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Ausgabe 10/2023 vom 16.03.2023 | Sehr geehrte Frau Do, | willkommen beim 'Infodienst für Mitglieder' – dem wöchentlichen, kostenlosen E-Mail-Service Ihrer Handwerkskammer Erfurt. Aktuelle und wichtige Informationen für Ihren Betrieb finden Sie hier punktgenau formuliert.
Dieser Infodienst wird in Zusammenarbeit mit Holzmann Medien produziert. Sollten Sie Fragen und Anregungen haben oder sollten Sie den Infodienst nicht mehr beziehen wollen, dann nutzen Sie bitte die entsprechenden Links am Ende dieser Seite. Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen
Ihre Handwerkskammer Erfurt | Zukunftspreis 2023: Mitmachen und Gewinnen | Aufgerufen sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die besonders innovative und wegweisende Lösungen für aktuelle Probleme gefunden haben und in die Zukunft investieren. Eingereicht werden können Projekte, die in den vergangenen fünf Jahren umgesetzt wurden. Thematisch gibt es dabei keine Einschränkungen. Zur Anmeldung.
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Fristlose Kündigung: Mitarbeiterin feiert trotz Krankmeldung | Meldet sich ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber für zwei Tage krank und nimmt an einer öffentlichen Party teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Eine fristlose Kündigung kann dann gerechtfertigt sein. Das Urteil in einfachen Worten erklärt.
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Werbegeschenke: Das ist steuerlich zu beachten | Bei kleinen Aufmerksamkeiten für Kunden sollten Handwerksbetriebe die steuerliche Behandlung vom Finanzamt nicht außer Acht lassen. Wichtig sind vor allem die festgelegten Freigrenzen. Ein Überblick.
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PV-Anlage: Auf diese Komponenten fällt keine Umsatzsteuer an | Im Jahressteuergesetz 2022 wurde ein Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen beschlossen, die ab dem 1. Januar 2023 geliefert und installiert werden. Das bedeutet: für solche Anlagen fällt keine Umsatzsteuer mehr an. Das gilt auch für einige Komponenten begünstigter Photovoltaikanlagen. Welche das sind.
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Finanzieller Zuschuss: Diese Solarkollektoren werden gefördert | Wer Wasser durch Solarthermie erhitzen möchte, ist auf effiziente Sonnenkollektoren angewiesen. Einige von ihnen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert. Die Liste zum Download.
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Schulungspflicht für PU-Produkte: Diese Anbieter gibt es | Wer im Alltag PU-Produkte verwendet, muss bis zum 24. August eine entsprechende Schulung absolvieren. Arbeitgeber müssen dies für ihre Mitarbeiter dokumentieren. Der TÜV Rheinland zeigt seine Angebote auf. Die BG Bau informiert ebenfalls. Alle wichtigen Fragen rund um die Hintergründe werden hier beantwortet.
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IT-Notfallkarte: Im Ernstfall richtig verhalten | Die IT-Notfallkarte ist ein Hinweisschild des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Sie zeigt Beschäftigten, wie sie sich bei IT-Notfällen verhalten müssen. Die Karte sollte an einem zentralen Ort platziert werden. Zum Download.
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Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) Thomas Malcherek Telefon 0361 6707-213, Fax 0361 6707-200 E-Mail: zb@hwk-erfurt.de
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