Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.
© MertSabanci / pixabay.com
Testpflicht für Unternehmen falsche Entscheidung
"Die Einführung einer Verpflichtung für Unternehmen, ihren Beschäftigten Tests anzubieten, ist unnötig, weil das freiwillige Angebot sehr gut angelaufen ist. Die Betriebe haben dieses Misstrauen - und eine weitere Belastung - nicht verdient", sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Zum Statement von Präsident Peteranderl
Ausgabe 14/2021 von Donnerstag, 15. April 2021
InfoStream
© Frauke Riether / pixabay.com
Testangebotspflicht für Arbeitgeber
Nach § 5 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einen bzw. zwei Corona-Tests pro Woche anzubieten.

Infos zur Angebotspflicht
© StockSnap / pixabay.com
Impressumspflicht auf Internetseiten
Unternehmen, die Waren und Diens­te im Internet anbieten, müssen ihre Anbieterkennzeichnung nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) gestalten. Wir sagen Ihnen, welche Angaben im Impressum stehen müssen.

Mehr dazu
Generationenwechsel: Wenn die Kinder den Betrieb nicht wollen
Viele Kinder wachsen mit der Gewissheit auf, den elterlichen Betrieb zu übernehmen. Dann kommt ihnen das Leben in die Quere. Firmeninhaber müssen sich verstärkt außerhalb der Familie nach jemandem umsehen, der das eigene Lebenswerk fortführt. Das kann emotional weh tun, aber auch zum Besten für alle Beteiligten sein. Was bei der Betriebsübergabe wichtig ist.
Azubis mit Prüfungsangst: So können Ausbilder helfen
Zeigt ein Azubi gute Leistungen im Betrieb, schreibt aber schlechte Noten, kann ein Grund dafür Prüfungsangst sein. Ausbilder sollten mit den Jugendlichen darüber sprechen und ihnen gezielt Tipps geben. Trainerin Lena Pilz erklärt, wie Betriebe langfristig dafür sorgen können, dass die Azubis ihre Prüfungsangst in den Griff bekommen.
Softwareupdates: So behalten Sie den Überblick
Stetige Updates verringern das Risiko, Opfer einer Cyber-Attacke zu werden, da Hersteller versuchen, etwaige Lücken zu schließen, bevor Schaden im großen Maßstab entsteht. Wie Geräte und Software unkompliziert auf Update-Einstellungen geprüft und alle Systeme mit geringstem Aufwand aktuell gehalten werden können, erklärt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in einer Cyber-Sicherheitsempfehlung.
Steuersparmodell Firmenwagen: Vier Top-Tipps
Plant ein Handwerksbetrieb den Kauf eines neuen Firmenwagens, kann er schon heute von einem Betriebsausgabenabzug profitieren. Wer bereits einen neuen Firmenwagen gekauft hat, dem kann eine Sonderabschreibung winken. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs erleichtert es zudem, die Voraussetzungen für diese Steuersparmodelle zu erfüllen. Steuern sparen mit dem Firmenwagen – so klappt´s.
Steuerprüfung: Aufschub der Schlussbesprechung wegen Corona?
Führt das Finanzamt bei einem Handwerksbetrieb eine Umsatzsteuer-, Lohnsteuer- oder Betriebsprüfung durch, hat der Unternehmer Anspruch auf eine Schlussbesprechung. Aktuell wird diese coronabedingt oftmals nur digital oder telefonisch angeboten. Haben Handwerker ein Recht darauf, die Besprechung zu verschieben bis wieder persönliche Treffen möglich sind? Das Finanzgericht Düsseldorf hat hierzu ein Urteil gesprochen.
Kündigungsgespräch vorbereiten: Ein Acht-Punkte-Leitfaden
Ein Kündigungsgespräch ist für niemanden einfach. Chefs, die sich gut darauf vorbereiten, machen es nicht nur für den Mitarbeiter angenehmer. Welche Antworten Arbeitgeber beim Kündigungsgespräch parat haben sollten, zeigt dieser Leitfaden.
Digitale Gefährdungsbeurteilung: BG BAU bietet neue Web-App
Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz kann für Baustellen ab sofort am Bildschirm, mit dem Smartphone oder über das Tablet erledigt werden. Die BG BAU stellt ihren Mitgliedsunternehmen dafür eine neue Anwendungssoftware zur Verfügung: die Web-App "DigitGB der BG BAU" .
Kurse und Veranstaltungen
Beratung vor Ort
Veranstaltungen in Ihrer Nähe und zu Ihren Themen.
Unsere Kurshighlights
Demnächst startende Kurse in unseren Bildungszentren mit freien Plätzen für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Coronavirus: Informationen und Hinweise
Hier finden Sie stets alle aktuellen Informationen zu Arbeitsschutz, Betriebsöffnungen und Finanzhilfen.
Weitere Meldungen
Online-Seminar heute am 15. April um 16:30 Uhr
Schutzrechte für Gestalter - Urheberrecht und Design
Außenwirtschaftstage 2021
Vom 19. bis 21. April 2021 erwarten Sie wieder aktuelle und spannende Themen in 70 Fachforen rund um Ihr Auslandsgeschäft - online und kostenlos!
Wenn Sie den InfoStream in Zukunft nicht mehr empfangen wollen, bitte hier klicken.
Sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern wollen, bitte hier klicken.
InfoStream-Archiv
Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im InfoStream-Archiv.
Hinweis
Die Redaktion des InfoStreams übernimmt keine Verantwortung für Inhalte auf fremden Servern, auch wenn auf diese mit einem Link verwiesen wird oder wenn diese im Rahmen der Berichterstattung erwähnt werden. Inhalte dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis reproduziert, gedruckt, übersetzt, in digitaler Form weiterbearbeitet, in Archive übernommen oder Dritten unter einer fremden URL zugänglich gemacht werden.
Feedback an unsere Redaktion
Für Feedback, Anregungen oder Kritik sind wir Ihnen jederzeit dankbar: Schreiben Sie an unsere Redaktion.
Erfahren Sie mehr über die Handwerkskammer für München und Oberbayern: hwk-muenchen.de.
Impressum
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Hausanschrift:
Max-Joseph-Straße 4, 80333 München
Postanschrift:
Postfach 34 01 38, 80098 München
Telefon: 089 5119-0
Fax: 089 5119-295
E-Mail: info@hwk-muenchen.de
Internet: hwk-muenchen.de

USt-Id-Nr.
DE 275882982

Rechtsform
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV)
Thomas Graßl
Telefon 089 5119-180,
Fax 089 5119-306
E-Mail: thomas.grassl@hwk-muenchen.de
InfoStream erscheint in Zusammenarbeit mit Holzmann Medien GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen

Vertretungsberechtigte gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO)
Präsident Franz Xaver Peteranderl Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Hüpers
(Anschrift wie oben)

Zuständige Aufsichtsbehörde
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28, 80538 München