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Ausgabe 25/2022 vom 30.06.2022
Sehr geehrte Frau Do,
willkommen beim 'Infodienst für Mitglieder' dem wöchentlichen, kostenlosen E-Mail-Service Ihrer Handwerkskammer Erfurt. Aktuelle und wichtige Informationen für Ihren Betrieb finden Sie hier punktgenau formuliert.

Dieser Infodienst wird in Zusammenarbeit mit Holzmann Medien produziert. Sollten Sie Fragen und Anregungen haben oder sollten Sie den Infodienst nicht mehr beziehen wollen, dann nutzen Sie bitte die entsprechenden Links am Ende dieser Seite. Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen

Ihre Handwerkskammer Erfurt
Inhalt
Gesichter des Handwerks: Das sind die Finalisten
Mindestlohn, Rente, Pfand: Die Änderungen im Juli 2022
Nachweisgesetz: Bald mehr Pflichtangaben in Arbeitsverträgen
Steuer: Trauerredner können Kleidung nicht absetzen
Workation: Was Arbeitgeber wissen müssen
Preissteigerung weitergeben: Diese Wege gibt es
Notfallmanagement: Darauf kommt es an
FAQ: Alles rund um die Energiepauschale
Aktuelle Kurse: Weil Weiterbildung Sie weiterbringt!
Gesichter des Handwerks: Das sind die Finalisten
Die zwölf Finalisten des diesjährigen Wettbewerbs "Gesichter des Handwerks" der Handwerkskammer Erfurt stehen fest. Sie haben den Sprung in die Endrunde geschafft. Zuvor hatten sie im Online-Voting die meisten Stimmen gesammelt. "Wir freuen uns über tolle Köpfe und Charaktere, die ihr Handwerk mit Stolz ausfüllen und eine neue Handwerkergeneration repräsentieren", sagte der Präsident der Handwerkskammer Erfurt, Stefan Lobenstein.

Das sind die Finalisten

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Mindestlohn, Rente, Pfand: Die Änderungen im Juli 2022
Von neuen Pflichten für alle, die verpackte Waren verkaufen, über teureres Rauchen bis hin zur Abschaffung der EEG-Umlage: Der Folgemonat ist vollgepackt mit spannenden Terminen und neuen Gesetzen, die in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen im Juli 2022 im Kurzüberblick.

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Nachweisgesetz: Bald mehr Pflichtangaben in Arbeitsverträgen
Das Nachweisgesetz regelt, dass Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festhalten und dem Arbeitnehmer aushändigen müssen. Das geschieht in der Regel mit einem Arbeitsvertrag. Das Gesetz bekommt nun eine Neuauflage – und diese erweitert die Pflichtangaben erheblich. In Kraft treten soll die Neufassung im August 2022. Das soll sich ändern.

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Steuer: Trauerredner können Kleidung nicht absetzen
Trauerredner können schwarze Anzüge, die sie bei Beerdigungen tragen, nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Diese seien als bürgerliche Kleidung - im Gegensatz zu typischer Berufskleidung - grundsätzlich nicht abziehbar, so der Bundesfinanzhof.

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Workation: Was Arbeitgeber wissen müssen
Mit dem Laptop in den Urlaub, Meetings mit Blick aufs Meer oder die Berge und nach Feierabend ein Strandspaziergang – Workation entwickelt sich zum attraktiven Modell für Mitarbeiter. Doch ist dieser Trend so einfach mit den arbeitsrechtlichen Vorgaben vereinbar? Ein Überblick darüber, was Arbeitgeber wissen müssen.

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Preissteigerung weitergeben: Diese Wege gibt es
Verändern sich nach Vertragsschluss die Einkaufspreise, trägt grundsätzlich der Handwerksbetrieb das Kalkulationsrisiko. In besonderen Fällen kann es jedoch rechtliche Ausnahmen geben. Der Handwerksverband zeigt, welche Handlungsmöglichkeiten Betriebe haben.

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Notfallmanagement: Darauf kommt es an
Im Notfall muss es schnell gehen. Damit ein Rettungseinsatz problemlos ablaufen kann, müssen bestimmte Bedingungen geschaffen werden. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse erklärt, welche das sind.

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FAQ: Alles rund um die Energiepauschale
Die Auszahlung der Energiepauschale stellt Arbeitgeber vor organisatorische und rechtliche Fragen: In welchen Fällen wird die Pauschale ausgezahlt? Wann wird sie im Einkommenssteuer-Veranlagungsverfahren festgesetzt? Das Bundesfinanzministerium gibt in einem umfassenden FAQ Auskunft.

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Aktuelle Kurse: Weil Weiterbildung Sie weiterbringt!
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© HWK EF
01.07. - 15.10.2022
Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung

05. - 07.07.2022
Existenzgründerseminar

30.08. - 01.09.2022
Abgasuntersuchung an Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren und Kompressionszündungsmotoren bis 7,5 t

29.09.2022
Erstellung von Leistungsbeschreibungen für Lieferungen/Leistungen

Alle Kurse, Seminare und Lehrgangsangebote sowie Fachkräftesicherung für das Handwerk: www.hwk-erfurt.de/kurse

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Archiv des Infodienstes für Mitglieder
Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Archiv des Infodienstes für Mitglieder.

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Postanschrift: Postfach 900 351, 99106 Erfurt
Telefon 0361 6707-0
Fax 0361 6707-200
E-Mail: info@hwk-erfurt.de
Internet: hwk-erfurt.de

Rechtsform
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Vertretungsberechtigte gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO)
Präsident Stefan Lobenstein
Hauptgeschäftsführer Thomas Malcherek
(Anschrift wie oben)

Zuständige Aufsichtsbehörde
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Max-Reger-Straße 4-8, 99096 Erfurt

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV)
Thomas Malcherek
Telefon 0361 6707-213, Fax 0361 6707-200
E-Mail: zb@hwk-erfurt.de

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