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Ausgabe 18/2020 vom 07.05.2020 | Sehr geehrte Frau Do, | willkommen beim 'Infodienst für Mitglieder' – dem wöchentlichen, kostenlosen E-Mail-Service Ihrer Handwerkskammer Erfurt. Aktuelle und wichtige Informationen für Ihren Betrieb finden Sie hier punktgenau formuliert.
Dieser Infodienst wird in Zusammenarbeit mit Holzmann Medien produziert. Sollten Sie Fragen und Anregungen haben oder sollten Sie den Infodienst nicht mehr beziehen wollen, dann nutzen Sie bitte die entsprechenden Links am Ende dieser Seite. Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen
Ihre Handwerkskammer Erfurt | | |
Steuererleichterung: Verlustrücktrag für Vorauszahlungen 2019 | Können Sie dem Finanzamt nachweisen, dass Sie von der Corona-Krise unmittelbar betroffen sind, dann können Sie Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Die Finanzämter lassen einen pauschalen Verlustrücktrag von 2020 auf 2019 zu, der unter dem Strich zur Erstattung von 2019 bereits geleisteten Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen führt. Erfahren Sie mehr.
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Kurzarbeit: Das müssen Sie zu Urlaub und Überstunden wissen | Der Lockdown legt die Wirtschaft lahm und hat viele Handwerksbetriebe gezwungen, Kurzarbeit anzumelden. Doch was gilt hinsichtlich Urlaub und Überstunden? Das erfahren Sie hier.
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Insolvenz: Wie Antrag und Prüfschema jetzt aussehen | Wird die Zahlungsunfähigkeit eines Betriebs festgestellt, besteht für eine GmbH, UG oder GmbH & Co. KG eine sofortige Insolvenzantragspflicht. So war es bisher. Infolge der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber die Antragspflicht abgeschwächt, so dass seit dem 27. März 2020 nun das folgende Prüfschema anzuwenden ist.
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Arbeitsschutz: Diese Maßnahmen müssen Sie beachten | Bundesweit einheitliche Regelungen sollen Arbeitnehmer in der Corona-Krise vor Infektionen schützen. Das Bundesarbeitsministerium hat hierzu Standards definiert, die von den Betrieben umgesetzt werden müssen. Die Maßnahmen in einer Übersicht finden Sie hier.
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Konsultation: Erfahrungen bei Marketing über digitale Plattformen | Digitale Plattformen werden als Marketinginstrument für Handwerksbetriebe immer wichtiger. Gerade in Zeiten von Corona zeigt sich, welche Vorteile die Digitalisierung von Wirtschaftsprozessen hat. Um den aktuellen digitalisierungspolitischen Handlungsbedarf herauszufinden, führt die Bundesnetzagentur eine Konsultation durch. Hier teilnehmen.
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Steuerliche Kassenführung: Pflichten bei offener Kassenführung | Für selbständige Handwerker genügt eine offene Ladenkasse. Doch was gilt steuerlich, wenn sie Bareinnahmen kassieren, diese in den Geldbeutel stecken und am Monatsende die Geldbeträge als Betriebseinnahme erfassen? Ohne Kassenaufzeichnungen können hier Zuschätzungen zum Gewinn und Umsatz drohen. Mehr erfahren Sie hier.
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Zuständige Aufsichtsbehörde Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Max-Reger-Straße 4-8, 99096 Erfurt
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 II Rundfunkstaatsvertrag (RStV) Thomas Malcherek Telefon 0361 6707-213, Fax 0361 6707-200 E-Mail: zb@hwk-erfurt.de
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