem Leben medizinisch nicht vereinbar sind, sowie nach einer Vergewaltigung.
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